1 Mit dem angefochtenen Erkenntnis gab das Landesverwaltungsgericht Oberösterreich (Verwaltungsgericht) der gegen das Straferkenntnis der Landespolizeidirektion Oberösterreich vom 24. Mai 2022, mit dem über den Revisionswerber wegen Übertretung des § 4 Abs. 1 lit. c StVO gemäß § 99 Abs. 2 lit. a StVO eine Geldstrafe in der Höhe von € 75,-- (Ersatzfreiheitsstrafe zwei Tage) (Spruchpunkt 1.) sowie wegen Übertretung des § 4 Abs. 5 StVO gemäß § 99 Abs. 3 lit. b StVO) eine Geldstrafe in ... mehr lesen...
1 Gemäß § 25a Abs. 4 VwGG ist eine Revision wegen Verletzung in Rechten (Art. 133 Abs. 6 Z 1 B-VG) nicht zulässig, wenn in einer Verwaltungsstrafsache 1. eine Geldstrafe von bis zu € 750,-- und keine Freiheitsstrafe verhängt werden durfte und 2. im Erkenntnis eine Geldstrafe von bis zu € 400,-- verhängt wurde. Gemäß Paragraph 25 a, Absatz 4, VwGG ist eine Revision wegen Verletzung in Rechten (Artikel 133, Absatz 6, Ziffer eins, B-VG) nicht zulässig, wenn in einer Verwaltungsstrafsac... mehr lesen...
1 Gemäß § 25a Abs. 4 VwGG ist eine Revision wegen Verletzung in Rechten (Art. 133 Abs. 6 Z 1 B-VG) nicht zulässig, wenn in einer Verwaltungsstrafsache 1. eine Geldstrafe von bis zu € 750,-- und keine Freiheitsstrafe verhängt werden durfte und 2. im Erkenntnis eine Geldstrafe von bis zu € 400,-- verhängt wurde. Gemäß Paragraph 25 a, Absatz 4, VwGG ist eine Revision wegen Verletzung in Rechten (Artikel 133, Absatz 6, Ziffer eins, B-VG) nicht zulässig, wenn in einer Verwaltungsstrafsac... mehr lesen...
1 Mit Straferkenntnis der belangten Behörde vom 24. Juli 2022 wurde der Revisionswerberin mit Spruchpunkt 1. zur Last gelegt, sie sei am Tatort zur Tatzeit mit einem dem Kennzeichen nach bestimmten Lastkraftwagen mit einem Verkehrsunfall in ursächlichem Zusammenhang gestanden und habe nicht sofort angehalten. Nach Spruchpunkt 2. dieses Straferkenntnisses wurde die Revisionswerberin schuldig erkannt, nach diesem Verkehrsunfall mit Sachschaden nicht ohne unnötigen Aufschub die nächste... mehr lesen...
1 Mit Straferkenntnis der belangten Behörde vom 24. Juli 2022 wurde der Revisionswerberin mit Spruchpunkt 1. zur Last gelegt, sie sei am Tatort zur Tatzeit mit einem dem Kennzeichen nach bestimmten Lastkraftwagen mit einem Verkehrsunfall in ursächlichem Zusammenhang gestanden und habe nicht sofort angehalten. Nach Spruchpunkt 2. dieses Straferkenntnisses wurde die Revisionswerberin schuldig erkannt, nach diesem Verkehrsunfall mit Sachschaden nicht ohne unnötigen Aufschub die nächste... mehr lesen...
1 Mit Beschluss des Verwaltungsgerichtshofes vom 17. November 2023, Ra 2023/02/0207-5, wurde die außerordentliche Revision des Einschreiters gegen eine verfahrensrechtliche Entscheidung des Landesverwaltungsgerichts in einem Verfahren, in dem die Voraussetzungen des § 25a Abs. 4 VwGG erfüllt waren, zurückgewiesen. Mit Beschluss des Verwaltungsgerichtshofes vom 17. November 2023, Ra 2023/02/0207-5, wurde die außerordentliche Revision des Einschreiters gegen eine verfahrensrechtliche ... mehr lesen...
1 Gemäß § 25a Abs. 4 VwGG ist eine Revision wegen Verletzung in Rechten (Art. 133 Abs. 6 Z 1 B-VG) nicht zulässig, wenn in einer Verwaltungsstrafsache 1. eine Geldstrafe von bis zu € 750,-- und keine Freiheitsstrafe verhängt werden durfte und 2. im Erkenntnis eine Geldstrafe von bis zu € 400,-- verhängt wurde. Gemäß Paragraph 25 a, Absatz 4, VwGG ist eine Revision wegen Verletzung in Rechten (Artikel 133, Absatz 6, Ziffer eins, B-VG) nicht zulässig, wenn in einer Verwaltungsstrafsac... mehr lesen...
