Norm
EO §35 BRechtssatz
Behauptet der Kläger, daß er sämtlichen Verpflichtungen aus dem Unterhaltsvergleich durch pünktliche Zahlung nachgekommen sei, bedeutet es keinen Verstoß gegen die Eventualmaxime, wenn dann während des Rechtsstreites die in der Klage selbt enthaltene Zahlungsaufstellung ergänzt und berichtigt wurde.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1983:RS0001440Dokumentnummer
JJR_19830928_OGH0002_0030OB00100_8300000_003