Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Schriftsatz vom 22.05.2018 brachten die XXXX ordentliche Revisionen gegen die Erkenntnisse des Bundesverwaltungsgerichtes vom 04.04.2018, Zl: I413 2190857-1/3E, I413 2152259-1/12E, I413 2152269-1/10E, I413 2152264-1/11E, I413 2152283-1/11E, I413 2152275-1/11E, und die XXXX ordentliche Revisionen gegen die Erkenntnisse des Bundesverwaltungsgerichtes vom 04.04.2018, Zlen: 1. Mit Schriftsatz vom 22.05.2018 brachte... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Schriftsatz vom 22.05.2018 brachten die XXXX ordentliche Revisionen gegen die Erkenntnisse des Bundesverwaltungsgerichtes vom 04.04.2018, Zl: I413 2190857-1/3E, I413 2152259-1/12E, I413 2152269-1/10E, I413 2152264-1/11E, I413 2152283-1/11E, I413 2152275-1/11E, und die XXXX ordentliche Revisionen gegen die Erkenntnisse des Bundesverwaltungsgerichtes vom 04.04.2018, Zlen: 1. Mit Schriftsatz vom 22.05.2018 brachte... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Schriftsatz vom 22.05.2018 brachten die XXXX ordentliche Revisionen gegen die Erkenntnisse des Bundesverwaltungsgerichtes vom 04.04.2018, Zl: I413 2190857-1/3E, I413 2152259-1/12E, I413 2152269-1/10E, I413 2152264-1/11E, I413 2152283-1/11E, I413 2152275-1/11E, und die XXXX ordentliche Revisionen gegen die Erkenntnisse des Bundesverwaltungsgerichtes vom 04.04.2018, Zlen: 1. Mit Schriftsatz vom 22.05.2018 brachte... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit Schriftsatz vom 06.06.2018 brachte die revisionswerbende Partei eine Revision das Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichtes vom 22.02.2018, schriftlich ausgefertigt am 22.05.2018, W230 2160786-1/23E, ein. Zum Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung führte die revisionswerbende Partei Folgendes an: "Mit dem angefochtenen Erkenntnis des BVwG ist der Status des RW als subsidiär Schutzberechtigter rechtskrä... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit dem von der XXXX (im Folgenden: Beschwerdeführerin) angefochtenen Bescheid hat die belangte Behörde im Verfahren betreffend die Erteilung einer Zulassung zur Veranstaltung eines Hörfunkprogramms für das Versorgungsgebiet XXXX wie folgt entschieden: 1. Mit dem von der römisch 40 (im Folgenden: Beschwerdeführerin) angefochtenen Bescheid hat die belangte Behörde im Verfahren betreffend die Erteilung einer Zulassu... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit dem angefochtenen Spruchteil B des Erkenntnisses hat das Bundesverwaltungsgericht u.a. in Erledigung der Beschwerden der nunmehrigen revisionswerbenden Parteien entschieden, dass Auflagen hinsichtlich Lärmschutz und Luftreinhaltetechnik teilweise i.S. des Beschwerdevorbringens zu ergänzen bzw. zu ändern seien; die Beschwerden wurden im Übrigen abgewiesen. 2. Mit Schriftsatz vom 09.05.2018 brachten die revision... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Schriftsatz vom 13.04.2018 brachten die revisionswerbenden Parteien eine Revision gegen das Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichtes vom 21.08.2017, W143 2017269-2/297E, ein. Zum Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung führten die revisionswerbenden Parteien Folgendes an: "Gemäß § 30 Abs 2 VwGG kann einer Revision aufschiebende Wirkung zuerkannt werden, wenn dem nicht zwingende öffentliche Interess... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit Schriftsatz vom 05.04.2018 brachte die revisionswerbende Partei eine Revision gegen das Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichtes vom 20.02.2018, W230 2163868-1/10E, ein. Zum Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung führte die revisionswerbende Partei folgendes an: "Das angefochtene Erkenntnis ist einem Vollzug zugänglich, der nach Abschluss des Verfahrens aufenthaltsbeendende Maßnahmen gegen den RW vol... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichtes vom 13.11.2017, Zl. I411 1262293-2/27E, wurde die Beschwerde den Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl vom 04.10.2016, Zl. IFA 750836009 - VZ 14908479, mit der Maßgabe, dass der zweite Satz des Spruchpunktes I. ("Ein Aufenthaltstitel aus berücksichtigungswürdigen Gründen wird Ihnen gemäß § 57 Asylgesetz 2005, BGBl. I Nr. 100/2006 8 AsylG) idgF, nicht erteilt."... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die KommAustria stellte mit Bescheid vom 27.09.2016, KOA 3.500/16-038, fest, dass der Österreichische Rundfunk (ORF) das ORF-Gesetz (ORF-G) in mehreren Punkten auf näher beschriebene Weise verletzt habe (Spruchpunkte 1.1, 1.2). Weiters trug die KommAustria dem ORF gemäß § 37 Abs. 4 ORF-G die Veröffentlichung der Entscheidung auf (Spruchpunkt 2.). 1. Die KommAustria stellte mit Bescheid vom 27.09.2016, KOA 3.500/16-... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die KommAustria stellte mit Bescheid vom 04.02.2016, KOA 1.850/16-005, fest, dass der Österreichische Rundfunk (ORF) das ORF-Gesetz (ORF-G) in mehreren Punkten auf näher beschriebene Weise verletzt habe (Spruchpunkte 1.A, 1.B, 1.C und 1.D). Weiters trug die KommAustria dem ORF gemäß § 37 Abs. 4 ORF-G die Veröffentlichung der Entscheidung auf (Spruchpunkt 2.). 1. Die KommAustria stellte mit Bescheid vom 04.02.2016, ... mehr lesen...
Begründung: Mit dem Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichtes vom 24.11.2017, Zl. G314 2162773-1/4E, wurden die Beschwerde des Revisionswerbers gegen den Bescheid des Bundesamts für Fremdenwesen und Asyl vom 04.07.2017 als unbegründet abgewiesen und die Revision gemäß Art 133 Abs 4 B-VG für zulässig erklärt. Mit dem Bescheid war der Antrag des Revisionswerbers auf Erteilung einer "Aufenthaltsberechtigung plus" aus Gründen des Art 8 EMRK gemäß § 55 Abs 1 AsylG abgewiesen, gemäß § 10... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichtes vom 01.12.2017, Zl. G311 2145430-1/10E, wurde die Beschwerde gegen den Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl vom 15.11.2016, Zahl XXXX als unbegründet abgewiesen. Die Revision wurde gemäß Art. 133 Abs. 4 B-VG für zulässig erklärt. 1. Mit Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichtes vom 01.12.2017, Zl. G311 2145430-1/10E, wurde die Beschwerde gegen den Bescheid... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Schriftsatz vom 20.11.2017 brachte die Wiener Gebietskrankenkasse eine ordentliche Revision gegen das Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichtes vom 11.10.2017, W201 2010262-1/20E, in Verbindung mit einem Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung gemäß § 30 VwGG ein. 1. Mit Schriftsatz vom 20.11.2017 brachte die Wiener Gebietskrankenkasse eine ordentliche Revision gegen das Erkenntnis des Bundesverwaltun... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit verbessertem Schriftsatz vom XXXX brachte XXXX (im Folgenden: Revisionswerber) eine ordentliche Revision gegen das Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichtes vom XXXX , ein. Zum Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung führte der Revisionswerber aus: 1. Mit verbessertem Schriftsatz vom römisch 40 brachte römisch 40 (im Folgenden: Revisionswerber) eine ordentliche Revision gegen das Erkenntnis des Bund... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Am 25.09.2017 langte beim Bundesverwaltungsgericht ein Antrag auf Bewilligung der Verfahrenshilfe zur Abfassung und Einbringung einer ordentlichen Revision gemäß Art. 133 Abs. 4 B-VG ein. Mit Beschluss des Bundesverwaltungsgerichtes vom 26.09.2017, Zl. L515 2166616-1/7Z, wurde dem Antragsteller gemäß § 61 Abs. 1 und 2 VwGG die Verfahrenshilfe im vollen Umfang bewilligt. Gleichzeitig wurde der Ausschuss der Rechtsanwal... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichts vom 21.07.2017, Zlen. W230 2150836-1/16E, W230 2154566-1/14E, wurden die Beschwerden der antragstellenden Parteien gegen das Straferkenntnis der Finanzmarktaufsichtsbehörde vom 16.02.2017 zu XXXX als unbegründet abgewiesen und dem Erstbeschwerdeführer dieses Beschwerdeverfahrens aufgetragen, binnen zwei Wochen ab Zustellung des Erkenntnisses einen Beitrag zu den Kosten des ... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichts vom 21.07.2017, Zlen. W230 2150836-1/16E, W230 2154566-1/14E, wurden die Beschwerden der antragstellenden Parteien gegen das Straferkenntnis der Finanzmarktaufsichtsbehörde vom 16.02.2017 zu XXXX als unbegründet abgewiesen und dem Erstbeschwerdeführer dieses Beschwerdeverfahrens aufgetragen, binnen zwei Wochen ab Zustellung des Erkenntnisses einen Beitrag zu den Kosten des ... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichts vom 03.08.2017, Zl. W104 2134902-1/101E, wurden die Beschwerden gegen den Bescheid der Tiroler Landesregierung vom 24.6.2016, Zl. U-UVP-6/7-32-2016, abgewiesen. Weiters wurde die Revision gemäß Art. 133 Abs. 4 B-VG für zulässig erklärt. 1. Mit Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichts vom 03.08.2017, Zl. W104 2134902-1/101E, wurden die Beschwerden gegen den Bescheid der T... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichts vom 21.07.2017, Zlen. W230 2150836-1/16E, W230 2154566-1/14E, wurden die Beschwerden der antragstellenden Parteien gegen das Straferkenntnis der Finanzmarktaufsichtsbehörde vom 16.02.2017 zu FMA-UL0001.100/0061-LAW/2016 als unbegründet abgewiesen und dem Erstbeschwerdeführer dieses Beschwerdeverfahrens aufgetragen, binnen zwei Wochen ab Zustellung des Erkenntnisses einen Be... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichts vom 21.07.2017, Zlen. W230 2150836-1/16E, W230 2154566-1/14E, wurden die Beschwerden der antragstellenden Parteien gegen das Straferkenntnis der Finanzmarktaufsichtsbehörde vom 16.02.2017 zu FMA-UL0001.100/0061-LAW/2016 als unbegründet abgewiesen und dem Erstbeschwerdeführer dieses Beschwerdeverfahrens aufgetragen, binnen zwei Wochen ab Zustellung des Erkenntnisses einen Be... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Erkenntnis vom 23.06.2017, W199 2111918-1/3E, wies das Bundesverwaltungsgericht die Beschwerde der revisionswerbenden Partei gegen den Bescheid des Präsidenten des Landesgerichtes Innsbruck vom 26.06.2015, Zl. Jv 4619-33/14 x, 819 818 Rev 7917/14 g, gemäß TP 9 lit. b Z 1 GGG als unbegründet ab. Die Revision erklärte es gemäß Art. 133 Abs. 4 B-VG für zulässig. 1. Mit Erkenntnis vom 23.06.2017, W199 2111918-1/3E,... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid der Vorarlberger Landesregierung als UVP-Behörde vom 15.07.2015, Zl. Ib-314-2013/0001, wurde gemäß §§ 17 Abs. 1, 3, 4 und 6 iVm 24f Abs. 1, 39 Abs. 1 sowie Anhang 1 Z 9 lit. h UVP-G 2000 die Genehmigung für die Errichtung des Stadttunnels Feldkirch, der Schulbrüderstraße sowie der 110 kV-Erdkabelleitung erteilt. 