Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §34 AVG §34 Abs3 B-VG Art135 Abs4 VStG §24 VwGG §25a Abs4 VwGG §34 Abs1VwGVG 2014 §38VwRallg AVG § 34 heute AVG § 34 gültig ab 01.01.2002 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 137/2001 ... mehr lesen...
1 Mit dem hg. Beschlus vom 7. März 2023 wurde die Revision gemäß § 25a Abs. 4 VwGG wegen absoluter Unzulässigkeit zurückgewiesen. Mit dem hg. Beschlus vom 7. März 2023 wurde die Revision gemäß Paragraph 25 a, Absatz 4, VwGG wegen absoluter Unzulässigkeit zurückgewiesen. 2 Dagegen richtet sich die vorliegende Eingabe, in welcher der Einschreiter ersucht, das „Delikt aufzuheben“ oder zumindest „in dubio pro reo“ zu entscheiden. Das Begehren ist somit auf eine Abänderung d... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §25a Abs4 VwGG §34 Abs1 VwGG § 25a heute VwGG § 25a gültig ab 21.07.2023 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 88/2023 VwGG § 25a gültig von 01.01.2017 bis 20.07.2023 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 24/2017 ... mehr lesen...
1 Mit dem angefochtenen Erkenntnis wurde die Beschwerde der Revisionswerberin gegen ein Straferkenntnis der belangten Behörde vom 28. Juni 2021, mit dem die Revisionswerberin wegen einer Verwaltungsübertretung gemäß § 5 Abs. 2 der (Wiener) Parkometerabgabeverordnung iVm § 4 Abs. 1 des (Wiener) Parkometergesetzes 2006 schuldig erkannt und über sie eine Geldstrafe iHv 60 € und für den Fall der Uneinbringlichkeit eine Ersatzfreiheitsstrafe von 14 Stunden verhängt worden war, als u... mehr lesen...
1 Mit dem angefochtenen Erkenntnis wurde die Beschwerde der Revisionswerberin gegen ein Straferkenntnis der belangten Behörde vom 28. Juni 2021, mit dem die Revisionswerberin wegen einer Verwaltungsübertretung gemäß § 5 Abs. 2 der (Wiener) Parkometerabgabeverordnung iVm § 4 Abs. 1 des (Wiener) Parkometergesetzes 2006 schuldig erkannt und über sie eine Geldstrafe iHv 60 € und für den Fall der Uneinbringlichkeit eine Ersatzfreiheitsstrafe von 14 Stunden verhängt worden war, als u... mehr lesen...
1 Mit dem angefochtenen Erkenntnis wurde die Beschwerde des Revisionswerbers gegen ein Straferkenntnis der belangten Behörde vom 12. Oktober 2022, mit dem der Revisionswerber einer am 18. Dezember 2021 begangenen Übertretung gemäß § 1 Abs. 1 Oö. Polizeistrafgesetz (Verletzung des öffentlichen Anstands) schuldig erkannt und über ihn gemäß § 10 Abs. 1 lit. a Oö. Polizeistrafgesetz eine Geldstrafe in Höhe von 150 Euro (bzw. eine Ersatzfreiheitsstrafe) verhängt worden war, mit eine... mehr lesen...
1 Mit Strafverfügung der vor dem Verwaltungsgericht belangten Behörde vom 24. September 2021 wurde über die Revisionswerberin gemäß § 40 Abs. 2 Epidemiegesetz 1950 (EpiG) eine Geldstrafe von 120 Euro (für den Fall der Uneinbringlichkeit eine Ersatzfreiheitsstrafe) verhängt. Mit Strafverfügung der vor dem Verwaltungsgericht belangten Behörde vom 24. September 2021 wurde über die Revisionswerberin gemäß Paragraph 40, Absatz 2, Epidemiegesetz 1950 (EpiG) eine Geldstrafe von 120 Eu... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: B-VG Art133 Abs4 B-VG Art133 Abs6 Z1 VwGG §25a Abs4 VwGG §34 Abs1 B-VG Art. 133 heute B-VG Art. 133 gültig von 01.01.2019 bis 24.05.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 138/2017 B-VG Art. 133 gültig ab 01.01.201... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: B-VG Art133 Abs6 Z1 VwGG §25a Abs4 VwGG §34 Abs1 B-VG Art. 133 heute B-VG Art. 133 gültig von 01.01.2019 bis 24.05.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 138/2017 B-VG Art. 133 gültig ab 01.01.2019 zule... mehr lesen...
