Norm: UWG §9a Abs2 Z3 UWG § 9a gültig von 01.01.2002 bis 11.01.2013 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 13/2013 UWG § 9a gültig von 03.04.1993 bis 31.12.2001 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 227/1993 UWG § 9a gültig von 01.04.1992 bis 02.04.1993 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 147/1992 ... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Ob ein Wettbewerbsverhältnis besteht, ist nach der Verkehrsauffassung zu beurteilen. Ein Wettbewerbsverhältnis wird nach ständiger Rechtsprechung immer dann bejaht, wenn sich die beteiligten Unternehmer an einem im Wesentlichen gleichen Abnehmerkreis wenden, wobei es genügt, dass die von ihnen vertriebenen Waren (oder Leistungen) ihre Art nach miteinander in Konkurrenz treten und einander nach der Verkehrsauffassun... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin ist Medieninhaberin der Wochenzeitschrift "D*****". Die Beklagte ist Eigentümerin, Verlegerin und Produzentin der Wochenzeitschrift "F*****". In der Tageszeitung "D*****" vom 9. 8. 1999 schaltete die Beklagte die Ankündigung "Ihre letzte Chance: F***** heute mit Gratis-Brille zur Sonnenfinsternis. Jetzt sichern!". Die der Ausgabe der Zeitschrift "F*****" vom 9. 8. 1999 angeschlossene Brille trug - abweichend von (dem Bild) der Ankündigung - auf der V... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin ist Medieninhaberin des wöchentlich erscheinenden Nachrichtenmagazins "p*****". Die Beklagte ist Eigentümerin und Verlegerin der Wochenzeitschriften N***** und F*****. Am 29. 7. 1999 ließ die Beklagte eine Postwurfsendung verteilen, in der sie ankündigte, der am nächsten Tag erscheinenden Ausgabe von N***** werde als Werbegeschenk gratis eine Sonnenfinsternis-Brille beigelegt sein. Weiters wurde angekündigt, jedem Interessenten 10 Hefte von N***** un... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin ist Medieninhaberin der Wochenzeitschrift "D*****". Die Beklagte ist Eigentümerin, Verlegerin und Produzentin der Wochenzeitschrift N*****. Ende Juli 1999 bewarb die Beklagte in Zeitungsinseraten und mittels Werbeständern Sonnenfinsternis-Brillen, die der am 29. 7. 1999 erschienenen Ausgabe von N***** kostenlos beilagen. Auf der Vorderseite dieser Brille befindet sich rechts und links das Wort N***** am Bügel der Brille; in einem Bereich, der sich be... mehr lesen...
Begründung: Nach dem insoweit unbestrittenen Sachverhalt steht fest, dass die Beklagte ankündigt, demjenigen einen Gutschein über eine Gesprächsgutschrift von 500 S zu gewähren, der sich bis 15. 1. 2000 für einen Kurs in ihrer Fahrschule einschreibt und ein Handy der Serie M***** anmeldet. Die Gesprächsgutschrift kann - wie sich aus dem Vorbringen der Beklagten in der Äußerung ergibt - gegen die Forderung aus der Telefonrechnung aufgerechnet werden. Damit steht fest, dass di... mehr lesen...
Norm: UWG §9a Abs2 UWG § 9a gültig von 01.01.2002 bis 11.01.2013 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 13/2013 UWG § 9a gültig von 03.04.1993 bis 31.12.2001 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 227/1993 UWG § 9a gültig von 01.04.1992 bis 02.04.1993 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 147/1992 ... mehr lesen...
Begründung: Die Beklagte vertreibt Bodenbeläge, insbesondere Fertigparkett, und übt das Handwerk der Bodenleger aus. In einer an Haushalte gerichteten Postwurfsendung kündigte sie unter der Überschrift "Wegen des großen Erfolges: Die 1 Schilling-Aktion geht weiter" als "Sensation" an, sie werde beim Kauf von Fertigparkett "jeden m2 um nur öS 1,-" verlegen. Zur Sicherung seines inhaltsgleichen Unterlassungsanspruchs begehrt der klagende Verein (zu dessen Mitgliedern auch die... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger ist ein Verband zur Wahrung wirtschaftlicher Unternehmerinteressen mit (ua) dem Zweck der Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs; ihm gehören als Mitglieder neben anderen das Bundesgremium des Radio- und Elektrohandels und mehrere Landesgremien je des Einzel- und des Großhandels mit Elektrowaren an. Die Beklagte betreibt unter anderem den Handel mit GSM-Handys, verbunden auch mit der Durchführung der Abwicklung der Freischaltung solcher Handys durch den jewei... mehr lesen...
