RS OGH 1996/3/26 4Ob2053/96g

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Veröffentlicht am 26.03.1996
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Norm

UWG §1 C2
UWG §9a Abs2 Z5

Rechtssatz

Die Ankündigung einer Zugabe in der Form eines bestimmten Geldbetrages ist nach der vom Gesetzgeber in § 9 a Abs 2 Z 5 UWG zum Ausdruck gebrachten Wertung grundsätzlich zulässig. Ein Verstoß gegen § 1 UWG kommt daher nur bei Hinzutreten besonderer die Sittenwidrigkeit begründender Umstände in Frage. Was nämlich ein Gesetz ausdrücklich erlaubt, kann nicht sittenwidrig (= wettbewerbswidrig) sein. - CA-Tausender

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0104487

Dokumentnummer

JJR_19960326_OGH0002_0040OB02053_96G0000_003
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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