1 Mit dem angefochtenen Erkenntnis wurden dem Revisionswerber - durch Bestätigung eines entsprechenden Straferkenntnisses der belangten Behörde - u.a. insgesamt drei Übertretungen des § 27 Salzburger Landessicherheitsgesetzes (Anstandsverletzung) und des § 28 Salzburger Landessicherheitsgesetz (Lärmerregung) angelastet; über ihn wurden dafür jeweils Geldstrafen im Ausmaß von jeweils 150 Euro bzw. Ersatzfreiheitsstrafen verhängt. Mit dem angefochtenen Erkenntnis wurden dem Revis... mehr lesen...
Im Hinblick auf die - vorliegend relevante - Bestrafung des Revisionswerbers wegen Übertretung des § 81 Abs. 1 erster Satz Sicherheitspolizeigesetz (SPG) sind die Voraussetzungen des § 25a Abs. 4 VwGG erfüllt und ist die als Revision zu wertende Eingabe des Revisionswerbers daher absolut unzulässig (vgl. für viele etwa VwGH 25.8.2022, Ra 2022/01/0208, mwN). Im Hinblick auf die - vorliegend relevante - Bestrafung des Revisionswerbers wegen Übertretung des Paragraph 81, Absatz eins, er... mehr lesen...
1 Gegen den ihm am 5. Dezember 2022 zugestellten Beschluss des Verwaltungsgerichtes Wien vom 29. November 2022 erhob der Revisionswerber mit Schreiben vom 14. Dezember 2022 mit näherer Begründung: „Einspruch“, der als Revision zu werten ist. 2 Gemäß § 25a Abs. 4 VwGG ist eine Revision wegen Verletzung in Rechten (Art. 133 Abs. 6 Z 1 B-VG) nicht zulässig, wenn in einer Verwaltungsstrafsache 1. eine Geldstrafe von bis zu € 750,-- und keine Freiheitsstrafe verhängt werden du... mehr lesen...
1 Gegen den ihm am 5. Dezember 2022 zugestellten Beschluss des Verwaltungsgerichtes Wien vom 29. November 2022 erhob der Revisionswerber mit Schreiben vom 14. Dezember 2022 mit näherer Begründung: „Einspruch“, der als Revision zu werten ist. 2 Gemäß § 25a Abs. 4 VwGG ist eine Revision wegen Verletzung in Rechten (Art. 133 Abs. 6 Z 1 B-VG) nicht zulässig, wenn in einer Verwaltungsstrafsache 1. eine Geldstrafe von bis zu € 750,-- und keine Freiheitsstrafe verhängt werden du... mehr lesen...
1 Mit dem angefochtenen Erkenntnis wurde die Beschwerde des Revisionswerbers gegen ein Straferkenntnis der belangten Behörde vom 2. Juni 2022, mit dem der Revisionswerber wegen begangener Übertretungen nach dem Steiermärkischen Parkgebührengesetz 2006 schuldig erkannt und über ihn Geldstrafen (bzw. Ersatzfreiheitsstrafen) verhängt worden waren, als unbegründet abgewiesen. 2 Gegen dieses Erkenntnis erhob der Revisionswerber mit Schriftsatz vom 2. Februar 2023 mit näherer ... mehr lesen...
1 Mit dem angefochtenen Erkenntnis wurde die Beschwerde des Revisionswerbers gegen ein Straferkenntnis der belangten Behörde vom 2. Juni 2022, mit dem der Revisionswerber wegen begangener Übertretungen nach dem Steiermärkischen Parkgebührengesetz 2006 schuldig erkannt und über ihn Geldstrafen (bzw. Ersatzfreiheitsstrafen) verhängt worden waren, als unbegründet abgewiesen. 2 Gegen dieses Erkenntnis erhob der Revisionswerber mit Schriftsatz vom 2. Februar 2023 mit näherer ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/04 Wahlen10/06 Direkte Demokratie10/07 Verwaltungsgerichtshof10/12 Politische Parteien
Norm: B-VG Art117 Abs2 B-VG Art133 Abs5 B-VG Art133 Abs6 B-VG Art141 B-VG Art141 Abs1 B-VG Art144 B-VG Art26 B-VG Art41 Abs2 B-VG Art43 B-VG Art44 Abs3 B-VG Art46 B-VG Art49b B-VG Art95 NRWO 1962 §62 Abs1NRWO 1992NRWO 1992 §58NRWO 1992 §58 Abs1NRWO 1992 §58 Abs3PartG 2012 §2 Z1PartG 2012 §2 Z2V... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: B-VG Art133 Abs6 VwGG §25a Abs4 VwGG §42 Abs2 Z1VwRallg B-VG Art. 133 heute B-VG Art. 133 gültig von 01.01.2019 bis 24.05.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 138/2017 B-VG Art. 13... mehr lesen...
