Entscheidungen zu § 25 Abs. 3 FSG

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Entscheidungen 1-12 von 12

TE UVS Tirol 2008/10/10 2008/31/2928-1

Mit Mandatsbescheid vom 20.5.2008, Zl 703-4-610-2008-FSE, wurde dem Berufungswerber von der Bezirkshauptmannschaft I. die Lenkberechtigung für die Klasse F für einen Zeitraum von drei Monaten, gerechnet ab 27.4.2008, entzogen.   Weiters wurde für die Dauer des Entzuges der Lenkberechtigung ein Lenkverbot hinsichtlich des Lenkens von Motorfahrrädern, vierrädrigen Leichtkraftfahrzeugen oder Invalidenkraftfahrzeugen verhängt.   Auch wurde das Recht aberkannt, von einer allfällig erteilten aus... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Tirol | 10.10.2008

RS UVS Tirol 2008/10/10 2008/31/2928-1

Rechtssatz: Die Erstbehörde verkennt, dass mit Berufungserkenntnis der gefertigten Behörde vom 15.9.2008, Zl uvs-2008/31/2236-3, in Bestätigung des erstinstanzlichen Bescheides der Bezirkshauptmannschaft I., ausgesprochen wurde, dass das Ausmaß der Alkoholisierung einen Alkoholgehalt der Atemluft von 0,75 mg/l ergeben hat und die Strafsanktionsnorm verbindlich mit § 99 Abs 1a StVO festgelegt wurde. Diese Bindungswirkung gebietet nunmehr allerdings, dass das Ausmaß der Entziehung nicht gemä... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Tirol | 10.10.2008

TE UVS Tirol 2007/11/28 2007/20/2824-3

I. Zum Straferkenntnis: Mit dem angefochtenen Straferkenntnis wurde dem Berufungswerber unter Punkt I. Folgendes vorgeworfen:   ?Tatzeit: am 09.03.2007 um 02:52 Uhr Tatort: in Kufstein, Gewerbepark Süd 7 Fahrzeug: Personenkraftwagen, XY   1. Sie haben das angeführte Fahrzeug in einem durch Alkohol beeinträchtigten Zustand gelenkt. Der Test am geeichten Alkomaten ergab einen Alkoholgehalt der Atemluft von 0,46 mg/l, was rückgerechnet auf den Tatzeitpunkt (02:52Uhr) einen Alkoholisierungsgra... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Tirol | 28.11.2007

RS UVS Vorarlberg 2007/07/13 411-073/07

Beachte VwGH 24.011.2005, Zl 2005/11/0014, VwGH 24.04.2007, Zl 2005/11/0156 Rechtssatz: Tatzeit der Übertretung des § 18 Abs 1 StVO ist der 01.09.2006. Mit dem angefochtenen Bescheid hat die Erstbehörde eine Entziehung der Lenkberechtigung von drei Monaten, gerechnet ab der Zustellung des Bescheides ? diese erfolgte am 05.06.2007 ?, somit also bis zum 05.09.2007 ausgesprochen. Damit nahm die Erstbehörde eine Verkehrsunzuverlässigkeit der Berufungswerberin von einem Jahr an. Angesicht... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Vorarlberg | 13.07.2007

TE UVS Tirol 2007/07/10 2007/20/1642-1

Mit einem Mandatsbescheid vom 14.02.2007 wurde dem Berufungswerber die für die Klasse B erteilte Lenkberechtigung wegen mangelnder Verkehrszuverlässigkeit für die Dauer von 12 Monaten ohne Anrechnung von Haftzeiten, gerechnet von dem Tag der Zustellung dieses Bescheides, das war der 19.02.2007, entzogen. Gleichzeitig wurde ihm das Recht aberkannt, von einer allfällig bestehenden ausländischen Lenkberechtigung, die nicht von einem EWR-Staat ausgestellt wurde, auf die Dauer des Entzuges in Ö... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Tirol | 10.07.2007

