Norm: UWG §9a Abs2 Z3
Rechtssatz: Bei (Wahrsage-) Karten, die ihrem Charakter nach vorwiegend im Rahmen der Familie und des Freundeskreises Verwendung finden, tritt - anders als bei ihrer Bestimmung nach vorwiegend im öffentlichen Raum benutzten Gegenständen - die Reklamefunktion derart in den Hintergrund, dass sie den (mit rund 50 S nicht unerheblichen) Verkehrswert der Karten nicht spürbar mindert. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: UWG §9a Abs2
Rechtssatz: Kostenloses Verlegen ist keine handelsübliche Nebenleistung im Sinne des § 9a Abs 2 Z 1 UWG zum Fertigparkett. Entscheidungstexte 4 Ob 7/00h Entscheidungstext OGH 15.02.2000 4 Ob 7/00h European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:2000:RS0113319 Dokumentnummer JJ... mehr lesen...
Norm: EGV Maastricht Art30EG Amsterdam Art28UWG §9a Abs2 Z8
Rechtssatz: Sind die Preisrätsel in der Zeitschrift der Beklagten nach deutschem Recht zulässig, dann ist im Sinne der Entscheidung des EuGH C-368/95 - Laura zu prüfen, ob die Zeitschrift der Beklagten mit den Erzeugnissen kleiner Presseunternehmen in Wettbewerb steht, von denen angenommen wird, dass sie keine vergleichbaren Preise aussetzen können, und ob eine solche Gewinnchance zu e... mehr lesen...
Norm: UWG §9a Abs2 Z8
Rechtssatz: Die laut Laura-Erkenntnis des EUGH zu prüfenden Fragen betreffen nicht den anspruchsbegründenden Sachverhalt, wie ihn der Kläger auch sonst zu behaupten und zu beweisen hat, sondern die von den Verhältnissen auf dem nationalen Pressemarkt und von der Eignung des Gewinnspiels, zu einer Verlagerung der Nachfrage zu führen, abhängige Anwendbarkeit des § 9a Abs 2 Z 8 UWG. Ob eine
Norm: anwendbar ist, hat das Gericht... mehr lesen...
Norm: EGV Maastricht Art30EG Amsterdam Art28UWG §9a Abs2 Z8
Rechtssatz: Sind die Preisrätsel in der Zeitschrift der Beklagten nach deutschem Recht zulässig, dann ist im Sinne der Entscheidung des EuGH C-368/95 - Laura zu prüfen, ob die Zeitschrift der Beklagten mit den Erzeugnissen kleiner Presseunternehmen in Wettbewerb steht, von denen angenommen wird, dass sie keine vergleichbaren Preise aussetzen können, und ob eine solche Gewinnchance zu e... mehr lesen...
Norm: UWG §9a Abs2 Z8
Rechtssatz: Die laut Laura-Erkenntnis des EUGH zu prüfenden Fragen betreffen nicht den anspruchsbegründenden Sachverhalt, wie ihn der Kläger auch sonst zu behaupten und zu beweisen hat, sondern die von den Verhältnissen auf dem nationalen Pressemarkt und von der Eignung des Gewinnspiels, zu einer Verlagerung der Nachfrage zu führen, abhängige Anwendbarkeit des § 9a Abs 2 Z 8 UWG. Ob eine
Norm: anwendbar ist, hat das Gericht... mehr lesen...
Norm: UWG §9a Abs2 Z7
Rechtssatz: Die Begriffe "Auskünfte" und "Ratschläge" sind eng auszulegen. Entscheidungstexte 4 Ob 221/98y Entscheidungstext OGH 28.09.1998 4 Ob 221/98y European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1998:RS0110888 Dokumentnummer JJR_19980928_OGH0002_0040OB00221_98Y0000_002 mehr lesen...
Norm: UWG §9a Abs2 Z7
Rechtssatz: Schon nach dem Wortsinn erfüllen aber in diesem Zusammenhang nur solche Tatsachenmitteilungen den Tatbestand einer Auskunft, die als Antwort auf eine konkrete Anfrage erfolgen und die darüber hinaus für den Anfragenden einen konkreten Informationswert besitzen. Entscheidungstexte 4 Ob 221/98y Entscheidungstext OGH 28.09.1998 4 Ob 221/98y ... mehr lesen...