1. Mit Bescheid der Vorarlberger Landesregierung als UVP-Behörde vom 15.07.2015, Zl. Ib-314... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit Schriftsatz vom 15.05.2017 brachte XXXX, eine ordentliche Revision gegen das Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichtes vom 17.03.2016, W132 2017584-1/8E, ein. Zum Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung führte der Revisionswerber insbesondere aus, dass öffentliche Interessen einer Bewilligung der aufschiebenden Wirkung offenkundig nicht entgegenstünden. Auch Interessen Dritter seien bei der Einziehung de... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit Schriftsatz vom 07.03.2017 brachte Dr. XXXX eine ordentliche Revision gegen das Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichtes vom 19.01.2017, W217 2116408-1/19E, in Verbindung mit einem Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung gemäß § 30 VwGG ein. Mit Schriftsatz vom 07.03.2017 brachte Dr. römisch 40 eine ordentliche Revision gegen das Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichtes vom 19.01.2017, W217 2116408-1/... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichtes vom 26.01.2017, Zl. W112 2145176-1/10E, wurde die Beschwerde gegen den Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl vom 13.01.2017, Zl. 1056255309/170053527, gemäß § 22a Abs. 1 BFA-VG iVm § 76 Abs. 2 Z 1 FPG abgewiesen, gemäß § 22a Abs. 3 BFA-VG festgestellt, dass zum Zeitpunkt der Entscheidung die für die Fortsetzung der Schubhaft maßgeblichen Voraussetzungen vor... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit angefochtenem Beschluss des Bundesverwaltungsgerichtes vom 10.11.2016, Zl. W127 2007978-1/4E, wurde der Beschwerde der Association Justice and Environment infolge Abweisung des Antrages auf Herausgabe bestimmter Dokumente nach dem Umweltinformationsgesetz stattgegeben, der bekämpfte Bescheid behoben und die Angelegenheit gemäß § 28 Abs. 3 VwGVG zur Erlassung eines neuen Bescheides an die Behörde zurückverwiesen... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Erkenntnis vom 21.12.2016, Zl. W185 2130708-1/12E, wurde der Beschwerde von XXXX gemäß § 21 Abs. 3 erster Satz BFA-VG stattgegeben, das Verfahren über den Antrag auf internationalen Schutz zugelassen und der bekämpfte Bescheid behoben. Die Revision wurde gemäß Art. 133 Abs. 4 B-VG für zulässig erklärt. 1. Mit Erkenntnis vom 21.12.2016, Zl. W185 2130708-1/12E, wurde der Beschwerde von römisch 40 gemäß Paragraph... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit mündlich verkündetem Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichtes vom 28.10.2016, Zl. W112 2138106-1/9Z, schriftlich ausgefertigt am 07.11.2016, wurde die Beschwerde gegen den Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl vom 23.10.2015, Zl. 1117663105/161450144, gemäß § 22a Abs. 1 BFA-VG iVm § 76 Abs. 2 Z 1 FPG abgewiesen und gemäß § 22a Abs. 3 BFA-VG festgestellt, dass zum Zeitpunkt der Entscheidung die für... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Schriftsatz vom 30.11.2016 brachte der Arbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen eine ordentliche Revision gegen das Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichtes vom 11.10.2016, W128 2117806-1/4E, ein. Zum Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung führte der Revisionswerber insbesondere aus, dass der Vollzug des angefochtenen Bescheides den Beschwerdeerfolg von vorne herein vereiteln wurde. Mangels aufschie... mehr lesen...