1 Das Verwaltungsgericht hat das Erkenntnis vom 27. April 2017, I401 2128214-1/11E, erlassen und eine Abschrift dem Verwaltungsgerichtshof vorgelegt. 2 Das Verfahren über den Fristsetzungsantrag war daher gemäß § 38 Abs. 4 VwGG einzustellen. 2 Das Verfahren über den Fristsetzungsantrag war daher gemäß Paragraph 38, Absatz 4, VwGG einzustellen. 3 Die Entscheidung über den Aufwandersatz gründet sich auf §§ 47 ff, insbesondere auf § 56 Abs. 1 VwGG in Verbindung mit... mehr lesen...
Dem vom Antragsteller eingebrachten Fristsetzungsantrag vom 20. März 2017 wurde vom Bundesverwaltungsgericht entsprochen, indem es mit Beschluss vom 21. März 2017, I415 2147021-1/4Z - dem in der Sache gestellten Antrag stattgebend - entschied. Damit wurde der Antragsteller in Bezug auf das Begehren im Fristsetzungsantrag, der dem Verwaltungsgerichtshof zusammen mit dem genannten Beschluss samt Zustellnachweis mit Bericht vom 21. März 2017 vorgelegt wurde, klaglos gestellt. Der Frists... mehr lesen...
Dem vom Antragsteller eingebrachten Fristsetzungsantrag vom 23. Jänner 2017 wurde vom Bundesverwaltungsgericht entsprochen, indem es in dieser Sache das Erkenntnis vom 22. März 2017, Zl. W105 1248830-3/9E, erließ. Damit wurde der Antragsteller in Bezug auf das Begehren im Fristsetzungsantrag klaglos gestellt. Der Fristsetzungsantrag war daher gemäß § 33 Abs. 1 erster Satz VwGG, der nach § 38 Abs. 4 erster Satz VwGG sinngemäß auch auf solche Anträge anzuwenden ist, in nichtöffentliche... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §33 Abs1; VwGG §38 Abs4; VwGG §56 Abs1; VwGG §58 Abs2; VwGG § 33 heute VwGG § 33 gültig ab 01.07.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 2/2021 VwGG § 33 gültig von 01.01.2014 bis 30.06.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 33/2013 ... mehr lesen...
1. Mit Fristsetzungsantrag vom 12. Dezember 2016, beim Verwaltungsgericht eingelangt am darauffolgenden Tag, begehrte der Antragsteller, dem Verwaltungsgericht zur Entscheidung über seine am 7. März 2016 erhobene Beschwerde gegen den Bescheid der belangten Behörde vom 19. Februar 2016 eine angemessene Frist nach § 38 Abs. 4 VwGG zu setzen. 1. Mit Fristsetzungsantrag vom 12. Dezember 2016, beim Verwaltungsgericht eingelangt am darauffolgenden Tag, begehrte der Antragsteller,... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §52 Abs1; VwGG §56 Abs1; VwGG § 52 heute VwGG § 52 gültig ab 01.01.2014 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 33/2013 VwGG § 52 gültig von 01.07.2008 bis 31.12.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 4/2008 ... mehr lesen...
1 Das Verwaltungsgericht hat das Erkenntnis vom 10. März 2017, W186 2115687-1/10E und W186 2115688-1/10E, erlassen und eine Abschrift dem Verwaltungsgerichtshof vorgelegt. 2 Das Verfahren über die Fristsetzungsanträge war daher gemäß § 38 Abs. 4 VwGG einzustellen. 2 Das Verfahren über die Fristsetzungsanträge war daher gemäß Paragraph 38, Absatz 4, VwGG einzustellen. 3 Die Entscheidung über den Aufwandersatz gründet sich auf die §§ 47 ff, insbesondere auf § 56 A... mehr lesen...
1 Dem Bundesverwaltungsgericht wurde mit Beschluss vom 11. Mai 2016, Fr 2016/12/0020-2, gemäß § 38 Abs. 4 VwGG aufgetragen, das Erkenntnis oder den Beschluss innerhalb von drei Monaten zu erlassen. 1 Dem Bundesverwaltungsgericht wurde mit Beschluss vom 11. Mai 2016, Fr 2016/12/0020-2, gemäß Paragraph 38, Absatz 4, VwGG aufgetragen, das Erkenntnis oder den Beschluss innerhalb von drei Monaten zu erlassen. 2 Mit Beschluss vom 13. Juli 2016 wurde die ursprünglich gesetzt... mehr lesen...
