Norm
EGVG Art30Rechtssatz
Für solche Medien (hier: "Kurier", "Neue Kronen Zeitung" und NEWS, die sich mit aktueller Politik, Wirtschaft, gesellschaftlichen Ereignissen, Kultur, Medien und Sport befassen) dient § 9 a Abs 2 letzter Satz UWG der Erhaltung der Medienvielfalt und ist daher auch im Sinn der vom EuGH entwickelten Grundsätze gerechtfertigt, er ist daher trotz Art 30 EGV auch auf Anbieter aus dem EU-Ausland anzuwenden. Auch ein ausländischer Verlag mit Sitz in einem EU-Mitgliedsstaat wäre nicht berechtigt, beim Vertrieb einer die geschilderten Interessengebiete abdeckenden Zeitschrift Gewinnspiele zu veranstalten.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1998:RS0109594Dokumentnummer
JJR_19980127_OGH0002_0040OB00364_97A0000_003