Entscheidungen zu § 9a Abs. 2 UWG

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

185 Dokumente

Entscheidungen 91-120 von 185

RS OGH 1995/5/23 4Ob47/95

Norm: UWG §9a Abs2 Z3UWG §9a Abs2 Z4
Rechtssatz: Auch nach österreichischem Recht gilt - wie sich aus der Absicht des Gesetzgebers und dem offenbaren Gesetzeszweck ergibt -, daß der Reklamegegenstand absolut geringwertig sein muß (so die herrschende Ansicht zu deutschen Recht). An die Geringwertigkeit der Reklamegegenstände ist aber kein so strenger Maßstab wie an die geringwertigen Kleinigkeiten im Sinne des § 9 a Abs 2 Z 4 UWG anzulegen, weil... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 23.05.1995

TE OGH 1995/5/23 4Ob47/95

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Entscheidung | OGH | 23.05.1995

RS OGH 1995/5/23 4Ob47/95

Norm: UWG §9a Abs2 Z3
Rechtssatz: Der Reklamegegenstand muß nicht die volle Frima des werbenden Unternehmens tragen; es genügen schlagwortartige Abkürzungen, die im Verkehr als Hinweis auf ein bestimmtes Unternehmen gewertet werden. Entscheidungstexte 4 Ob 47/95 Entscheidungstext OGH 23.05.1995 4 Ob 47/95 Veröff: SZ 68/99 Euro... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 23.05.1995

RS OGH 1995/5/23 4Ob47/95, 4Ob138/00y

Norm: UWG §9a Abs2 Z3
Rechtssatz: Daß nur solche Reklamegegenstände unter § 9 a Abs 2 Z 3 UWG fallen, die erheblich unter dem Wert der Hauptware liegen, ergibt sich allein aus dem Zweck der Beschränkungen des Zugabeverbotes. Diese Ausnahmen (nach § 9 a Abs 2 Z 2, 3 und 4) hat der Gesetzgeber erkennbar deshalb gemacht, weil sie wirtschaftlich gerechtfertigt sind, insbesondere zu den Grundsätzen des Leistungswettbewerbs nicht in Widerspruch stehe... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 23.05.1995

RS OGH 1995/5/23 4Ob47/95

Norm: UWG §9a Abs2 Z3UWG §9a Abs2 Z4
Rechtssatz: Auch nach österreichischem Recht gilt - wie sich aus der Absicht des Gesetzgebers und dem offenbaren Gesetzeszweck ergibt -, daß der Reklamegegenstand absolut geringwertig sein muß (so die herrschende Ansicht zu deutschen Recht). An die Geringwertigkeit der Reklamegegenstände ist aber kein so strenger Maßstab wie an die geringwertigen Kleinigkeiten im Sinne des § 9 a Abs 2 Z 4 UWG anzulegen, weil... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 23.05.1995

RS OGH 1995/5/23 4Ob47/95

Norm: UWG §9a Abs2 Z3UWG §9a Abs2 Z4
Rechtssatz: Auch nach österreichischem Recht gilt - wie sich aus der Absicht des Gesetzgebers und dem offenbaren Gesetzeszweck ergibt -, daß der Reklamegegenstand absolut geringwertig sein muß (so die herrschende Ansicht zu deutschen Recht). An die Geringwertigkeit der Reklamegegenstände ist aber kein so strenger Maßstab wie an die geringwertigen Kleinigkeiten im Sinne des § 9 a Abs 2 Z 4 UWG anzulegen, weil... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 23.05.1995

RS OGH 1995/4/25 4Ob32/95, 4Ob108/08y

Norm: UWG §9a Abs1UWG §9a Abs2 Z5
Rechtssatz: Ein vom Betreiber eines Einkaufszentrums ausgegebener Gutschein (hier im Wert von einhundert Schilling), der in einem von zahlreichen Einzelhandelsunternehmungen und Dienstleistungsunternehmungen dieses Einkaufszentrums eingelöst werden kann, ist zwar ein Lockmittel, aber keine Zugabe, sondern eine unentgeltliche Zuwendung zum Zweck der Förderung des Warenabsatzes schlechthin; das Publikum soll dadu... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 25.04.1995

TE OGH 1995/4/25 4Ob32/95

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Entscheidung | OGH | 25.04.1995

RS OGH 1995/4/25 4Ob32/95, 4Ob108/08y

Norm: UWG §9a Abs1UWG §9a Abs2 Z5
Rechtssatz: Ein vom Betreiber eines Einkaufszentrums ausgegebener Gutschein (hier im Wert von einhundert Schilling), der in einem von zahlreichen Einzelhandelsunternehmungen und Dienstleistungsunternehmungen dieses Einkaufszentrums eingelöst werden kann, ist zwar ein Lockmittel, aber keine Zugabe, sondern eine unentgeltliche Zuwendung zum Zweck der Förderung des Warenabsatzes schlechthin; das Publikum soll dadu... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 25.04.1995

