RS OGH 1998/1/27 4Ob364/97a

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Veröffentlicht am 27.01.1998
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Norm

EGVG Art30
UWG §9a Abs2

Rechtssatz

Für solche Medien (hier: "Kurier", "Neue Kronen Zeitung" und NEWS, die sich mit aktueller Politik, Wirtschaft, gesellschaftlichen Ereignissen, Kultur, Medien und Sport befassen) dient § 9 a Abs 2 letzter Satz UWG der Erhaltung der Medienvielfalt und ist daher auch im Sinn der vom EuGH entwickelten Grundsätze gerechtfertigt, er ist daher trotz Art 30 EGV auch auf Anbieter aus dem EU-Ausland anzuwenden. Auch ein ausländischer Verlag mit Sitz in einem EU-Mitgliedsstaat wäre nicht berechtigt, beim Vertrieb einer die geschilderten Interessengebiete abdeckenden Zeitschrift Gewinnspiele zu veranstalten.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1998:RS0109594

Dokumentnummer

JJR_19980127_OGH0002_0040OB00364_97A0000_003
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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