Entscheidungen zu § 99 Abs. 3 StVO 1960

Verwaltungsgerichtshof

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Entscheidungen 31-60 von 553

TE Vwgh Beschluss 2020/12/15 Ra 2020/02/0275

1        Gemäß § 25a Abs. 4 VwGG ist eine Revision wegen Verletzung in Rechten (Art. 133 Abs. 6 Z 1 B-VG) nicht zulässig, wenn in einer Verwaltungsstrafsache eine Geldstrafe von bis zu € 750,-- und keine Freiheitsstrafe verhängt werden durfte und im Erkenntnis eine Geldstrafe von bis zu € 400,-- verhängt wurde. 2        Diese Voraussetzungen treffen im vorliegenden Revisionsfall zu. 3        Über den Revisionswerber wurde mit dem angefochtenen Erkenntnis wegen Übertretung des § 53 Abs... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Beschluss | 15.12.2020

TE Vwgh Beschluss 2020/12/2 Ra 2020/02/0260

1        Gemäß § 25a Abs. 4 VwGG ist eine Revision wegen Verletzung in Rechten (Art. 133 Abs. 6 Z 1 B-VG) nicht zulässig, wenn in einer Verwaltungsstrafsache 1. eine Geldstrafe von bis zu € 750,-- und keine Freiheitsstrafe verhängt werden durfte und 2. im Erkenntnis eine Geldstrafe von bis zu € 400,-- verhängt wurde. 2        Diese Voraussetzungen treffen im vorliegenden Revisionsfall zu. 3        Über den Revisionswerber wurde mit dem angefochtenen Erkenntnis wegen einer Übertretung ... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Beschluss | 02.12.2020

TE Vwgh Beschluss 2020/11/10 Ra 2020/02/0222

1        Gemäß § 25a Abs. 4 VwGG ist eine Revision wegen Verletzung in Rechten (Art. 133 Abs. 6 Z 1 B-VG) nicht zulässig, wenn in einer Verwaltungsstrafsache 1. eine Geldstrafe von bis zu € 750,-- und keine Freiheitsstrafe verhängt werden durfte und 2. im Erkenntnis eine Geldstrafe von bis zu € 400,-- verhängt wurde. 2        Diese Voraussetzungen treffen im vorliegenden Revisionsfall zu. 3        Über den Revisionswerber wurde mit dem angefochtenen Erkenntnis wegen 1. einer Übertretu... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Beschluss | 10.11.2020

TE Vwgh Beschluss 2020/9/14 Ra 2020/02/0198

Gemäß § 25a Abs. 4 VwGG ist eine Revision wegen Verletzung in Rechten (Art. 133 Abs. 6 Z 1 B-VG) nicht zulässig, wenn in einer Verwaltungsstrafsache eine Geldstrafe von bis zu € 750,-- und keine Freiheitsstrafe verhängt werden durfte und im Erkenntnis eine Geldstrafe von bis zu € 400,-- verhängt wurde. Diese Voraussetzungen treffen im vorliegenden Revisionsfall zu. Über den Revisionswerber wurde mit dem angefochtenen Erkenntnis wegen Übertretung des § 9 Abs. 1 StVO eine Geldstrafe von... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Beschluss | 14.09.2020

TE Vwgh Beschluss 2020/9/14 Ra 2020/02/0201

1        Gemäß § 25a Abs. 4 VwGG ist eine Revision wegen Verletzung in Rechten (Art. 133 Abs. 6 Z 1 B-VG) nicht zulässig, wenn in einer Verwaltungsstrafsache eine Geldstrafe von bis zu € 750,-- und keine Freiheitsstrafe verhängt werden durfte und im Erkenntnis eine Geldstrafe von bis zu € 400,-- verhängt wurde. 2        Diese Voraussetzungen treffen im vorliegenden Revisionsfall zu. Über den Revisionswerber wurde mit dem angefochtenen Erkenntnis wegen Übertretung des § 52 lit. c Z 24... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Beschluss | 14.09.2020

TE Vwgh Beschluss 2020/7/22 Ra 2020/02/0074

1        Gemäß § 25a Abs. 4 VwGG ist eine Revision wegen Verletzung in Rechten (Art. 133 Abs. 6 Z 1 B-VG) nicht zulässig, wenn in einer Verwaltungsstrafsache eine Geldstrafe von bis zu € 750,-- und keine Freiheitsstrafe verhängt werden durfte und im Erkenntnis eine Geldstrafe von bis zu € 400,-- verhängt wurde. 2        Diese Voraussetzungen treffen im vorliegenden Revisionsfall zu. 3        Mit Straferkenntnis der Landespolizeidirektion Wien vom 28. November 2018 wurde der Revisionsw... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Beschluss | 22.07.2020

