Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 8. August 2013 wurde der Beschwerdeführer für schuldig befunden, er habe am 4. Jänner 2013 um 14.57 Uhr an einem näher umschriebenen Ort mit einem dem Kennzeichen nach bestimmten KFZ die im Ortsgebiet zulässige Höchstgeschwindigkeit vom 50 km/h überschritten, weil die Fahrtgeschwindigkeit 71 km/h betragen habe, wobei die Überschreitung mit einem Messgerät festgestellt worden sei. Der Beschwerdeführer habe dadurch e... mehr lesen...
Gemäß § 25a Abs. 4 VwGG ist eine Revision wegen Verletzung in Rechten (Art. 133 Abs. 6 Z 1 B-VG) nicht zulässig, wenn in einer Verwaltungsstrafsache 1. eine Geldstrafe von bis zu EUR 750,-- und keine Freiheitsstrafe verhängt werden durfte und 2. im Erkenntnis eine Geldstrafe von bis zu EUR 400,-- verhängt wurde. Gemäß Paragraph 25 a, Absatz 4, VwGG ist eine Revision wegen Verletzung in Rechten (Artikel 133, Absatz 6, Ziffer eins, B-VG) nicht zulässig, wenn in einer Verwaltungsstrafsa... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: B-VG Art133 Abs6 Z1 idF 2012/I/051; StVO 1960 §24 Abs1 lita; StVO 1960 §99 Abs3 lita; VwGG §25a Abs4 idF 2013/I/033; B-VG Art. 133 heute B-VG Art. 133 gültig von 01.01.2019 bis 24.05.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 138/2017 ... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: B-VG Art133 Abs6 Z1 idF 2012/I/051; StVO 1960 §24 Abs1 lita; StVO 1960 §99 Abs3 lita; VwGG §25a Abs4 idF 2013/I/033; B-VG Art. 133 heute B-VG Art. 133 gültig von 01.01.2019 bis 24.05.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 138/2017 ... mehr lesen...
Gemäß § 25a Abs. 4 VwGG ist eine Revision wegen Verletzung in Rechten (Art. 133 Abs. 6 Z 1 B-VG) nicht zulässig, wenn in einer Verwaltungsstrafsache 1. eine Geldstrafe von bis zu EUR 750,-- und keine Freiheitsstrafe verhängt werden durfte und 2. im Erkenntnis eine Geldstrafe von bis zu EUR 400,-- verhängt wurde. Gemäß Paragraph 25 a, Absatz 4, VwGG ist eine Revision wegen Verletzung in Rechten (Artikel 133, Absatz 6, Ziffer eins, B-VG) nicht zulässig, wenn in einer Verwaltungsstrafsa... mehr lesen...
Gemäß § 25a Abs. 4 VwGG ist eine Revision wegen Verletzung in Rechten (Art. 133 Abs. 6 Z 1 B-VG) nicht zulässig, wenn in einer Verwaltungsstrafsache 1. eine Geldstrafe von bis zu EUR 750,-- und keine Freiheitsstrafe verhängt werden durfte und 2. im Erkenntnis eine Geldstrafe von bis zu EUR 400,-- verhängt wurde. Gemäß Paragraph 25 a, Absatz 4, VwGG ist eine Revision wegen Verletzung in Rechten (Artikel 133, Absatz 6, Ziffer eins, B-VG) nicht zulässig, wenn in einer Verwaltungsstrafsa... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §29b Abs4; StVO 1960 §99 Abs3 lita; VStG §45 Abs1 idF 2014/I/033; VStG §45 Abs1 Z4 idF 2014/I/033; VwGG §42 Abs2 Z1;VwRallg; StVO 1960 § 29b heute StVO 1960 § 29b gültig ab 24.04.2026 zuletzt geändert durch BG... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der revisionswerbenden Partei vom 3. März 2015 wurde die Mitbeteiligte schuldig erkannt, mit einem Fahrzeug ohne Kennzeichnung mit einem Ausweis gemäß § 29b Abs. 4 StVO im Bereich des Vorschriftzeichens "Halten und Parken verboten" ausgenommen "dauernd stark gehbehinderte Personen" gehalten zu haben, wofür eine Geldstrafe von EUR 70,-- verhängt wurde. Mit Straferkenntnis der revisionswerbenden Partei vom 3. März 2015 wurde die Mitbeteiligte schuldig erkannt, mit e... mehr lesen...
