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Begründung: Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen: 1. Feststellungen: Mit Schriftsatz vom 13.05.2022 brachte die revisionswerbende Partei eine Revision gegen das Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichtes vom 22.12.2021, Zl. XXXX , ein. Zum Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung führte die revisionswerbende Partei folgendes an: Mit Schriftsatz vom 13.05.2022 brachte die revisionswerbende Partei eine Revision gegen das Erkenntnis des Bundesverwalt... mehr lesen...
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Begründung: 1.1. Gemäß § 30 Abs. 2 VwGG hat der Verwaltungsgerichtshof auf Antrag des Revisionswerbers einer Revision aufschiebende Wirkung zuzuerkennen, soweit dem nicht zwingende öffentliche Interessen entgegenstehen und nach Abwägung aller berührten Interessen mit dem Vollzug des Erkenntnisses für den Revisionswerber ein unverhältnismäßiger Nachteil verbunden wäre. 1.1. Gemäß Paragraph 30, Absatz 2, VwGG hat der Verwaltungsgerichtshof auf Antrag des Revisionswerber... mehr lesen...
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Begründung: 1.1. Gemäß § 30 Abs. 2 VwGG hat der Verwaltungsgerichtshof auf Antrag des Revisionswerbers einer Revision aufschiebende Wirkung zuzuerkennen, soweit dem nicht zwingende öffentliche Interessen entgegenstehen und nach Abwägung aller berührten Interessen mit dem Vollzug des Erkenntnisses für den Revisionswerber ein unverhältnismäßiger Nachteil verbunden wäre. 1.1. Gemäß Paragraph 30, Absatz 2, VwGG hat der Verwaltungsgerichtshof auf Antrag des Revisionswerber... mehr lesen...
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Begründung: Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen: 1. Verfahrensgegenstand: Die gegenständliche Revision richtet sich gegen ein Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichts, mit dem unter einem über die Beschwerden des XXXX (in Folge: Revisionswerber) gegen 1. den Bescheid der Landespolizeidirektion Steiermark vom 02.12.2021, PAD/21/02232477/002/AA, hinsichtlich dessen vorläufiger Suspendierung, 2. den Bescheid der Bundesdisziplinarbehörde vom 28.12.2021, ... mehr lesen...
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Begründung: Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen: 1. Verfahrensgegenstand: Die gegenständliche Revision richtet sich gegen ein Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichts, mit dem unter einem über die Beschwerden des XXXX (in Folge: Revisionswerber) gegen 1. den Bescheid der Landespolizeidirektion Steiermark vom 02.12.2021, PAD/21/02232477/002/AA, hinsichtlich dessen vorläufiger Suspendierung, 2. den Bescheid der Bundesdisziplinarbehörde vom 28.12.2021, ... mehr lesen...
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Begründung: Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen: 1. Verfahrensgegenstand: Die gegenständliche Revision richtet sich gegen ein Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichts, mit dem unter einem über die Beschwerden des XXXX (in Folge: Revisionswerber) gegen 1. den Bescheid der Landespolizeidirektion Steiermark vom 02.12.2021, PAD/21/02232477/002/AA, hinsichtlich dessen vorläufiger Suspendierung, 2. den Bescheid der Bundesdisziplinarbehörde vom 28.12.2021, ... mehr lesen...
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Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit Erkenntnis vom 03.03.2022, W257 2248971-1/6E, wurde der Beschwerde stattgegeben und festgestellt, dass der Beschwerdeführerin in folgenden Akten Parteistellung zukommt und ihr Akteneinsicht zusteht:Jv 2570/11k, Jv 1720/12m, Jv 2313/12t, Jv 970/13v, Jv 1042/13g, Jv 1137/13b, Jv 1610/13m, Jv 2028/13g, Jv 2328/13z, Jv 2414/13x, Jv 2774/13p, Jv 841/14z, Jv 2852/14k, Jv 926/17d, Jv 1575/17w, Jv 2551/17z, J... mehr lesen...
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Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Die revisionswerbende Partei ist Staatsangehörige der Republik Georgien und brachte erstmals am 23.12.2015 bei der belangten Behörde einen Antrag auf internationalen Schutz ein, welchen sie im Wesentlichen mit dem Umstand, an Krebs erkrankt zu sein und sich nach Österreich zur medizinischen Behandlung begeben hätte, begründete. Dieser Antrag wurde seitens der belangten Behörde abgewiesen und eine Rückkehre... mehr lesen...
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Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Die revisionswerbende Partei brachte im Bundesgebiet einen Antrag auf internationalen Schutz ein, welchen sie damit begründete, dass sie in Armenien als Buchhalterin im öffentlichen Dienst ihre Befugnisse hätte missbrauchen sollen. Ebenso leide sie an Multipler Sklerose und hätte in Armenien keine adäquate Behandlung erhalten. Der Antrag der revisionswerbenden Partei auf internationalen Schutz wurde fol... mehr lesen...
Begründung: 1.1. Gemäß § 30 Abs. 2 VwGG hat der Verwaltungsgerichtshof auf Antrag des Revisionswerbers einer Revision aufschiebende Wirkung zuzuerkennen, soweit dem nicht zwingende öffentliche Interessen entgegenstehen und nach Abwägung aller berührten Interessen mit dem Vollzug des Erkenntnisses für den Revisionswerber ein unverhältnismäßiger Nachteil verbunden wäre. Gemäß § 30a Abs. 3 VwGG hat das Verwaltungsgericht über den Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung unverz... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: Mit Schriftsatz vom 24.11.2021 brachte die revisionswerbende Partei eine außerordentliche Revision gegen das Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichtes vom 04.05.2021, Zl. W157 2216977-1/15E, ein. Mit diesem Erkenntnis wurde die Beschwerde gegen den Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl als unbegründet abgewiesen, in dem unter anderem die Abweisung des von der revisionswerbenden Partei gestellten Antrags auf internationalen Schutz und ... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: Mit Schriftsatz vom 21.11.2021 brachte die revisionswerbende Partei eine Revision gegen das im
Spruch: angeführte Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichtes ein. Zum Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung führte die revisionswerbende Partei Folgendes an: „4. dieser Revision die aufschiebende Wirkung mit Beschluss zuzuerkennen, da dem nicht zwingende öffentliche Interessen entgegensteht und nach Abwägung der berührten öffentlichen Interesse... mehr lesen...