Entscheidungen zu § 25a Abs. 4 VwGG

Verwaltungsgerichtshof

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Entscheidungen 91-120 von 362

TE Vwgh Beschluss 2022/8/29 Ra 2022/02/0152

1        Gemäß § 25a Abs. 4 VwGG ist eine Revision wegen Verletzung in Rechten (Art. 133 Abs. 6 Z 1 B-VG) nicht zulässig, wenn in einer Verwaltungsstrafsache 1. eine Geldstrafe von bis zu € 750,-- und keine Freiheitsstrafe verhängt werden durfte und 2. im Erkenntnis eine Geldstrafe von bis zu € 400,-- verhängt wurde. Gemäß Paragraph 25 a, Absatz 4, VwGG ist eine Revision wegen Verletzung in Rechten (Artikel 133, Absatz 6, Ziffer eins, B-VG) nicht zulässig, wenn in einer Verwaltungsstr... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Beschluss | 29.08.2022

TE Vwgh Beschluss 2022/8/29 Ra 2022/02/0157

1        Mit Strafverfügung der Landespolizeidirektion Wien vom 30. April 2021 wurde über die Einschreiterin wegen Übertretung des § 52 lit. a Z 10a StVO gemäß § 99 Abs. 3 lit. a StVO eine Geld- sowie eine Ersatzfreiheitsstrafe verhängt. Mit Strafverfügung der Landespolizeidirektion Wien vom 30. April 2021 wurde über die Einschreiterin wegen Übertretung des Paragraph 52, Litera a, Ziffer 10 a, StVO gemäß Paragraph 99, Absatz 3, Litera a, StVO eine Geld- sowie eine Ersatzfreiheitsstraf... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Beschluss | 29.08.2022

TE Vwgh Beschluss 2022/8/29 Ra 2022/02/0148

1        Gemäß § 25a Abs. 4 VwGG ist eine Revision wegen Verletzung in Rechten (Art. 133 Abs. 6 Z 1 B-VG) nicht zulässig, wenn in einer Verwaltungsstrafsache 1. eine Geldstrafe von bis zu € 750,-- und keine Freiheitsstrafe verhängt werden durfte und 2. im Erkenntnis eine Geldstrafe von bis zu € 400,-- verhängt wurde. Gemäß Paragraph 25 a, Absatz 4, VwGG ist eine Revision wegen Verletzung in Rechten (Artikel 133, Absatz 6, Ziffer eins, B-VG) nicht zulässig, wenn in einer Verwaltungsstr... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Beschluss | 29.08.2022

TE Vwgh Beschluss 2022/8/29 Ra 2022/02/0149

1        Gemäß § 25a Abs. 4 VwGG ist eine Revision wegen Verletzung in Rechten (Art. 133 Abs. 6 Z 1 B-VG) nicht zulässig, wenn in einer Verwaltungsstrafsache 1. eine Geldstrafe von bis zu € 750,-- und keine Freiheitsstrafe verhängt werden durfte und 2. im Erkenntnis eine Geldstrafe von bis zu € 400,-- verhängt wurde. Gemäß Paragraph 25 a, Absatz 4, VwGG ist eine Revision wegen Verletzung in Rechten (Artikel 133, Absatz 6, Ziffer eins, B-VG) nicht zulässig, wenn in einer Verwaltungsstr... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Beschluss | 29.08.2022

TE Vwgh Beschluss 2022/8/25 Ra 2022/01/0208

1        Mit dem angefochtenen Erkenntnis wurde der Revisionswerber in der Sache - soweit vorliegend relevant - wegen Übertretung des § 81 Abs. 1 erster Satz Sicherheitspolizeigesetz (SPG) schuldig erkannt, über ihn eine Geldstrafe in der Höhe von € 250,00 sowie eine Ersatzfreiheitsstrafe von 72 Stunden verhängt, der Revisionswerber zu einem Kostenbeitrag verpflichtet und eine Revision für unzulässig erklärt. Mit dem angefochtenen Erkenntnis wurde der Revisionswerber in der Sache - so... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Beschluss | 25.08.2022

TE Vwgh Beschluss 2022/8/22 Ra 2022/03/0161

1        Mit dem angefochtenen Beschluss hat das Verwaltungsgericht das Verfahren über die Beschwerde des Revisionswerbers gegen ein Straferkenntnis der belangten Behörde betreffend Verwaltungsübertretungen nach dem WLSG und dem SPG wegen Zurückziehung der Beschwerde eingestellt. Die Revision an den Verwaltungsgerichtshof wurde für nicht zulässig erklärt. 2        Dagegen richtet sich der vom Verwaltungsgericht als außerordentliche Revision behandelte und als solche vorgelegte „Widerr... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Beschluss | 22.08.2022

