1 Mit Straferkenntnis der Landespolizeidirektion Wien vom 13. November 2023 wurde dem Mitbeteiligten angelastet, er habe sich zu einem konkret angegebenen Zeitpunkt an einem näher genannten Ort als Lenker eines dem Kennzeichen nach bestimmten Motorrades auf dem Fahrstreifen für Linksabbieger eingereiht, die Fahrt jedoch nicht im Sinne der auf der Fahrbahn angebrachten Richtungspfeile fortgesetzt (Spruchpunkt 1.), an einer geregelten Kreuzung die auf der Fahrbahn angebrachte Haltelin... mehr lesen...
1 Mit Strafverfügung der Bezirkshauptmannschaft St. Pölten vom 1. März 2022, PLS2-V-22 331/3, wurde über den Revisionswerber wegen Übertretung des § 52 lit. a Z 10a StVO gemäß § 99 Abs. 3 lit. a StVO eine Geldstrafe von € 40,-- (Ersatzfreiheitsstrafe 18 Stunden) verhängt. Mit Strafverfügung der Bezirkshauptmannschaft St. Pölten vom 1. März 2022, PLS2-V-22 331/3, wurde über den Revisionswerber wegen Übertretung des Paragraph 52, Litera a, Ziffer 10 a, StVO gemäß Paragraph 99, Absatz ... mehr lesen...
1 Mit Straferkenntnis des Magistrats der Stadt Wien vom 29. September 2022 wurde über den Revisionswerber wegen einer näher konkretisierten Übertretung des § 24 Abs. 3 lit. d StVO gemäß § 99 Abs. 3 lit. a StVO eine Geldstrafe in der Höhe von € 108,-- (Ersatzfreiheitsstrafe ein Tag, eine Stunde) verhängt. Mit Straferkenntnis des Magistrats der Stadt Wien vom 29. September 2022 wurde über den Revisionswerber wegen einer näher konkretisierten Übertretung des Paragraph 24, Absatz 3, Lit... mehr lesen...
1 Gemäß § 25a Abs. 4 VwGG ist eine Revision wegen Verletzung in Rechten (Art. 133 Abs. 6 Z 1 B-VG) nicht zulässig, wenn in einer Verwaltungsstrafsache 1. eine Geldstrafe von bis zu € 750,-- und keine Freiheitsstrafe verhängt werden durfte und 2. im Erkenntnis eine Geldstrafe von bis zu € 400,-- verhängt wurde. Gemäß Paragraph 25 a, Absatz 4, VwGG ist eine Revision wegen Verletzung in Rechten (Artikel 133, Absatz 6, Ziffer eins, B-VG) nicht zulässig, wenn in einer Verwaltungsstrafsac... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/07 Verwaltungsgerichtshof90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §65 Abs1 StVO 1960 §65 Abs3 StVO 1960 §76a Abs1 StVO 1960 §88b Abs2 StVO 1960 §97 Abs5 StVO 1960 §99 Abs3 lita StVO 1960 §99 Abs3 litj VwGG §35 Abs1VwRallg StVO 1960 § 65 heute StVO 1960 § 65 gültig ab 01.05.2026 zuletzt geändert durch... mehr lesen...
1 Mit Straferkenntnis der Landespolizeidirektion Wien vom 20. Juli 2021 wurde dem Mitbeteiligten angelastet, er habe zu einer konkret angegebenen Tatzeit an einem näher bezeichneten Ort mit einem E-Scooter 1. eine Fußgängerzone befahren, 2. mehr als eine Person mitgeführt, 3. die Untersuchung der Atemluft auf Alkoholgehalt verweigert und 4. dem von einem Straßenaufsichtsorgan mittels erhobenen Armes deutlich sichtbar gegebenen Zeichen zum Anhalten nicht Folge geleistet, weil die Fah... mehr lesen...
