Dem Fristsetzungsantrag des Antragstellers vom 2. Mai 2019 wurde vom Bundesverwaltungsgericht entsprochen, indem es in dieser Rechtssache mit Beschluss vom 8. Juli 2019, I407 2191677-1/16E, entschied. Damit wurde der Antragsteller in Bezug auf das Begehren im Fristsetzungsantrag, der dem Verwaltungsgerichtshof zusammen mit dem genannten Beschluss samt Zustellnachweis mit Bericht vom 11. Juli 2019 vorgelegt wurde, klaglos gestellt. Der Fristsetzungsantrag war daher gemäß § 33 Abs. 1 e... mehr lesen...
1 Das Bundesfinanzgerichtgericht hat sein Erkenntnis vom 19. Juni 2019, RV/3100551/2014, erlassen und eine Abschrift dem Verwaltungsgerichtshof vorgelegt. 2 Der Spruch: über den Aufwandersatz gründet sich auf die §§ 47 ff, insbesondere auf § 56 Abs. 1 zweiter Satz VwGG, iVm der VwGH-Aufwandersatzverordnung 2014: Darnach sind weder ein Ersatz eines "ES" (Einheitssatzes) noch von Umsatzsteuer vorgesehen. 2 Der
Spruch: über den Aufwandersatz gründet sich auf die Paragraphen 47... mehr lesen...
1 Mit Fristsetzungsantrag vom 15. März 2019 begehrte der Antragsteller, dem Verwaltungsgericht Wien (VwG) zur Entscheidung über seine Beschwerde gegen den Bescheid der belangten Behörde vom 9. Mai 2018 eine Frist von bis zu drei Monaten zu setzen. 2 Der Verwaltungsgerichtshof trug mit verfahrensleitender Anordnung vom 11. April 2019 dem VwG auf, die Entscheidung gemäß § 38 Abs. 4 VwGG binnen drei Monaten zu erlassen. 1 Mit Fristsetzungsantrag vom 15. März 2019 begehrte de... mehr lesen...
1 Dem Verwaltungsgericht Wien wurde zu seinem Verfahren VGW- 171/049/6648/2018/F-7 mit Beschluss des Verwaltungsgerichtshofes vom 28. März 2019, Fr 2018/09/0016-5, gemäß § 38 Abs. 4 VwGG aufgetragen, das Erkenntnis oder den Beschluss innerhalb von drei Monaten zu erlassen oder anzugeben, warum eine Verletzung der Entscheidungspflicht nicht vorliegt. 1 Dem Verwaltungsgericht Wien wurde zu seinem Verfahren VGW- 171/049/6648/2018/F-7 mit Beschluss des Verwaltungsgerichtshofes vo... mehr lesen...
1 Dem Verwaltungsgericht Wien wurde zu seinem Verfahren VGW- 171/049/6649/2018/F-3 mit Beschluss des Verwaltungsgerichtshofes vom 27. März 2019, Fr 2019/09/0003-2, gemäß § 38 Abs. 4 VwGG aufgetragen, das Erkenntnis oder den Beschluss innerhalb von drei Monaten zu erlassen oder anzugeben, warum eine Verletzung der Entscheidungspflicht nicht vorliegt. 1 Dem Verwaltungsgericht Wien wurde zu seinem Verfahren VGW- 171/049/6649/2018/F-3 mit Beschluss des Verwaltungsgerichtshofes vo... mehr lesen...
1 Mit Fristsetzungsantrag vom 3. Juni 2019 begehrte die Antragstellerin, dem Bundesverwaltungsgericht (BVwG) zur Entscheidung über die gegen den Bescheid der Österreichischen Botschaft Teheran vom 17. Mai 2018 erhobene Beschwerde vom 13. Juni 2018 iVm dem Vorlageantrag vom 30. August 2018 gemäß § 38 Abs. 4 VwGG eine angemessene Frist zu setzen. 1 Mit Fristsetzungsantrag vom 3. Juni 2019 begehrte die Antragstellerin, dem Bundesverwaltungsgericht (BVwG) zur Entscheidung über di... mehr lesen...
1 Mit Fristsetzungsantrag vom 13. November 2018 begehrte der Antragsteller, dem Verwaltungsgericht Wien zur Entscheidung über seine Beschwerde vom 3. Dezember 2017 gegen einen näher bezeichneten Bescheid des Landeshauptmannes von Wien vom 17. November 2017 eine angemessene Frist nach § 38 Abs. 4 VwGG zu setzen. 1 Mit Fristsetzungsantrag vom 13. November 2018 begehrte der Antragsteller, dem Verwaltungsgericht Wien zur Entscheidung über seine Beschwerde vom 3. Dezember 2017 geg... mehr lesen...
