Entscheidungen zu § 9a Abs. 2 UWG

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

185 Dokumente

Entscheidungen 61-90 von 185

RS OGH 1996/7/9 4Ob2120/96k, 4Ob7/00h

Norm: UWG §9a Abs2 Z1
Rechtssatz: Durch die Bestimmung des § 9a Abs 2 Z1 UWG sollen hauptsächlich eingebürgerte Gepflogenheiten des Geschäftsverkehrs, die als Mittel der Kundenwerbung anerkannt sind und von denen auch eine Beeinträchtigung des redlichen Geschäftsverkehrs nicht zu besorgen ist, geschont werden (HA-PrämienG, abgedruckt in Schönherr/Wiltschek, UWG6, 48 Anm 10 zu § 9a). Die tatsächliche Branchenübung ist aber nicht der einzige Grun... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 09.07.1996

TE OGH 1996/7/9 4Ob2120/96k

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Entscheidung | OGH | 09.07.1996

RS OGH 1996/7/9 4Ob2120/96k

Norm: UWG §9a Abs2 Z1
Rechtssatz: Eine räumlich beschränkte Übung reicht für die
Begründung: der Handelsüblichkeit iS des § 9a Abs 2 Z 1 UWG nicht aus. (Hier: Vorhangnähen gratis.) Entscheidungstexte 4 Ob 2120/96k Entscheidungstext OGH 09.07.1996 4 Ob 2120/96k European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0106459 ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 09.07.1996

RS OGH 1996/7/9 4Ob2120/96k

Norm: UWG §9a Abs1UWG §9a Abs2 Z1
Rechtssatz: Hat eine neben der Hauptware gewährte Leistung Zugabecharakter, so ist sie aber nicht schon dann schlechthin zulässig, wenn sie handelsüblich ist; sie muß Zugehör zur Hauptware oder Hauptleistung sein. Das ist beim Nähen gekaufter Vorhänge der Fall, weil diese Leistung zur Benützbarkeit der gekauften Ware erforderlich ist. Das Nähen gekaufter Vorhänge ist auch eine in das Gewerbe der Raumausstatter ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 09.07.1996

RS OGH 1996/7/9 4Ob2120/96k, 4Ob7/00h, 4Ob57/08y

Norm: UWG §9a Abs1UWG §9a Abs2 Z1
Rechtssatz: Ob die Voraussetzungen für den Ausnahmetatbestand des § 9a Abs 2 Z 1 UWG im Einzelfall gegeben sind, ist - vor allem bei Fehlen einer tatsächlichen Branchenübung - nach dem Zweck der gesetzlichen Zugabenbeschränkung (Schutz der Käufer vor unsachlicher und irreführender Wertreklame, Vermeidung gegenseitiger Übersteigerung) zu beurteilen. Für das Vorliegen dieses Ausnahmetatbestandes ist der Beklagte ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 09.07.1996

RS OGH 1996/7/9 4Ob2120/96k

Norm: UWG §9a Abs2 Z1
Rechtssatz: Das Ankündigen des Vorhangnähens ohne besondere Berechnung beim Kauf von Vorhängen im Gewerbe der Raumausstatter fällt unter den Ausnahmetatbestand des § 9 a Abs 2 Z 1 UWG. Dabei ist zu berücksichtigen, daß die angesprochenen Kreise diese Ankündigung nicht auf aufwendige, teure Näharbeiten beziehen werden (so schon bei der Ankündigung "Änderungen kostenlos" 4 Ob 301/84 = SZ 57/15 = ÖBl 1984, 83). ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 09.07.1996

RS OGH 1996/7/9 4Ob2120/96k

Norm: UWG §9a Abs1UWG §9a Abs2 Z1
Rechtssatz: Der Ausnahmekatalog des § 9 a Abs 2 UWG verbietet es, das Merkmal der Geringwertigkeit (§ 9a Abs 2 Z 4 UWG) auch auf solche Ausnahmen anzuwenden, in denen es nicht als Tatbestandsmerkmal genannt ist. § 9 a Abs 2 Z 1 UWG enthält nur die Beschränkung, daß die Nebenleistung Zugehöreigenschaft haben muß. Daraus ergibt sich in wertmäßiger Hinsicht nur, daß die zur Hauptware erbrachte Leistung dann noch a... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 09.07.1996