1 Gemäß § 25a Abs. 4 VwGG ist eine Revision wegen Verletzung in Rechten (Art. 133 Abs. 6 Z 1 B-VG) nicht zulässig, wenn in einer Verwaltungsstrafsache 1. eine Geldstrafe von bis zu € 750,-- und keine Freiheitsstrafe verhängt werden durfte und 2. im Erkenntnis eine Geldstrafe von bis zu € 400,-- verhängt wurde. Gemäß Paragraph 25 a, Absatz 4, VwGG ist eine Revision wegen Verletzung in Rechten (Artikel 133, Absatz 6, Ziffer eins, B-VG) nicht zulässig, wenn in einer Verwaltungsstrafsac... mehr lesen...
1 Gemäß § 25a Abs. 4 VwGG ist eine Revision wegen Verletzung in Rechten (Art. 133 Abs. 6 Z 1 B-VG) nicht zulässig, wenn in einer Verwaltungsstrafsache 1. eine Geldstrafe von bis zu € 750,-- und keine Freiheitsstrafe verhängt werden durfte und 2. im Erkenntnis eine Geldstrafe von bis zu € 400,-- verhängt wurde. Gemäß Paragraph 25 a, Absatz 4, VwGG ist eine Revision wegen Verletzung in Rechten (Artikel 133, Absatz 6, Ziffer eins, B-VG) nicht zulässig, wenn in einer Verwaltungsstrafsac... mehr lesen...
1 Gemäß § 25a Abs. 4 VwGG ist eine Revision wegen Verletzung in Rechten (Art. 133 Abs. 6 Z 1 B-VG) nicht zulässig, wenn in einer Verwaltungsstrafsache 1. eine Geldstrafe von bis zu € 750,-- und keine Freiheitsstrafe verhängt werden durfte und 2. im Erkenntnis eine Geldstrafe von bis zu € 400,-- verhängt wurde. Gemäß Paragraph 25 a, Absatz 4, VwGG ist eine Revision wegen Verletzung in Rechten (Artikel 133, Absatz 6, Ziffer eins, B-VG) nicht zulässig, wenn in einer Verwaltungsstrafsac... mehr lesen...
1 Mit dem Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Mistelbach vom 5. Jänner 2023 wurde über die Revisionswerberin wegen Übertretung des § 4 Abs. 1 lit. c StVO gemäß § 99 Abs. 2 lit. a StVO eine Geldstrafe in der Höhe von € 220,-- (Ersatzfreiheitsstrafe 108 Stunden) (Spruchpunkt 1.) sowie wegen Übertretung des § 4 Abs. 5 StVO gemäß § 99 Abs. 3 lit. b StVO eine Geldstrafe in der Höhe von € 150,-- (Ersatzfreiheitsstrafe 69 Stunden) (Spruchpunkt 2.) verhängt. Mit dem Straferkenntnis d... mehr lesen...
1 Mit dem angefochtenen Beschluss wies das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich die gegen das Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Bruck an der Leitha vom 1. März 2023, mit dem über den Revisionswerber wegen Übertretung des § 134 Abs. 1 KFG gemäß § 134 Abs. 1 und 1b KFG eine Geldstrafe von € 300,-- (Ersatzfreiheitsstrafe 30 Stunden) (Spruchpunkt 1.) sowie wegen Übertretung des § 52 lit. a Z 7a StVO gemäß § 99 Abs. 3 lit. a StVO eine Geldstrafe von € 200,-- (Ersatzfreiheit... mehr lesen...
1 Gemäß § 25a Abs. 4 VwGG ist eine Revision wegen Verletzung in Rechten (Art. 133 Abs. 6 Z 1 B-VG) nicht zulässig, wenn in einer Verwaltungsstrafsache 1. eine Geldstrafe von bis zu € 750,-- und keine Freiheitsstrafe verhängt werden durfte und 2. im Erkenntnis eine Geldstrafe von bis zu € 400,-- verhängt wurde. Gemäß Paragraph 25 a, Absatz 4, VwGG ist eine Revision wegen Verletzung in Rechten (Artikel 133, Absatz 6, Ziffer eins, B-VG) nicht zulässig, wenn in einer Verwaltungsstrafsac... mehr lesen...