Gemäß § 25a Abs. 4 VwGG ist eine Revision wegen Verletzung in Rechten (Art. 133 Abs. 6 Z 1 B-VG) nicht zulässig, wenn in einer Verwaltungsstrafsache 1. eine Geldstrafe von bis zu EUR 750,-- und keine Freiheitsstrafe verhängt werden durfte und 2. im Erkenntnis eine Geldstrafe von bis zu EUR 400,-- verhängt wurde. Gemäß Paragraph 25 a, Absatz 4, VwGG ist eine Revision wegen Verletzung in Rechten (Artikel 133, Absatz 6, Ziffer eins, B-VG) nicht zulässig, wenn in einer Verwaltungsstrafsa... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/07 Verwaltungsgerichtshof90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §99 Abs2 litc; StVO 1960 §99 Abs2d idF 2009/I/093; StVO 1960 §99 Abs2e idF 2009/I/093; StVO 1960 §99 Abs3 lita; VwGG §42 Abs2 Z1;VwRallg; StVO 1960 § 99 heute StVO 1960 § 99 gültig ab 01.05.2026 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 17/20... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Salzburg-Umgebung vom 27. November 2014 wurde der Revisionswerber schuldig erkannt, er habe am 20. September 2014 um 20:52 Uhr als Lenker an einem näher bestimmten Ort, welcher außerhalb eines Ortgebietes liege, die in diesem Bereich kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h um 64 km/h überschritten. Wegen einer Übertretung nach § 52 lit. a Z 10a StVO wurde über den Revisionswerber gemäß § 99 Abs. 2e StVO eine Strafe von E... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: B-VG Art133 Abs6 Z1 idF 2012/I/051; StVO 1960 §20 Abs2; StVO 1960 §99 Abs3 lita; VwGG §25a Abs4 idF 2013/I/033; B-VG Art. 133 heute B-VG Art. 133 gültig von 01.01.2019 bis 24.05.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 138/2017 ... mehr lesen...
Gemäß § 25a Abs. 4 VwGG ist eine Revision wegen Verletzung in Rechten (Art 133 Abs. 6 Z 1 B-VG) nicht zulässig, wenn in einer Verwaltungsstrafsache 1. eine Geldstrafe von bis zu 750 Euro und keine Freiheitsstrafe verhängt werden durfte und 2. im Erkenntnis eine Geldstrafe von bis zu 400 Euro verhängt wurde. Gemäß Paragraph 25 a, Absatz 4, VwGG ist eine Revision wegen Verletzung in Rechten (Artikel 133, Absatz 6, Ziffer eins, B-VG) nicht zulässig, wenn in einer Verwaltungsstrafsache 1... mehr lesen...
1. Mit zwei Straferkenntnissen des Bürgermeisters der Landeshauptstadt Linz war der Revisionswerber jeweils einer Übertretung des § 82 Abs. 1 StVO schuldig erkannt worden; wegen dieser Übertretungen wurden über ihn gemäß § 99 Abs. 3 lit. d StVO jeweils eine Geldstrafe von EUR 100,-- (Ersatzfreiheitsstrafe von jeweils 46 Stunden) verhängt. Die dagegen erhobenen Beschwerden des Revisionswerbers wurden mit dem angefochtenen Erkenntnis als unbegründet abgewiesen. 1. Mit zwei St... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: B-VG Art133 Abs6 Z1; StVO 1960 §4 Abs5; StVO 1960 §99 Abs3 litb; VwGG §34 Abs1; B-VG Art. 133 heute B-VG Art. 133 gültig von 01.01.2019 bis 24.05.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 138/2017 ... mehr lesen...
