Mit dem angefochtenen Straferkenntnis wurde dem Berufungswerber eine Übertretung nach dem Güterbeförderungsgesetz zur Last gelegt. „Tatzeit: 24.03.2009 21.14 Uhr Tatort: A 12 Inntalautobahn, km 24,3, Gde Kundl, FR Westen Fahrzeug: Sattelzugfahrzeug, XY, Sattelanhänger, XY Sie haben als Beförderungsunternehmer mit dem Sitz in D-O., XY-Straße 21/1, nicht dafür Sorge getragen, dass die Bestimmungen des Güterbeförderungsgesetzes eingehalten wurden. Das Fahrzeug wurde zum angeführten Z... mehr lesen...
1. Im angefochtenen Straferkenntnis wurde dem Beschuldigten vorgeworfen, er habe als handelsrechtlicher Geschäftsführer der Firma G C GmbH, diese sei Zulassungsbesitzerin des gegenständlichen Kraftfahrzeuges, nicht dafür Sorge getragen, dass die Bestimmungen des Güterbeförderungsgesetzes eingehalten worden seien. Das Fahrzeug sei zur gewerbsmäßigen Beförderung von Gütern verwendet worden, obwohl im Zulassungsschein die Verwendungsbestimmung "zur Verwendung für die gewerbsmäßige... mehr lesen...
1. Im angefochtenen Straferkenntnis wurde dem Beschuldigten vorgeworfen, er habe als handelsrechtlicher Geschäftsführer der Firma H T und L GmbH und somit als gemäß § 9 Abs 1 VStG verantwortliches Organ der Unternehmerin eine gewerbsmäßige Beförderung von Gütern über die Grenze (Ausgangsort M M/I über N/R nach D/B) mit dem Kraftfahrzeug YYY, ZZZ, durchgeführt und habe als Inhaber einer Gemeinschaftslizenz gemäß der Verordnung (EWG) Nr 881/92 einen Fahrer, der Staatsangehöriger ... mehr lesen...
1. Im angefochtenen Straferkenntnis wurde dem Beschuldigten Folgendes vorgeworfen: "1: Sie haben als Verantwortlicher der Firma h T und L GmbH, B, diese ist Mieter des angeführten KFZ nicht dafür Sorge getragen, dass die Bestimmungen des Güterbeförderungsgesetzes eingehalten wurden. Das Fahrzeug wurde zum angeführten Zeitpunkt in F auf der L, Höhe km XXX, Grenzübergangsstelle F T, Einreise von H Ö, welcher Staatsangehöriger eines Drittstaates ist gelenkt, wobei festges... mehr lesen...
1. Im angefochtenen Straferkenntnis wurde dem Beschuldigten vorgeworfen, er habe es als handelsrechtlicher Geschäftsführer der A-I H GmbH in L, Dstraße, und in dieser Eigenschaft als Güterbeförderungsunternehmer, der Güterbeförderung auf der Straße durchführe, unterlassen, der Verpflichtung nach § 5 Z 2 des Straßen- und Schienenverkehrsstatistikgesetzes und § 8 der "Straßen- und Schienenverkehrsstatistik-Verordnung" nachzukommen. Er habe es unterlassen, die Meldung über die für... mehr lesen...
1. Im angefochtenen Straferkenntnis wurde dem Beschuldigten Folgendes vorgeworfen: "Fahrzeug: XXX, YYY "Fahrzeug: römisch 30 , YYY Tatzeit: 01.12.2003, 10.14 Uhr bis 11.55 Uhr Tatort: Grenzübergang F-T, bis Ausreiseort ehemaliger Autobahngrenzübergang H 1: Sie haben es als gemäß § 9 VStG verantwortliches Organ (handelsrechtlicher Geschäftsführer) der Firma G T AG, CH-N/SG, die Zulassungsbesitzer des Lkw Kennzeichen XXX und somit Unternehmerin ist, veranlasst, dass mit dem ang... mehr lesen...
1. Im angefochtenen Straferkenntnis wurde dem Beschuldigten vorgeworfen, er habe als Unternehmer veranlasst, dass mit einem dem Kennzeichen nach bestimmten Kraftfahrzeug eine näher umschriebene Fahrt durch Österreich durchgeführt worden sei, für die gemäß der Ökopunkteverordnung Ökopunkte zu entrichten gewesen wären, ohne den Fahrer vor Antritt der Fahrt darüber belehrt zu haben, welche Maßnahmen dieser zur Einhaltung der Ökopunkteverordnung zu treffen hat. Die Bezirkshauptmann... mehr lesen...
