Norm
UWG §1 C2Rechtssatz
Die Ankündigung einer Zugabe in der Form eines bestimmten Geldbetrages ist nach der vom Gesetzgeber in § 9 a Abs 2 Z 5 UWG zum Ausdruck gebrachten Wertung grundsätzlich zulässig. Ein Verstoß gegen § 1 UWG kommt daher nur bei Hinzutreten besonderer die Sittenwidrigkeit begründender Umstände in Frage. Was nämlich ein Gesetz ausdrücklich erlaubt, kann nicht sittenwidrig (= wettbewerbswidrig) sein. - CA-TausenderDie Ankündigung einer Zugabe in der Form eines bestimmten Geldbetrages ist nach der vom Gesetzgeber in Paragraph 9, a Absatz 2, Ziffer 5, UWG zum Ausdruck gebrachten Wertung grundsätzlich zulässig. Ein Verstoß gegen Paragraph eins, UWG kommt daher nur bei Hinzutreten besonderer die Sittenwidrigkeit begründender Umstände in Frage. Was nämlich ein Gesetz ausdrücklich erlaubt, kann nicht sittenwidrig (= wettbewerbswidrig) sein. - CA-Tausender
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0104487Dokumentnummer
JJR_19960326_OGH0002_0040OB02053_96G0000_003