Index
L70708 Theater Veranstaltung VorarlbergNorm
StVO 1960 §64 Abs3;Rechtssatz
Die zugehörige Strafvorschrift zu § 64 StVO 1960 findet sich im § 99 Abs. 3 lit. j StVO 1960. Der Auflagenpunkt des Bescheides gründet sich auf § 64 Abs. 3 StVO 1960. Ein Verstoß gegen diesen Auflagenpunkt kann daher niemals einer Bestrafung nach § 14 Abs. 1 lit. b des Vlbg VeranstaltungsG 1989 unterliegen. Für eine Strafbarkeit nach dieser Bestimmung des Vlbg VeranstaltungsG 1989 wäre - wie sich aus einer Zusammenschau des § 2 Abs. 3 und § 3 Abs. 1 legcit ergibt - die Beauftragung mit "notwendigen Maßnahmen" erforderlich gewesen.Die zugehörige Strafvorschrift zu Paragraph 64, StVO 1960 findet sich im Paragraph 99, Absatz 3, Litera j, StVO 1960. Der Auflagenpunkt des Bescheides gründet sich auf Paragraph 64, Absatz 3, StVO 1960. Ein Verstoß gegen diesen Auflagenpunkt kann daher niemals einer Bestrafung nach Paragraph 14, Absatz eins, Litera b, des Vlbg VeranstaltungsG 1989 unterliegen. Für eine Strafbarkeit nach dieser Bestimmung des Vlbg VeranstaltungsG 1989 wäre - wie sich aus einer Zusammenschau des Paragraph 2, Absatz 3 und Paragraph 3, Absatz eins, legcit ergibt - die Beauftragung mit "notwendigen Maßnahmen" erforderlich gewesen.
Schlagworte
Besondere Rechtsgebiete Verwaltungsvorschrift Mängel im Spruch falsche Subsumtion der TatEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2017:RA2016020181.L01Im RIS seit
28.09.2017Zuletzt aktualisiert am
05.01.2018