TE Vwgh Beschluss 2020/7/21 Ra 2020/02/0124

1        Gemäß § 25a Abs. 4 VwGG ist eine Revision wegen Verletzung in Rechten (Art. 133 Abs. 6 Z 1 B-VG) nicht zulässig, wenn in einer Verwaltungsstrafsache eine Geldstrafe von bis zu € 750,- und keine Freiheitsstrafe verhängt werden durfte und im Erkenntnis eine Geldstrafe von bis zu € 400,- verhängt wurde. 2        Diese Voraussetzungen treffen im vorliegenden Revisionsfall zu. Über den Revisionswerber wurde mit dem angefochtenen Erkenntnis wegen Übertretung des § 52 lit. a Z 10a S... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Beschluss | 21.07.2020

TE Vwgh Beschluss 2020/7/16 Ra 2020/02/0142

1        Nach Art. 133 Abs. 4 B-VG ist gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. 2        Nach § 34 Abs. 1 VwGG sin... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Beschluss | 16.07.2020

TE Vwgh Beschluss 2020/5/6 Ra 2019/02/0242

1 Gemäß § 25a Abs. 4 VwGG ist eine Revision wegen Verletzung in Rechten (Art. 133 Abs. 6 Z 1 B-VG) nicht zulässig, wenn in einer Verwaltungsstrafsache eine Geldstrafe von bis zu EUR 750,-- und keine Freiheitsstrafe verhängt werden durfte und im Erkenntnis eine Geldstrafe von bis zu EUR 400,-- verhängt wurde. 2 Diese Voraussetzungen treffen im vorliegenden Revisionsfall zu. Über den Revisionswerber wurde mit dem angefochtenen Erkenntnis (verkündet am 23. Oktober 2019, ausgefert... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Beschluss | 06.05.2020

TE Vwgh Beschluss 2020/5/6 Ra 2020/02/0075

1        Gemäß § 25a Abs. 4 VwGG ist eine Revision wegen Verletzung in Rechten (Art. 133 Abs. 6 Z 1 B-VG) nicht zulässig, wenn in einer Verwaltungsstrafsache eine Geldstrafe von bis zu € 750,-- und keine Freiheitsstrafe verhängt werden durfte und im Erkenntnis eine Geldstrafe von bis zu € 400,-- verhängt wurde. 2        Diese Voraussetzungen treffen im vorliegenden Revisionsfall zu. Über den Revisionswerber wurde mit dem angefochtenen Erkenntnis wegen Übertretung des § 24 Abs. 1 lit. ... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Beschluss | 06.05.2020

TE Vwgh Beschluss 2019/11/13 Ra 2019/02/0204

1 Gemäß § 25a Abs. 4 VwGG ist eine Revision wegen Verletzung in Rechten (Art. 133 Abs. 6 Z 1 B-VG) nicht zulässig, wenn in einer Verwaltungsstrafsache eine Geldstrafe von bis zu EUR 750,-- und keine Freiheitsstrafe verhängt werden durfte und im Erkenntnis eine Geldstrafe von bis zu EUR 400,-- verhängt wurde. 2 Diese Voraussetzungen treffen im vorliegenden Revisionsfall zu. Über den Revisionswerber wurde mit dem angefochtenen Erkenntnis wegen Übertretung des § 38 Abs. 5 iVm § 3... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Beschluss | 13.11.2019

TE Vwgh Erkenntnis 2019/10/22 Ra 2019/02/0127

1 Mit Straferkenntnis der revisionswerbenden Behörde vom 4. Mai 2018 wurde der Mitbeteiligte schuldig erachtet, er habe am 8. März 2018 um 10:05 Uhr an einem näher angeführten Ort eine näher angeführte Übertretung des § 4 Abs. 5 StVO begangen, weshalb über ihn gemäß § 99 Abs. 3 lit. b StVO eine Geldstrafe von EUR 150,-- (Ersatzfreiheitsstrafe: 69 Stunden) verhängt wurde. 2 Gegen das Straferkenntnis erhob der Mitbeteiligte Beschwerde an das Landesverwaltungsgericht und äußerte ... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 22.10.2019