RS OGH 1996/7/9 4Ob2120/96k, 4Ob7/00h

Norm: UWG §9a Abs2 Z1
Rechtssatz: Durch die Bestimmung des § 9a Abs 2 Z1 UWG sollen hauptsächlich eingebürgerte Gepflogenheiten des Geschäftsverkehrs, die als Mittel der Kundenwerbung anerkannt sind und von denen auch eine Beeinträchtigung des redlichen Geschäftsverkehrs nicht zu besorgen ist, geschont werden (HA-PrämienG, abgedruckt in Schönherr/Wiltschek, UWG6, 48 Anm 10 zu § 9a). Die tatsächliche Branchenübung ist aber nicht der einzige Grun... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 09.07.1996

RS OGH 1996/5/29 4Ob2062/96f

Norm: GelVerkG 1952 §2UWG §1 C2UWG §9a Abs2 Z1
Rechtssatz: Die Beförderung von Kunden ist keine handelsübliche Nebenleistung; sie ist als gewerbsmäßige und daher konzessionspflichtige Personenbeförderung im Sinne des Gelegenheitsverkehrs-Gesetzes (GelVerkG) anzusehen (Verwaltungsgerichtshof ÖBl 1959,117). Kündigt ein Unternehmen, das über keine Konzession nach § 2 GelVerkG verfügt, die kostenlose Kundenbeförderung an, so ist diese Ankündigung s... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 29.05.1996

TE OGH 1996/5/29 4Ob2062/96f

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Entscheidung | OGH | 29.05.1996

RS OGH 1996/5/29 4Ob2062/96f

Norm: GelVerkG 1952 §2UWG §1 C2UWG §9a Abs2 Z1
Rechtssatz: Die Beförderung von Kunden ist keine handelsübliche Nebenleistung; sie ist als gewerbsmäßige und daher konzessionspflichtige Personenbeförderung im Sinne des Gelegenheitsverkehrs-Gesetzes (GelVerkG) anzusehen (Verwaltungsgerichtshof ÖBl 1959,117). Kündigt ein Unternehmen, das über keine Konzession nach § 2 GelVerkG verfügt, die kostenlose Kundenbeförderung an, so ist diese Ankündigung s... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 29.05.1996

RS OGH 1996/3/26 4Ob2053/96g

Norm: UWG §1 C2UWG §9a Abs2 Z5
Rechtssatz: Die Ankündigung einer Zugabe in der Form eines bestimmten Geldbetrages ist nach der vom Gesetzgeber in § 9 a Abs 2 Z 5 UWG zum Ausdruck gebrachten Wertung grundsätzlich zulässig. Ein Verstoß gegen § 1 UWG kommt daher nur bei Hinzutreten besonderer die Sittenwidrigkeit begründender Umstände in Frage. Was nämlich ein Gesetz ausdrücklich erlaubt, kann nicht sittenwidrig (= wettbewerbswidrig) sein. - CA-Ta... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 26.03.1996

RS OGH 1996/3/26 4Ob2053/96g, 3Ob143/05h, 4Ob128/07p

Norm: UWG §9a Abs2 Z5
Rechtssatz: Wenn eine Zugabe in einem bestimmten Geldbetrag besteht, der der Ware nicht beigefügt ist, liegt die für sonstige Zugaben typische Gefahr der Preisverschleierung nicht vor. - CA-Tausender Entscheidungstexte 4 Ob 2053/96g Entscheidungstext OGH 26.03.1996 4 Ob 2053/96g 3 Ob 143/05h Entscheidungstext O... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 26.03.1996

RS OGH 1996/3/26 4Ob2053/96g, 4Ob2317/96f, 4Ob204/00d

Norm: UWG §9a Abs2 Z5
Rechtssatz: Der Gesetzgeber des Wettbewerbsderegulierungsgesetzes BGBl 1992/147 - mit dem § 9 a UWG eingeführt wurde - hat die Ausnahme nach § 9 a Abs 2 Z 5 UWG bewußt - anders als bisher in § 2 Abs 1 lit a ZugG - nicht dadurch beschränkt, daß der Geldbetrag im unmittelbaren Verkehr mit den Verbrauchern lediglich im Verhältnis zur Menge oder zum Preis der gekauften Ware berechnet werden dürfe. Der Ausnahmetatbestand ist so... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 26.03.1996