1. Mit dem angefochtenen Erkenntnis wurde der Revisionswerber zweier Übertretungen der StVO schuldig erkannt. Er sei als Lenker eines nach dem Kennzeichen bestimmten Kraftfahrzeuges an einem Verkehrsunfall mit Sachschaden ursächlich beteiligt gewesen und habe es unterlassen, sofort anzuhalten (Übertretung des § 4 Abs. 1 lit. a StVO) und ohne unnötigen Aufschub die nächste Polizeidienststelle zu verständigen, da mit dem Zweitbeteiligten kein Identitätsnachweis erfolgt sei (Übertr... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: B-VG Art133 Abs6 Z1 idF 2012/I/051; StVO 1960 §20 Abs2; StVO 1960 §99 Abs3 lita; VwGG §25a Abs4 idF 2013/I/033; B-VG Art. 133 heute B-VG Art. 133 gültig von 01.01.2019 bis 24.05.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 138/2017 ... mehr lesen...
Gemäß § 25a Abs. 4 VwGG ist eine Revision wegen Verletzung in Rechten (Art. 133 Abs. 6 Z 1 B-VG) nicht zulässig, wenn in einer Verwaltungsstrafsache 1. eine Geldstrafe von bis zu EUR 750,-- und keine Freiheitsstrafe verhängt werden durfte und 2. im Erkenntnis eine Geldstrafe von bis zu EUR 400,-- verhängt wurde. Gemäß Paragraph 25 a, Absatz 4, VwGG ist eine Revision wegen Verletzung in Rechten (Artikel 133, Absatz 6, Ziffer eins, B-VG) nicht zulässig, wenn in einer Verwaltungsstrafsa... mehr lesen...
Gemäß § 25a Abs. 4 VwGG ist eine Revision wegen Verletzung in Rechten (Art. 133 Abs. 6 Z 1 B-VG) nicht zulässig, wenn in einer Verwaltungsstrafsache 1. eine Geldstrafe von bis zu EUR 750,-- und keine Freiheitsstrafe verhängt werden durfte und 2. im Erkenntnis eine Geldstrafe von bis zu EUR 400,-- verhängt wurde. Gemäß Paragraph 25 a, Absatz 4, VwGG ist eine Revision wegen Verletzung in Rechten (Artikel 133, Absatz 6, Ziffer eins, B-VG) nicht zulässig, wenn in einer Verwaltungsstrafsa... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §4 Abs1 lita; StVO 1960 §4 Abs5; StVO 1960 §99 Abs2 lita; StVO 1960 §99 Abs3 litb; VStG §5 Abs1; VwGG §42 Abs2 Z1; StVO 1960 § 4 heute StVO 1960 § 4 gültig ab 01.06.2019 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 37/2019 ... mehr lesen...
1.1. Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Deutschlandsberg vom 25. Mai 2011 wurde dem Beschwerdeführer zur Last gelegt, er sei als Lenker eines dem Kennzeichen nach bestimmten LKWs am 28. Oktober 2010 um 13:00 Uhr in Deutschlandsberg auf der B 76 auf Höhe StrKm 25.35 mit einem Verkehrsunfall mit Sachschaden in ursächlichem Zusammenhang gestanden und habe nicht ohne unnötigen Aufschub die nächste Polizeidienststelle verständigt. Dadurch habe er gegen § 4 Abs. 5 StVO ver... mehr lesen...
Gemäß § 25a Abs. 4 VwGG ist eine Revision wegen Verletzung in Rechten (Art. 133 Abs. 6 Z 1 B-VG) nicht zulässig, wenn in einer Verwaltungsstrafsache 1. eine Geldstrafe von bis zu EUR 750,-- und keine Freiheitsstrafe verhängt werden durfte und 2. im Erkenntnis eine Geldstrafe von bis zu EUR 400,-- verhängt wurde. Diese Voraussetzungen treffen im vorliegenden Revisionsfall zu. Über den Revisionswerber wurde mit dem erstinstanzlichen Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Melk vom 30... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: B-VG Art133 Abs6 Z1 idF 2012/I/051;StVO 1960 §20 Abs2;StVO 1960 §99 Abs3 lita;VwGG §25a Abs4 idF 2013/I/033;
Rechtssatz: Die Revision ist auch dann nach § 25a Abs. 4 VwGG absolut unzulässig, wenn es sich bei der bekämpften Entscheidung des VwG um die Zurückweisung einer Beschwerde gegen ein Straferkenntnis ha... mehr lesen...
