Entscheidungen zu § 99 Abs. 3 StVO 1960

Verwaltungsgerichtshof

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Entscheidungen 61-90 von 804

RS Vwgh 2023/9/27 Ra 2023/02/0040

Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: AVG §76 B-VG Art133 Abs4 StVO 1960 §5 Abs1 StVO 1960 §5a Abs2 StVO 1960 §58 Abs1 StVO 1960 §99 Abs1b StVO 1960 §99 Abs3 lita VStG §64 Abs3 VwGG §34 Abs1VwGVG 2014 §38 AVG § 76 heute AVG § 76 gültig ab 01.01.2026 ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 27.09.2023

TE Vwgh Erkenntnis 2023/9/27 Ra 2023/02/0040

1 Mit Straferkenntnis der revisionswerbenden Bezirkshauptmannschaft Schärding vom 15. Juli 2022 wurde dem Mitbeteiligten zur Last gelegt, zu einer näher bezeichneten Tatzeit an einem näher genannten Tatort ein dem Kennzeichen nach bestimmtes Kraftfahrzeug gelenkt zu haben, obwohl er sich nicht in einer solchen geistigen und körperlichen Verfassung befunden habe, in der er es vermocht habe, dieses Fahrzeug zu beherrschen und die beim Lenken dieses Fahrzeuges zu beachtenden Rechtsvors... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 27.09.2023

TE Vwgh Beschluss 2023/8/17 Ra 2023/02/0139

1 Mit Straferkenntnissen der Landespolizeidirektion Kärnten vom 27. Jänner 2023 wurde über den Revisionswerber wegen näher konkretisierter Übertretungen der StVO jeweils gemäß § 99 Abs. 3 lit a StVO eine Geldstrafe in der Höhe von € 80,-- bzw. in der Höhe von € 40,-- sowie Ersatzfreiheitsstrafen verhängt. Mit Straferkenntnissen der Landespolizeidirektion Kärnten vom 27. Jänner 2023 wurde über den Revisionswerber wegen näher konkretisierter Übertretungen der StVO jeweils gemäß Paragr... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Beschluss | 17.08.2023

TE Vwgh Beschluss 2023/5/12 Ra 2023/02/0072

1 Mit Strafverfügung der belangten Behörde vom 17. Mai 2022 wurde über den Revisionswerber wegen einer Übertretung des § 20 Abs. 2 StVO gemäß § 99 Abs. 3 lit. a StVO eine Geldstrafe in der Höhe von € 65,-- sowie eine Ersatzfreiheitsstrafe von 30 Stunden verhängt. Mit Strafverfügung der belangten Behörde vom 17. Mai 2022 wurde über den Revisionswerber wegen einer Übertretung des Paragraph 20, Absatz 2, StVO gemäß Paragraph 99, Absatz 3, Litera a, StVO eine Geldstrafe in der Höhe von ... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Beschluss | 12.05.2023

TE Vwgh Beschluss 2023/3/7 Ra 2023/02/0027

1        Gegen den ihm am 5. Dezember 2022 zugestellten Beschluss des Verwaltungsgerichtes Wien vom 29. November 2022 erhob der Revisionswerber mit Schreiben vom 14. Dezember 2022 mit näherer Begründung: „Einspruch“, der als Revision zu werten ist. 2        Gemäß § 25a Abs. 4 VwGG ist eine Revision wegen Verletzung in Rechten (Art. 133 Abs. 6 Z 1 B-VG) nicht zulässig, wenn in einer Verwaltungsstrafsache 1. eine Geldstrafe von bis zu € 750,-- und keine Freiheitsstrafe verhängt werden du... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Beschluss | 07.03.2023

TE Vwgh Erkenntnis 2023/2/16 Ra 2022/02/0112

1        Mit Straferkenntnis des Magistrats der Stadt Wien vom 2. September 2021 wurde dem Mitbeteiligten zur Last gelegt, er habe zu einem näher genannten Zeitpunkt ein dem Kennzeichen nach bestimmtes Fahrzeug im Bereich des Verbotszeichens „Halten und Parken verboten“ mit dem Zusatz „v. 8-22h, ausgenommen Elektrofahrzeuge während des Ladevorganges [...]“ abgestellt, wobei die kundgemachte Ausnahme auf ihn nicht zugetroffen habe. Der Mitbeteiligte habe dadurch § 24 Abs. 1 lit. a StVO... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 16.02.2023

