Begründung: I. Verfahrensgang: Am 25.09.2017 langte beim Bundesverwaltungsgericht ein Antrag auf Bewilligung der Verfahrenshilfe zur Abfassung und Einbringung einer ordentlichen Revision gemäß Art. 133 Abs. 4 B-VG ein. Mit Beschluss des Bundesverwaltungsgerichtes vom 26.09.2017, Zl. L515 2166616-1/7Z, wurde dem Antragsteller gemäß § 61 Abs. 1 und 2 VwGG die Verfahrenshilfe im vollen Umfang bewilligt. Gleichzeitig wurde der Ausschuss der Rechtsanwaltskammer Steiermark mit Schreiben... mehr lesen...