1 Dem Verwaltungsgericht Wien wurde mit Beschluss des Verwaltungsgerichtshofes vom 16. September 2016 (zugestellt am 23. September 2016) gemäß § 38 Abs. 4 VwGG aufgetragen, das Erkenntnis oder den Beschluss innerhalb von drei Monaten zu erlassen. 1 Dem Verwaltungsgericht Wien wurde mit Beschluss des Verwaltungsgerichtshofes vom 16. September 2016 (zugestellt am 23. September 2016) gemäß Paragraph 38, Absatz 4, VwGG aufgetragen, das Erkenntnis oder den Beschluss innerhalb vo... mehr lesen...
1 Dem Bundesfinanzgericht wurde mit Beschluss des Verwaltungsgerichtshofes vom 29. Juli 2016, Fr 2016/15/0005-2, gemäß § 38 Abs. 4 VwGG aufgetragen, das Erkenntnis oder den Beschluss innerhalb von drei Monaten zu erlassen. 1 Dem Bundesfinanzgericht wurde mit Beschluss des Verwaltungsgerichtshofes vom 29. Juli 2016, Fr 2016/15/0005-2, gemäß Paragraph 38, Absatz 4, VwGG aufgetragen, das Erkenntnis oder den Beschluss innerhalb von drei Monaten zu erlassen. 2 Das Bundesfi... mehr lesen...
1 Dem Bundesfinanzgericht wurde mit Beschluss des Verwaltungsgerichtshofes vom 29. Juli 2016, Fr 2016/15/0006-2, gemäß § 38 Abs. 4 VwGG aufgetragen, das Erkenntnis oder den Beschluss innerhalb von drei Monaten zu erlassen. 1 Dem Bundesfinanzgericht wurde mit Beschluss des Verwaltungsgerichtshofes vom 29. Juli 2016, Fr 2016/15/0006-2, gemäß Paragraph 38, Absatz 4, VwGG aufgetragen, das Erkenntnis oder den Beschluss innerhalb von drei Monaten zu erlassen. 2 Das Bundesfi... mehr lesen...
1 Dem Bundesfinanzgericht wurde mit Beschluss des Verwaltungsgerichtshofes vom 29. Juli 2016, Fr 2016/15/0007-2, gemäß § 38 Abs. 4 VwGG aufgetragen, das Erkenntnis oder den Beschluss innerhalb von drei Monaten zu erlassen. 1 Dem Bundesfinanzgericht wurde mit Beschluss des Verwaltungsgerichtshofes vom 29. Juli 2016, Fr 2016/15/0007-2, gemäß Paragraph 38, Absatz 4, VwGG aufgetragen, das Erkenntnis oder den Beschluss innerhalb von drei Monaten zu erlassen. 2 Das Bundesfi... mehr lesen...
1. Mit Fristsetzungsantrag vom 2. November 2016, beim Verwaltungsgericht eingelangt am darauffolgenden Tag, begehrte die Antragstellerin, dem Verwaltungsgericht zur Entscheidung über ihre seit dem 26. November 2015 dort anhängige Beschwerde vom 26. Mai 2015 gegen den Bescheid der belangten Behörde vom 23. April 2015 eine angemessene Frist nach § 38 Abs. 4 VwGG zu setzen. 1. Mit Fristsetzungsantrag vom 2. November 2016, beim Verwaltungsgericht eingelangt am darauffolgenden T... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: AufwandersatzV VwGH 2014 §1 Z1 lita; VwGG §24a; VwGG §33 Abs1; VwGG §38 Abs4; VwGG §56 Abs1; VwGG §61; VwGG § 24a heute VwGG § 24a gültig ab 25.07.2025 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 50/2025 VwGG § 24a gültig von 01.07.2025 bis 24.07.2025 ... mehr lesen...
1 Das Bundesverwaltungsgericht hat das Erkenntnis vom 13. September 2016, Zl. W232 2112442-1/11E, erlassen und dem Verwaltungsgerichtshof eine Abschrift dieses Erkenntnisses samt Zustellnachweis vorgelegt. 2 Das Verfahren über den Fristsetzungsantrag war daher gemäß § 38 Abs. 4 VwGG einzustellen. 2 Das Verfahren über den Fristsetzungsantrag war daher gemäß Paragraph 38, Absatz 4, VwGG einzustellen. 3 Die Entscheidung über den Aufwandersatz gründet sich auf die §... mehr lesen...