1 Gemäß § 25a Abs. 4 VwGG ist eine Revision wegen Verletzung in Rechten (Art. 133 Abs. 6 Z 1 B-VG) nicht zulässig, wenn in einer Verwaltungsstrafsache 1. eine Geldstrafe von bis zu € 750,-- und keine Freiheitsstrafe verhängt werden durfte und 2. im Erkenntnis eine Geldstrafe von bis zu € 400,-- verhängt wurde. Gemäß Paragraph 25 a, Absatz 4, VwGG ist eine Revision wegen Verletzung in Rechten (Artikel 133, Absatz 6, Ziffer eins, B-VG) nicht zulässig, wenn in einer Verwaltungsstrafsac... mehr lesen...
1 Gemäß § 25a Abs. 4 VwGG ist eine Revision wegen Verletzung in Rechten (Art. 133 Abs. 6 Z 1 B-VG) nicht zulässig, wenn in einer Verwaltungsstrafsache 1. eine Geldstrafe von bis zu € 750,-- und keine Freiheitsstrafe verhängt werden durfte und 2. im Erkenntnis eine Geldstrafe von bis zu € 400,-- verhängt wurde. Gemäß Paragraph 25 a, Absatz 4, VwGG ist eine Revision wegen Verletzung in Rechten (Artikel 133, Absatz 6, Ziffer eins, B-VG) nicht zulässig, wenn in einer Verwaltungsstrafsac... mehr lesen...
1 Mit Beschluss vom 17. Oktober 2023, LVwG-606181/5/SSt, wurde der Antrag des Antragstellers auf Gewährung von Verfahrenshilfe für das Beschwerdeverfahren gegen das Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Ried vom 26. Juli 2023, mit dem über Antragsteller wegen einer Geschwindigkeitsübertretung nach § 52 lit. a Z 11a StVO gemäß § 99 Abs. 3 lit. a StVO eine Geldstrafe von € 30,-- (Ersatzfreiheitsstrafe 13 Stunden) verhängt worden war, vom Landesverwaltungsgericht Oberösterreich (V... mehr lesen...
1 Mit Strafverfügung der belangten Behörde vom 22. Oktober 2020 wurde über den Revisionswerber wegen einer Übertretung des § 82 Abs. 2 StVO gemäß § 99 Abs. 3 lit. d StVO eine Geldstrafe in der Höhe von € 49,-- (Ersatzfreiheitsstrafe zwei Stunden) verhängt. Mit Strafverfügung der belangten Behörde vom 22. Oktober 2020 wurde über den Revisionswerber wegen einer Übertretung des Paragraph 82, Absatz 2, StVO gemäß Paragraph 99, Absatz 3, Litera d, StVO eine Geldstrafe in der Höhe von € 4... mehr lesen...
1 Mit dem angefochtenen Erkenntnis gab das Landesverwaltungsgericht Oberösterreich (Verwaltungsgericht) der gegen das Straferkenntnis der Landespolizeidirektion Oberösterreich vom 24. Mai 2022, mit dem über den Revisionswerber wegen Übertretung des § 4 Abs. 1 lit. c StVO gemäß § 99 Abs. 2 lit. a StVO eine Geldstrafe in der Höhe von € 75,-- (Ersatzfreiheitsstrafe zwei Tage) (Spruchpunkt 1.) sowie wegen Übertretung des § 4 Abs. 5 StVO gemäß § 99 Abs. 3 lit. b StVO) eine Geldstrafe in ... mehr lesen...
1 Gemäß § 25a Abs. 4 VwGG ist eine Revision wegen Verletzung in Rechten (Art. 133 Abs. 6 Z 1 B-VG) nicht zulässig, wenn in einer Verwaltungsstrafsache 1. eine Geldstrafe von bis zu € 750,-- und keine Freiheitsstrafe verhängt werden durfte und 2. im Erkenntnis eine Geldstrafe von bis zu € 400,-- verhängt wurde. Gemäß Paragraph 25 a, Absatz 4, VwGG ist eine Revision wegen Verletzung in Rechten (Artikel 133, Absatz 6, Ziffer eins, B-VG) nicht zulässig, wenn in einer Verwaltungsstrafsac... mehr lesen...