1 Mit Strafverfügung der Landespolizeidirektion Wien vom 14. April 2023 wurde über den Revisionswerber wegen Übertretung des § 76b Abs. 3 StVO gemäß § 99 Abs. 3 lit. a StVO eine Geldstrafe von € 90,-- (Ersatzfreiheitsstrafe ein Tag und 17 Stunden) verhängt, wobei der Strafrahmen der anzuwendenden Strafsanktionsnorm bis zu € 726,-- beträgt. Mit Strafverfügung der Landespolizeidirektion Wien vom 14. April 2023 wurde über den Revisionswerber wegen Übertretung des Paragraph 76 b, Absatz... mehr lesen...
1 Mit Strafverfügung der Landespolizeidirektion Wien vom 14. April 2023 wurde über den Revisionswerber wegen Übertretung des § 76b Abs. 3 StVO gemäß § 99 Abs. 3 lit. a StVO eine Geldstrafe von € 90,-- (Ersatzfreiheitsstrafe ein Tag und 17 Stunden) verhängt, wobei der Strafrahmen der anzuwendenden Strafsanktionsnorm bis zu € 726,-- beträgt. Mit Strafverfügung der Landespolizeidirektion Wien vom 14. April 2023 wurde über den Revisionswerber wegen Übertretung des Paragraph 76 b, Absatz... mehr lesen...
1 Mit Strafverfügung der Bezirkshauptmannschaft Bruck an der Leitha vom 24. Mai 2023 wurde über den Revisionswerber wegen Übertretung des § 52 lit. a Z 10a StVO gemäß § 99 Abs. 3 lit. a StVO eine Geldstrafe von € 100,-- (Ersatzfreiheitsstrafe 15 Stunden) verhängt. Mit Strafverfügung der Bezirkshauptmannschaft Bruck an der Leitha vom 24. Mai 2023 wurde über den Revisionswerber wegen Übertretung des Paragraph 52, Litera a, Ziffer 10 a, StVO gemäß Paragraph 99, Absatz 3, Litera a, StVO... mehr lesen...
1 Mit Strafverfügung der Bezirkshauptmannschaft Bruck an der Leitha vom 24. Mai 2023 wurde über den Revisionswerber wegen Übertretung des § 52 lit. a Z 10a StVO gemäß § 99 Abs. 3 lit. a StVO eine Geldstrafe von € 100,-- (Ersatzfreiheitsstrafe 15 Stunden) verhängt. Mit Strafverfügung der Bezirkshauptmannschaft Bruck an der Leitha vom 24. Mai 2023 wurde über den Revisionswerber wegen Übertretung des Paragraph 52, Litera a, Ziffer 10 a, StVO gemäß Paragraph 99, Absatz 3, Litera a, StVO... mehr lesen...
1 Mit Straferkenntnis der Landespolizeidirektion Wien (belangte Behörde) vom 15. März 2023 wurde dem Revisionswerber ein Verstoß gegen § 38 Abs. 5 iVm. § 38 Abs. 1 lit. a StVO zur Last gelegt und über ihn gemäß § 99 Abs. 3 lit. a StVO eine Geldstrafe von € 90,-- (Ersatzfreiheitsstrafe: ein Tag und 17 Stunden) verhängt. Mit Straferkenntnis der Landespolizeidirektion Wien (belangte Behörde) vom 15. März 2023 wurde dem Revisionswerber ein Verstoß gegen Paragraph 38, Absatz 5, in Verbin... mehr lesen...
1 Mit Straferkenntnis der Landespolizeidirektion Wien (belangte Behörde) vom 15. März 2023 wurde dem Revisionswerber ein Verstoß gegen § 38 Abs. 5 iVm. § 38 Abs. 1 lit. a StVO zur Last gelegt und über ihn gemäß § 99 Abs. 3 lit. a StVO eine Geldstrafe von € 90,-- (Ersatzfreiheitsstrafe: ein Tag und 17 Stunden) verhängt. Mit Straferkenntnis der Landespolizeidirektion Wien (belangte Behörde) vom 15. März 2023 wurde dem Revisionswerber ein Verstoß gegen Paragraph 38, Absatz 5, in Verbin... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof30/01 Finanzverfassung
Norm: B-VG Art131 Abs3 B-VG Art132 Verwaltungsgerichtsbarkeits-Nov 2012 VwGG §25a Abs4VwRallg B-VG Art. 131 heute B-VG Art. 131 gültig ab 27.02.2024 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 5/2024 ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof30/01 Finanzverfassung40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: B-VG Art131 Abs3 B-VG Art132 Verwaltungsgerichtsbarkeits-Nov 2012 VStG §39 Abs1 VwGG §25a Abs4VwGVG 2014 §38VwRallg B-VG Art. 131 heute B-VG Art. 131 gültig ab 27.02.2024 ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof30/01 Finanzverfassung40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §34 B-VG Art131 Abs3 B-VG Art132 Verwaltungsgerichtsbarkeits-Nov 2012 VStG §24 VwGG §25a Abs4VwGVG 2014 §17VwGVG 2014 §38VwRallg AVG § 34 heute AVG § 34 gültig ab 01.01.2002 ... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: B-VG Art132 VVG §5 VwGG §25a Abs4 VwGG §34 Abs1 B-VG Art. 132 heute B-VG Art. 132 gültig ab 01.01.2019 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 138/2017 B-VG Art. 132 gültig von 01.08.2014 bis... mehr lesen...