RS Vwgh 2023/2/16 Ra 2022/02/0112

Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §24 Abs1 lita idF 2015/I/123 StVO 1960 §52 lita Z13b StVO 1960 §54 Abs5 litm idF 2019/I/018 StVO 1960 §99 Abs3 lita VwGG §42 Abs2 Z1 StVO 1960 § 24 heute StVO 1960 § 24 gültig ab 01.07.2024 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 52/2024 ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 16.02.2023

TE Vwgh Erkenntnis 2023/2/13 Ra 2022/02/0117

1        Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Amstetten vom 24. Jänner 2022 wurde dem Mitbeteiligten zur Last gelegt, er habe zu einem näher genannten Zeitpunkt an einem näher genannten Ort zu einem vor ihm am gleichen Fahrstreifen fahrenden Fahrzeug nicht einen solchen Abstand eingehalten, dass ein rechtzeitiges Anhalten möglich gewesen wäre, auch wenn das vordere Fahrzeug plötzlich abgebremst worden wäre, wobei der mittels Videomessung festgestellte zeitliche Abstand zwisc... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 13.02.2023

RS Vwgh 2023/2/13 Ra 2022/02/0117

Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §18 Abs1 StVO 1960 §52 litc Z24 StVO 1960 §99 Abs3 lita VStG §45 Abs1 Z4 VwGG §42 Abs2 Z1 StVO 1960 § 18 heute StVO 1960 § 18 gültig ab 01.10.1994 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 518/1994 ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 13.02.2023

TE Vwgh Beschluss 2022/12/6 Ra 2022/02/0213

1        Gegen das ihm am 12. Oktober 2022 zugestellte Erkenntnis des Landesverwaltungsgerichtes Kärnten vom 26. September 2022 erhob der Revisionswerber mit E-Mail vom 25. Oktober 2022 mit näherer Begründung: „Einspruch“, der als Revision zu werten ist. 2        Gemäß § 25a Abs. 4 VwGG ist eine Revision wegen Verletzung in Rechten (Art. 133 Abs. 6 Z 1 B-VG) nicht zulässig, wenn in einer Verwaltungsstrafsache 1. eine Geldstrafe von bis zu € 750,-- und keine Freiheitsstrafe verhängt wer... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Beschluss | 06.12.2022

TE Vwgh Beschluss 2022/12/6 Ra 2022/02/0219

1        Gemäß § 25a Abs. 4 VwGG ist eine Revision wegen Verletzung in Rechten (Art. 133 Abs. 6 Z 1 B-VG) nicht zulässig, wenn in einer Verwaltungsstrafsache 1. eine Geldstrafe von bis zu € 750,-- und keine Freiheitsstrafe verhängt werden durfte und 2. im Erkenntnis eine Geldstrafe von bis zu € 400,-- verhängt wurde. Gemäß Paragraph 25 a, Absatz 4, VwGG ist eine Revision wegen Verletzung in Rechten (Artikel 133, Absatz 6, Ziffer eins, B-VG) nicht zulässig, wenn in einer Verwaltungsstr... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Beschluss | 06.12.2022

TE Vwgh Erkenntnis 2022/11/23 Ra 2022/02/0043

Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: AVG §1 KFG 1967 §1 Abs2a StVO 1960 §2 Abs1 Z19 StVO 1960 §2 Abs1 Z19 idF 2019/I/037 StVO 1960 §2 Abs1 Z22 idF 1998/I/092 StVO 1960 §2 Abs1 Z22 idF 2019/I/037 StVO 1960 §5 StVO 1960 §5 Abs1 StVO 1960 §68 Abs1 StVO 1960 §68 Abs4 StVO 1960 §88b Abs1 idF 2019/I/037 StVO 1960 §88b Abs2 idF 2019/I/037 StVO 1960 §88b idF ... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 23.11.2022

RS Vwgh 2022/11/23 Ra 2022/02/0043

Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §2 Abs1 Z19 idF 2019/I/037 StVO 1960 §5 StVO 1960 §88b Abs2 idF 2019/I/037 StVO 1960 §99 Abs1a StVO 1960 §99 Abs3 litj VwGG §42 Abs2 Z1 StVO 1960 § 2 heute StVO 1960 § 2 gültig ab 01.10.2026 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 17/2026 ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 23.11.2022