1 Das Bundesverwaltungsgericht hat den Beschluss vom 6. Juni 2019, Zlen. W 185 2200914-1/6E, W 185 2200918-1/5E, W 185 2200923-1/5E, W 185 2200924-1/5E, W 185 2200922-1/5E, W 185 2200916-1/5E und W 185 2200920-1/5E, erlassen und eine Abschrift dieses Beschlusses samt Zustellnachweis dem Verwaltungsgerichtshof vorgelegt. 2 Das Verfahren über den Fristsetzungsantrag war daher infolge Nachholung der versäumten Entscheidung gemäß § 38 Abs. 4 VwGG einzustellen. 2 Das Verfahren... mehr lesen...
1 Das Verwaltungsgericht hat den Beschluss vom 13. Mai 2019, Zl. W128 2203279-1/9E, erlassen und eine Abschrift dem Verwaltungsgerichtshof vorgelegt. 2 Das Verfahren über die - zur gemeinsamen Beratung und Beschlussfassung verbundenen - Fristsetzungsanträge vom 22. Februar 2019 bzw. 25. Februar 2019 war daher gemäß § 38 Abs. 4 letzter Satz VwGG einzustellen. 2 Das Verfahren über die - zur gemeinsamen Beratung und Beschlussfassung verbundenen - Fristsetzungsanträge vom 22.... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §47 Abs5 VwGG §56 Abs1 VwGG § 47 heute VwGG § 47 gültig ab 21.07.2023 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 88/2023 VwGG § 47 gültig von 01.01.2014 bis 20.07.2023 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 33/2013 ... mehr lesen...
Mit Fristsetzungsantrag vom 5. März 2019 begehrte der Antragsteller, dem Bundesverwaltungsgericht zur Entscheidung über seine Beschwerde gegen den Bescheid der belangten Behörde vom 26. Jänner 2018 - über welche die belangte Behörde zunächst mit Beschwerdevorentscheidung vom 9. Mai 2018 abweisend entschieden hatte und in Ansehung derer der Antragsteller am 23. Mai 2018 einen Vorlageantrag gestellt hatte - eine angemessene Frist nach § 38 Abs. 4 VwGG zu setzen. Mit Fristsetzungsantrag... mehr lesen...
1 Dem Verwaltungsgericht Wien wurde mit Beschluss des Verwaltungsgerichtshofes vom 18. Jänner 2019, Fr 2019/09/0001-2, gemäß § 38 Abs. 4 VwGG aufgetragen, das Erkenntnis oder den Beschluss innerhalb von drei Monaten zu erlassen oder anzugeben, warum eine Verletzung der Entscheidungspflicht nicht vorliegt. 2 Das Verwaltungsgericht ist diesem Auftrag nicht nachgekommen. Gemäß § 42a VwGG war ihm daher der Auftrag zur Nachholung des Erkenntnisses oder Beschlusses zu erteilen. 3 ... mehr lesen...
Dem Fristsetzungsantrag des Antragstellers vom 26. März 2019 wurde vom Bundesverwaltungsgericht entsprochen, indem es in dieser Sache mit Erkenntnis vom 11. April 2019, G313 2203813-1/3E, entschied. Damit wurde der Antragsteller in Bezug auf das Begehren im Fristsetzungsantrag, der dem Verwaltungsgerichtshof zusammen mit dem genannten Erkenntnis (samt Nachweis der Zustellung an den im Verfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht den Antragsteller vertretenden Rechtsanwalt Mag. Hristo Tc... mehr lesen...
Mit Fristsetzungsantrag vom 11. März 2019 begehrte die Antragstellerin, dem Bundesverwaltungsgericht zur Entscheidung über ihre Beschwerde vom 17. Juli 2018, dem Verwaltungsgericht vorgelegt am 8. August 2018, gegen den Bescheid der belangten Behörde vom 9. Juli 2018 bzw. die Beschwerdevorentscheidung vom 19. Juli 2018 eine angemessene Frist nach § 38 Abs. 4 VwGG zu setzen. Mit Fristsetzungsantrag vom 11. März 2019 begehrte die Antragstellerin, dem Bundesverwaltungsgericht zur Entsch... mehr lesen...
1 Mit Erkenntnis VwGH 20.3.2018, Ra 2016/05/0109, wurde das Erkenntnis des Landesverwaltungsgerichtes Oberösterreich vom 10. August 2016, Zl. LVwG-150854/3/RK/MSCH - 150855/2, im Umfang seines Spruchpunktes I., mit dem die Beschwerde des Fristsetzungswerbers gegen den Bescheid des Gemeinderates der Stadtgemeinde A. vom 11. Dezember 2015 als unbegründet abgewiesen und ihm gegenüber (ein näher umschriebener) Beseitigungsauftrag erlassen worden war, wegen Rechtswidrigkeit seines In... mehr lesen...