TE Vwgh Beschluss 2019/10/17 Ra 2019/02/0187

1 Gemäß § 25a Abs. 4 VwGG ist eine Revision wegen Verletzung in Rechten (Art. 133 Abs. 6 Z 1 B-VG) nicht zulässig, wenn in einer Verwaltungsstrafsache 1. eine Geldstrafe von bis zu EUR 750,- - und keine Freiheitsstrafe verhängt werden durfte und 2. im Erkenntnis eine Geldstrafe von bis zu EUR 400,-- verhängt wurde. 2 Diese Voraussetzungen treffen im vorliegenden Revisionsfall zu. 3 Über den Revisionswerber wurde mit dem angefochtenen Erkenntnis wegen Übertretungen der §§ 5... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Beschluss | 17.10.2019

TE Vwgh Beschluss 2019/10/17 Ra 2019/02/0188

1 Gemäß § 25a Abs. 4 VwGG ist eine Revision wegen Verletzung in Rechten (Art. 133 Abs. 6 Z 1 B-VG) nicht zulässig, wenn in einer Verwaltungsstrafsache 1. eine Geldstrafe von bis zu EUR 750,- - und keine Freiheitsstrafe verhängt werden durfte und 2. im Erkenntnis eine Geldstrafe von bis zu EUR 400,-- verhängt wurde. 2 Diese Voraussetzungen treffen im vorliegenden Revisionsfall zu. 3 Über den Vater des Revisionswerbers, G O, wurde mit Strafverfügung der Bezirkshauptmannschaf... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Beschluss | 17.10.2019

TE Vwgh Erkenntnis 2018/12/19 Ra 2017/02/0272

1 Mit Straferkenntnis des Bürgermeisters der Landeshauptstadt Graz vom 28. Juni 2017 wurde der Mitbeteiligte schuldig erkannt, einen PKW auf einer Fahrbahn mit Gegenverkehr, auf der nicht mindestens zwei Fahrstreifen für den fließenden Verkehr frei geblieben seien, geparkt zu haben. Er habe dadurch die Rechtvorschrift des § 24 Abs. 3 lit. d StVO verletzt, weshalb über ihn gemäß § 99 Abs. 3 lit. a StVO eine Geldstrafe von EUR 50,-- (Ersatzfreiheitsstrafe: 1 Tag) verhängt wurde. In... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 19.12.2018

TE Vwgh Beschluss 2018/10/16 Ra 2018/02/0297

1 Gemäß § 25a Abs. 4 VwGG ist eine Revision wegen Verletzung in Rechten (Art. 133 Abs. 6 Z 1 B-VG) nicht zulässig, wenn in einer Verwaltungsstrafsache 1. eine Geldstrafe von bis zu EUR 750,- - und keine Freiheitsstrafe verhängt werden durfte und 2. im Erkenntnis eine Geldstrafe von bis zu EUR 400,-- verhängt wurde. 2 Diese Voraussetzungen treffen im vorliegenden Revisionsfall zu. 3 Über den Revisionswerber wurde mit Straferkenntnis der BH Völkermarkt vom 29. März 2018 w... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Beschluss | 16.10.2018

TE Vwgh Beschluss 2018/10/16 Ra 2018/02/0298

1 Gemäß § 25a Abs. 4 VwGG ist eine Revision wegen Verletzung in Rechten (Art. 133 Abs. 6 Z 1 B-VG) nicht zulässig, wenn in einer Verwaltungsstrafsache 1. eine Geldstrafe von bis zu EUR 750,- - und keine Freiheitsstrafe verhängt werden durfte und 2. im Erkenntnis eine Geldstrafe von bis zu EUR 400,-- verhängt wurde. 2 Diese Voraussetzungen treffen im vorliegenden Revisionsfall zu. 3 Über den Revisionswerber wurde mit Straferkenntnis der BH Völkermarkt vom 27. März 2018 w... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Beschluss | 16.10.2018

TE Vwgh Beschluss 2018/10/16 Ra 2018/02/0299

1 Gemäß § 25a Abs. 4 VwGG ist eine Revision wegen Verletzung in Rechten (Art. 133 Abs. 6 Z 1 B-VG) nicht zulässig, wenn in einer Verwaltungsstrafsache 1. eine Geldstrafe von bis zu EUR 750,- - und keine Freiheitsstrafe verhängt werden durfte und 2. im Erkenntnis eine Geldstrafe von bis zu EUR 400,-- verhängt wurde. 2 Diese Voraussetzungen treffen im vorliegenden Revisionsfall zu. 3 Über den Revisionswerber wurde mit Straferkenntnis der BH Völkermarkt vom 27. März 2018 w... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Beschluss | 16.10.2018

