Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: AufwandersatzV VwGH 2014; VwGG §47; VwGG §48; VwGG §56 Abs1; VwGG § 47 heute VwGG § 47 gültig ab 21.07.2023 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 88/2023 VwGG § 47 gültig von 01.01.2014 bis 20.07.2023 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 33/2013... mehr lesen...
Mit mündlich verkündetem Erkenntnis vom 27. November 2018, Zl. W111 2167128-1/11Z, hat das Bundesverwaltungsgericht die versäumte Entscheidung innerhalb der im gegenständlichen Fristsetzungsverfahren gesetzten dreimonatigen Frist nachgeholt. Eine Kopie der Niederschrift der mündlichen Verhandlung samt Verkündung wurde dem Verwaltungsgerichtshof vorgelegt. Das Verfahren über den Fristsetzungsantrag war daher gemäß § 38 Abs. 4 VwGG einzustellen. Mit mündlich verkündetem Erkenntnis vom ... mehr lesen...
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Norm: AufwandersatzV VwGH 2014; VwGG §47; VwGG §48; VwGG §56 Abs1; VwGG § 47 heute VwGG § 47 gültig ab 21.07.2023 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 88/2023 VwGG § 47 gültig von 01.01.2014 bis 20.07.2023 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 33/2013... mehr lesen...
Das Bundesverwaltungsgericht hat das Erkenntnis vom 26. September 2018, W262 1428487-2/8E, erlassen und eine Ausfertigung desselben dem Verwaltungsgerichtshof vorgelegt. Das Verfahren über den Fristsetzungsantrag war daher gemäß § 38 Abs. 4 VwGG einzustellen. Das Bundesverwaltungsgericht hat das Erkenntnis vom 26. September 2018, W262 1428487-2/8E, erlassen und eine Ausfertigung desselben dem Verwaltungsgerichtshof vorgelegt. Das Verfahren über den Fristsetzungsantrag war daher gemäß... mehr lesen...
Das Bundesverwaltungsgericht hat das Erkenntnis vom 26. September 2018, W262 1428487-3/6E, erlassen und eine Ausfertigung desselben dem Verwaltungsgerichtshof vorgelegt. Das Verfahren über den Fristsetzungsantrag war daher gemäß § 38 Abs. 4 VwGG einzustellen. Das Bundesverwaltungsgericht hat das Erkenntnis vom 26. September 2018, W262 1428487-3/6E, erlassen und eine Ausfertigung desselben dem Verwaltungsgerichtshof vorgelegt. Das Verfahren über den Fristsetzungsantrag war daher gemäß... mehr lesen...
Mit Erkenntnis vom 8. Oktober 2018, Zl. W254 2158866-1/16E, hat das Bundesverwaltungsgericht die versäumte Entscheidung innerhalb der im gegenständlichen Verfahren gesetzten dreimonatigen Frist nachgeholt. Eine Abschrift desselben samt Zustellnachweis wurden dem Verwaltungsgerichtshof vorgelegt. Das Verfahren über den Fristsetzungsantrag war daher gemäß § 38 Abs. 4 VwGG einzustellen. Das Verfahren über den Fristsetzungsantrag war daher gemäß Paragraph 38, Absatz 4, VwGG einzustellen.... mehr lesen...
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Norm: AufwandersatzV VwGH 2014; VwGG §47; VwGG §48; VwGG §56 Abs1; VwGG § 47 heute VwGG § 47 gültig ab 21.07.2023 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 88/2023 VwGG § 47 gültig von 01.01.2014 bis 20.07.2023 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 33/2013... mehr lesen...
Mit Fristsetzungsantrag vom 8. August 2018 begehrte der Antragsteller, dem Bundesverwaltungsgericht zur Entscheidung über seine Beschwerde vom 7. April 2017, dem Verwaltungsgericht vorgelegt am 17. Juli 2017, gegen den Bescheid der belangten Behörde vom 10. März 2017 eine angemessene Frist nach § 38 Abs. 4 VwGG zu setzen. Mit Fristsetzungsantrag vom 8. August 2018 begehrte der Antragsteller, dem Bundesverwaltungsgericht zur Entscheidung über seine Beschwerde vom 7. April 2017, dem Ve... mehr lesen...
