Mit Antrag vom 18.4.2012 begehrte Auftraggeberin die Aufhebung einer am 16.2.2012 erlassenen einstweiligen Verfügung, nachdem die Antragstellerin zuvor erst am 11.4.2012 formell mit ihrem Angebot aus dem Vergabeverfahren ausgeschieden worden war und im Nachprüfungsverfahren die sich steigernde Dringlichkeit der Vergabe zunehmend betont worden war. Zur Beantwortung von Fragen iZm den Erfolgsaussichten des Nachprüfungsantrags zu N/0015-BVA/08/2012, die gemäß § 329 BVergG 2006 iZm EuGH Rs C-4... mehr lesen...
BESCHEID Das Bundesvergabeamt hat durch die Vorsitzende des Senates 3, MR Dr. Sibyll Andrea Böck sowie die Beisitzer Sabine Prewein, MAS, als Mitglied der Auftraggeberseite und Baurat DI Heinz Marschalek als Mitglied der Auftragnehmerseite im Nachprüfungsverfahren gemäß § 312 Abs. 2 Z 2 Bundesvergabegesetz 2006 - BVergG 2006, idF BGBl I Nr. 15/2010 betreffend das Vergabeverfahren "A1 West Autobahn, Rastplätze Enns Nord/Süd" der Auftraggeberin Autobahnen- und Schnellstraßen Finanzier... mehr lesen...
Mit Schriftsatz vom 3. Dezember 2009, eingelangt im Bundesvergabeamt am 4. Dezember 2009, beantragte die A*** (im Weiteren: Antragstellerin), vertreten durch Y*** die Nichtigerklärung der Zuschlagsentscheidung vom 20. November 2009 im Vergabeverfahren "A 12 Inntal Autobahn km 73,0 bis km 75,0, Sicherheitsausbau, Umweltschutz- und Sanierungsmaßnahmen Innsbruck Amras, Elektromaschinelle Ausschreibung". In diesem Nachprüfungsverfahren war die Beiziehung eines nichtamtlichen Sachverständigen ... mehr lesen...
BESCHEID Das Bundesvergabeamt hat durch die Vorsitzende des Senates 3, MR Dr. Sybill Huber-Matauschek und die Beisitzer Mag. Maria Muntner als Mitglied der Auftraggeberseite und Dr. Theodor Taurer als Mitglied der Auftragnehmerseite im Nachprüfungsverfahren gemäß § 312 Abs. 2 Z 2 BVergG 2006 - BVergG 2006, BGBl. I Nr.17/2006 betreffend das Vergabeverfahren "Bauauftrag über Betriebs- und Sicherheitseinrichtungen/S6 Semmering Schnellstraße/Ganzsteintunnel" des Auftraggebers Autobahne... mehr lesen...
BESCHEID Der Vergabekontrollsenat des Landes Wien hat durch den Vorsitzenden *** über den Antrag der *** Aktiengesellschaft, ***, vertreten durch Saxinger, Chalupsky und Partner, Rechtsanwälte GmbH in Linz, auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens und Erlassung einer einstweiligen Verfügung bezüglich der Vergabe des Dienstleistungsauftrages zum Abschluss eines Pensionskassenvertrages „Pensionskasse Gemeinde Wien", Ausschreibungsnummer MA54-VC-2a/05-EU, durch die Antragsgegnerin... mehr lesen...
Die Bietergemeinschaft bestehend aus 1. B***, und 2. C***, vertreten durch X*** (in der Folge Antragstellerin), stellte mit Schriftsatz vom 8. Februar 2007, modifiziert mit Schriftsätzen vom 13. Ziffer 13 und vom 15. Februar 2007, Anträge auf Nichtigerklärung des Ausscheidens ihres Angebotes und auf Nichtigerklärung der Zuschlagsentscheidung. In Punkt 1,305.3 Teil A-1 der Ausschreibungsunterlagen war folgendes festgelegt: "Vor der vertieften Angebotsprüfung werden die nachfolgen... mehr lesen...
Mit Antrag vom 9.12.2005 begehrte die Antragstellerin, die Zuschlagsentscheidung der Auftraggeber für nichtig zu erklären. Inhaltlich führte die Antragstellerin in ihren Schriftsätzen vom 9.12.2005, vom 5.1.2006 sowie vom 20.1.2006 im Wesentlichen aus, in Punkt 17 lit a) der Ausschreibungsunterlage werde unzweifelhaft festgehalten, dass die ausschreibungsgegenständlichen Sonden- und Trinknahrungen generell zur alleinigen Ernährung definierter Personengruppen geeignet sein müssen. Aus diese... mehr lesen...