RS Vwgh 2022/8/1 Ra 2022/03/0194

Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VwGG §25a Abs4VwGVG 2014 §40 VwGG § 25a heute VwGG § 25a gültig ab 21.07.2023 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 88/2023 VwGG § 25a gültig von 01.01.2017 bis 20.07.2023 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 24/2017 ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 01.08.2022

RS Vwgh 2022/8/1 Ra 2022/03/0196

Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VwGG §25a Abs4VwGVG 2014 §32 VwGG § 25a heute VwGG § 25a gültig ab 21.07.2023 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 88/2023 VwGG § 25a gültig von 01.01.2017 bis 20.07.2023 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 24/2017 ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 01.08.2022

RS Vwgh 2022/7/7 Ra 2022/01/0135

Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof41/02 Melderecht
Norm: MeldeG 1991 §22 Abs1 Z1 VwGG §25a Abs4 VwGG § 25a heute VwGG § 25a gültig ab 21.07.2023 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 88/2023 VwGG § 25a gültig von 01.01.2017 bis 20.07.2023 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 24/2017 ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 07.07.2022

RS Vwgh 2022/6/14 Ra 2022/02/0072

Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: B-VG Art133 Abs6 Z1 VwGG §25a Abs4 B-VG Art. 133 heute B-VG Art. 133 gültig von 01.01.2019 bis 24.05.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 138/2017 B-VG Art. 133 gültig ab 01.01.2019 zuletzt geändert d... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 14.06.2022

RS Vwgh 2022/6/1 Ra 2022/02/0089

Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VwGG §25a Abs4VwGVG 2014 §40 VwGG § 25a heute VwGG § 25a gültig ab 21.07.2023 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 88/2023 VwGG § 25a gültig von 01.01.2017 bis 20.07.2023 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 24/2017 ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 01.06.2022

RS Vwgh 2022/5/19 Ra 2022/03/0109

Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VwGG §25a Abs4VwGVG 2014 §40 VwGG § 25a heute VwGG § 25a gültig ab 21.07.2023 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 88/2023 VwGG § 25a gültig von 01.01.2017 bis 20.07.2023 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 24/2017 ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 19.05.2022

RS Vwgh 2022/5/19 Ra 2022/03/0113

Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VwGG §25a Abs4VwGVG 2014 §40 VwGG § 25a heute VwGG § 25a gültig ab 21.07.2023 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 88/2023 VwGG § 25a gültig von 01.01.2017 bis 20.07.2023 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 24/2017 ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 19.05.2022

RS Vwgh 2022/5/18 Ra 2022/02/0065

Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: B-VG Art133 Abs4 B-VG Art133 Abs6 Z1 B-VG Art133 Abs9 VwGG §25a Abs4 B-VG Art. 133 heute B-VG Art. 133 gültig von 01.01.2019 bis 24.05.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 138/2017 B-VG Art. 133 gültig ab 01.01.... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 18.05.2022

RS Vwgh 2022/5/18 Ra 2022/02/0069

Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: B-VG Art133 Abs4 B-VG Art133 Abs6 Z1 B-VG Art133 Abs9 VwGG §25a Abs4 B-VG Art. 133 heute B-VG Art. 133 gültig von 01.01.2019 bis 24.05.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 138/2017 B-VG Art. 133 gültig ab 01.01.... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 18.05.2022

TE Vwgh Beschluss 2022/4/28 Ra 2022/03/0101

1        Mit dem angefochtenen Beschluss hat das Verwaltungsgericht die Revisionswerberin zu einer mündlichen Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht in einem Verfahren über ihre Beschwerde gegen ein Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Kufstein geladen. In diesem Straferkenntnis war über sie wegen einer Übertretung des § 40 Abs. 2 in Verbindung mit § 15 EpiG in Verbindung mit § 13 Abs. 3 Z 2 und Abs. 4 der 2. Novelle zur 4. CODID-19-SchuMaV gemäß § 40 Abs. 2 EpiG eine Geldstrafe... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Beschluss | 28.04.2022

TE Vwgh Beschluss 2022/4/28 Ra 2022/03/0101

1        Mit dem angefochtenen Beschluss hat das Verwaltungsgericht die Revisionswerberin zu einer mündlichen Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht in einem Verfahren über ihre Beschwerde gegen ein Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Kufstein geladen. In diesem Straferkenntnis war über sie wegen einer Übertretung des § 40 Abs. 2 in Verbindung mit § 15 EpiG in Verbindung mit § 13 Abs. 3 Z 2 und Abs. 4 der 2. Novelle zur 4. CODID-19-SchuMaV gemäß § 40 Abs. 2 EpiG eine Geldstrafe... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Beschluss | 28.04.2022