TE Vwgh Beschluss 2018/10/15 Ra 2018/02/0295

1 Gemäß § 25a Abs. 4 VwGG ist eine Revision wegen Verletzung in Rechten (Art. 133 Abs. 6 Z 1 B-VG) nicht zulässig, wenn in einer Verwaltungsstrafsache 1. eine Geldstrafe von bis zu EUR 750,- - und keine Freiheitsstrafe verhängt werden durfte und 2. im Erkenntnis eine Geldstrafe von bis zu EUR 400,-- verhängt wurde. 2 Diese Voraussetzungen treffen im vorliegenden Revisionsfall zu. 3 Über den Revisionswerber wurde mit dem angefochtenen Erkenntnis wegen einer Übertretung 1... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Beschluss | 15.10.2018

TE Vwgh Beschluss 2018/10/10 Ra 2018/02/0290

1 Gemäß § 25a Abs. 4 VwGG ist eine Revision wegen Verletzung in Rechten (Art. 133 Abs. 6 Z 1 B-VG) nicht zulässig, wenn in einer Verwaltungsstrafsache 1. eine Geldstrafe von bis zu EUR 750,- - und keine Freiheitsstrafe verhängt werden durfte und 2. im Erkenntnis eine Geldstrafe von bis zu EUR 400,-- verhängt wurde. 2 Diese Voraussetzungen treffen im vorliegenden Revisionsfall zu. 3 Über den Revisionswerber wurde mit dem angefochtenen Erkenntnis wegen einer Übertretung d... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Beschluss | 10.10.2018

TE Vwgh Beschluss 2018/9/26 Ra 2017/02/0214

1 Gemäß § 25a Abs. 4 VwGG ist eine Revision wegen Verletzung in Rechten (Art. 133 Abs. 6 Z 1 B-VG) nicht zulässig, wenn in einer Verwaltungsstrafsache eine Geldstrafe von bis zu EUR 750,-- und keine Freiheitsstrafe verhängt werden durfte und im Erkenntnis eine Geldstrafe von bis zu EUR 400,-- verhängt wurde. 2 Diese Voraussetzungen treffen im vorliegenden Revisionsfall zu. Über den Revisionswerber wurde mit dem angefochtenen Erkenntnis wegen Übertretung des § 38 Abs. 5 iVm §... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Beschluss | 26.09.2018

TE Vwgh Beschluss 2018/9/17 Ra 2017/02/0206

1 Mit Straferkenntnis der Landespolizeidirektion Steiermark vom 26. September 2016 wurde der Revisionswerber wegen Übertretungen der StVO schuldig erkannt. Er sei als Lenker eines Kraftfahrzeuges mit einem Verkehrsunfall in ursächlichem Zusammenhang gestanden und habe sein Fahrzeug nicht sofort angehalten (Spruchpunkt 1), nicht an der Sachverhaltsfeststellung mitgewirkt (Spruchpunkt 2) und nicht ohne unnötigen Aufschub die nächste Polizeidienststelle verständigt (Spruchpunkt 3). ... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Beschluss | 17.09.2018

TE Vwgh Beschluss 2018/9/6 Ra 2018/02/0251

1 Gemäß § 25a Abs. 4 VwGG ist eine Revision wegen Verletzung in Rechten (Art. 133 Abs. 6 Z 1 B-VG) nicht zulässig, wenn in einer Verwaltungsstrafsache 1. eine Geldstrafe von bis zu EUR 750,- - und keine Freiheitsstrafe verhängt werden durfte und 2. im Erkenntnis eine Geldstrafe von bis zu EUR 400,-- verhängt wurde. 2 Diese Voraussetzungen treffen im vorliegenden Revisionsfall zu. 3 Über den Revisionswerber wurde mit Straferkenntnis der BH Ried im Innkreis vom 9. März 2... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Beschluss | 06.09.2018

TE Vwgh Erkenntnis 2018/7/20 Ra 2018/11/0089

1 Mit (rechtskräftiger) Strafverfügung der Revisionswerberin vom 4. Oktober 2017 wurden dem Mitbeteiligten folgende Tatbegehungen angelastet: "1. Sie haben ein Fahrzeug überholt, obwohl nicht einwandfrei erkennbar war, ob das Fahrzeug nach dem Überholvorgang in den Verkehr eingeordnet werden kann, ohne andere Straßenbenutzer zu gefährden oder zu behindern. 2. Sie haben auf einer unübersichtlichen Stelle (vor einer Fahrbahnkuppe) ein Fahrzeug überholt." Der Mitbeteiligte... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 20.07.2018

