RS OGH 1999/3/23 4Ob26/99y, 4Ob14/07y, 4Ob16/08v, 4Ob154/08p

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 23.03.1999
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Norm

EGV Maastricht Art30
EG Amsterdam Art28
UWG §9a Abs2 Z8

Rechtssatz

Sind die Preisrätsel in der Zeitschrift der Beklagten nach deutschem Recht zulässig, dann ist im Sinne der Entscheidung des EuGH C-368/95 - Laura zu prüfen, ob die Zeitschrift der Beklagten mit den Erzeugnissen kleiner Presseunternehmen in Wettbewerb steht, von denen angenommen wird, dass sie keine vergleichbaren Preise aussetzen können, und ob eine solche Gewinnchance zu einer Verlagerung der Nachfrage führen kann. Nur wenn diese Voraussetzungen gegeben sind, steht dem Gewinnspielverbot des § 9a Abs 2 Z 8 UWG Art 30 EGV nicht entgegen.

Entscheidungstexte

  • 4 Ob 26/99y
    Entscheidungstext OGH 23.03.1999 4 Ob 26/99y
  • 4 Ob 14/07y
    Entscheidungstext OGH 20.03.2007 4 Ob 14/07y
    Beisatz: Ob die Bedingungen für die gemeinschaftsrechtliche Rechtfertigung des Zugabenverbots erfüllt sind, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab und ist daher in der Regel keine Rechtsfrage erheblicher Bedeutung im Sinn von § 528 Abs 1 ZPO. (T1); Beisatz: Diese Frage ist aufgrund objektiver Kriterien zu beurteilen. Für „subjektive" Erwägungen zur Frage, ob sich kleine Unternehmen überhaupt im Wettbewerb mit der Zeitschrift der Beklagten „sehen", bleibt damit kein Raum. (T2)
  • 4 Ob 16/08v
    Entscheidungstext OGH 11.03.2008 4 Ob 16/08v
    Auch; Beisatz: Dabei ist nicht allein die konkret beanstandete Zugabeaktion an den Marktverhältnissen zu messen, sondern über einen längeren Beobachtungszeitraum zu beurteilen, ob sich die zu schützenden kleinen Presseunternehmen vergleichbare Zugabeaktionen unter Beachtung jenes Dauerverhaltens leisten können, das marktmächtige Verlage durch regelmäßig wiederholte und nahezu ununterbrochene Anlockreize in Gestalt von Zugaben zu Presseerzeugnissen an den Tag legen. (T3)
  • 4 Ob 154/08p
    Entscheidungstext OGH 18.11.2008 4 Ob 154/08p
    Vgl auch; Beisatz: Zur Vereinbarkeit des § 9a UWG mit der EG-RL 2005/29/EG - Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken UGP-RL 32005L0029 siehe RS0124120. (T4)

Schlagworte

Warenverkehrsfreiheit

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1999:RS0111859

Zuletzt aktualisiert am

09.01.2009
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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