TE Vwgh Beschluss 2022/11/16 Ra 2022/02/0176

1        Gemäß § 25a Abs. 4 VwGG ist eine Revision wegen Verletzung in Rechten (Art. 133 Abs. 6 Z 1 B-VG) nicht zulässig, wenn in einer Verwaltungsstrafsache 1. eine Geldstrafe von bis zu € 750,-- und keine Freiheitsstrafe verhängt werden durfte und 2. im Erkenntnis eine Geldstrafe von bis zu € 400,-- verhängt wurde. Gemäß Paragraph 25 a, Absatz 4, VwGG ist eine Revision wegen Verletzung in Rechten (Artikel 133, Absatz 6, Ziffer eins, B-VG) nicht zulässig, wenn in einer Verwaltungsstr... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Beschluss | 16.11.2022

TE Vwgh Beschluss 2022/11/16 Ra 2022/02/0177

1        Über den Revisionswerber verhängte die Landespolizeidirektion Salzburg mit Straferkenntnis vom 12. April 2022 wegen einer Verwaltungsübertretung nach § 52 lit. a Z 1 StVO iVm. § 99 Abs. 3 lit. a StVO eine Geldstrafe iHv. € 60,-- (Ersatzfreiheitsstrafe 1 Tag und 3 Stunden). Über den Revisionswerber verhängte die Landespolizeidirektion Salzburg mit Straferkenntnis vom 12. April 2022 wegen einer Verwaltungsübertretung nach Paragraph 52, Litera a, Ziffer eins, StVO in Verbindung ... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Beschluss | 16.11.2022

TE Vwgh Beschluss 2022/9/12 Ra 2022/02/0171

1        Gemäß § 25a Abs. 4 VwGG ist eine Revision wegen Verletzung in Rechten (Art. 133 Abs. 6 Z 1 B-VG) nicht zulässig, wenn in einer Verwaltungsstrafsache 1. eine Geldstrafe von bis zu € 750,-- und keine Freiheitsstrafe verhängt werden durfte und 2. im Erkenntnis eine Geldstrafe von bis zu € 400,-- verhängt wurde. Gemäß Paragraph 25 a, Absatz 4, VwGG ist eine Revision wegen Verletzung in Rechten (Artikel 133, Absatz 6, Ziffer eins, B-VG) nicht zulässig, wenn in einer Verwaltungsst... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Beschluss | 12.09.2022

TE Vwgh Beschluss 2022/8/29 Ra 2022/02/0148

1        Gemäß § 25a Abs. 4 VwGG ist eine Revision wegen Verletzung in Rechten (Art. 133 Abs. 6 Z 1 B-VG) nicht zulässig, wenn in einer Verwaltungsstrafsache 1. eine Geldstrafe von bis zu € 750,-- und keine Freiheitsstrafe verhängt werden durfte und 2. im Erkenntnis eine Geldstrafe von bis zu € 400,-- verhängt wurde. Gemäß Paragraph 25 a, Absatz 4, VwGG ist eine Revision wegen Verletzung in Rechten (Artikel 133, Absatz 6, Ziffer eins, B-VG) nicht zulässig, wenn in einer Verwaltungsstr... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Beschluss | 29.08.2022

TE Vwgh Beschluss 2022/8/29 Ra 2022/02/0149

1        Gemäß § 25a Abs. 4 VwGG ist eine Revision wegen Verletzung in Rechten (Art. 133 Abs. 6 Z 1 B-VG) nicht zulässig, wenn in einer Verwaltungsstrafsache 1. eine Geldstrafe von bis zu € 750,-- und keine Freiheitsstrafe verhängt werden durfte und 2. im Erkenntnis eine Geldstrafe von bis zu € 400,-- verhängt wurde. Gemäß Paragraph 25 a, Absatz 4, VwGG ist eine Revision wegen Verletzung in Rechten (Artikel 133, Absatz 6, Ziffer eins, B-VG) nicht zulässig, wenn in einer Verwaltungsstr... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Beschluss | 29.08.2022

TE Vwgh Beschluss 2022/8/29 Ra 2022/02/0151

1        Gemäß § 25a Abs. 4 VwGG ist eine Revision wegen Verletzung in Rechten (Art. 133 Abs. 6 Z 1 B-VG) nicht zulässig, wenn in einer Verwaltungsstrafsache 1. eine Geldstrafe von bis zu € 750,-- und keine Freiheitsstrafe verhängt werden durfte und 2. im Erkenntnis eine Geldstrafe von bis zu € 400,-- verhängt wurde. Gemäß Paragraph 25 a, Absatz 4, VwGG ist eine Revision wegen Verletzung in Rechten (Artikel 133, Absatz 6, Ziffer eins, B-VG) nicht zulässig, wenn in einer Verwaltungsstr... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Beschluss | 29.08.2022