TE OGH 1995/3/29 3Ob34/95

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Entscheidung | OGH | 29.03.1995

RS OGH 1994/11/22 4Ob126/94

Norm: UWG §9a Abs2 Z4
Rechtssatz: Von einer Geringwertigkeit der Zugabe im Sinne des § 9 a Abs 2 Z 4 UWG kann angesichts des angegebenen Wertes der Geräte von mehreren hundert Schilling keine Rede sein. Wohl eines Haushaltsgerätes für ein Jahresabonnement einer Tageszeitung. Entscheidungstexte 4 Ob 126/94 Entscheidungstext OGH 22.11.1994 4 Ob 126/94 ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 22.11.1994

TE OGH 1994/11/22 4Ob126/94

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Entscheidung | OGH | 22.11.1994

RS OGH 1994/11/22 4Ob126/94

Norm: UWG §9a Abs2 Z4
Rechtssatz: Von einer Geringwertigkeit der Zugabe im Sinne des § 9 a Abs 2 Z 4 UWG kann angesichts des angegebenen Wertes der Geräte von mehreren hundert Schilling keine Rede sein. Wohl eines Haushaltsgerätes für ein Jahresabonnement einer Tageszeitung. Entscheidungstexte 4 Ob 126/94 Entscheidungstext OGH 22.11.1994 4 Ob 126/94 ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 22.11.1994

TE OGH 1994/10/18 4Ob1113/94

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Entscheidung | OGH | 18.10.1994

RS OGH 1994/6/28 3Ob93/94

Norm: UWG §9a Abs1UWG §9a Abs2 Z8
Rechtssatz: Zwar soll mit dem Verbot von Gewinnspielen verhindert werden, daß in den Warenvertrieb ein unwirtschaftliches und unsolides Element hineingetragen wird, indem das Bestreben, durch Zufall zu gewinnen, zum Antrieb für die Deckung des Bedarfes gemacht wird. Der daraus gezogenen Schlußfolgerung, das Gewähren der Teilnahme an einem Glücksspiel könne dem Ankündigen und Gewähren einer sonstigen Zugabe nich... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 28.06.1994

TE OGH 1994/6/28 3Ob93/94

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Entscheidung | OGH | 28.06.1994

RS OGH 1994/6/28 3Ob93/94

Norm: UWG §9a Abs1UWG §9a Abs2 Z8
Rechtssatz: Zwar soll mit dem Verbot von Gewinnspielen verhindert werden, daß in den Warenvertrieb ein unwirtschaftliches und unsolides Element hineingetragen wird, indem das Bestreben, durch Zufall zu gewinnen, zum Antrieb für die Deckung des Bedarfes gemacht wird. Der daraus gezogenen Schlußfolgerung, das Gewähren der Teilnahme an einem Glücksspiel könne dem Ankündigen und Gewähren einer sonstigen Zugabe nich... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 28.06.1994

RS OGH 1994/5/31 4Ob63/94

Norm: UWG §9a Abs1 Z1UWG §9a Abs2 Z5
Rechtssatz: Unter "auf bestimmte Art zu berechnen" ist eine Rechenoperation zu verstehen, die den Geldbetrag ergibt, den der Käufer der Ware wegen des Kaufs erhält, nicht aber der Fall, daß der Preisnachlaß wegen der Ankündigung "zwei Tage zum Preis von einem" allenfalls bestimmbar ist. "Two-Days Superpass" Entscheidungstexte 4 Ob 63/94 Entscheid... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 31.05.1994

TE OGH 1994/5/31 4Ob63/94

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Entscheidung | OGH | 31.05.1994

RS OGH 1994/5/31 4Ob63/94

Norm: UWG §9a Abs1 Z1UWG §9a Abs2 Z5
Rechtssatz: Unter "auf bestimmte Art zu berechnen" ist eine Rechenoperation zu verstehen, die den Geldbetrag ergibt, den der Käufer der Ware wegen des Kaufs erhält, nicht aber der Fall, daß der Preisnachlaß wegen der Ankündigung "zwei Tage zum Preis von einem" allenfalls bestimmbar ist. "Two-Days Superpass" Entscheidungstexte 4 Ob 63/94 Entscheid... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 31.05.1994

RS OGH 1994/3/22 4Ob22/94, 4Ob126/94, 4Ob2240/96g, 4Ob227/98f, 4Ob95/99w, 4Ob7/00h, 4Ob170/01f, 4Ob9