Norm: UWG §9a Abs2 Z7
Rechtssatz: Die Begriffe "Auskünfte" und "Ratschläge" sind eng auszulegen. Entscheidungstexte 4 Ob 221/98y Entscheidungstext OGH 28.09.1998 4 Ob 221/98y European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1998:RS0110888 Dokumentnummer JJR_19980928_OGH0002_0040OB00221_98Y0000_002 mehr lesen...
Norm: UWG §9a Abs2 Z7
Rechtssatz: Schon nach dem Wortsinn erfüllen aber in diesem Zusammenhang nur solche Tatsachenmitteilungen den Tatbestand einer Auskunft, die als Antwort auf eine konkrete Anfrage erfolgen und die darüber hinaus für den Anfragenden einen konkreten Informationswert besitzen. Entscheidungstexte 4 Ob 221/98y Entscheidungstext OGH 28.09.1998 4 Ob 221/98y ... mehr lesen...
Norm: EGVG Art30UWG §9a Abs2
Rechtssatz: Für solche Medien (hier: "Kurier", "Neue Kronen Zeitung" und NEWS, die sich mit aktueller Politik, Wirtschaft, gesellschaftlichen Ereignissen, Kultur, Medien und Sport befassen) dient § 9 a Abs 2 letzter Satz UWG der Erhaltung der Medienvielfalt und ist daher auch im Sinn der vom EuGH entwickelten Grundsätze gerechtfertigt, er ist daher trotz Art 30 EGV auch auf Anbieter aus dem EU-Ausland anzuwenden. Au... mehr lesen...
Norm: UWG §9a Abs2 Z1
Rechtssatz: Eine räumlich beschränkte Übung reicht für die
Begründung: der Handelsüblichkeit iS des § 9a Abs 2 Z 1 UWG nicht aus. (Hier: Vorhangnähen gratis.) Entscheidungstexte 4 Ob 2120/96k Entscheidungstext OGH 09.07.1996 4 Ob 2120/96k European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0106459 ... mehr lesen...
Norm: UWG §9a Abs1UWG §9a Abs2 Z1
Rechtssatz: Hat eine neben der Hauptware gewährte Leistung Zugabecharakter, so ist sie aber nicht schon dann schlechthin zulässig, wenn sie handelsüblich ist; sie muß Zugehör zur Hauptware oder Hauptleistung sein. Das ist beim Nähen gekaufter Vorhänge der Fall, weil diese Leistung zur Benützbarkeit der gekauften Ware erforderlich ist. Das Nähen gekaufter Vorhänge ist auch eine in das Gewerbe der Raumausstatter ... mehr lesen...
Norm: UWG §9a Abs1UWG §9a Abs2 Z1
Rechtssatz: Ob die Voraussetzungen für den Ausnahmetatbestand des § 9a Abs 2 Z 1 UWG im Einzelfall gegeben sind, ist - vor allem bei Fehlen einer tatsächlichen Branchenübung - nach dem Zweck der gesetzlichen Zugabenbeschränkung (Schutz der Käufer vor unsachlicher und irreführender Wertreklame, Vermeidung gegenseitiger Übersteigerung) zu beurteilen. Für das Vorliegen dieses Ausnahmetatbestandes ist der Beklagte ... mehr lesen...
Norm: UWG §9a Abs2 Z1
Rechtssatz: Das Ankündigen des Vorhangnähens ohne besondere Berechnung beim Kauf von Vorhängen im Gewerbe der Raumausstatter fällt unter den Ausnahmetatbestand des § 9 a Abs 2 Z 1 UWG. Dabei ist zu berücksichtigen, daß die angesprochenen Kreise diese Ankündigung nicht auf aufwendige, teure Näharbeiten beziehen werden (so schon bei der Ankündigung "Änderungen kostenlos" 4 Ob 301/84 = SZ 57/15 = ÖBl 1984, 83). ... mehr lesen...
Norm: UWG §9a Abs1UWG §9a Abs2 Z1
Rechtssatz: Der Ausnahmekatalog des § 9 a Abs 2 UWG verbietet es, das Merkmal der Geringwertigkeit (§ 9a Abs 2 Z 4 UWG) auch auf solche Ausnahmen anzuwenden, in denen es nicht als Tatbestandsmerkmal genannt ist. § 9 a Abs 2 Z 1 UWG enthält nur die Beschränkung, daß die Nebenleistung Zugehöreigenschaft haben muß. Daraus ergibt sich in wertmäßiger Hinsicht nur, daß die zur Hauptware erbrachte Leistung dann noch a... mehr lesen...