TE Vwgh Beschluss 2022/4/26 Ra 2022/16/0023

1        Mit dem angefochtenen Beschluss wies das Landesverwaltungsgericht Vorarlberg die Beschwerde des Revisionswerbers gegen den Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Bregenz vom 28. April 2021, mit dem dem Revisionswerber die Entrichtung einer über ihn verhängten Geldstrafe (einschließlich Kosten) iHv insgesamt 65 € in vier Teilbeträgen bewilligt wurde, wegen Verspätung zurück und sprach aus, dass eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nicht zulässig sei. 2        Gegen diesen ... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Beschluss | 26.04.2022

TE Vwgh Beschluss 2022/4/25 Ra 2022/03/0096

1        Mit Straferkenntnissen der belangten Behörde vom 25. Mai 2021 und 13. Juli 2021 wurde der Revisionswerber insgesamt dreier Übertretungen des § 28 Salzburger Landessicherheitsgesetzes schuldig erkannt, weil er zu näher bestimmten Zeiten an näher bestimmten Orten auf seinem Fahrrad durch lautes Spielenlassen eines Musikgerätes in ungebührlicher Weise störenden Lärm erregt habe. Über den Revisionswerber wurden nach dieser Bestimmung zwei Geldstrafen zu je 80 Euro und eine weiter... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Beschluss | 25.04.2022

RS Vwgh 2022/4/25 Ra 2022/03/0096

Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VwGG §25a Abs4VwGVG 2014 §40 VwGG § 25a heute VwGG § 25a gültig ab 21.07.2023 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 88/2023 VwGG § 25a gültig von 01.01.2017 bis 20.07.2023 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 24/2017 ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 25.04.2022

TE Vwgh Beschluss 2022/4/6 Ra 2022/02/0058

1        Gemäß § 25a Abs. 4 VwGG ist eine Revision wegen Verletzung in Rechten (Art. 133 Abs. 6 Z 1 B-VG) nicht zulässig, wenn in einer Verwaltungsstrafsache 1. eine Geldstrafe von bis zu € 750,-- und keine Freiheitsstrafe verhängt werden durfte und 2. im Erkenntnis eine Geldstrafe von bis zu € 400,-- verhängt wurde. Gemäß Paragraph 25 a, Absatz 4, VwGG ist eine Revision wegen Verletzung in Rechten (Artikel 133, Absatz 6, Ziffer eins, B-VG) nicht zulässig, wenn in einer Verwaltungsstr... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Beschluss | 06.04.2022

TE Vwgh Beschluss 2022/4/6 Ra 2022/02/0058

1        Gemäß § 25a Abs. 4 VwGG ist eine Revision wegen Verletzung in Rechten (Art. 133 Abs. 6 Z 1 B-VG) nicht zulässig, wenn in einer Verwaltungsstrafsache 1. eine Geldstrafe von bis zu € 750,-- und keine Freiheitsstrafe verhängt werden durfte und 2. im Erkenntnis eine Geldstrafe von bis zu € 400,-- verhängt wurde. Gemäß Paragraph 25 a, Absatz 4, VwGG ist eine Revision wegen Verletzung in Rechten (Artikel 133, Absatz 6, Ziffer eins, B-VG) nicht zulässig, wenn in einer Verwaltungsstr... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Beschluss | 06.04.2022

TE Vwgh Beschluss 2022/4/1 Ra 2022/03/0075

1        Mit dem angefochtenen Erkenntnis wurde die Beschwerde des Revisionswerbers gegen das Straferkenntnis der belangten Behörde vom 7.Oktober 2021, mit dem der Revisionswerber einer Übertretung gemäß § 28 erster Satz Salzburger Landessicherheitsgesetz (ungebührliche Erregung störenden Lärms) schuldig erkannt und über ihn eine Geldstrafe von 100 Euro (im Nichteinbringungsfall eine Ersatzfreiheitsstrafe von einem Tag und 12 Stunden) verhängt worden war, als unbegründet abgewiesen. M... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Beschluss | 01.04.2022

TE Vwgh Beschluss 2022/3/22 Ra 2022/09/0028

1        Mit Erkenntnis des Landesverwaltungsgerichtes Vorarlberg (Verwaltungsgericht) wurde über die Einschreiterin wegen Übertretung des § 40 Abs. 2 Epidemiegesetz 1950 (EpiG) idF BGBl. I Nr. 136/2020 am 17. Jänner 2021 eine Geldstrafe in der Höhe von € 200,-- sowie eine Ersatzfreiheitsstrafe in der Höhe von zwei Tagen und 19 Stunden verhängt und ein Verfahrenskostenbeitrag gemäß § 52 VwGVG vorgeschrieben. Die Einschreiterin wurde in der Rechtsmittelbelehrung des Erkenntnisses u.a. ... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Beschluss | 22.03.2022