1. Im angefochtenen Straferkenntnis wurde dem Beschuldigten vorgeworfen, er habe als Unternehmer veranlasst, dass mit einem dem Kennzeichen nach bestimmten Kraftfahrzeug eine näher umschriebene Fahrt durch Österreich durchgeführt worden sei, für die gemäß der Ökopunkteverordnung Ökopunkte zu entrichten gewesen wären, ohne den Fahrer vor Antritt der Fahrt darüber belehrt zu haben, welche Maßnahmen dieser zur Einhaltung der Ökopunkteverordnung zu treffen hat. Die Bezirkshauptmann... mehr lesen...
1. Im angefochtenen Straferkenntnis wurde dem Beschuldigten vorgeworfen, er habe als Vorstand der Firma H AG mit dem Firmensitz in XXXX F, J 45, und somit als das zur Vertretung dieser Firma nach außen berufene Organ zu verantworten, dass die genannte Firma als Unternehmer veranlasst habe, dass mit dem Schwerfahrzeug, Kennzeichen TG-XXX (zulässiges Gesamtgewicht über 7,5 t) – Lenker sei C F gewesen –, eine ökopunktepflichtige Transitfahrt durch Österreich durchgeführt wurde, oh... mehr lesen...
1. Im angefochtenen Straferkenntnis wurde dem Beschuldigten vorgeworfen, er habe als Unternehmer veranlasst, dass mit einem dem Kennzeichen nach bestimmten Kraftfahrzeug eine näher umschriebene Fahrt durch Österreich durchgeführt worden sei, für die gemäß der Ökopunkteverordnung Ökopunkte zu entrichten gewesen wären, ohne dem Fahrer vor Antritt der Fahrt die entsprechende Anzahl von Ökopunkten übergeben zu haben. Die Bezirkshauptmannschaft erblickte hierin eine Übertretung des ... mehr lesen...
1. Im angefochtenen Straferkenntnis wurde dem Beschuldigten vorgeworfen, er habe als handelsrechtlicher Geschäftsführer der "L GmbH" und somit letztlich als Unternehmer eine gewerbsmäßige Beförderung von Gütern über die Grenze mit einem näher bezeichneten Lkw durchgeführt, ohne Inhaber einer der – im Straferkenntnis im einzelnen angeführten – Berechtigungen iS des § 7 Abs 1 Z 1 bis 4 des Güterbeförderungsgesetzes 1995 (GütbefG) gewesen zu sein. Der Lenker habe nur eine Kopie de... mehr lesen...
1. Im angefochtenen Straferkenntnis wurde dem Beschuldigten vorgeworfen, er habe als Unternehmer (W A, D-S, I W) mit dem Sattelzug (Zugmaschinenkennzeichen KN-XXX, Sattelaufliegerkennzeichen KN-HL YYY) am 15.4.2002 um 11.40 Uhr in H, A 14, Richtung D, Höhe km X,X, eine Fahrt durch Österreich von Deutschland (Entladung in B) und wieder retour nach Deutschland durchgeführt, für die gemäß der Verordnung (EG) Nr 3298/94, zuletzt geändert durch die Verordnung (EG) Nr 2012/2000, (Ök... mehr lesen...
1. Im angefochtenen Straferkenntnis wurde dem Beschuldigten vorgeworfen, er habe als Unternehmer (W A, D-S, I W) mit dem Sattelzug (Zugmaschinenkennzeichen KN-XXX, Sattelaufliegerkennzeichen KN-HL YYY) am 15.4.2002 um 11.40 Uhr in H, A 14, Richtung D, Höhe km X,X, eine Fahrt durch Österreich von Deutschland (Entladung in B) und wieder retour nach Deutschland durchgeführt, für die gemäß der Verordnung (EG) Nr 3298/94, zuletzt geändert durch die Verordnung (EG) Nr 2012/2000, (Ök... mehr lesen...