1 Mit Straferkenntnis vom 20. Oktober 2020 verhängte die belangte Behörde gegen den Erstrevisionswerber zwei Verwaltungsstrafen wegen Übertretungen des Glücksspielgesetzes (GSpG). Er habe es als unbeschränkt haftender Gesellschafter der Zweitrevisionswerberin zu verantworten, dass mit zwei näher bezeichneten Glücksspielgeräten verbotene Ausspielungen gemäß § 2 Abs. 4 GSpG zur Teilnahme vom Inland aus unternehmerisch zugänglich gemacht worden seien. Die Zweitrevisionswerberin ha... mehr lesen...
1 Mit Straferkenntnis der belangten Behörde vom 5. Jänner 2022 wurde der Revisionswerber zu Spruchpunkt 3 einer Übertretung nach § 23 Abs. 2 Z 1 in Verbindung mit § 6 Abs. 4 Güterbeförderungsgesetz 1995 (GütbefG) schuldig erkannt und über ihn eine Geldstrafe in der Höhe von EUR 100,-- bzw. eine Ersatzfreiheitsstrafe verhängt. In diesem Straferkenntnis wurden dem Revisionswerber in weiteren Spruchpunkten auch Übertretungen nach dem Immissionsschutzgesetz-Luft und dem Kraftfahrge... mehr lesen...
1 Mit dem im Beschwerdeverfahren ergangenen angefochtenen Erkenntnis des Landesverwaltungsgerichtes Vorarlberg wurde über die Einschreiterin wegen Übertretung der „§ 5 Abs 1 und 4 COVID-19-MG, idF BGBl I Nr 255/2021, iVm § 14 der 6. COVID-19-SchuMaV, idF BGBl II Nr 602/2021, iVm § 2 Abs 1 der 6. COVID-19-SchuMaV, idF BGBl II Nr 24/2022“ gemäß „§ 8 Abs 5a Z 2 COVID-19-MG, idF BGBl I Nr 255/2021“ eine Geld- sowie eine Ersatzfreiheitsstrafe verhängt, sie zur Zahlung eines Beitrage... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: B-VG Art133 Abs6 Z1 VwGG §25a Abs4 VwGG §34 Abs1 B-VG Art. 133 heute B-VG Art. 133 gültig von 01.01.2019 bis 24.05.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 138/2017 B-VG Art. 133 gültig ab 01.01.2019 zule... mehr lesen...
1 Gegen das ihm am 12. Oktober 2022 zugestellte Erkenntnis des Landesverwaltungsgerichtes Kärnten vom 26. September 2022 erhob der Revisionswerber mit E-Mail vom 25. Oktober 2022 mit näherer Begründung: „Einspruch“, der als Revision zu werten ist. 2 Gemäß § 25a Abs. 4 VwGG ist eine Revision wegen Verletzung in Rechten (Art. 133 Abs. 6 Z 1 B-VG) nicht zulässig, wenn in einer Verwaltungsstrafsache 1. eine Geldstrafe von bis zu € 750,-- und keine Freiheitsstrafe verhängt wer... mehr lesen...
1 Gegen das ihm am 12. Oktober 2022 zugestellte Erkenntnis des Landesverwaltungsgerichtes Kärnten vom 26. September 2022 erhob der Revisionswerber mit E-Mail vom 25. Oktober 2022 mit näherer Begründung: „Einspruch“, der als Revision zu werten ist. 2 Gemäß § 25a Abs. 4 VwGG ist eine Revision wegen Verletzung in Rechten (Art. 133 Abs. 6 Z 1 B-VG) nicht zulässig, wenn in einer Verwaltungsstrafsache 1. eine Geldstrafe von bis zu € 750,-- und keine Freiheitsstrafe verhängt wer... mehr lesen...
1 Gemäß § 25a Abs. 4 VwGG ist eine Revision wegen Verletzung in Rechten (Art. 133 Abs. 6 Z 1 B-VG) nicht zulässig, wenn in einer Verwaltungsstrafsache 1. eine Geldstrafe von bis zu € 750,-- und keine Freiheitsstrafe verhängt werden durfte und 2. im Erkenntnis eine Geldstrafe von bis zu € 400,-- verhängt wurde. Gemäß Paragraph 25 a, Absatz 4, VwGG ist eine Revision wegen Verletzung in Rechten (Artikel 133, Absatz 6, Ziffer eins, B-VG) nicht zulässig, wenn in einer Verwaltungsstr... mehr lesen...