TE Vwgh Beschluss 2022/3/22 Ra 2022/09/0028

1        Mit Erkenntnis des Landesverwaltungsgerichtes Vorarlberg (Verwaltungsgericht) wurde über die Einschreiterin wegen Übertretung des § 40 Abs. 2 Epidemiegesetz 1950 (EpiG) idF BGBl. I Nr. 136/2020 am 17. Jänner 2021 eine Geldstrafe in der Höhe von € 200,-- sowie eine Ersatzfreiheitsstrafe in der Höhe von zwei Tagen und 19 Stunden verhängt und ein Verfahrenskostenbeitrag gemäß § 52 VwGVG vorgeschrieben. Die Einschreiterin wurde in der Rechtsmittelbelehrung des Erkenntnisses u.a. ... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Beschluss | 22.03.2022

TE Vwgh Beschluss 2022/3/14 Ra 2022/02/0039

1        Gemäß § 25a Abs. 4 VwGG ist eine Revision wegen Verletzung in Rechten (Art. 133 Abs. 6 Z 1 B-VG) nicht zulässig, wenn in einer Verwaltungsstrafsache 1. eine Geldstrafe von bis zu € 750,-- und keine Freiheitsstrafe verhängt werden durfte und 2. im Erkenntnis eine Geldstrafe von bis zu € 400,-- verhängt wurde. Gemäß Paragraph 25 a, Absatz 4, VwGG ist eine Revision wegen Verletzung in Rechten (Artikel 133, Absatz 6, Ziffer eins, B-VG) nicht zulässig, wenn in einer Verwaltungsstr... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Beschluss | 14.03.2022

TE Vwgh Beschluss 2022/3/14 Ra 2022/02/0039

1        Gemäß § 25a Abs. 4 VwGG ist eine Revision wegen Verletzung in Rechten (Art. 133 Abs. 6 Z 1 B-VG) nicht zulässig, wenn in einer Verwaltungsstrafsache 1. eine Geldstrafe von bis zu € 750,-- und keine Freiheitsstrafe verhängt werden durfte und 2. im Erkenntnis eine Geldstrafe von bis zu € 400,-- verhängt wurde. Gemäß Paragraph 25 a, Absatz 4, VwGG ist eine Revision wegen Verletzung in Rechten (Artikel 133, Absatz 6, Ziffer eins, B-VG) nicht zulässig, wenn in einer Verwaltungsstr... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Beschluss | 14.03.2022

RS Vwgh 2022/3/9 Ra 2022/09/0011

Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: B-VG Art133 Abs6 Z1 VwGG §25a Abs4 VwGG §34 Abs1 B-VG Art. 133 heute B-VG Art. 133 gültig von 01.01.2019 bis 24.05.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 138/2017 B-VG Art. 133 gültig ab 01.01.2019 zule... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 09.03.2022

TE Vwgh Beschluss 2022/3/9 Ra 2022/09/0011

1        Mit dem im Beschwerdeverfahren ergangenen angefochtenen Erkenntnis verhängte das Landesverwaltungsgericht Oberösterreich über den Revisionswerber gemäß § 8 Abs. 2 COVID-19-Maßnahmengesetz (COVID-19-MG), BGBl. I Nr. 12/2020 in der Fassung BGBl. I Nr. 104/2020, eine Verwaltungsstrafe von 50 Euro (für den Fall der Uneinbringlichkeit eine Ersatzfreiheitsstrafe). Mit dem im Beschwerdeverfahren ergangenen angefochtenen Erkenntnis verhängte das Landesverwaltungsgericht Oberösterreic... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Beschluss | 09.03.2022

TE Vwgh Beschluss 2022/2/28 Ra 2022/09/0016

1        Mit dem im Beschwerdeverfahren ergangenen Erkenntnis des Landesverwaltungsgerichts Vorarlberg vom 7. September 2021 wurde über den Einschreiter nach § 40 Abs. 2 Epidemiegesetz 1950 (EpiG) eine Geldstrafe von 200 Euro sowie für den Fall der Uneinbringlichkeit eine Ersatzfreiheitsstrafe verhängt. Im Erkenntnis wurde darauf hingewiesen, dass gemäß § 25a Abs. 4 VwGG eine Revision wegen Verletzung in Rechten gemäß Art. 133 Abs. 6 Z 1 B-VG nicht zulässig sei. Mit dem im Beschwerdev... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Beschluss | 28.02.2022

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