Norm
UWG §1 C2Rechtssatz
Die Ankündigung einer Zugabe in der Form eines bestimmten Geldbetrages ist nach der vom Gesetzgeber in § 9 a Abs 2 Z 5 UWG zum Ausdruck gebrachten Wertung grundsätzlich zulässig. Ein Verstoß gegen § 1 UWG kommt daher nur bei Hinzutreten besonderer die Sittenwidrigkeit begründender Umstände in Frage. Was nämlich ein Gesetz ausdrücklich erlaubt, kann nicht sittenwidrig (= wettbewerbswidrig) sein. - CA-Tausender
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0104487Dokumentnummer
JJR_19960326_OGH0002_0040OB02053_96G0000_003