TE OGH 1996/3/26 4Ob2053/96g

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Entscheidung | OGH | 26.03.1996

RS OGH 1996/3/26 4Ob2053/96g

Norm: UWG §1 C2UWG §9a Abs2 Z5
Rechtssatz: Die Ankündigung einer Zugabe in der Form eines bestimmten Geldbetrages ist nach der vom Gesetzgeber in § 9 a Abs 2 Z 5 UWG zum Ausdruck gebrachten Wertung grundsätzlich zulässig. Ein Verstoß gegen § 1 UWG kommt daher nur bei Hinzutreten besonderer die Sittenwidrigkeit begründender Umstände in Frage. Was nämlich ein Gesetz ausdrücklich erlaubt, kann nicht sittenwidrig (= wettbewerbswidrig) sein. - CA-Ta... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 26.03.1996

RS OGH 1996/3/26 4Ob2053/96g, 3Ob143/05h, 4Ob128/07p

Norm: UWG §9a Abs2 Z5
Rechtssatz: Wenn eine Zugabe in einem bestimmten Geldbetrag besteht, der der Ware nicht beigefügt ist, liegt die für sonstige Zugaben typische Gefahr der Preisverschleierung nicht vor. - CA-Tausender Entscheidungstexte 4 Ob 2053/96g Entscheidungstext OGH 26.03.1996 4 Ob 2053/96g 3 Ob 143/05h Entscheidungstext O... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 26.03.1996

RS OGH 1996/3/26 4Ob2053/96g, 4Ob2317/96f, 4Ob204/00d

Norm: UWG §9a Abs2 Z5
Rechtssatz: Der Gesetzgeber des Wettbewerbsderegulierungsgesetzes BGBl 1992/147 - mit dem § 9 a UWG eingeführt wurde - hat die Ausnahme nach § 9 a Abs 2 Z 5 UWG bewußt - anders als bisher in § 2 Abs 1 lit a ZugG - nicht dadurch beschränkt, daß der Geldbetrag im unmittelbaren Verkehr mit den Verbrauchern lediglich im Verhältnis zur Menge oder zum Preis der gekauften Ware berechnet werden dürfe. Der Ausnahmetatbestand ist so... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 26.03.1996

TE OGH 1995/12/18 4Ob81/95

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Entscheidung | OGH | 18.12.1995

RS OGH 1995/11/21 4Ob86/95 (4Ob87/95), 4Ob2317/96f, 4Ob70/00y, 4Ob204/00d, 4Ob254/02k, 4Ob102/06p, 4

Norm: UWG §9a Abs2 Z5
Rechtssatz: Mit § 9a Abs 2 Z 5 UWG soll nur ein bestimmter oder auf bestimmte Art zu berechnender, der Ware nicht beigefügter Geldbetrag vom Zugabentatbestand ausgenommen werden, also die als Zugaben gewährten Rabatte, die den Preis der Hauptware klar erkennen lassen. Das Ankündigen eines Preisnachlasses beim Bezug einer anderen Ware führt aber zur Verschleierung des Preises der Hauptware. Ein mit einem Gutschein verbrieft... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 21.11.1995

RS OGH 1995/11/21 4Ob86/95 (4Ob87/95), 4Ob2317/96f, 4Ob70/00y, 4Ob204/00d, 4Ob254/02k, 4Ob102/06p, 4

Norm: UWG §9a Abs2 Z5
Rechtssatz: Mit § 9a Abs 2 Z 5 UWG soll nur ein bestimmter oder auf bestimmte Art zu berechnender, der Ware nicht beigefügter Geldbetrag vom Zugabentatbestand ausgenommen werden, also die als Zugaben gewährten Rabatte, die den Preis der Hauptware klar erkennen lassen. Das Ankündigen eines Preisnachlasses beim Bezug einer anderen Ware führt aber zur Verschleierung des Preises der Hauptware. Ein mit einem Gutschein verbrieft... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 21.11.1995