Norm: EGV Maastricht Art30EG Amsterdam Art28 UWG §9a Abs2 Z8 UWG § 9a gültig von 01.01.2002 bis 11.01.2013 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 13/2013 UWG § 9a gültig von 03.04.1993 bis 31.12.2001 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 227/1993 UWG § 9a gültig von 01.04.1992 bis 02.04.1993 zuletzt geändert durch BG... mehr lesen...
Norm: UWG §9a Abs2 Z8 UWG § 9a gültig von 01.01.2002 bis 11.01.2013 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 13/2013 UWG § 9a gültig von 03.04.1993 bis 31.12.2001 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 227/1993 UWG § 9a gültig von 01.04.1992 bis 02.04.1993 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 147/1992 ... mehr lesen...
Norm: EGV Maastricht Art30EG Amsterdam Art28 UWG §9a Abs2 Z8 UWG § 9a gültig von 01.01.2002 bis 11.01.2013 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 13/2013 UWG § 9a gültig von 03.04.1993 bis 31.12.2001 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 227/1993 UWG § 9a gültig von 01.04.1992 bis 02.04.1993 zuletzt geändert durch BG... mehr lesen...
Begründung: Vereinszweck des Klägers ist es (ua), unlauteren Wettbewerb zu bekämpfen. Zu den Mitgliedern des Klägers zählen Verlage, Rundfunkanstalten, Druckereien, Film- und Videoproduzenten. Der Kläger berät seine Mitglieder in Fragen des Medien- und Wettbewerbsrechts, er informiert über die aktuelle Rechtsprechung und bringt Wettbewerbsklagen ein. Die Beklagte hat ihren Sitz in Deutschland. Sie ist Medieninhaberin des auch in Österreich vertriebenen Magazins "TV Movie", d... mehr lesen...
Norm: UWG §9a Abs2 Z8 UWG § 9a gültig von 01.01.2002 bis 11.01.2013 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 13/2013 UWG § 9a gültig von 03.04.1993 bis 31.12.2001 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 227/1993 UWG § 9a gültig von 01.04.1992 bis 02.04.1993 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 147/1992 ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin ist Medieninhaberin und Verlegerin der Zeitschrift N*****. Die Erstbeklagte ist Verlegerin der Tageszeitung KURIER. Die Zweitbeklagte ist persönlich haftende Gesellschafterin der Erstbeklagten. Dem KURIER vom 16. 12. 1997 war ein Werbeprospekt beigelegt, in dem der "KURIER" unter anderem als "besonderes Angebot für Autofahrer" ein "2-Monats-Schnupper-Abo um nur S 99,-- plus PKW-Jahres-Vignette um nur S 300,--" ankündigte und anbot, wer ein 2-M... mehr lesen...
Norm: UWG §9a Abs2 Z7 UWG § 9a gültig von 01.01.2002 bis 11.01.2013 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 13/2013 UWG § 9a gültig von 03.04.1993 bis 31.12.2001 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 227/1993 UWG § 9a gültig von 01.04.1992 bis 02.04.1993 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 147/1992 ... mehr lesen...
Norm: UWG §9a Abs2 Z7 UWG § 9a gültig von 01.01.2002 bis 11.01.2013 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 13/2013 UWG § 9a gültig von 03.04.1993 bis 31.12.2001 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 227/1993 UWG § 9a gültig von 01.04.1992 bis 02.04.1993 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 147/1992 ... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin ist Eigentümerin und Verlegerin der Wochenzeitschrift N*****. Die Beklagte ist Medieninhaberin und Verlegerin der Tageszeitung "Täglich Alles" und der Wochenzeitschrift "Die ganze Woche." Die Titelseite der Zeitschrift "Die ganze Woche" vom 19. 3. 1997, Nr. 12, war wie folgt gestaltet: Dieses "Persönliche Horoskop" wurde im inneren des Blattes auf den Seiten 3 - 5 wie folgt erklärt: Die der Zeitschrift "Die ganze Woche" vom 19. 3. 1997 beigelegte... mehr lesen...
Norm: UWG §9a Abs2 Z7 UWG § 9a gültig von 01.01.2002 bis 11.01.2013 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 13/2013 UWG § 9a gültig von 03.04.1993 bis 31.12.2001 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 227/1993 UWG § 9a gültig von 01.04.1992 bis 02.04.1993 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 147/1992 ... mehr lesen...
Norm: UWG §9a Abs2 Z7 UWG § 9a gültig von 01.01.2002 bis 11.01.2013 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 13/2013 UWG § 9a gültig von 03.04.1993 bis 31.12.2001 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 227/1993 UWG § 9a gültig von 01.04.1992 bis 02.04.1993 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 147/1992 ... mehr lesen...