Dem vom Antragsteller in der gegenständlichen Fremdenrechtsangelegenheit im April 2016 eingebrachten Fristsetzungsantrag entsprach das Bundesverwaltungsgericht, indem es in dieser Sache mit Erkenntnis vom 6. Juni 2016, I411 2015809- 1/13E, - die vom Antragsteller erhobene Beschwerde abweisend - entschied. Damit wurde der Antragsteller in Bezug auf das Begehren im Fristsetzungsantrag, der dem Verwaltungsgerichtshof gemeinsam mit der genannten Entscheidung und dem diesbezüglichen Zustel... mehr lesen...
Das Bundesverwaltungsgericht hat das Erkenntnis vom 27. September 2016, Zl. W140 2108800-1/27E, erlassen und - zusammen mit dem Fristsetzungsantrag - eine Abschrift dem Verwaltungsgerichtshof vorgelegt. Mit der Erlassung des Erkenntnisses wurde der Antragsteller in Bezug auf das Begehren im Fristsetzungsantrag klaglos gestellt. Dieser Auffassung trat der Antragsteller nicht entgegen. Der Fristsetzungsantrag war daher gemäß § 33 Abs. 1 erster Satz VwGG, der nach § 38 Abs. 4 erster Sat... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: AufwandersatzV VwGH 2014; VwGG §47; VwGG §48 Abs1 Z2; VwGG §49 Abs1; VwGG §56 Abs1; VwGG § 47 heute VwGG § 47 gültig ab 21.07.2023 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 88/2023 VwGG § 47 gültig von 01.01.2014 bis 20.07.2023 zuletzt geändert du... mehr lesen...
1 Das Verwaltungsgericht Wien hat das Erkenntnis vom 5. Juli 2016, Zl. VGW-111/005/6119/2015-1, erlassen und eine Abschrift dem Verwaltungsgerichtshof vorgelegt. 2 Das Verfahren über den Fristsetzungsantrag war daher gemäß § 38 Abs. 4 VwGG einzustellen. 2 Das Verfahren über den Fristsetzungsantrag war daher gemäß Paragraph 38, Absatz 4, VwGG einzustellen. 3 Die Entscheidung über den Aufwandersatz gründet sich auf die §§ 47 ff, insbesondere auf § 56 Abs. 1 VwGG, ... mehr lesen...
Aufgrund des Fristsetzungsantrages der Antragstellerin, wonach das Verwaltungsgericht Wien bislang nicht über die Vorstellung vom 16. Juli 2015 gegen das Erkenntnis der Rechtspflegerin des Verwaltungsgerichts Wien vom 3. Juli 2015 entscheiden habe, wurde dem Verwaltungsgericht Wien mit Verfügung des Verwaltungsgerichtshofes vom 2. Juni 2016 gemäß § 38 Abs. 4 VwGG aufgetragen, die versäumte Entscheidung binnen drei Monaten zu erlassen und einen diesbezüglichen Zustellnachweis vorzuleg... mehr lesen...
Das Bundesverwaltungsgericht hat das Erkenntnis vom 27. Juni 2016, Zl. W196 1263599-2/9E, erlassen und - zusammen mit dem Fristsetzungsantrag - eine Abschrift dem Verwaltungsgerichtshof vorgelegt. Mit der Erlassung des Erkenntnisses wurde der Antragsteller in Bezug auf das Begehren im Fristsetzungsantrag klaglos gestellt. Dieser Auffassung trat der Antragsteller nicht entgegen. Der Fristsetzungsantrag war daher gemäß § 33 Abs. 1 erster Satz VwGG, der nach § 38 Abs. 4 erster Satz VwGG... mehr lesen...
1. Mit Fristsetzungsantrag vom 19. Jänner 2016, beim Verwaltungsgericht eingelangt am darauffolgenden Tag, begehrte der Antragsteller, dem Verwaltungsgericht zur Entscheidung über seine am 24. Oktober 2013 erhobene Beschwerde gegen den Bescheid der belangten Behörde vom 25. September 2013 eine angemessene Frist nach § 38 Abs. 4 VwGG zu setzen. 1. Mit Fristsetzungsantrag vom 19. Jänner 2016, beim Verwaltungsgericht eingelangt am darauffolgenden Tag, begehrte der Antragstelle... mehr lesen...
Dem vom Antragsteller Ende Februar 2016 eingebrachten Fristsetzungsantrag wurde vom Bundesverwaltungsgericht entsprochen, indem es in dieser Sache nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung am 21. April 2016 mit Erkenntnis vom 19. Mai 2016 - der vom Antragsteller erhobenen Beschwerde stattgebend - entschied. Damit wurde der Antragsteller in Bezug auf das Begehren im Fristsetzungsantrag klaglos gestellt. Dieser Auffassung trat der Antragsteller nicht entgegen. Der Fristsetzungsant... mehr lesen...
