RS OGH 1994/5/31 4Ob63/94

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 31.05.1994
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Norm

UWG §9a Abs1 Z1
UWG §9a Abs2 Z5

Rechtssatz

Unter "auf bestimmte Art zu berechnen" ist eine Rechenoperation zu verstehen, die den Geldbetrag ergibt, den der Käufer der Ware wegen des Kaufs erhält, nicht aber der Fall, daß der Preisnachlaß wegen der Ankündigung "zwei Tage zum Preis von einem" allenfalls bestimmbar ist. "Two-Days Superpass"

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1994:RS0079423

Dokumentnummer

JJR_19940531_OGH0002_0040OB00063_9400000_003
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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