1 Die Antragstellerin brachte am 20. Dezember 2018 einen Fristsetzungsantrag beim Bundesverwaltungsgericht ein und begehrte wegen Ablauf der Entscheidungsfrist die Setzung einer Frist in einer näher bezeichneten Asylangelegenheit. Begründend führte sie aus, dass bislang nicht über ihre am 12. September 2017 erhobene Beschwerde entschieden worden sei. 2 Das Bundesverwaltungsgericht legte diesen Antrag am 25. Februar 2019 unter einem mit dem Erkenntnis vom 19. Februar 2019, Zl... mehr lesen...
1 Das Verwaltungsgericht hat das mit 1. Februar 2019 datierte Erkenntnis, GZ. W221 2175584-1/26E, erlassen und eine Abschrift dem Verwaltungsgerichtshof vorgelegt. Das Verfahren über den Fristsetzungsantrag war daher gemäß § 38 Abs. 4 VwGG einzustellen. 2 Die Entscheidung über den Aufwandersatz gründet auf den §§ 47 ff, insbesondere auf § 56 Abs. 1 VwGG in Verbindung mit der VwGH-Aufwandersatzverordnung 2014. Der verzeichnete Schriftsatzaufwand in der Höhe von EUR 461,-- und ... mehr lesen...
1 Das Verwaltungsgericht hat das mit 5. Februar 2019 datierte Erkenntnis, GZ. W257 2199245-1/6E, erlassen und eine Abschrift dem Verwaltungsgerichtshof vorgelegt. Das Verfahren über den Fristsetzungsantrag war daher gemäß § 38 Abs. 4 VwGG einzustellen. 2 Die Entscheidung über den Aufwandersatz gründet auf den §§ 47 ff, insbesondere auf § 56 Abs. 1 VwGG in Verbindung mit der VwGH-Aufwandersatzverordnung 2014. Es war Schriftsatzaufwand in Höhe von EUR 553,20 und die Pauschalgeb... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §47 Abs5; VwGG §56 Abs1; VwGG § 47 heute VwGG § 47 gültig ab 21.07.2023 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 88/2023 VwGG § 47 gültig von 01.01.2014 bis 20.07.2023 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 33/2013 ... mehr lesen...
1 Das Bundesverwaltungsgericht hat über die Beschwerde des Antragstellers vom 15. Juli 2017 gegen den Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl vom 4. Juli 2017 mit mündlich verkündetem Erkenntnis vom 1. Februar 2019, GZ W227 2164981-1/15Z, entschieden und dem Verwaltungsgerichtshof eine Kopie des diesbezüglichen Verhandlungsprotokolls vorgelegt. 2 Die Entscheidung, auf deren Erlassung der vorliegende Fristsetzungsantrag gerichtet ist, wurde somit im Wege der mündl... mehr lesen...
1 Das Bundesverwaltungsgericht hat das Erkenntnis vom 10. Jänner 2019, W227 2134864/1-14E, erlassen und eine Abschrift dieses Erkenntnisses samt Zustellnachweis dem Verwaltungsgerichtshof vorgelegt. 2 Das Verfahren über den Fristsetzungsantrag war daher gemäß § 38 Abs. 4 VwGG einzustellen. 2 Das Verfahren über den Fristsetzungsantrag war daher gemäß Paragraph 38, Absatz 4, VwGG einzustellen. 3 Die Entscheidung über den Aufwandersatz gründet sich auf §§ 47 ff, in... mehr lesen...
1 Das Verwaltungsgericht hat das Erkenntnis vom 11. Jänner 2019, W150 2153813-1/8E, erlassen und eine Abschrift dieses Erkenntnisses sowie den Zustellnachweis vorgelegt. 2 Das Verfahren über den Fristsetzungsantrag war daher gemäß § 38 Abs. 4 VwGG einzustellen. 2 Das Verfahren über den Fristsetzungsantrag war daher gemäß Paragraph 38, Absatz 4, VwGG einzustellen. 3 Die Entscheidung über den Aufwandersatz gründet sich auf §§ 47 ff, insbesondere auf § 56 Abs. 1 zw... mehr lesen...
1 Der Antragsteller, ein Staatsangehöriger Albaniens, stellte am 22. Mai 2017 einen (Folge-)Antrag auf internationalen Schutz. 2 Mit Bescheid vom 18. Jänner 2018 wies das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) den Antrag des Antragstellers auf internationalen Schutz zur Gänze ab (Spruchpunkt I. und II.), erteilte ihm keinen Aufenthaltstitel aus berücksichtigungswürdigen Gründen gemäß § 57 Asylgesetz 2005 (AsylG 2005), erließ gegen ihn eine Rückkehrentscheidung und stellt... mehr lesen...