In den vorgelegten Verwaltungsakten erliegt die Kopie einer aufgrund einer "Radaranzeige" ergangenen Strafverfügung der Bezirkshauptmannschaft Voitsberg vom 4. November 2013, derzufolge der Mitbeteiligte schuldig sei, am 4. Oktober 2013 zu näher angegebener Uhrzeit im Ortsgebiet von S als Lenker eines näher bezeichneten Pkws die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h um 21 km/h überschritten zu haben (die in Betracht kommende Messtoleranz sei bereits zu seinen Gunsten abgezogen w... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof90/01 Straßenverkehrsordnung90/02 Führerscheingesetz
Norm: FSG 1997 §4 Abs3;FSG 1997 §4 Abs6;StVO 1960 §20 Abs2;StVO 1960 §99 Abs3 lita;VwGG §42 Abs2 Z1;
Rechtssatz: Die Führerscheinbehörde ist, wenn eine rechtskräftige Bestrafung wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung vorliegt, jedenfalls in Ansehung des Umstands, dass der Betreffende die im Strafbescheid genannte Tat begang... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe zu einer konkreten Tatzeit an einem konkreten Tatort als Lenker eines näher angeführten Sattelkraftfahrzeuges, bestehend aus einem dem Kennzeichen nach bestimmten Sattelzugfahrzeug mit einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht von über 7,5 t und einem ebenfalls dem Kennzeichen nach bestimmten Sattelanhänger, entgegen den Bestimmungen des § 52 lit. a Z 7a StVO iVm § 1 der Verordnung der Tiroler Landesregi... mehr lesen...
Nach den vom Verwaltungsgericht im angefochtenen Erkenntnis aus dem Straferkenntnis vom 11. Juni 2013 übernommenen Spruchpunkten wurde der Revisionswerber wegen Übertretungen des § 11 Abs. 1 StVO (Spruchpunkt 1.), § 4 Abs. 1 lit a StVO (Spruchpunkt 2.) und § 4 Abs. 5 StVO (Spruchpunkt 3.) bestraft, wofür über ihn Geldstrafen gemäß § 99 Abs. 3 lit. a StVO von EUR 70,-- (Spruchpunkt 1.), gemäß § 99 Abs. 2 lit. a StVO von EUR 200,-- (Spruchpunkt 2.) und gemäß § 99 Abs. 3 lit. b StVO von... mehr lesen...
Gemäß § 25a Abs. 4 VwGG ist eine Revision wegen Verletzung in Rechten (Art. 133 Abs. 6 Z 1 B-VG) nicht zulässig, wenn in einer Verwaltungsstrafsache eine Geldstrafe von bis zu EUR 750,-- und keine Freiheitsstrafe verhängt werden durfte (Z 1) und im Erkenntnis eine Geldstrafe von bis zu EUR 400,-- verhängt wurde (Z 2). Gemäß Paragraph 25 a, Absatz 4, VwGG ist eine Revision wegen Verletzung in Rechten (Artikel 133, Absatz 6, Ziffer eins, B-VG) nicht zulässig, wenn in einer Verwaltungss... mehr lesen...
Index: L87907 Straßenverkehr Geschwindigkeitsbeschränkung NachtfahrverbotTirol001 Verwaltungsrecht allgemein90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: Fahrverbot LKW Fernpaß Straße B179 2010 §1;Fahrverbot LKW Fernpaß Straße B179 2010 §2 litb;StVO 1960 §52 lita Z7a;StVO 1960 §99 Abs3 lita;VwRallg;
Rechtssatz: Die Verordnung, mit der auf der B 179 Fernpass-Straße ein Fahrverbot für Lastkraftfahrzeuge erlassen wird, enthält... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: B-VG Art133 Abs4 idF 2012/I/051; StVO 1960 §99 Abs3 lita;VwGbk-ÜG 2013 §4 Abs5; B-VG Art. 133 heute B-VG Art. 133 gültig von 01.01.2019 bis 24.05.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 138/2017 ... mehr lesen...