1 Gemäß § 25a Abs. 4 VwGG ist eine Revision wegen Verletzung in Rechten (Art. 133 Abs. 6 Z 1 B-VG) nicht zulässig, wenn in einer Verwaltungsstrafsache 1. eine Geldstrafe von bis zu € 750,-- und keine Freiheitsstrafe verhängt werden durfte und 2. im Erkenntnis eine Geldstrafe von bis zu € 400,-- verhängt wurde. Gemäß Paragraph 25 a, Absatz 4, VwGG ist eine Revision wegen Verletzung in Rechten (Artikel 133, Absatz 6, Ziffer eins, B-VG) nicht zulässig, wenn in einer Verwaltungsstr... mehr lesen...
1 Gemäß § 25a Abs. 4 VwGG ist eine Revision wegen Verletzung in Rechten (Art. 133 Abs. 6 Z 1 B-VG) nicht zulässig, wenn in einer Verwaltungsstrafsache 1. eine Geldstrafe von bis zu € 750,-- und keine Freiheitsstrafe verhängt werden durfte und 2. im Erkenntnis eine Geldstrafe von bis zu € 400,-- verhängt wurde. Gemäß Paragraph 25 a, Absatz 4, VwGG ist eine Revision wegen Verletzung in Rechten (Artikel 133, Absatz 6, Ziffer eins, B-VG) nicht zulässig, wenn in einer Verwaltungsstr... mehr lesen...
1 Gemäß § 25a Abs. 4 VwGG ist eine Revision wegen Verletzung in Rechten (Art. 133 Abs. 6 Z 1 B-VG) nicht zulässig, wenn in einer Verwaltungsstrafsache 1. eine Geldstrafe von bis zu € 750,-- und keine Freiheitsstrafe verhängt werden durfte und 2. im Erkenntnis eine Geldstrafe von bis zu € 400,-- verhängt wurde. Gemäß Paragraph 25 a, Absatz 4, VwGG ist eine Revision wegen Verletzung in Rechten (Artikel 133, Absatz 6, Ziffer eins, B-VG) nicht zulässig, wenn in einer Verwaltungsstr... mehr lesen...
1 Über den Revisionswerber verhängte die Landespolizeidirektion Salzburg mit Straferkenntnis vom 12. April 2022 wegen einer Verwaltungsübertretung nach § 52 lit. a Z 1 StVO iVm. § 99 Abs. 3 lit. a StVO eine Geldstrafe iHv. € 60,-- (Ersatzfreiheitsstrafe 1 Tag und 3 Stunden). Über den Revisionswerber verhängte die Landespolizeidirektion Salzburg mit Straferkenntnis vom 12. April 2022 wegen einer Verwaltungsübertretung nach Paragraph 52, Litera a, Ziffer eins, StVO in Verbindung ... mehr lesen...
1 Über den Revisionswerber verhängte die Landespolizeidirektion Salzburg mit Straferkenntnis vom 12. April 2022 wegen einer Verwaltungsübertretung nach § 52 lit. a Z 1 StVO iVm. § 99 Abs. 3 lit. a StVO eine Geldstrafe iHv. € 60,-- (Ersatzfreiheitsstrafe 1 Tag und 3 Stunden). Über den Revisionswerber verhängte die Landespolizeidirektion Salzburg mit Straferkenntnis vom 12. April 2022 wegen einer Verwaltungsübertretung nach Paragraph 52, Litera a, Ziffer eins, StVO in Verbindung ... mehr lesen...
1 Mit Straferkenntnis der belangten Behörde vom 20. April 2022 wurde der Revisionswerber einer Übertretung des § 3 der 4. COVID-19-Maßnahmenverordnung, BGBl. II Nr. 34/2022 idF BGBl. II Nr. 71/2022, iVm § 8 Abs. 3 Z 2, § 4 Abs. 1 COVID-19-Maßnahmengesetz schuldig erkannt, weil er am 28. Februar 2022 um 10:40 Uhr an einem näher bestimmten Ort ein Einkaufszentrum - sohin einen öffentlichen Ort in einem geschlossenen Raum - betreten und dabei keine Maske im Sinne des § 3 der 4. CO... mehr lesen...