Mit Schreiben vom 2. Mai 2005 (OZ 1) begehrte die Antragstellerin die Nichtigerklärung einzelner Passagen der Ausschreibungsunterlagen. Zugleich wurde die Erlassung einer einstweiligen Verfügung beantragt, mit der ua. die Weiterführung des Vergabeverfahrens untersagt und das Vergabeverfahren ausgesetzt wird. Zur Begründung: des Nachprüfungsantrags führte sie aus, dass sie vom Auftraggeber zur Teilnahme an der zweiten Stufe eines Verhandlungsverfahrens eingeladen worden sei. Mit dieser Einlad... mehr lesen...
Mit Schreiben vom 16. August 2004 begehrte die Antragstellerin die Nichtigerklärung der Zuschlagsentscheidung sowie die Erlassung einer einstweiligen Verfügung, mit der die Zuschlagserteilung im gegenständlichen Vergabeverfahren untersagt wird. Zur Begründung: des Hauptantrages führte sie aus, dass das Angebot der ausersehenen Bestbieterin auszuscheiden sei. Das betreffende Unternehmen erfülle zunächst nicht die entsprechend der Ausschreibung erforderlichen Eignungskriterien. Überdies stelle... mehr lesen...
Mit Schriftsatz vom 23. Dezember 2003, eingelangt beim Bundesvergabeamt am 23. Dezember 2004 per Telefax, stellte die A***, vertreten durch X***, den Antrag auf Nichtigerklärung der Entscheidung des Auftraggebers, den Zuschlag der B*** erteilen zu wollen. Begründend führte die Antragstellerin im Wesentlichen aus, das Produkt der in Aussicht genommenen Zuschlagsempfängerin habe weder bei der Angebotsöffnung am 9.12.2003 den Ausschreibungsbedingungen entsprochen, noch habe ein solches aussch... mehr lesen...
BESCHEID Das Bundesvergabeamt hat durch den Vorsitzenden des Senates 15, Mag. Gerhard Prünster, wie folgt entschieden: Spruch: Im Nachprüfungsverfahren gemäß § 162 Abs. 2 Bundesvergabegesetz 2002 (BVergG), BGBl I Nr. 99/2002, betreffend das Vergabeverfahren "AWA Radstadt, BA 26, Radstadt West und Radstadt Zentrum, Umbau von Misch- auf Trennsystem" der Auftraggeberin Reinhalteverband Salzburger Ennstal, Dechantswiese 3, 5550 Radstadt, werden die dem Bundesvergabeamt erwachsenen B... mehr lesen...
BESCHEID Das Bundesvergabeamt hat durch den Vorsitzenden des Senates 15, Mag. Gerhard Prünster, wie folgt entschieden: Spruch: Im Nachprüfungsverfahren gemäß § 162 Abs. 2 Bundesvergabegesetz 2002 (BVergG), BGBl I Nr. 99/2002, betreffend das Vergabeverfahren "AWA Radstadt, BA 26, Radstadt West und Radstadt Zentrum, Umbau von Misch- auf Trennsystem" der Auftraggeberin Reinhalteverband Salzburger Ennstal, Dechantswiese 3, 5550 Radstadt, über Anträge der A*** AG, vertreten durch X**... mehr lesen...
Im Nachprüfungsverfahren auf Antrag der B*** Gesellschaft mbH, vertreten durch Rechtsanwalt X***, betreffend Vergabeverfahren "Anschaffung von Software für die Verwaltung von Schulbibliotheken", durch die Auftraggeber BBG Bundesbeschaffung GmbH, Obere Donaustraße 63, 1020 Wien, war zur Beurteilung der aufgeworfenen Fragestellungen hinsichtlich der Erfüllung der Ausschreibungsbedingungen in technischer Hinsicht durch die Zuschlagsempfängerin und durch die Antragstellerin (insbesondere Auss... mehr lesen...
Mit Schriftsatz vom 2. Februar 2001, beim Bundesvergabeamt eingelangt am 5. Februar 2001, begehrte die Antragstellerin die Durchführung eines Nachprüfungs-verfahrens gemäß § 113 Abs. 2 BVergG 1997 und beantragte I. das Bundesvergabeamt möge die Entscheidung der Auftraggeberin, 1. Merkmale und Vorteile des erfolgreichen Angebotes nicht mitzuteilen, 2. den Zuschlag dem Angebot C*** zu erteilen, 3. Unterkriterien zum Kriterium Benutzerakzeptanz in der Einladung zur Angebotsabgabe nicht mitzut... mehr lesen...
Norm: AVG §52 AVG §53a AVG § 52 heute AVG § 52 gültig ab 01.01.2026 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 82/2025 AVG § 52 gültig von 01.01.2002 bis 27.11.2001 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 471/1995 AVG § 52 gültig von 01.07.1998 bis 31.12.2025 ... mehr lesen...
BESCHEID Der Senat 3 des Bundesvergabeamtes hat am 11. Mai 2001 durch den Vizepräsidenten des OGH i.R. Dr. Kurt HOFMANN als Vorsitzenden und die Beisitzer Dkfm. Dr. Johann HACKL als Mitglied der Auftraggeberseite und Dr. Günter TSCHEPL als Mitglied der Auftragnehmerseite wie folgt entschieden: Spruch: In dem über Antrag der Ing. XXX GmbH geführten Nachprüfungsverfahren betreffend das Vergabeverfahren "Elektroinstallationsarbeiten, Generalsanierung und Erweiterung der Rheuma-S... mehr lesen...