TE UVS Tirol 2007/07/02 2007/17/0755-1

Mit dem erstinstanzlichen Bescheid wurde dem Berufungswerber die Lenkberechtigung für die Gruppe B, ausgestellt von der Bezirkshauptmannschaft Reutte am 23.10.2006 mit der Zl 06425903, für die Dauer von 12 Monaten ab Zustellung des Bescheides vom 21.02.2007 zu Zl Vc-44834/4 wegen mangelnder Verkehrszuverlässigkeit im Sinn des § 7 Abs 3 Z 9 FSG entzogen. Begründet wurde dieser Entzug damit, dass der Berufungswerber wegen absichtlich schwerer Körperverletzung angezeigt worden sei und in der ... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Tirol | 02.07.2007

TE UVS Tirol 2007/01/31 2006/17/2286-4

Mit dem erstinstanzlichen Straferkenntnis wurde dem Beschuldigten spruchgemäß nachstehender Sachverhalt zur Last gelegt:   ?Tatzeit: 04.05.2006, um ca 18:40 Uhr Tatort: Innsbruck; auf dem Boznerplatz Nr 5 bis zur Wilhelm-Greil-Straße gegenüber Hypo Bank, Bozner Platz westseitig Fahrzeug: KKW, XY   1. Sie haben das angeführte Fahrzeug in einem vermutlich durch Alkohol beeinträchtigten Zustand gelenkt. Die Untersuchung der Atemluft auf Alkoholgehalt war aus in Ihrer Person gelegenen Gründen ... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Tirol | 31.01.2007

RS UVS Oberösterreich 2005/11/29 VwSen-521130/13/Zo/Da

Rechtssatz: Gemäß § 24 Abs.1 FSG ist Besitzern einer Lenkberechtigung, bei denen die Voraussetzungen für die Erteilung der Lenkberechtigung nicht mehr gegeben sind, von der Behörde entsprechend den Erfordernissen der Verkehrssicherheit 1. die Lenkberechtigung zu entziehen oder 2. die Gültigkeit der Lenkberechtigung durch Auflagen, Befristungen oder zeitliche, örtliche oder sachliche Beschränkungen einzuschränken. Diese Einschränkungen sind gemäß § 13 Abs.2 in den Führerschein einzutragen. ... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Oberösterreich | 29.11.2005

TE UVS Tirol 2005/08/30 2005/20/1916-3

Mit dem angefochtenen Bescheid wurde dem Berufungswerber die für die Klasse B erteilte Lenkberechtigung gemäß §§ 7 Abs 2, Abs 3 Z 1, 24 Abs 1 Z 1, 26 Abs 1 und 29 des FSG wegen mangelnder Verkehrszuverlässigkeit auf die Dauer von drei Monaten, gerechnet ab Rechtskraft dieses Bescheides, entzogen. Weiters wurde dem Berufungswerber gemäß § 32 FSG während der Entzugszeit ausdrücklich verboten, ein Motorfahrrad, ein vierrädriges Leichtkraftfahrzeug oder ein Invalidenkraftfahrzeug zu lenken. Au... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Tirol | 30.08.2005

RS UVS Oberösterreich 2005/08/16 VwSen-521030/6/Br/Sta

Rechtssatz: Permanentes Schwarzfahren nach Wiedererlangung der gesundheitlichen Eignung bzw. dem Ablauf eines darauf gestützten Entzuges ist wegen fehlender Verkehrszuverlässigkeit ein Grund zur Versagung der Wiedererteilung. mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Oberösterreich | 16.08.2005

RS UVS Oberösterreich 2005/01/31 VwSen-520822/4/Br/Wü

Rechtssatz: Ein Sicherheitsabstand von 0,14 Sekunden (5m) bei einer Fahrgeschwindigkeit vom 160 km/h rechtfertigt insbesondere auf dicht befahrener Autobahn einen Führerscheinentzug für vier Monate und eine Nachschulung. mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Oberösterreich | 31.01.2005

RS UVS Oberösterreich 2004/07/26 VwSen-520663/3/Br/Pe

Rechtssatz: Ein Nachfahrabstand bei einer Fahrgeschwindigkeit 129 km/h von 0,21 Sekunden (7 m) ist insbesondere auf dicht befahrener Autobahn ein Entzugstatbestand im Sinne des § 7 Abs. 3 Z3 FSG. Vorliegen einer hohen abstrakten Unfallgefahr mit schwersten Folgen. mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Oberösterreich | 26.07.2004

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