RS OGH 1975/9/2 3Ob176/75

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Veröffentlicht am 02.09.1975
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Norm

EO §8 A
EO §35 Ag

Rechtssatz

Enthält der Exekutionstitel die Verpflichtung zur Gegenleistung, so kann der Verpflichtete nach Exekutionsbewilligung mittels Einwendungen gegen den Anspruch geltend machen, daß der betreibende Gläubiger die von ihm Zug um Zug zu bewirkende Gegenleistung weder erfüllt noch sichergestellt hat oder verweigert.

Entscheidungstexte

  • 3 Ob 176/75
    Entscheidungstext OGH 02.09.1975 3 Ob 176/75

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1975:RS0000266

Dokumentnummer

JJR_19750902_OGH0002_0030OB00176_7500000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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