1 Gemäß § 25a Abs. 4 VwGG ist eine Revision wegen Verletzung in Rechten (Art. 133 Abs. 6 Z 1 B-VG) nicht zulässig, wenn in einer Verwaltungsstrafsache 1. eine Geldstrafe von bis zu € 750,-- und keine Freiheitsstrafe verhängt werden durfte und 2. im Erkenntnis eine Geldstrafe von bis zu € 400,-- verhängt wurde. Gemäß Paragraph 25 a, Absatz 4, VwGG ist eine Revision wegen Verletzung in Rechten (Artikel 133, Absatz 6, Ziffer eins, B-VG) nicht zulässig, wenn in einer Verwaltungsstrafsac... mehr lesen...
1 Gemäß § 25a Abs. 4 VwGG ist eine Revision wegen Verletzung in Rechten (Art. 133 Abs. 6 Z 1 B-VG) nicht zulässig, wenn in einer Verwaltungsstrafsache 1. eine Geldstrafe von bis zu € 750,-- und keine Freiheitsstrafe verhängt werden durfte und 2. im Erkenntnis eine Geldstrafe von bis zu € 400,-- verhängt wurde. Gemäß Paragraph 25 a, Absatz 4, VwGG ist eine Revision wegen Verletzung in Rechten (Artikel 133, Absatz 6, Ziffer eins, B-VG) nicht zulässig, wenn in einer Verwaltungsstrafsac... mehr lesen...
1 Im Verfahren vor dem Landesverwaltungsgericht Niederösterreich (Verwaltungsgericht) über die Beschwerde des Ehemannes der Revisionswerberin gegen das gegen ihn verhängte Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Korneuburg vom 22. Juli 2022, KOS2-V-21 42472/5, mit dem über ihn wegen Übertretung des § 11 Abs. 2 StVO gemäß § 99 Abs. 3 lit. a StVO eine Strafe in der Höhe von € 50,-- (Ersatzfreiheitsstrafe 23 Stunden) verhängt worden war, wurde die Revisionswerberin mit Ladungsbeschl... mehr lesen...
1 Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Mistelbach vom 29. März 2022 wurde der Revisionswerber wegen Übertretung von § 7 Abs. 1 StVO gemäß § 99 Abs. 3 lit. a StVO zu einer Geldstrafe von € 50,-- (Ersatzfreiheitsstrafe: 23 Stunden) verurteilt. Die dagegen erhobene Beschwerde wies das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich (Verwaltungsgericht) mit Erkenntnis vom 27. September 2022, LVwG-S-1159/001-2022, als unbegründet ab, setzte einen Kostenbeitrag zum gerichtlichen Besch... mehr lesen...
1 Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Mistelbach vom 29. März 2022 wurde der Revisionswerber wegen Übertretung von § 7 Abs. 1 StVO gemäß § 99 Abs. 3 lit. a StVO zu einer Geldstrafe von € 50,-- (Ersatzfreiheitsstrafe: 23 Stunden) verurteilt. Die dagegen erhobene Beschwerde wies das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich (Verwaltungsgericht) mit Erkenntnis vom 27. September 2022, LVwG-S-1159/001-2022, als unbegründet ab, setzte einen Kostenbeitrag zum gerichtlichen Besch... mehr lesen...
1 Der Revisionswerber stellte am 8. April 2014 einen Antrag auf internationalen Schutz. 2 Mit Bescheid vom 19. Mai 2017 verhängte das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) gegen den Revisionswerber wegen offenbar mutwilliger Inanspruchnahme der Tätigkeit einer Behörde gemäß § 35 AVG eine Mutwillensstrafe in Höhe von € 726,--. Begründend verwies das BFA auf die wiederholten und wissentlich falschen Angaben des Revisionswerbers bezüglich seines Herkunftsstaates. Mit Bescheid vom... mehr lesen...