Dem von der Antragstellerin eingebrachten Fristsetzungsantrag wurde vom Landesverwaltungsgericht Oberösterreich entsprochen, indem es in dieser Sache mit Erkenntnis vom 30. Mai 2018, LVwG- 750426/34/MB, entschied. Damit wurde die Antragstellerin in Bezug auf das Begehren im Fristsetzungsantrag, der dem Verwaltungsgerichtshof zusammen mit dem genannten Erkenntnis mit Bericht vom 3. Juli 2018 vorgelegt wurde, klaglos gestellt. Dieser Auffassung trat die Antragstellerin auf Anfrage des V... mehr lesen...
1 Das Verwaltungsgericht hat das Erkenntnis vom 25. Juni 2018, I406 2152903-1/16E, erlassen und eine Ausfertigung dem Verwaltungsgerichtshof vorgelegt. Das Verfahren über den Fristsetzungsantrag war daher gemäß § 38 Abs. 4 VwGG einzustellen. 2 Die Kostenentscheidung gründet sich auf die §§ 47 ff VwGG, insbesondere auf § 56 Abs. 1 VwGG in Verbindung mit der Aufwandersatzverordnung 2014 (siehe auch VwGH 14.11.2017, Fr 2017/09/0011). Wien, am 25. Juli 2018 ... mehr lesen...
1 Das Bundesverwaltungsgericht hat das Erkenntnis vom 4. Juli 2017, W228 2146259-1/13E, erlassen und eine Abschrift des Erkenntnisses sowie den Zustellnachweis dem Verwaltungsgerichtshof vorgelegt. 2 Das Verfahren über den Fristsetzungsantrag war daher gemäß § 38 Abs. 4 VwGG einzustellen. 3 Die Entscheidung über den Aufwandersatz gründet sich auf §§ 47 ff, insbesondere auf § 56 Abs. 1 VwGG in Verbindung mit der VwGH-Aufwandersatzverordnung 2014. Wien, am 24. Juli 2018 ... mehr lesen...
1 Dem Bundesfinanzgericht wurde mit dem am 8. November 2017 zugestellten Beschluss des Verwaltungsgerichtshofes vom 31. Oktober 2017, Fr 2017/13/0006-2, gemäß § 38 Abs. 4 VwGG aufgetragen, das Erkenntnis oder den Beschluss innerhalb von drei Monaten zu erlassen. 2 Das Bundesfinanzgericht ist diesem Auftrag nicht nachgekommen, weshalb ihm mit Erkenntnis gemäß § 42a VwGG die Nachholung des Erkenntnisses oder Beschlusses innerhalb einer vom Verwaltungsgerichtshof festzusetzende... mehr lesen...
Mit Fristsetzungsantrag vom 9. Oktober 2017 - dem Verwaltungsgerichtshof vorgelegt am 19. Jänner 2018 - begehrte der Antragsteller, dem Bundesverwaltungsgericht zur Entscheidung über seine Beschwerde vom 10. Februar 2015 gegen den Bescheid der belangten Behörde vom 29. Jänner 2015 eine angemessene Frist nach § 38 Abs. 4 VwGG zu setzen. Mit Fristsetzungsantrag vom 9. Oktober 2017 - dem Verwaltungsgerichtshof vorgelegt am 19. Jänner 2018 - begehrte der Antragsteller, dem Bundesverwaltu... mehr lesen...
1 Dem Bundesverwaltungsgericht wurde mit Beschluss des Verwaltungsgerichtshofes vom 25. Oktober 2017 gemäß § 38 Abs. 4 VwGG aufgetragen, das Erkenntnis oder den Beschluss innerhalb von drei Monaten zu erlassen. Mit Beschluss des Verwaltungsgerichtshofes vom 5. Februar 2018, wurde diese Frist um drei Monate verlängert. 2 Das Verwaltungsgericht ist diesem Auftrag nicht nachgekommen. Gemäß § 42a VwGG war ihm daher der Auftrag zur Nachholung des Erkenntnisses oder Beschlusses zu... mehr lesen...
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Norm: VwGG §47 Abs5; VwGG §56 Abs1; VwGG § 47 heute VwGG § 47 gültig ab 21.07.2023 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 88/2023 VwGG § 47 gültig von 01.01.2014 bis 20.07.2023 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 33/2013 ... mehr lesen...
