Begründung: 1.1. Gemäß § 30 Abs. 2 VwGG hat der Verwaltungsgerichtshof auf Antrag des Revisionswerbers einer Revision aufschiebende Wirkung zuzuerkennen, soweit dem nicht zwingende öffentliche Interessen entgegenstehen und nach Abwägung aller berührten Interessen mit dem Vollzug des Erkenntnisses für den Revisionswerber ein unverhältnismäßiger Nachteil verbunden wäre. Gemäß § 30a Abs. 3 VwGG hat das Verwaltungsgericht über den Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung unve... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit Erkenntnis vom 26.02.2019, Zl. W155 2120762-1/478E hat das Bundesverwaltungsgericht u.a. in Erledigung der Beschwerden der nunmehrigen Revisionswerber entschieden, dass Auflagen teilweise i. S. des Beschwerdevorbringens zu ergänzen bzw. zu ändern seien; die Beschwerden wurden im Übrigen abgewiesen. Weiters wurde die Revision für zulässig erklärt. 2. Mit Schriftsatz vom 16.04.2019, eingelangt beim Bundesverwaltungsgericht am selben Tag, brach... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit Erkenntnis vom 26.02.2019, Zl. W155 2120762-1/478E hat das Bundesverwaltungsgericht u.a. in Erledigung der Beschwerden der nunmehrigen Revisionswerber entschieden, dass Auflagen teilweise i. S. des Beschwerdevorbringens zu ergänzen bzw. zu ändern seien; die Beschwerden wurden im Übrigen abgewiesen. Weiters wurden die Revisionen für zulässig erklärt. 2. Mit Schriftsatz vom 16.04.2019, eingelangt beim Bundesverwaltungsgericht mittels ERV am se... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit Erkenntnis vom 26.02.2019, Zl. W155 2120762-1/478E hat das Bundesverwaltungsgericht u.a. in Erledigung der Beschwerden der nunmehrigen Revisionswerber entschieden, dass Auflagen teilweise i. S. des Beschwerdevorbringens zu ergänzen bzw. zu ändern seien; die Beschwerden wurden im Übrigen abgewiesen. Weiters wurden die Revisionen für zulässig erklärt. 2. Mit Schriftsatz vom 16.04.2019, eingelangt beim Bundesverwaltungsgericht mittels ERV am se... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit Erkenntnis vom 26.02.2019, Zl. W155 2120762-1/478E hat das Bundesverwaltungsgericht u.a. in Erledigung der Beschwerden der nunmehrigen Revisionswerber entschieden, dass Auflagen teilweise i. S. des Beschwerdevorbringens zu ergänzen bzw. zu ändern seien; die Beschwerden wurden im Übrigen abgewiesen. Weiters wurde die Revision für zulässig erklärt. 2. Mit Schriftsatz vom 12.02.2019, eingelangt beim Bundesverwaltungsgericht mittels ERV am selbe... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Der nunmehrige Revisionswerber (RW) stellte am 04.01.2017 den Antrag auf internationalen Schutz. Mit Bescheid des Bundesamtes für Fremdenrecht und Asyl vom 10.04.2018 Zl. 1139533400-170015765, wies das BFA den Antrag auf internationalen Schutz gemäß § 3 Abs. 1 iVm § 2 Abs. 1 Z 13 AsylG 2005 bezüglich der Zuerkennung des Status des Asylberechtigten (Spruchpunkt I.) und gemäß § 8 Abs. 1 iVm § 2 Abs. 1 Z 13 AsylG 2005... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: Mit Schriftsatz vom 01.04.2019 brachte die revisionswerbende Partei eine Revision gegen das Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichtes vom 20.12.2018, Zl. W230 1434087-2/20E, ein. Zum Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung führte die revisionswerbende Partei Folgendes an: "Die mit dem hier angefochtenen Erkenntnis bestätigte Rückkehrentscheidung ist durchsetzbar, sodass sich die Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung als einzig taugliches... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: Mit Schriftsatz vom 25.03.2019 brachte die revisionswerbende Partei eine Revision gegen das Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichtes vom 08.02.2019, L524 2143903-1/21E, ein. Zum Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung führte die revisionswerbende Partei Folgendes an: "Der Rw stellt den Antrag seiner Revision die aufschiebende Wirkung zuzuerkennen. Das revisionsgegenständliche Erkenntnis, mit welchem die Abschiebung in den Irak für zuläss... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: Mit Schriftsatz vom 21.03.2019 brachte die revisionswerbende Partei eine Revision gegen das Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichtes vom 08.02.2019, L524 2143904-1/20E, ein. Zum Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung führte die revisionswerbende Partei Folgendes an: "Die Rw stellt den Antrag ihrer Revision die aufschiebende Wirkung zuzuerkennen. Das revisionsgegenständliche Erkenntnis, mit welchem die Abschiebung in den Irak für zulässi... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit Schriftsatz vom 20.02.2019 brachte die revisionswerbende Partei eine außerordentliche sowie eine ordentliche Revision gegen die schriftliche Ausfertigung des am 11.12.2018 mündlich verkündeten Erkenntnisses des Bundesverwaltungsgerichtes vom 08.01.2019, W208 2170677-1/50E, ein. Zum Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung führte die revisionswerbende Partei folgendes an: "Die Voraussetzungen für die Gewä... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Mit Schriftsatz vom 12.12.2018 brachte die Revisionswerberin eine Revision gegen das Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichtes vom 30.10.2018, W187 2008920-1/59E, ein. Zum Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung führte die Revisionswerberin folgendes aus: "1. Gemäß § 30 (2) VwGG ist auf Antrag des Revisionswerbers der Revision aufschiebende Wirkung mit Beschluss zuzuerkennen, wenn dem "1. Gemäß Paragraph 3... mehr lesen...