BESCHEID Der Senat 3 des Bundesvergabeamtes hat am 19. Februar 2001 durch den Vizepräsidenten des OGH iR Dr. Kurt HOFMANN als Vorsitzenden und die Beisitzer Dkfm. Dr. Johann HACKL als Mitglied der Auftraggeberseite und Dr. Günter TSCHEPL als Mitglied der Auftragnehmerseite wie folgt entschieden: Spruch: In dem über Antrag der Ing. XXX GmbH geführten Nachprüfungsverfahren betreffend das Vergabeverfahren "Elektroinstallationsarbeiten, Generalsanierung und Erweiterung der Rheuma... mehr lesen...
BESCHEID Der Senat 3 des Bundesvergabeamtes hat am 18. Juli 2000 durch den Vizepräsidenten des OGH i.R. Dr. Kurt HOFMANN als Vorsitzenden und die Beisitzer Major Hermann ZWANZIGER als Mitglied der Auftraggeberseite und Dr. Günter TSCHEPL als Mitglied der Auftragnehmerseite entschieden: Spruch: In den Nachprüfungsverfahren gemäß § 113 Abs. 2 Bundesvergabegesetz (BVergG) 1997, BGBl I Nr. 56/1997, zuletzt geändert durch BGBl I Nr. 120/1999, über die Anträge (1) der XXX Ges.m.b.H... mehr lesen...
Norm: AVG §53a AVG §76 EGV Art10EGV Art12 AVG § 53a heute AVG § 53a gültig von 01.01.2014 bis 31.07.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 33/2013 AVG § 53a gültig ab 01.01.2014 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 161/2013 AVG § 53a gültig von 01.... mehr lesen...
Bescheid Der Senat 3 des Bundesvergabeamtes hat am 18. Juli 2000 durch den Vizepräsidenten des OGH i.R. Dr. Kurt Hofmann als Vorsitzenden und die Beisitzer Major Hermann Zwanziger als Mitglied der Auftraggeberseite und Dr. Günter Tschepl als Mitglied der Auftragnehmerseite entschieden: Spruch: In den Nachprüfungsverfahren gemäß § 113 Abs. 2 Bundesvergabegesetz (BVergG) 1997, BGBl I Nr. 56/1997, zuletzt geändert durch BGBl I Nr. 120/1999, über die Anträge In den Nachprüfungsve... mehr lesen...
Norm: AVG §53a AVG §76 EGV Art10EGV Art12 AVG § 53a heute AVG § 53a gültig von 01.01.2014 bis 31.07.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 33/2013 AVG § 53a gültig ab 01.01.2014 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 161/2013 AVG § 53a gültig von 01.... mehr lesen...
BESCHEID: Der Antrag des Sachverständigen Dr. XXX, ***, auf Zuerkennung von Gebühren für sein Gutachten und die Teilnahme an der Verhandlung des Senates 5 des Bundesvergabeamtes am 17. 11. 1994 wird abgewiesen. Der Antrag des Sachverständigen Dr. römisch 30 , ***, auf Zuerkennung von Gebühren für sein Gutachten und die Teilnahme an der Verhandlung des Senates 5 des Bundesvergabeamtes am 17. 11. 1994 wird abgewiesen. Begründung: Gemäß § 53 a Abs. 2 AVG hat der Sachverständig... mehr lesen...
BESCHEID: Die Gebühren des Sachverständigen XXX, ***, werden zufolge § 53 a Abs. 1 AVG nach dem Gebührenanspruchsgesetz (GebAG) 1975 in der gegenwärtigen Fassung wie folgt festgesetzt: Die Gebühren des Sachverständigen römisch 30 , ***, werden zufolge Paragraph 53, a Absatz eins, AVG nach dem Gebührenanspruchsgesetz (GebAG) 1975 in der gegenwärtigen Fassung wie folgt festgesetzt: Spruch: I. Für die Erstattung eines schriftlichen Gutachtens: römisch eins. Für die Erstattung ... mehr lesen...
BESCHEID: Die Gebühren des Sachverständigen BR hc Prof. Dipl.-Ing. Dr. techn. XXX für seine gutachtliche Tätigkeit im Nachprüfungsverfahren werden auf Grund des § 53 a Abs 1 AVG nach dem Gebührenanspruchsgesetz 1975 idF BGBl 1994/623 wie folgt festgesetzt: Die Gebühren des Sachverständigen BR hc Prof. Dipl.-Ing. Dr. techn. römisch 30 für seine gutachtliche Tätigkeit im Nachprüfungsverfahren werden auf Grund des Paragraph 53, a Absatz eins, AVG nach dem Gebührenanspruchsgesetz 19... mehr lesen...