TE Vwgh Beschluss 2022/8/29 Ra 2022/02/0152

1        Gemäß § 25a Abs. 4 VwGG ist eine Revision wegen Verletzung in Rechten (Art. 133 Abs. 6 Z 1 B-VG) nicht zulässig, wenn in einer Verwaltungsstrafsache 1. eine Geldstrafe von bis zu € 750,-- und keine Freiheitsstrafe verhängt werden durfte und 2. im Erkenntnis eine Geldstrafe von bis zu € 400,-- verhängt wurde. Gemäß Paragraph 25 a, Absatz 4, VwGG ist eine Revision wegen Verletzung in Rechten (Artikel 133, Absatz 6, Ziffer eins, B-VG) nicht zulässig, wenn in einer Verwaltungsstr... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Beschluss | 29.08.2022

TE Vwgh Beschluss 2022/8/29 Ra 2022/02/0157

1        Mit Strafverfügung der Landespolizeidirektion Wien vom 30. April 2021 wurde über die Einschreiterin wegen Übertretung des § 52 lit. a Z 10a StVO gemäß § 99 Abs. 3 lit. a StVO eine Geld- sowie eine Ersatzfreiheitsstrafe verhängt. Mit Strafverfügung der Landespolizeidirektion Wien vom 30. April 2021 wurde über die Einschreiterin wegen Übertretung des Paragraph 52, Litera a, Ziffer 10 a, StVO gemäß Paragraph 99, Absatz 3, Litera a, StVO eine Geld- sowie eine Ersatzfreiheitsstraf... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Beschluss | 29.08.2022

TE Vwgh Beschluss 2022/6/1 Ra 2022/02/0090

1 Gemäß § 25a Abs. 4 VwGG ist eine Revision wegen Verletzung in Rechten (Art. 133 Abs. 6 Z 1 B-VG) nicht zulässig, wenn in einer Verwaltungsstrafsache 1. eine Geldstrafe von bis zu € 750,-- und keine Freiheitsstrafe verhängt werden durfte und 2. im Erkenntnis eine Geldstrafe von bis zu € 400,-- verhängt wurde. Gemäß Paragraph 25 a, Absatz 4, VwGG ist eine Revision wegen Verletzung in Rechten (Artikel 133, Absatz 6, Ziffer eins, B-VG) nicht zulässig, wenn in einer Verwaltungsstrafsac... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Beschluss | 01.06.2022

TE Vwgh Beschluss 2022/5/23 Ra 2022/02/0073

1 Gemäß § 25a Abs. 4 VwGG ist eine Revision wegen Verletzung in Rechten (Art. 133 Abs. 6 Z 1 B-VG) nicht zulässig, wenn in einer Verwaltungsstrafsache 1. eine Geldstrafe von bis zu € 750,-- und keine Freiheitsstrafe verhängt werden durfte und 2. im Erkenntnis eine Geldstrafe von bis zu € 400,-- verhängt wurde. Gemäß Paragraph 25 a, Absatz 4, VwGG ist eine Revision wegen Verletzung in Rechten (Artikel 133, Absatz 6, Ziffer eins, B-VG) nicht zulässig, wenn in einer Verwaltungsstrafsac... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Beschluss | 23.05.2022

TE Vwgh Beschluss 2022/5/23 Ra 2022/02/0074

1 Gemäß § 25a Abs. 4 VwGG ist eine Revision wegen Verletzung in Rechten (Art. 133 Abs. 6 Z 1 B-VG) nicht zulässig, wenn in einer Verwaltungsstrafsache 1. eine Geldstrafe von bis zu € 750,-- und keine Freiheitsstrafe verhängt werden durfte und 2. im Erkenntnis eine Geldstrafe von bis zu € 400,-- verhängt wurde. Gemäß Paragraph 25 a, Absatz 4, VwGG ist eine Revision wegen Verletzung in Rechten (Artikel 133, Absatz 6, Ziffer eins, B-VG) nicht zulässig, wenn in einer Verwaltungsstrafsac... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Beschluss | 23.05.2022