RS OGH 1995/11/21 4Ob86/95 (4Ob87/95), 4Ob2317/96f, 4Ob204/00d

Norm: UWG §9a Abs2 Z5
Rechtssatz: Ist ein Gutschein nicht in Geld einzulösen, dann kann er auch keine Geldzugabe im Sinne der Ausnahmebestimmung des § 9a Abs 2 Z 5 UWG sein. Gutscheine können nur dann erlaubte Geldzugaben sein, wenn sie gegen Geld eingelöst werden, nicht aber dann, wenn ein darin genannter Betrag vom Kaufpreis einer (anderen) Ware abgezogen wird. Der mit dem Gutschein verbriefte Preisnachlaß beim Bezug einer anderen Ware fällt ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 21.11.1995

TE OGH 1995/11/21 4Ob86/95(4Ob87/95)

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Entscheidung | OGH | 21.11.1995

RS OGH 1995/11/21 4Ob86/95 (4Ob87/95), 4Ob2317/96f, 4Ob204/00d

Norm: UWG §9a Abs2 Z5
Rechtssatz: Ist ein Gutschein nicht in Geld einzulösen, dann kann er auch keine Geldzugabe im Sinne der Ausnahmebestimmung des § 9a Abs 2 Z 5 UWG sein. Gutscheine können nur dann erlaubte Geldzugaben sein, wenn sie gegen Geld eingelöst werden, nicht aber dann, wenn ein darin genannter Betrag vom Kaufpreis einer (anderen) Ware abgezogen wird. Der mit dem Gutschein verbriefte Preisnachlaß beim Bezug einer anderen Ware fällt ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 21.11.1995

TE OGH 1995/9/19 4Ob69/95

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Entscheidung | OGH | 19.09.1995

RS OGH 1995/7/12 3Ob78/95 (3Ob79/95), 4Ob108/00m, 4Ob45/00x, 4Ob46/00v, 4Ob36/00y, 4Ob138/00y

Norm: UWG §9a Abs2 Z3
Rechtssatz: Reklamegegenstände sind Gegenstände, die in erster Linie der Werbung dienen; die Werbung für das reklametreibende Unternehmen muß mit ihrem Gebrauch untrennbar verbunden sein und im Vordergrund stehen. Entscheidungstexte 3 Ob 78/95 Entscheidungstext OGH 12.07.1995 3 Ob 78/95 4 Ob 36/00y Entsch... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 12.07.1995

RS OGH 1995/7/12 3Ob78/95 (3Ob79/95), 4Ob108/00m, 4Ob45/00x, 4Ob46/00v, 4Ob36/00y, 4Ob138/00y

Norm: UWG §9a Abs2 Z3
Rechtssatz: Reklamegegenstände sind Gegenstände, die in erster Linie der Werbung dienen; die Werbung für das reklametreibende Unternehmen muß mit ihrem Gebrauch untrennbar verbunden sein und im Vordergrund stehen. Entscheidungstexte 3 Ob 78/95 Entscheidungstext OGH 12.07.1995 3 Ob 78/95 4 Ob 36/00y Entsch... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 12.07.1995

TE OGH 1995/7/12 3Ob78/95(3Ob79/95)

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Entscheidung | OGH | 12.07.1995

RS OGH 1995/5/23 4Ob47/95

Norm: UWG §9a Abs2 Z3
Rechtssatz: Der Reklamegegenstand muß nicht die volle Frima des werbenden Unternehmens tragen; es genügen schlagwortartige Abkürzungen, die im Verkehr als Hinweis auf ein bestimmtes Unternehmen gewertet werden. Entscheidungstexte 4 Ob 47/95 Entscheidungstext OGH 23.05.1995 4 Ob 47/95 Veröff: SZ 68/99 Euro... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 23.05.1995

RS OGH 1995/5/23 4Ob47/95, 4Ob138/00y

Norm: UWG §9a Abs2 Z3
Rechtssatz: Daß nur solche Reklamegegenstände unter § 9 a Abs 2 Z 3 UWG fallen, die erheblich unter dem Wert der Hauptware liegen, ergibt sich allein aus dem Zweck der Beschränkungen des Zugabeverbotes. Diese Ausnahmen (nach § 9 a Abs 2 Z 2, 3 und 4) hat der Gesetzgeber erkennbar deshalb gemacht, weil sie wirtschaftlich gerechtfertigt sind, insbesondere zu den Grundsätzen des Leistungswettbewerbs nicht in Widerspruch stehe... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 23.05.1995

Entscheidungen 61-90 von 185

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