Norm: EGVG Art30 UWG §9a Abs2 UWG § 9a gültig von 01.01.2002 bis 11.01.2013 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 13/2013 UWG § 9a gültig von 03.04.1993 bis 31.12.2001 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 227/1993 UWG § 9a gültig von 01.04.1992 bis 02.04.1993 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 147/1992 ... mehr lesen...
Begründung: Die Erstklägerin ist Verlegerin der Tageszeitungen "Neue Kronen Zeitung" und "Kurier", die Zweitklägerin ihre persönlich haftende Gesellschafterin. Die Drittklägerin ist als Medieninhaberin der "Neuen Kronen Zeitung" von der Erstklägerin mit der Erbringung der redaktionellen Leistungen beauftragt und erhält dafür einen Werklohn. Komplementärin der Drittklägerin ist die Viertklägerin. "Kurier" und "Neue Kronen Zeitung" befassen sich mit Politik, aktuellen Tagesfra... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Nach § 9a Abs 2 Z 5 UWG ist § 9a Abs 1 UWG nicht anzuwenden, wenn die Zugabe in einem bestimmten oder auf bestimmte Art zu berechnenden Geldbetrag besteht, der der Ware nicht beigefügt ist. Mit der Entscheidung ecolex 1996, 109 = ÖBl 1996, 150 - Bazar-Alles-Gutschein II hat der Oberste Gerichtshof klargestellt, daß ein Gutschein, der nicht in Geld einzulösen ist, keine Geldzugabe im Sinne dieser Ausnahmebestimmung ... mehr lesen...
Begründung: Vereinszweck des Klägers ist es (ua), unlauteren Wettbewerb zu bekämpfen. Ihm gehören als Mitglieder ausschließlich Unternehmen an; unter seinen Mitgliedern sind Verlage, die Tageszeitungen und Monatsmagazine herausgeben. Die Beklagte ist Medieninhaberin der Tageszeitung "Oberösterreichische Nachrichten". Auf Seite VII einer Beilage zur Ausgabe vom 14.3.1996 bot die Beklagte ein "OÖN Hochzeitspaket" an: Die Beklagte ist Medieninhaberin der Tageszeitung "Oberöste... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Es ist in Rechtsprechung und Lehre unbestritten, daß Entscheidungen von Behörden nach den Regeln der §§ 6 und 7 ABGB auszulegen sind (9 ObA 302/89; jüngst auch 3 Ob 2219/96m; VwGH SlgNF 10.163/A; Walter/Mayer, Verwaltungsverfahrensrecht6 Rz 414; Schimer in Larenz-FS[1975]269. Es ist in Rechtsprechung und Lehre unbestritten, daß Entscheidungen von Behörden nach den Regeln der Paragraphen 6 und 7 ABGB auszulegen sind... mehr lesen...
Norm: UWG §9a Abs1 UWG §9a Abs2 Z1 UWG § 9a gültig von 01.01.2002 bis 11.01.2013 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 13/2013 UWG § 9a gültig von 03.04.1993 bis 31.12.2001 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 227/1993 UWG § 9a gültig von 01.04.1992 bis 02.04.1993 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 147/1992 ... mehr lesen...
Norm: UWG §9a Abs1 UWG §9a Abs2 Z1 UWG § 9a gültig von 01.01.2002 bis 11.01.2013 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 13/2013 UWG § 9a gültig von 03.04.1993 bis 31.12.2001 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 227/1993 UWG § 9a gültig von 01.04.1992 bis 02.04.1993 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 147/1992 ... mehr lesen...
Norm: UWG §9a Abs2 Z1 UWG § 9a gültig von 01.01.2002 bis 11.01.2013 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 13/2013 UWG § 9a gültig von 03.04.1993 bis 31.12.2001 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 227/1993 UWG § 9a gültig von 01.04.1992 bis 02.04.1993 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 147/1992 ... mehr lesen...
Norm: UWG §9a Abs1 UWG §9a Abs2 Z1 UWG § 9a gültig von 01.01.2002 bis 11.01.2013 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 13/2013 UWG § 9a gültig von 03.04.1993 bis 31.12.2001 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 227/1993 UWG § 9a gültig von 01.04.1992 bis 02.04.1993 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 147/1992 ... mehr lesen...
Norm: UWG §9a Abs2 Z1 UWG § 9a gültig von 01.01.2002 bis 11.01.2013 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 13/2013 UWG § 9a gültig von 03.04.1993 bis 31.12.2001 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 227/1993 UWG § 9a gültig von 01.04.1992 bis 02.04.1993 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 147/1992 ... mehr lesen...