TE Vwgh Beschluss 2022/5/23 Ra 2022/02/0075

1 Gemäß § 25a Abs. 4 VwGG ist eine Revision wegen Verletzung in Rechten (Art. 133 Abs. 6 Z 1 B-VG) nicht zulässig, wenn in einer Verwaltungsstrafsache 1. eine Geldstrafe von bis zu € 750,-- und keine Freiheitsstrafe verhängt werden durfte und 2. im Erkenntnis eine Geldstrafe von bis zu € 400,-- verhängt wurde. Gemäß Paragraph 25 a, Absatz 4, VwGG ist eine Revision wegen Verletzung in Rechten (Artikel 133, Absatz 6, Ziffer eins, B-VG) nicht zulässig, wenn in einer Verwaltungsstrafsac... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Beschluss | 23.05.2022

TE Vwgh Beschluss 2022/4/6 Ra 2022/02/0058

1        Gemäß § 25a Abs. 4 VwGG ist eine Revision wegen Verletzung in Rechten (Art. 133 Abs. 6 Z 1 B-VG) nicht zulässig, wenn in einer Verwaltungsstrafsache 1. eine Geldstrafe von bis zu € 750,-- und keine Freiheitsstrafe verhängt werden durfte und 2. im Erkenntnis eine Geldstrafe von bis zu € 400,-- verhängt wurde. Gemäß Paragraph 25 a, Absatz 4, VwGG ist eine Revision wegen Verletzung in Rechten (Artikel 133, Absatz 6, Ziffer eins, B-VG) nicht zulässig, wenn in einer Verwaltungsstr... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Beschluss | 06.04.2022

TE Vwgh Erkenntnis 2022/3/18 Ra 2020/02/0137

1        Mit Straferkenntnis vom 11. Februar 2020 wurde die mitbeteiligte Partei schuldig erachtet, sie habe zu einem näher genannten Zeitpunkt ihr Fahrzeug im Bereich des Verbotszeichens „Halten und Parken verboten“ abgestellt, weshalb über sie eine Geldstrafe (Ersatzfreiheitsstrafe) verhängt wurde. 2        Der von der mitbeteiligten Partei dagegen erhobenen Beschwerde gab das Landesverwaltungsgericht Kärnten (in der Folge: Verwaltungsgericht) mit dem angefochtenen Erkenntnis Folge ... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 18.03.2022

RS Vwgh 2022/3/18 Ra 2020/02/0137

Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §24 Abs1 lita StVO 1960 §54 Abs2 StVO 1960 §99 Abs3 lita VStG §5 Abs2 VwGG §42 Abs2 Z1VwGVG 2014 §38 StVO 1960 § 24 heute StVO 1960 § 24 gültig ab 01.07.2024 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 52/2024 ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 18.03.2022

TE Vwgh Beschluss 2022/3/14 Ra 2022/02/0039

1        Gemäß § 25a Abs. 4 VwGG ist eine Revision wegen Verletzung in Rechten (Art. 133 Abs. 6 Z 1 B-VG) nicht zulässig, wenn in einer Verwaltungsstrafsache 1. eine Geldstrafe von bis zu € 750,-- und keine Freiheitsstrafe verhängt werden durfte und 2. im Erkenntnis eine Geldstrafe von bis zu € 400,-- verhängt wurde. Gemäß Paragraph 25 a, Absatz 4, VwGG ist eine Revision wegen Verletzung in Rechten (Artikel 133, Absatz 6, Ziffer eins, B-VG) nicht zulässig, wenn in einer Verwaltungsstr... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Beschluss | 14.03.2022

TE Vwgh Beschluss 2022/2/22 Ra 2022/02/0031

1        Über den Revisionswerber wurden mit Straferkenntnis der belangten Behörde vom 10. November 2020 wegen Übertretung des § 8 Abs. 4 StVO gemäß § 99 Abs. 3 lit. a StVO eine Geld- sowie eine Ersatzfreiheitsstrafe verhängt. Über den Revisionswerber wurden mit Straferkenntnis der belangten Behörde vom 10. November 2020 wegen Übertretung des Paragraph 8, Absatz 4, StVO gemäß Paragraph 99, Absatz 3, Litera a, StVO eine Geld- sowie eine Ersatzfreiheitsstrafe verhängt. 2        Die geg... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Beschluss | 22.02.2022

Entscheidungen 61-90 von 804