Norm: UWG §9aUWG §9a Abs2 Z1
Rechtssatz: Wesentliche Voraussetzung für eine Zugabe im Sinn des § 9 a UWG ist, dass die gekoppelten Waren im Verhältnis von Hauptsache und Zugabe stehen. Das trifft vor allem dann nicht zu, wenn etwa für Gesamtsachen oder Gegenstände, die nach der Verkehrsauffassung eine Einheit bilden und regelmäßig zusammen verkauft werden, ein einheitliches Entgelt berechnet wird. Entscheidungstexte ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 22.03.1994

RS OGH 1994/3/22 4Ob22/94, 4Ob126/94, 4Ob2240/96g, 4Ob227/98f, 4Ob95/99w, 4Ob7/00h, 4Ob170/01f, 4Ob9

Norm: UWG §9aUWG §9a Abs2 Z1
Rechtssatz: Wesentliche Voraussetzung für eine Zugabe im Sinn des § 9 a UWG ist, dass die gekoppelten Waren im Verhältnis von Hauptsache und Zugabe stehen. Das trifft vor allem dann nicht zu, wenn etwa für Gesamtsachen oder Gegenstände, die nach der Verkehrsauffassung eine Einheit bilden und regelmäßig zusammen verkauft werden, ein einheitliches Entgelt berechnet wird. Entscheidungstexte ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 22.03.1994

RS OGH 1994/3/22 4Ob24/94 (4Ob25/94), 4Ob57/94, 4Ob2053/96g

Norm: UWG §9a Abs2 Z5
Rechtssatz: Daß der Käufer, hat er am richtigen Tag eingekauft, den Kaufpreis rückerstattet und damit einen Geldbetrag zugezählt erhält, macht den ihm gewährten Vorteil nicht zu einem Geldrabatt. Die Beklagte kündigt ja nicht an, allen oder bestimmten Kunden einen Preisnachlaß zu gewähren, sondern sie verspricht jedem die Chance, zu jenen zu gehören, die, weil sie den richten Einkaufstag gewählt haben, den Kaufpreis rücker... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 22.03.1994

RS OGH 1994/3/22 4Ob22/94, 4Ob2120/96k

Norm: UWG §9a Abs2 Z1
Rechtssatz: Handelsüblichkeit im Sinn der angeführten Gesetzesstelle ist nämlich immer dann zu bejahen, wenn sich die Nebenleistung nach der Auffassung der beteiligten Verkehrskreise im Rahmen vernünftiger kaufmännischer Gepflogenheiten hält. Es braucht sich also durchaus nicht immer um eine allgemeine, schon bestehende Gewohnheit zu handeln; auch eine neuartige, erstmals gewährte Nebenleistung kann handelsüblich sein, sof... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 22.03.1994

TE OGH 1994/3/22 4Ob22/94

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Entscheidung | OGH | 22.03.1994

RS OGH 1994/3/22 4Ob24/94 (4Ob25/94), 4Ob57/94, 4Ob2053/96g

Norm: UWG §9a Abs2 Z5
Rechtssatz: Daß der Käufer, hat er am richtigen Tag eingekauft, den Kaufpreis rückerstattet und damit einen Geldbetrag zugezählt erhält, macht den ihm gewährten Vorteil nicht zu einem Geldrabatt. Die Beklagte kündigt ja nicht an, allen oder bestimmten Kunden einen Preisnachlaß zu gewähren, sondern sie verspricht jedem die Chance, zu jenen zu gehören, die, weil sie den richten Einkaufstag gewählt haben, den Kaufpreis rücker... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 22.03.1994

RS OGH 1994/3/22 4Ob22/94, 4Ob2120/96k

Norm: UWG §9a Abs2 Z1
Rechtssatz: Handelsüblichkeit im Sinn der angeführten Gesetzesstelle ist nämlich immer dann zu bejahen, wenn sich die Nebenleistung nach der Auffassung der beteiligten Verkehrskreise im Rahmen vernünftiger kaufmännischer Gepflogenheiten hält. Es braucht sich also durchaus nicht immer um eine allgemeine, schon bestehende Gewohnheit zu handeln; auch eine neuartige, erstmals gewährte Nebenleistung kann handelsüblich sein, sof... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 22.03.1994

RS OGH 1994/1/11 4Ob6/94

Norm: B-VG §140UWG §9a Abs1 Z1UWG §9a Abs2 Z8
Rechtssatz: Antrag an den VfGH auf Aufhebung wegen Verfassungswidrigkeit in Bezug auf die ungleiche Behandlung periodischer Druckwerke. Entscheidungstexte 4 Ob 6/94 Entscheidungstext OGH 11.01.1994 4 Ob 6/94 GlRS VfGH vom 11.03.1994, G 73/93; Beisatz: § 9 a Abs 1 Z 1 zweiter Halbsatz und Abs 2 letzter Satz UWG sind nicht verf... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 11.01.1994

TE OGH 1994/1/11 4Ob6/94

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Entscheidung | OGH | 11.01.1994

Entscheidungen 91-120 von 185

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