Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit Bescheid vom 04.02.2026 wies die belangte Behörde den Antrag des Revisionswerbers auf Zuerkennung eines Schadensersatzes gemäß § 23a GehG im Zusammenhang mit seinem Dienstunfall vom 22.05.2024 ab. Der beantragte Schadensersatz umfasste eine besondere Hilfeleistung für den Verdienstentgang sowie Schmerzengeld. Mit Bescheid vom 04.02.2026 wies die belangte Behörde den Antrag des Revisionswerbers auf Zuerkennung eines ... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit Schriftsatz vom 21.07.2026 brachte die revisionswerbende Partei eine Revision gegen das im
Spruch: angeführte Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichtes ein. Zum Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung führte die Revisionswerberin keinerlei
Begründung: an. II. Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen: römisch zwei. Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen: Rechtliche Beurteilung: § 30 Abs. 2 VwGG lautet: "B... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1. Der Revisionswerber stellte am 09.10.2023 einen Antrag auf internationalen Schutz in Österreich. Mit dem angefochtenen Bescheid wies das den Antrag des Revisionswerbers auf internationalen Schutz ab (Spruchpunkte I. und II.). Es wurde dem BF kein Aufenthaltstitel aus berücksichtigungswürdigen Gründen erteilt, eine Rückkehrentscheidung erlassen und festgestellt, dass seine Abschiebung na... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit am 20.03.2026 beim Bundesverwaltungsgericht eingebrachtem Schriftsatz, brachte der Revisionswerber im Wege seines rechtsfreundlichen Vertreters eine Revision gegen das im
Spruch: angeführte Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichtes ein. Zum Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung wurde Folgendes ausgeführt: „[…] Nun gilt es bei der Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung zu berücksichtigen, dass es zu einer A... mehr lesen...
Begründung: Das Bundesverwaltungsgericht hat im Verfahren über die rechtzeitige und zulässige Revision erwogen: 1. Feststellungen: Mit Disziplinarerkenntnis der Bundesdisziplinarbehörde (in Folge: Behörde) vom 02.09.2025, Zl. 2024-0.822.064 - Senat 27, wurde RevInsp XXXX (in Folge: Revisionswerber) hinsichtlich einer Dienstpflichtverletzung schuldig gesprochen und gegen ihn eine Geldstrafe verhängt (Spruchpunkt A)). Unter einem wurden ihm ziffernmäßig vorgeschriebene Verfahrenskoste... mehr lesen...
Begründung: Mit Schriftsatz vom 24.02.2026 brachten die revisionswerbenden Parteien Revisionen gegen die oben bezeichneten Erkenntnisse des Bundesverwaltungsgerichts ein. Zum Antrag auf Zuerkennung von aufschiebender Wirkung führten die revisionswerbenden Parteien folgendes aus: „Mit den erstinstanzlichen Bescheiden des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (BFA) vom 19.04.2024, IFA-Zahl/Verfahrenszahl XXXX (1.-Revisionswerber) sowie XXXX (2.-Revisionswerber), wurde der Antrag auf ... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit Schriftsatz vom 15.02.2026 brachte die revisionswerbende Partei eine Revision gegen das im
Spruch: angeführte Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichtes ein. Zum Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung führte die revisionswerbende Partei Folgendes an: „Der Revisionswerber stellt gemäß § 30 (2) VwGG den Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung zu seiner Beschwerde. „Der Revisionswerber stellt ge... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1. Der Revisionswerber stellte am 01.08.2023 einen Antrag auf internationalen Schutz in Österreich. Mit dem angefochtenen Bescheid wies das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl den Antrag des Revisionswerbers auf internationalen Schutz zur Gänze ab (Spruchpunkte I. und II.). Es wurde dem Revisionswerber kein Aufenthaltstitel aus berücksichtigungswürdigen Gründen erteilt, eine Rückkehrentsch... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1. Der Revisionswerber stellte am 06.06.2023 einen Antrag auf internationalen Schutz in Österreich. Mit dem angefochtenen Bescheid wies das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl den Antrag des Revisionswerbers auf internationalen Schutz zur Gänze ab (Spruchpunkte I. und II.). Es wurde dem Revisionswerber kein Aufenthaltstitel aus berücksichtigungswürdigen Gründen erteilt, eine Rückkehrentsch... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1. Der Revisionswerber stellte am 05.06.2023 einen Antrag auf internationalen Schutz in Österreich. Mit dem angefochtenen Bescheid wies das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl den Antrag des Revisionswerbers auf internationalen Schutz zur Gänze ab (Spruchpunkte I. und II.). Es wurde dem Revisionswerber kein Aufenthaltstitel aus berücksichtigungswürdigen Gründen erteilt, eine Rückkehrentsch... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1. Der Revisionswerber stellte am 08.09.2021 einen Antrag auf internationalen Schutz in Österreich. Mit dem angefochtenen Bescheid wies das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl den Antrag des Revisionswerbers auf internationalen Schutz zur Gänze ab (Spruchpunkte I. und II.). Es wurde dem Revisionswerber kein Aufenthaltstitel aus berücksichtigungswürdigen Gründen erteilt, eine Rückkehrentsch... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1. Der Revisionswerber stellte am 30.10.2023 einen Antrag auf internationalen Schutz in Österreich. Mit dem angefochtenen Bescheid wies das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl den Antrag des Revisionswerbers auf internationalen Schutz zur Gänze ab (Spruchpunkte I. und II.). Es wurde dem Revisionswerber kein Aufenthaltstitel aus berücksichtigungswürdigen Gründen erteilt, eine Rückkehrentsch... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1. Der Revisionswerber stellte am 05.07.2023 einen Antrag auf internationalen Schutz in Österreich. Mit dem angefochtenen Bescheid wies das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl den Antrag des Revisionswerbers auf internationalen Schutz zur Gänze ab (Spruchpunkte I. und II.). Es wurde dem Revisionswerber kein Aufenthaltstitel aus berücksichtigungswürdigen Gründen erteilt, eine Rückkehrentsch... mehr lesen...
Begründung: 1 Gegenstand: Mit Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichts vom 24.06.2024, Zl. W248 2273872-1/85E, (im Folgenden: Erkenntnis) wurde der XXXX , der XXXX , der XXXX und der XXXX (im Folgenden: Projektwerberinnen) die Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb der in Oberösterreich gelegenen Teile des Vorhabens XXXX (im Folgenden: Vorhaben) unter Vorschreibung zusätzlicher Auflagen erteilt. Das Bundesverwaltungsgericht sprach aus, dass die Revision gemäß Art... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit Schriftsatz vom XXXX .2024 brachte die revisionswerbende Partei eine Revision gegen das Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichtes vom XXXX .2024, Zl. XXXX , ein. Zum Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung führte die revisionswerbende Partei Folgendes an: Mit Schriftsatz vom römisch 40 .2024 brachte die revisionswerbende Partei eine Revision gegen das Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichtes vom römis... mehr lesen...
Begründung: Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen: 1. Feststellungen: Der nunmehrige Revisionswerber stellte nach illegaler Einreise in das Bundesgebiet am 08.02.2016 seinen ersten Antrag auf internationalen Schutz in Österreich. Mit Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (in der Folge "BFA") vom 9.8.2017, Zl. 1104701302/160193695, wurde der Antrag des Beschwerdeführers auf internationalen Schutz hinsichtlich der Zuerkennung des Status des Asylberechtigten ge... mehr lesen...
Begründung: ,
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit Schriftsatz vom 21.03.2024 brachte die revisionswerbende Partei eine Revision gegen das Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichtes vom 14.02.2024, Zl. G312 2274327-1/6E, ein. Zum Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung führte die revisionswerbende Partei Folgendes an: „Der Revisionswerberin droht durch den Vollzug der angefochtenen Entscheidung ein unverhältnismäßiger Nachteil. Aus diesem ... mehr lesen...