1 Das Verwaltungsgericht hat das Erkenntnis vom 18. Dezember 2018, Zl. LVwG-AV-117/001-2017, erlassen und eine Abschrift desselben sowie eine Kopie des Zustellnachweises dem Verwaltungsgerichtshof vorgelegt. 2 Das Verfahren über den Fristsetzungsantrag war daher gemäß § 38 Abs. 4 VwGG einzustellen. 2 Das Verfahren über den Fristsetzungsantrag war daher gemäß Paragraph 38, Absatz 4, VwGG einzustellen. 3 Die Entscheidung über den Aufwandersatz gründet sich auf §§ ... mehr lesen...
1 Das Verwaltungsgericht hat das Erkenntnis vom 3. Jänner 2019, LVwG-2016/27/1801-4, erlassen und eine Ausfertigung desselben dem Verwaltungsgerichtshof vorgelegt. Das Verfahren über den Fristsetzungsantrag war daher gemäß § 38 Abs. 4 VwGG einzustellen. 1 Das Verwaltungsgericht hat das Erkenntnis vom 3. Jänner 2019, LVwG-2016/27/1801-4, erlassen und eine Ausfertigung desselben dem Verwaltungsgerichtshof vorgelegt. Das Verfahren über den Fristsetzungsantrag war daher gemäß P... mehr lesen...
Das Bundesverwaltungsgericht hat das Erkenntnis vom 19. Dezember 2018, Zl. I405 1419894-2/10E, erlassen und - zusammen mit dem von der Antragstellerin eingebrachten Fristsetzungsantrag vom 7. November 2018 - eine Abschrift dem Verwaltungsgerichtshof vorgelegt. Damit wurde die Antragstellerin in Bezug auf das Begehren im Fristsetzungsantrag klaglos gestellt. Der Fristsetzungsantrag war daher gemäß § 33 Abs. 1 erster Satz VwGG, der nach § 38 Abs. 4 erster Satz VwGG sinngemäß auch auf s... mehr lesen...
1 Das Verwaltungsgericht hat das Erkenntnis vom 9. Jänner 2019, G307 2206949-1/8E, erlassen und eine Abschrift dem Verwaltungsgerichtshof vorgelegt. 2 Das Verfahren über den Fristsetzungsantrag war daher nach § 38 Abs. 4 VwGG einzustellen. 2 Das Verfahren über den Fristsetzungsantrag war daher nach Paragraph 38, Absatz 4, VwGG einzustellen. 3 Die Entscheidung über den Aufwandersatz gründet sich auf die §§ 47 ff, insbesondere § 56 Abs. 1 zweiter Satz VwGG iVm der... mehr lesen...
Dem Fristsetzungsantrag des Antragstellers vom 21. November 2018 wurde vom Bundesverwaltungsgericht entsprochen, indem es in dieser Sache mit Erkenntnis vom 23. November 2018, W111 2190358-1/9E, entschied. Damit wurde der Antragsteller in Bezug auf das Begehren im Fristsetzungsantrag, der dem Verwaltungsgerichtshof zusammen mit dem genannten Erkenntnis samt Zustellnachweis mit Bericht vom 27. November 2018 vorgelegt wurde, klaglos gestellt. Der Fristsetzungsantrag war daher gemäß § 3... mehr lesen...
1 Dem Fristsetzungsantrag des Antragstellers vom 6. September 2018 wurde vom Bundesverwaltungsgericht entsprochen, indem es in dieser Sache mit Erkenntnis vom 12. November 2018, I415 1434710-2/5E, entschied. Damit wurde der Antragsteller in Bezug auf das Begehren im Fristsetzungsantrag, der dem Verwaltungsgerichtshof zusammen mit dem genannten Erkenntnis samt Zustellnachweis mit Bericht vom 14. November 2018 vorgelegt wurde, klaglos gestellt. Der Fristsetzungsantrag war daher ge... mehr lesen...
1 Das Verwaltungsgericht hat mit Erkenntnis vom 20. November 2018, W111 2156238-1/13E, über die Beschwerde des Antragstellers entschieden und eine Abschrift desselben samt Zustellnachweis dem Verwaltungsgerichtshof vorgelegt. 2 Das Verfahren über den Fristsetzungsantrag war daher gemäß § 38 Abs. 4 VwGG einzustellen. 2 Das Verfahren über den Fristsetzungsantrag war daher gemäß Paragraph 38, Absatz 4, VwGG einzustellen. 3 Die Entscheidung über den Aufwandersatz gr... mehr lesen...