1 Mit Straferkenntnis der belangten Behörde vom 24. Juli 2022 wurde der Revisionswerberin mit Spruchpunkt 1. zur Last gelegt, sie sei am Tatort zur Tatzeit mit einem dem Kennzeichen nach bestimmten Lastkraftwagen mit einem Verkehrsunfall in ursächlichem Zusammenhang gestanden und habe nicht sofort angehalten. Nach Spruchpunkt 2. dieses Straferkenntnisses wurde die Revisionswerberin schuldig erkannt, nach diesem Verkehrsunfall mit Sachschaden nicht ohne unnötigen Aufschub die nächste... mehr lesen...
1 Gemäß § 25a Abs. 4 VwGG ist eine Revision wegen Verletzung in Rechten (Art. 133 Abs. 6 Z 1 B-VG) nicht zulässig, wenn in einer Verwaltungsstrafsache 1. eine Geldstrafe von bis zu € 750,-- und keine Freiheitsstrafe verhängt werden durfte und 2. im Erkenntnis eine Geldstrafe von bis zu € 400,-- verhängt wurde. Gemäß Paragraph 25 a, Absatz 4, VwGG ist eine Revision wegen Verletzung in Rechten (Artikel 133, Absatz 6, Ziffer eins, B-VG) nicht zulässig, wenn in einer Verwaltungsstrafsac... mehr lesen...
1 Mit Strafverfügung der Landespolizeidirektion Wien vom 14. April 2023 wurde über den Revisionswerber wegen Übertretung des § 76b Abs. 3 StVO gemäß § 99 Abs. 3 lit. a StVO eine Geldstrafe von € 90,-- (Ersatzfreiheitsstrafe ein Tag und 17 Stunden) verhängt, wobei der Strafrahmen der anzuwendenden Strafsanktionsnorm bis zu € 726,-- beträgt. Mit Strafverfügung der Landespolizeidirektion Wien vom 14. April 2023 wurde über den Revisionswerber wegen Übertretung des Paragraph 76 b, Absatz... mehr lesen...
1 Mit Strafverfügung der Bezirkshauptmannschaft Bruck an der Leitha vom 24. Mai 2023 wurde über den Revisionswerber wegen Übertretung des § 52 lit. a Z 10a StVO gemäß § 99 Abs. 3 lit. a StVO eine Geldstrafe von € 100,-- (Ersatzfreiheitsstrafe 15 Stunden) verhängt. Mit Strafverfügung der Bezirkshauptmannschaft Bruck an der Leitha vom 24. Mai 2023 wurde über den Revisionswerber wegen Übertretung des Paragraph 52, Litera a, Ziffer 10 a, StVO gemäß Paragraph 99, Absatz 3, Litera a, StVO... mehr lesen...
1 Mit Straferkenntnis der Landespolizeidirektion Wien (belangte Behörde) vom 15. März 2023 wurde dem Revisionswerber ein Verstoß gegen § 38 Abs. 5 iVm. § 38 Abs. 1 lit. a StVO zur Last gelegt und über ihn gemäß § 99 Abs. 3 lit. a StVO eine Geldstrafe von € 90,-- (Ersatzfreiheitsstrafe: ein Tag und 17 Stunden) verhängt. Mit Straferkenntnis der Landespolizeidirektion Wien (belangte Behörde) vom 15. März 2023 wurde dem Revisionswerber ein Verstoß gegen Paragraph 38, Absatz 5, in Verbin... mehr lesen...
