Norm
EO §10a ARechtssatz
Wenn das Bewilligungsgericht die Exekution hinsichtlich der künftigen Unterhaltsraten nicht mit dem im Exekutionstitel genannten Bruchteil, sondern mit einem bestimmten Betrag bezeichnete und die Sonderzahlung in einer nicht nachvollziehbaren Weise anteilig zu den einzelnen Monatsbeträgen hinzurechnete, ist dies nicht mit Klage geltend zu machen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1983:RS0000479Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
18.09.2015