1. Im angefochtenen Straferkenntnis wurde dem Beschuldigten vorgeworfen, er habe als Unternehmer (Firma F R, Z E , D L) veranlasst, dass im Rahmen einer gewerbsmäßigen Güterbeförderung mit einem nach dem Kennzeichen näher bezeichneten Kraftfahrzeug von einem näher bezeichneten Lenker eine Fahrt durch Österreich von Deutschland Richtung Schweiz (versuchte Ausreise über das Zollamt H am 10.7.2002 um 08.45 Uhr, Einreise über das ehemalige Autobahnzollamt H) durchgeführt wurde, für... mehr lesen...
1. Ziffer eins Im angefochtenen Straferkenntnis wurde dem Beschuldigten vorgeworfen, er habe als Unternehmer am 8.11.2001 auf der Arlbergschnellstraße in B-R, Höhe km XX, veranlasst, dass der Lenker J K mit dem Sattelzug mit den Kennzeichen XXX, YYY (zulässiges Gesamtgewicht über 7,5) Im angefochtenen Straferkenntnis wurde dem Beschuldigten vorgeworfen, er habe als Unternehmer am 8.11.2001 auf der Arlbergschnellstraße in B-R, Höhe km römisch zwanzig, veranlasst, dass der Lenke... mehr lesen...
1. Im angefochtenen Straferkenntnis wurde der Beschuldigten vorgeworfen, sie habe als gewerberechtliche Geschäftsführerin der B GmbH mit dem Firmenstandort L, Bstraße und somit als gemäß § 9 VStG verantwortliches, zur Vertretung nach außen berufenes Organ und in dieser Eigenschaft als Güterbeförderungsunternehmer bei der Güterbeförderung am 18.4.2002 um 14.55 Uhr (LKW, Sattelkraftfahrzeug, Kennzeichen XXX und YYY, Lenker E N) auf der Rheintal Autobahn in N, Höhe km XX, in Richt... mehr lesen...
1. Im angefochtenen Straferkenntnis wurde dem Beschuldigten vorgeworfen, er habe sich als Lenker eines dem Kennzeichen nach bestimmten Sattelzuges (zulässiges Gesamtgewicht über 7,5 t) beim Zollamt F-T nach einer Transitfahrt durch Österreich zur Ausreise in die Schweiz gestellt (die Einreise von Deutschland sei über das ehemalige Autobahnzollamt H erfolgt), ohne die nachstehend angeführten Unterlagen mitgeführt zu haben: a) Litera a entweder ein ordnungsgemäß ausgefüllte... mehr lesen...
1. Im angefochtenen Straferkenntnis wurde dem Beschuldigten vorgeworfen, er habe sich am 19.10.2000 um 14.05 Uhr als Lenker eines näher bezeichneten Sattelkraftfahrzeuges beim Zollamt H zur Durchführung einer Transitfahrt durch Österreich zur Einreise aus der Schweiz gestellt, ohne die im Straferkenntnis angeführten Unterlagen mitgeführt zu haben. Die Bezirkshauptmannschaft erblickte hierin eine Übertretung des § 23 Abs 1 Z 8 "GBG" iVm Art 1 Abs 1 der Verordnung (EG) Nr 3298/94... mehr lesen...
1. Im angefochtenen Straferkenntnis wurde dem Beschuldigten vorgeworfen, er habe am 4.8.2000 um 12.35 Uhr als Lenker des Sattelkraftfahrzeuges (zulässiges Gesamtgewicht über 7,5 Tonnen) mit den Kennzeichen XXX/YYY beim Zollamt L eine gewerbsmäßige Beförderung von Gütern mit Kraftfahrzeugen von Orten, die außerhalb des Bundesgebietes liegen (die Einreise sei am 4.8.2000 um ca 12.20 Uhr über das Zollamt H erfolgt), durch das Bundesgebiet hindurch durchgeführt, ohne im Besitz der ... mehr lesen...
1. Im angefochtenen Straferkenntnis wurde dem Beschuldigten vorgeworfen, er habe es als Zulassungsbesitzer des Sattelzugfahrzeuges der Marke DAF, letztes Kennzeichen XXX, in der Zeit vom 26.6.1998 bis zum 24.5.2000 unterlassen, die für dieses Kraftfahrzeug ausgegebene Fernverkehrstafel bei der Abmeldung des Kraftfahrzeuges an die Behörde abzuliefern. Die Bezirkshauptmannschaft erblickte hierin eine Übertretung des § 23 Abs 1 Z 6 iVm § 6 Güterbeförderungsgesetz, "BGBl 593/1995 i... mehr lesen...