Das Bundesverwaltungsgericht hat das Erkenntnis vom 14. März 2018, Zl. I415 1416250-3/13E, erlassen und - zusammen mit dem vom Antragsteller eingebrachten Fristsetzungsantrag vom 12. Dezember 2017 - eine Abschrift dem Verwaltungsgerichtshof vorgelegt. Damit wurde der Antragsteller in Bezug auf das Begehren im Fristsetzungsantrag klaglos gestellt. Der Fristsetzungsantrag war daher gemäß § 33 Abs. 1 erster Satz VwGG, der nach § 38 Abs. 4 erster Satz VwGG sinngemäß auch auf solche Anträg... mehr lesen...
1. Der Antragsteller hat bereits mit Fristsetzungsantrag vom 14. August 2017 begehrt, dem Verwaltungsgericht zur Entscheidung über seine Beschwerde vom 14. Dezember 2016, vorgelegt am 11. Jänner 2017, gegen den Bescheid der belangten Behörde vom 11. November 2016 eine angemessene Frist nach § 38 Abs. 4 VwGG zu setzen. Das Verwaltungsgericht hat mit Beschluss vom 16. August 2017 die Aussetzung des Beschwerdeverfahrens gemäß § 17 VwGVG in Verbindung mit § 38 AVG bis zur rechtskräft... mehr lesen...
1 Dem Verwaltungsgericht wurde mit verfahrensleitender Anordnung des Verwaltungsgerichtshofes vom 4. September 2017, Fr 2017/12/0023-2, gemäß § 38 Abs. 4 VwGG aufgetragen, das Erkenntnis oder den Beschluss innerhalb von drei Monaten zu erlassen. Diese Frist wurde mit verfahrensleitender Anordnung des Verwaltungsgerichtshofes vom 11. Dezember 2017, Fr 2017/12/0023-4, um drei Monate verlängert. 2 Das Verwaltungsgericht ist diesem Auftrag nicht nachgekommen. Gemäß § 42a VwGG wa... mehr lesen...
Das Verwaltungsgericht hat das Erkenntnis vom 9. Februar 2018, W154 2131687-1/19E, erlassen und eine Abschrift dem Verwaltungsgerichtshof vorgelegt. Das Verfahren über den Fristsetzungsantrag war daher gemäß § 38 Abs. 4 VwGG einzustellen. Die Entscheidung über den Aufwandersatz gründet sich auf die §§ 47 ff VwGG. Dabei war zu berücksichtigen, dass der Antragsteller, der einen allgemeinen Antrag auf Zuerkennung von Aufwandersatz gestellt hat, mit seinem Fristsetzungsantrag im Ergebnis ... mehr lesen...
Das Bundesverwaltungsgericht hat den Beschluss vom 28. Februar 2018, Zl. W263 2143545-2/14E, gefasst und - zusammen mit dem vom Antragsteller eingebrachten Fristsetzungsantrag vom 11. Jänner 2018 - eine Abschrift dem Verwaltungsgerichtshof vorgelegt. Damit wurde der Antragsteller in Bezug auf das Begehren im Fristsetzungsantrag klaglos gestellt. Der Fristsetzungsantrag war daher gemäß § 33 Abs. 1 erster Satz VwGG, der nach § 38 Abs. 4 erster Satz VwGG sinngemäß auch auf solche Anträge... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §33 Abs1; VwGG §38 Abs4; VwGG §47; VwGG §52 Abs1; VwGG §56 Abs1; VwGG § 33 heute VwGG § 33 gültig ab 01.07.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 2/2021 VwGG § 33 gültig von 01.01.2014 bis 30.06.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr.... mehr lesen...
1. Mit Fristsetzungsantrag vom 4. Oktober 2017 begehrte der Antragsteller, dem Verwaltungsgericht zur Entscheidung über seine am 21. September 2015 erhobene Beschwerde gegen den Bescheid der belangten Behörde vom 7. September 2015 eine angemessene Frist nach § 38 Abs. 4 VwGG zu setzen. Das Verwaltungsgericht legte diesen Antrag dem Verwaltungsgerichtshof nicht ungesäumt vor, sondern fällte am 16. November 2017 einen (die Beschwerde zurückweisenden) Beschluss und brachte erst im A... mehr lesen...