1 Mit dem angefochtenen Beschluss des Landesverwaltungsgerichts Niederösterreich (Verwaltungsgericht) wurde über den Revisionswerber hinsichtlich seines Antrags vom 18. Mai 2023 auf Wiederaufnahme des mit Erkenntnis des Verwaltungsgerichts vom 27. September 2022, LVwG-S-1159/001-2022, rechtskräftig abgeschlossenen gerichtlichen Verwaltungsstrafverfahrens betreffend die Bestrafung nach der StVO (3. Wiederaufnahmeantrag) eine Mutwillensstrafe gemäß § 35 AVG verhängt. Mit dem angefocht... mehr lesen...
1 Mit dem angefochtenen Beschluss des Landesverwaltungsgerichts Niederösterreich (Verwaltungsgericht) wurde über den Revisionswerber hinsichtlich seines Antrags vom 18. Mai 2023 auf Wiederaufnahme des mit Erkenntnis des Verwaltungsgerichts vom 27. September 2022, LVwG-S-1159/001-2022, rechtskräftig abgeschlossenen gerichtlichen Verwaltungsstrafverfahrens betreffend die Bestrafung nach der StVO (3. Wiederaufnahmeantrag) eine Mutwillensstrafe gemäß § 35 AVG verhängt. Mit dem angefocht... mehr lesen...
1 Mit dem angefochtenen Beschluss des Landesverwaltungsgerichts Niederösterreich (Verwaltungsgericht) wurde über den Revisionswerber wegen der - näher zitierten - beleidigenden Schreibweise, derer der Revisionswerber sich in seinem „offenen Brief“ vom 18. Juli 2023 an das Verwaltungsgericht betreffend den Beschluss des Verwaltungsgerichts vom 4. Juli 2023, LVwG-S-1159/005-2022, (dieser betreffend die Zurückweisung eines Wiederaufnahmeantrags mangels Verbesserung in einer Verwaltungs... mehr lesen...
1 Mit dem angefochtenen Beschluss des Landesverwaltungsgerichts Niederösterreich (Verwaltungsgericht) wurde über den Revisionswerber wegen der - näher zitierten - beleidigenden Schreibweise, derer der Revisionswerber sich in seinem „offenen Brief“ vom 18. Juli 2023 an das Verwaltungsgericht betreffend den Beschluss des Verwaltungsgerichts vom 4. Juli 2023, LVwG-S-1159/005-2022, (dieser betreffend die Zurückweisung eines Wiederaufnahmeantrags mangels Verbesserung in einer Verwaltungs... mehr lesen...
1 Mit dem angefochtenen Erkenntnis wurde die gegen das Straferkenntnis der belangten Behörde vom 10. August 2022 (Verhängung einer Geldstrafe in der Höhe von € 150,-- wegen Übertretung des § 4 Abs. 1 lit. c StVO gemäß § 99 Abs. 2 lit. a StVO sowie Verhängung einer Geldstrafe in der Höhe von € 100,-- wegen Übertretung des § 4 Abs. 5 StVO gemäß § 99 Abs. 3 lit. b StVO) erhobene Beschwerde des Revisionswerbers nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung vom Landesverwaltungsgericht ... mehr lesen...
1 Mit dem angefochtenen Erkenntnis wurde die gegen das Straferkenntnis der belangten Behörde vom 10. August 2022 (Verhängung einer Geldstrafe in der Höhe von € 150,-- wegen Übertretung des § 4 Abs. 1 lit. c StVO gemäß § 99 Abs. 2 lit. a StVO sowie Verhängung einer Geldstrafe in der Höhe von € 100,-- wegen Übertretung des § 4 Abs. 5 StVO gemäß § 99 Abs. 3 lit. b StVO) erhobene Beschwerde des Revisionswerbers nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung vom Landesverwaltungsgericht ... mehr lesen...
1 Gegen das ihm am 2. August 2023 zugestellte Erkenntnis des Landesverwaltungsgerichtes Oberösterreich vom 25. Juli 2023 erhob der Revisionswerber mit E-Mail vom 4. September mit näherer Begründung: „Einspruch“, der als Revision zu werten ist. 2 Gemäß § 25a Abs. 4 VwGG ist eine Revision wegen Verletzung in Rechten (Art. 133 Abs. 6 Z 1 B-VG) nicht zulässig, wenn in einer Verwaltungsstrafsache 1. eine Geldstrafe von bis zu € 750,-- und keine Freiheitsstrafe verhängt werden durfte und... mehr lesen...