1 Gemäß § 25a Abs. 4 VwGG ist eine Revision wegen Verletzung in Rechten (Art. 133 Abs. 6 Z 1 B-VG) nicht zulässig, wenn in einer Verwaltungsstrafsache 1. eine Geldstrafe von bis zu € 750,-- und keine Freiheitsstrafe verhängt werden durfte und 2. im Erkenntnis eine Geldstrafe von bis zu € 400,-- verhängt wurde. Gemäß Paragraph 25 a, Absatz 4, VwGG ist eine Revision wegen Verletzung in Rechten (Artikel 133, Absatz 6, Ziffer eins, B-VG) nicht zulässig, wenn in einer Verwaltungsstrafsac... mehr lesen...
1 Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Mistelbach vom 29. März 2022 wurde der Revisionswerber wegen Übertretung von § 7 Abs. 1 StVO gemäß § 99 Abs. 3 lit. a StVO zu einer Geldstrafe von € 50,-- (Ersatzfreiheitsstrafe: 23 Stunden) verurteilt. Die dagegen erhobene Beschwerde wies das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich (Verwaltungsgericht) mit Erkenntnis vom 27. September 2022, LVwG-S-1159/001-2022, als unbegründet ab, setzte einen Kostenbeitrag zum gerichtlichen Besch... mehr lesen...
1 Mit dem angefochtenen Beschluss des Landesverwaltungsgerichts Niederösterreich (Verwaltungsgericht) wurde über den Revisionswerber hinsichtlich seines Antrags vom 18. Mai 2023 auf Wiederaufnahme des mit Erkenntnis des Verwaltungsgerichts vom 27. September 2022, LVwG-S-1159/001-2022, rechtskräftig abgeschlossenen gerichtlichen Verwaltungsstrafverfahrens betreffend die Bestrafung nach der StVO (3. Wiederaufnahmeantrag) eine Mutwillensstrafe gemäß § 35 AVG verhängt. Mit dem angefocht... mehr lesen...
1 Mit dem angefochtenen Beschluss des Landesverwaltungsgerichts Niederösterreich (Verwaltungsgericht) wurde über den Revisionswerber wegen der - näher zitierten - beleidigenden Schreibweise, derer der Revisionswerber sich in seinem „offenen Brief“ vom 18. Juli 2023 an das Verwaltungsgericht betreffend den Beschluss des Verwaltungsgerichts vom 4. Juli 2023, LVwG-S-1159/005-2022, (dieser betreffend die Zurückweisung eines Wiederaufnahmeantrags mangels Verbesserung in einer Verwaltungs... mehr lesen...
1 Mit dem angefochtenen Erkenntnis wurde die gegen das Straferkenntnis der belangten Behörde vom 10. August 2022 (Verhängung einer Geldstrafe in der Höhe von € 150,-- wegen Übertretung des § 4 Abs. 1 lit. c StVO gemäß § 99 Abs. 2 lit. a StVO sowie Verhängung einer Geldstrafe in der Höhe von € 100,-- wegen Übertretung des § 4 Abs. 5 StVO gemäß § 99 Abs. 3 lit. b StVO) erhobene Beschwerde des Revisionswerbers nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung vom Landesverwaltungsgericht ... mehr lesen...
1 Gegen das ihm am 2. August 2023 zugestellte Erkenntnis des Landesverwaltungsgerichtes Oberösterreich vom 25. Juli 2023 erhob der Revisionswerber mit E-Mail vom 4. September mit näherer Begründung: „Einspruch“, der als Revision zu werten ist. 2 Gemäß § 25a Abs. 4 VwGG ist eine Revision wegen Verletzung in Rechten (Art. 133 Abs. 6 Z 1 B-VG) nicht zulässig, wenn in einer Verwaltungsstrafsache 1. eine Geldstrafe von bis zu € 750,-- und keine Freiheitsstrafe verhängt werden durfte und... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: AVG §76 StVO 1960 §58 Abs1 StVO 1960 §99 Abs3 lita VStG §64 Abs3 VwGG §42 Abs2 Z1VwGVG 2014 §38 AVG § 76 heute AVG § 76 gültig ab 01.01.2026 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 82/2025 AVG § 76 gül... mehr lesen...