Begründung: Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen: 1. Feststellungen: Mit Bescheid des Präsidenten der Österreichischen Ärztekammer vom 11.10.2018 stellte die Österreichische Ärztekammer fest, dass XXXX nicht über die zur Erfüllung der ärztlichen Berufspflichten erforderliche gesundheitliche Eignung verfügt, die Berechtigung zur Ausübung des ärztlichen Berufes somit erloschen und XXXX aus der Ärzteliste zu streichen sei. Auch wurde die aufschiebende Wirkung der Beschwerde au... mehr lesen...
Begründung: Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen: 1. Feststellungen: Mit Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl vom 16.07.2018, Zl. IFA 1190540806 - 180442598, wurde der von XXXX (in Folge: Revisionswerberin) am 09.05.2018 gestellte Antrag auf internationalen Schutz hinsichtlich der Zuerkennung des Status der Asylberechtigten abgewiesen; unter einem wurde dieser der Status der subsidiär Schutzberechtigten zuerkannt und eine befristete Aufenthaltsberechtigung ert... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit dem angefochtenen Erkenntnis vom 20.11.2018 bestätigte das Bundesverwaltungsgericht die auf § 58 Abs. 10 Asylgesetz 2005 gestützte bescheidmäßige Zurückweisung eines Antrags auf Erteilung eines Aufenthaltstitels aus Gründen des Art 8 EMRK nach § 55 AsylG. Mit dem angefochtenen Erkenntnis vom 20.11.2018 bestätigte das Bundesverwaltungsgericht die auf Paragraph 58, Absatz 10, Asylgesetz 2005 gestützte bescheidmäßige... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Schriftsatz vom 04.01.2019 brachte XXXX (im Folgenden: Revisionswerber) eine ordentliche Revision gegen das Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichtes vom 14.09.2018, GZ. W207 1426296-3/5E, ein. Zum Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung führte der Revisionswerber aus: 1. Mit Schriftsatz vom 04.01.2019 brachte römisch 40 (im Folgenden: Revisionswerber) eine ordentliche Revision gegen das Erkenntnis d... mehr lesen...
Begründung: Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen: 1. Feststellungen: Mit Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl vom 08.08.2018, Zl. IFA 1190726710 Verfahren: 180447123, wurde der von XXXX (in Folge: Revisionswerberin) am 11.05.2018 gestellte Antrag auf internationalen Schutz hinsichtlich der Zuerkennung des Status der Asylberechtigten abgewiesen; unter einem wurde dieser der Status der subsidiär Schutzberechtigten zuerkannt und eine befristete Aufenthaltsberecht... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichtes vom 22.10.2018, Zl. W204 1429176-2/14E, wurde die Beschwerde gegen den Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl vom 19.09.2016, Zl. 811273009/1419948/BMI-BFA_STM_AST_01, als unbegründet abgewiesen. Die Revision wurde gemäß Art. 133 Abs. 4 B-VG für zulässig erklärt. 1. Mit Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichtes vom 22.10.2018, Zl. W204 1429176-2/14E, wurde d... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit Schriftsatz vom 20.11.2018 brachte die revisionswerbende Partei eine Revision gegen das Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichtes vom 23.10.2018, Zl. W230 2161758-1/20E, ein. Zum Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung führte die revisionswerbende Partei Folgendes an: "Das Vorbringen in der Revision wird zum Inhalt auch dieses Antrags auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung gemacht. Der Rw ist dara... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: Mit Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichtes vom 02.08.2018, L515 1238490-2/2E, wurde die Beschwerde gegen den Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl vom 06.04.2018, Zl. 225766603/171326602, gemäß § 28 Abs. 1 VwGVG, Bundesgesetz über das Verfahren der Verwaltungsgerichte (Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz), BGBl I 33/2013 idgF, § 9 Abs. 1, § 8 Abs. 4 AsylG, § 57, § 10 Abs. 1 Z 5 AsylG 2005 idgF iVm § 9 BFA-VG, BGBl I Nr. 87/2012 idgF s... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichtes vom 26.09.2018, W266 2104353-1/14E, wurde die Beschwerde gegen den Bescheid des Arbeitsmarktservices Hietzinger Kai vom 16.12.2014 in der Fassung der Beschwerdevorentscheidung des AMS Hietzinger Kai vom 25.2.2015, GZ: XXXX , betreffend den Widerruf der Zuerkennung und Rückforderung von Notstandshilfe abgewiesen. Die Revision wurde gemäß Art. 133 Abs. 4 B-VG für zulässig... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Das Bundesverwaltungsgericht hat mit Erkenntnis vom 11.09.2018, W271 2136058-1/13E, die Beschwerde gegen den Bescheid der Kommunikationsbehörde Austria (KommAustria) vom XXXX abgewiesen und die ordentliche Revision gemäß Art. 133 Abs. 4 B-VG für zulässig erklärt. 