1 Mit Fristsetzungsantrag vom 4. Dezember 2017 begehrten die antragstellenden Parteien, dem Bundesverwaltungsgericht die Nachholung der Entscheidung innerhalb einer angemessenen Frist aufzutragen. 2 Das Bundesverwaltungsgericht fällte am 4. Dezember 2017 den Beschluss W144 2148752--1/3E, W144 2148751-1/3E und legte dem Verwaltungsgerichtshof eine Abschrift dieser Entscheidung samt Zustellnachweis über die am 5. Dezember 2017 erfolgte Hinterlegung im elektronischen Rechtsverk... mehr lesen...
1 Dem Fristsetzungsantrag der Antragstellerin vom 10. Juli 2017 wurde vom Bundesverwaltungsgericht entsprochen, indem es über die Maßnahmenbeschwerde mit mündlich verkündetem Erkenntnis vom 31. August 2017, I408 2141991-1/9Z, entschied. Damit wurde die Antragstellerin in Bezug auf das Begehren im Fristsetzungsantrag, der dem Verwaltungsgerichtshof zusammen mit der Niederschrift der Verkündung des genannten Erkenntnisses vorgelegt wurde, klaglos gestellt. 2 Der Fristsetzungsa... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §33 Abs1; VwGG §38 Abs4; VwGG §47; VwGG §56 Abs1; VwGG § 33 heute VwGG § 33 gültig ab 01.07.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 2/2021 VwGG § 33 gültig von 01.01.2014 bis 30.06.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 33/2013 ... mehr lesen...
1 Das Bundesfinanzgericht hat das Erkenntnis vom 9. November 2017, Zl. RV/7103020/2013, erlassen und eine Abschrift samt Zustellnachweis zusammen mit dem am 30. August 2017 beim Bundesfinanzgericht eingelangten Fristsetzungsantrag dem Verwaltungsgerichtshof vorgelegt. 2 Das Verfahren über den Fristsetzungsantrag war daher gemäß § 38 Abs. 4 VwGG einzustellen (vgl. etwa VwGH 17.3.2016, Fr 2016/22/0001). 3 Die Entscheidung über den Aufwandersatz gründet sich auf §§ 47 ff, ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §47; VwGG §56 Abs1; VwGG § 47 heute VwGG § 47 gültig ab 21.07.2023 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 88/2023 VwGG § 47 gültig von 01.01.2014 bis 20.07.2023 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 33/2013 ... mehr lesen...
1 Das Verwaltungsgericht hat dem von der antragstellenden Partei eingebrachten Fristsetzungsantrag entsprochen, indem es am 27. Oktober 2017 sein Erkenntnis verkündet hat (vgl. den hg. Beschluss vom 16. Mai 2017, Fr 2017/01/0014, mwN, wonach die Entscheidung des Verwaltungsgerichts mit der Verkündung rechtlich existent wird). 2 Das Verfahren über den Fristsetzungsantrag war daher gemäß § 38 Abs. 4 VwGG einzustellen. 3 Die Entscheidung über den Aufwandersatz gründet sich... mehr lesen...
1 Das Verwaltungsgericht hat dem von der antragstellenden Partei eingebrachten Fristsetzungsantrag entsprochen, indem es am 27. Oktober 2017 sein Erkenntnis verkündet hat (vgl. den hg. Beschluss vom 16. Mai 2017, Fr 2017/01/0014, mwN, wonach die Entscheidung des Verwaltungsgerichts mit der Verkündung rechtlich existent wird). 2 Das Verfahren über den Fristsetzungsantrag war daher gemäß § 38 Abs. 4 VwGG einzustellen. 3 Die Entscheidung über den Aufwandersatz gründet sich... mehr lesen...
1 Mit Fristsetzungsantrag vom 16. November 2017 begehrte der Antragsteller, dem Verwaltungsgericht Wien (VwG) für die Zustellung der schriftlichen Ausfertigung der Entscheidung über die Beschwerde des Antragstellers vom 2. August 2017 eine Frist zu setzen. 2 Das VwG entschied mit Erkenntnis vom 17. Oktober 2017. Im Anschluss an den Fristsetzungsantrag brachte das VwG die Entscheidung mit dem Zustellnachweis beim Verwaltungsgerichtshof in Vorlage. 3 Durch die Fällung und... mehr lesen...