Norm
UWG §9a Abs1 Z1Rechtssatz
Unter "auf bestimmte Art zu berechnen" ist eine Rechenoperation zu verstehen, die den Geldbetrag ergibt, den der Käufer der Ware wegen des Kaufs erhält, nicht aber der Fall, daß der Preisnachlaß wegen der Ankündigung "zwei Tage zum Preis von einem" allenfalls bestimmbar ist. "Two-Days Superpass"
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1994:RS0079423Dokumentnummer
JJR_19940531_OGH0002_0040OB00063_9400000_003