1. Das Bundesverwaltungsgericht hat mit Erkenntnis vom 11.09.2018, W271 2136058-1/13E, die Beschwerde gegen den Bescheid der Kommunikationsbehörde Austria... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit Schriftsatz vom 29.10.2018 brachte die Gemeinde Gries am Brenner und der Bürgermeister der Gemeinde Gries am Brenner eine ordentliche Revision gegen den Beschluss des Bundesverwaltungsgerichtes vom 14.09.2018, W176 2178183-1/10E, ein. Darin stellten die Revisionswerber den Antrag, der Revision die aufschiebende Wirkung zuzuerkennen, den sie jedoch in keiner Weise begründeten. II. Das Bundesverwaltungsgericht hat... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Am 25.09.2018 brachte die XXXX (im Folgenden: Revisionswerberin) gegen die ihr per Telefax am 20.09.2018 im Vergabeverfahren "Verbandskläranlage Korneuburg, Errichtung 2. Ausbaustufe, Erweiterung auf 85.000 EW, maschinelle Ausrüstung und Schlosserarbeiten" mitgeteilte Ausscheidensentscheidung einerseits und eine allenfalls bereits ergangene bzw. binnen 15 Tagen ab Zustellung der angefochtenen Ausscheidensentscheidu... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang/Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang/Sachverhalt: Mit Bescheid des Rektorates der Universität Graz vom 07.08.2017, Zl. 2016/0391, wurde der Antrag des Revisionswerbers auf (neuerliche) Habilitation zurückgewiesen. Die fristgerecht eingebrachte Beschwerde wurde mit Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichtes vom 06.08.2018, W129 2179866-1/2E, abgewiesen. Mit Schriftsatz vom 18.09.2018 brachte der Revisionswerber im Wege seiner rechtsfreundlich... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit Schriftsatz vom 05.09.2018 brachte die revisionswerbende Partei eine Revision gegen das Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichtes vom 13.06.2018, W112 1438736-2/25E, ein. Zum Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung führte die revisionswerbende Partei folgendes an: "Der Revisionswerber beantragt, der ordentlichen Revision die aufschiebende Wirkung zuzuerkennen. Zwingende öffentliche Interessen stehen ei... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichts vom 22.06.2018, Zlen. W107 2151968-1/51E und W107 2151963-1/55E, wurde der Beschwerde gegen das Straferkenntnis der Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) vom 24.02.2017, Zl. FMA-UL0001.100/0005-LAW/2017, in der Schuldfrage keine Folge gegeben. Der Beschwerde wurde in der Straffrage insofern Folge gegeben, als die Strafe gemäß § 22 Abs. 8 FMABG einheitlich bemessen und mit in... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichts vom 22.06.2018, Zlen. W107 2151968-1/51E und W107 2151963-1/55E, wurde der Beschwerde gegen das Straferkenntnis der Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) vom 24.02.2017, Zl. FMA-UL0001.100/0005-LAW/2017, in der Schuldfrage keine Folge gegeben. Der Beschwerde wurde in der Straffrage insofern Folge gegeben, als die Strafe gemäß § 22 Abs. 8 FMABG einheitlich bemessen und mit in... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit Schriftsatz vom 20.08.2018 brachten die revisionswerbende Parteien eine Revision gegen die Erkenntnisse des Bundesverwaltungsgerichtes vom 19.03.2018, Zlen. (1.) L524 2180980-1/9E, (2.) L524 2182604-1/10E, (3.) L524 2182605-1/10E, (4.) L524 2182601-1/10E, (5.) L524 2182599-1/10E, (6.) L524 2180982-1/9E, ein. Zum Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung führten die revisionswerbende Parteien folgendes an: ... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit Schriftsatz vom 20.08.2018 brachten die revisionswerbende Parteien eine Revision gegen die Erkenntnisse des Bundesverwaltungsgerichtes vom 19.03.2018, Zlen. (1.) L524 2180980-1/9E, (2.) L524 2182604-1/10E, (3.) L524 2182605-1/10E, (4.) L524 2182601-1/10E, (5.) L524 2182599-1/10E, (6.) L524 2180982-1/9E, ein. Zum Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung führten die revisionswerbende Parteien folgendes an: ... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit Schriftsatz vom 20.08.2018 brachten die revisionswerbende Parteien eine Revision gegen die Erkenntnisse des Bundesverwaltungsgerichtes vom 19.03.2018, Zlen. (1.) L524 2180980-1/9E, (2.) L524 2182604-1/10E, (3.) L524 2182605-1/10E, (4.) L524 2182601-1/10E, (5.) L524 2182599-1/10E, (6.) L524 2180982-1/9E, ein. Zum Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung führten die revisionswerbende Parteien folgendes an: ... mehr lesen...