1 Das Bundesverwaltungsgericht hat das Erkenntnis vom 25. Mai 2016, W201 2111332-1/9E, erlassen und eine Ausfertigung desselben dem Verwaltungsgerichtshof vorgelegt. Das Verfahren über den Fristsetzungsantrag war daher gemäß § 38 Abs. 4 VwGG einzustellen. 1 Das Bundesverwaltungsgericht hat das Erkenntnis vom 25. Mai 2016, W201 2111332-1/9E, erlassen und eine Ausfertigung desselben dem Verwaltungsgerichtshof vorgelegt. Das Verfahren über den Fristsetzungsantrag war daher gem... mehr lesen...
1 Der mit Schriftsatz vom 13. Juli 2015 beim Bundesfinanzgericht eingebrachte Fristsetzungsantrag wurde dem Verwaltungsgerichtshof mit Begleitschreiben des Bundesfinanzgerichtes vom 22. September 2015 unter Anschluss von Akten des Verfahrens vorgelegt. 2 Der Verwaltungsgerichtshof trug mit Beschluss vom 30. September 2015, Fr 2015/16/0005-2, dem Bundesfinanzgericht gemäß § 38 Abs. 4 VwGG auf, das Erkenntnis oder den Beschluss innerhalb von drei Monaten zu erlassen, und stel... mehr lesen...
1 Das Verwaltungsgericht hat den Beschluss vom 31. März 2016, Zl. LVwG-S-735/001-2016, erlassen und eine Abschrift dem Verwaltungsgerichtshof vorgelegt. 2 Das Verfahren über den Fristsetzungsantrag war daher gemäß § 38 Abs. 4 VwGG einzustellen. 2 Das Verfahren über den Fristsetzungsantrag war daher gemäß Paragraph 38, Absatz 4, VwGG einzustellen. 3 Die Entscheidung über den Aufwandersatz gründet sich auf §§ 47 ff, insbesondere auf § 56 Abs. 1 VwGG in Verbindung ... mehr lesen...
1 Dem Bundesverwaltungsgericht wurde mit Beschluss des Verwaltungsgerichtshofes vom 23. September 2015, Fr 2015/12/0020- 2, gemäß § 38 Abs. 4 VwGG aufgetragen, das Erkenntnis oder den Beschluss innerhalb von drei Monaten zu erlassen. Das Bundesverwaltungsgericht ist diesem Auftrag nicht nachgekommen. Dem Antrag des Bundesverwaltungsgerichtes vom 23. Dezember 2015 auf Verlängerung dieser Frist um weitere drei Monate wurde mit Beschluss des Verwaltungsgerichtshofes vom 12. Februar... mehr lesen...
Dem vom Antragsteller wegen Verletzung der Entscheidungspflicht in Bezug auf eine Beschwerde gegen einen Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl, mit dem ein Antrag auf Aufhebung eines Aufenthaltsverbotes abgewiesen worden war, im Oktober 2015 eingebrachten Fristsetzungsantrag wurde vom Bundesverwaltungsgericht entsprochen; das genannte Gericht wies die Beschwerde mit Erkenntnis vom 18. Dezember 2015, Zl. I 408 2101532-1/8E, als unbegründet ab und sprach aus, dass eine Rev... mehr lesen...
Dem Verwaltungsgericht wurde mit Beschluss des Verwaltungsgerichtshofes vom 20. April 2015 gemäß § 38 Abs. 4 VwGG aufgetragen, das Erkenntnis oder den Beschluss innerhalb von drei Monaten zu erlassen. Mit Beschluss des Verwaltungsgerichtshofes vom 29. Juli 2015 wurde diese Frist um vier Monate verlängert. Dem Verwaltungsgericht wurde mit Beschluss des Verwaltungsgerichtshofes vom 20. April 2015 gemäß Paragraph 38, Absatz 4, VwGG aufgetragen, das Erkenntnis oder den Beschluss innerhal... mehr lesen...
Dem vom Antragsteller eingebrachten Fristsetzungsantrag vom 20. Oktober 2015 (beim Landesverwaltungsgericht Steiermark eingelangt am 23. Oktober 2015) wegen des Ablaufs der Entscheidungsfrist über seine Beschwerde gegen den Bescheid der Agrarbezirksbehörde für Steiermark vom 17. Februar 2015, ABBST-2F- 8/1997-285, wurde vom Landesverwaltungsgericht Steiermark entsprochen, indem es mit Erkenntnis vom 5. November 2015, LVwG 53.27-1144/2015-8, die vom Antragsteller erhobene Beschwerde ge... mehr lesen...