RS Vwgh 2018/7/20 Ra 2018/11/0089

Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung90/02 Führerscheingesetz90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: FSG 1997 §7 Abs3 Z3;KFG 1967 §66 Abs2 litf;StVO 1960 §16 Abs1 lita;StVO 1960 §99 Abs2 litc;StVO 1960 §99 Abs3 lita;
Rechtssatz: Aus dem Umstand, dass der Betroffene wegen einer Übertretung "nur" nach § 99 Abs. 3 lit. a StVO 1960 bestraft wurde, folgt keine Bindung der Führerscheinbehörde (bzw. des VwG) dahin, dass das Vorliegen ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 20.07.2018

RS Vwgh 2018/7/20 Ra 2018/11/0089

Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof90/01 Straßenverkehrsordnung90/02 Führerscheingesetz
Norm: FSG 1997 §7 Abs3 Z3;StVO 1960 §99 Abs3 lita;VwGG §42 Abs2 Z1;
Rechtssatz: Fehlen im angefochtenen Erkenntnis mängelfreie und begründete Feststellungen zu den verkehrsrelevanten Umständen, die einen Rückschluss auf die Eignung oder Nichteignung zur Herbeiführung besonders gefährlicher Verhältnisse bzw. auf eine zu bejahend... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 20.07.2018

TE Vwgh Beschluss 2018/7/18 Ra 2018/02/0113

1 Gemäß § 25a Abs. 4 VwGG ist eine Revision wegen Verletzung in Rechten (Art. 133 Abs. 6 Z 1 B-VG) nicht zulässig, wenn in einer Verwaltungsstrafsache eine Geldstrafe von bis zu EUR 750,-- und keine Freiheitsstrafe verhängt werden durfte und im Erkenntnis eine Geldstrafe von bis zu EUR 400,-- verhängt wurde. 2 Diese Voraussetzungen treffen im vorliegenden Revisionsfall zu. Über den Revisionswerber wurde mit dem angefochtenen Erkenntnis wegen Übertretung des § 52 lit. a Z 10a... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Beschluss | 18.07.2018

TE Vwgh Beschluss 2018/7/6 Ra 2017/02/0182

1 Gemäß § 25a Abs. 4 VwGG ist eine Revision wegen Verletzung in Rechten (Art. 133 Abs. 6 Z 1 B-VG) nicht zulässig, wenn in einer Verwaltungsstrafsache eine Geldstrafe von bis zu EUR 750,- und keine Freiheitsstrafe verhängt werden durfte und im Erkenntnis eine Geldstrafe von bis zu EUR 400,- verhängt wurde. 2 Diese Voraussetzungen treffen im vorliegenden Revisionsfall zu. 3 Über den Revisionswerber wurden mit Strafverfügung der Bezirkshauptmannschaft Ried im Innkreis vom... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Beschluss | 06.07.2018

TE Vwgh Beschluss 2018/6/20 Ra 2018/02/0193

1 Gemäß § 25a Abs. 4 VwGG ist eine Revision wegen Verletzung in Rechten (Art. 133 Abs. 6 Z 1 B-VG) nicht zulässig, wenn in einer Verwaltungsstrafsache 1. eine Geldstrafe von bis zu EUR 750,- - und keine Freiheitsstrafe verhängt werden durfte und 2. im Erkenntnis eine Geldstrafe von bis zu EUR 400,-- verhängt wurde. 2 Diese Voraussetzungen treffen im vorliegenden Revisionsfall zu. 3 Über den Revisionswerber wurde mit Straferkenntnis des Magistrates der Stadt Wien, Magist... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Beschluss | 20.06.2018

TE Vwgh Erkenntnis 2018/6/19 Ra 2017/02/0102

1 Mit Straferkenntnis der revisionswerbenden Partei vom 20. März 2017 wurde der Mitbeteiligte schuldig erkannt, entgegen dem deutlich sichtbar aufgestellten Vorrangzeichen "HALT" mit dem von ihm gelenkten Fahrzeug ohne anzuhalten in eine näher bezeichnete Kreuzung ein- und links abbiegend weitergefahren zu sein. Er wurde hierfür wegen Übertretung des § 52 lit. c Z 24 erster Satz, erster Halbsatz StVO gemäß § 99 Abs. 3 lit. a StVO zu einer Geldstrafe von EUR 100,- (Ersatzfreiheits... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 19.06.2018

Entscheidungen 31-60 von 553