Entscheidungen zu § 25a Abs. 4 VwGG

Verwaltungsgerichtshof

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Entscheidungen 121-150 von 645

TE Vwgh Beschluss 2024/6/12 Ra 2022/02/0182

1 Gemäß § 25a Abs. 4 VwGG ist eine Revision wegen Verletzung in Rechten (Art. 133 Abs. 6 Z 1 B-VG) nicht zulässig, wenn in einer Verwaltungsstrafsache 1. eine Geldstrafe von bis zu € 750,-- und keine Freiheitsstrafe verhängt werden durfte und 2. im Erkenntnis eine Geldstrafe von bis zu € 400,-- verhängt wurde. Gemäß Paragraph 25 a, Absatz 4, VwGG ist eine Revision wegen Verletzung in Rechten (Artikel 133, Absatz 6, Ziffer eins, B-VG) nicht zulässig, wenn in einer Verwaltungsstrafsac... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Beschluss | 12.06.2024

TE Vwgh Beschluss 2024/6/12 Ra 2022/02/0182

1 Gemäß § 25a Abs. 4 VwGG ist eine Revision wegen Verletzung in Rechten (Art. 133 Abs. 6 Z 1 B-VG) nicht zulässig, wenn in einer Verwaltungsstrafsache 1. eine Geldstrafe von bis zu € 750,-- und keine Freiheitsstrafe verhängt werden durfte und 2. im Erkenntnis eine Geldstrafe von bis zu € 400,-- verhängt wurde. Gemäß Paragraph 25 a, Absatz 4, VwGG ist eine Revision wegen Verletzung in Rechten (Artikel 133, Absatz 6, Ziffer eins, B-VG) nicht zulässig, wenn in einer Verwaltungsstrafsac... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Beschluss | 12.06.2024

TE Vwgh Beschluss 2024/6/10 Ra 2024/02/0135

1 Gemäß § 25a Abs. 4 VwGG ist eine Revision wegen Verletzung in Rechten (Art. 133 Abs. 6 Z 1 B-VG) nicht zulässig, wenn in einer Verwaltungsstrafsache 1. eine Geldstrafe von bis zu € 750,-- und keine Freiheitsstrafe verhängt werden durfte und 2. im Erkenntnis eine Geldstrafe von bis zu € 400,-- verhängt wurde. Gemäß Paragraph 25 a, Absatz 4, VwGG ist eine Revision wegen Verletzung in Rechten (Artikel 133, Absatz 6, Ziffer eins, B-VG) nicht zulässig, wenn in einer Verwaltungsstrafsac... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Beschluss | 10.06.2024

TE Vwgh Beschluss 2024/6/10 Ra 2024/02/0135

1 Gemäß § 25a Abs. 4 VwGG ist eine Revision wegen Verletzung in Rechten (Art. 133 Abs. 6 Z 1 B-VG) nicht zulässig, wenn in einer Verwaltungsstrafsache 1. eine Geldstrafe von bis zu € 750,-- und keine Freiheitsstrafe verhängt werden durfte und 2. im Erkenntnis eine Geldstrafe von bis zu € 400,-- verhängt wurde. Gemäß Paragraph 25 a, Absatz 4, VwGG ist eine Revision wegen Verletzung in Rechten (Artikel 133, Absatz 6, Ziffer eins, B-VG) nicht zulässig, wenn in einer Verwaltungsstrafsac... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Beschluss | 10.06.2024

TE Vwgh Erkenntnis 2024/6/7 Ra 2024/02/0098

1 Mit dem Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Mistelbach vom 5. Jänner 2023 wurde über die Revisionswerberin wegen Übertretung des § 4 Abs. 1 lit. c StVO gemäß § 99 Abs. 2 lit. a StVO eine Geldstrafe in der Höhe von € 220,-- (Ersatzfreiheitsstrafe 108 Stunden) (Spruchpunkt 1.) sowie wegen Übertretung des § 4 Abs. 5 StVO gemäß § 99 Abs. 3 lit. b StVO eine Geldstrafe in der Höhe von € 150,-- (Ersatzfreiheitsstrafe 69 Stunden) (Spruchpunkt 2.) verhängt. Mit dem Straferkenntnis d... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 07.06.2024

RS Vwgh 2024/5/22 Ra 2024/10/0054

Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof19/05 Menschenrechte70/05 Schulpflicht
Norm: MRKZP 07te Art2SchPflG 1985 §24 Abs4 VwGG §25a Abs4 VwGG §25a Abs4 Z1 VwGG § 25a heute VwGG § 25a gültig ab 21.07.2023 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 88/2023 VwGG § 25a gültig von 01.01.2017 bis 20.07.2023 ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 22.05.2024

RS Vwgh 2024/5/22 Ra 2024/10/0054

Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof19/05 Menschenrechte70/05 Schulpflicht
Norm: MRKZP 07te Art2SchPflG 1985 §24 Abs4 VwGG §25a Abs4 VwGG §25a Abs4 Z1 VwGG § 25a heute VwGG § 25a gültig ab 21.07.2023 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 88/2023 VwGG § 25a gültig von 01.01.2017 bis 20.07.2023 ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 22.05.2024

TE Vwgh Beschluss 2024/5/22 Ra 2024/10/0054

1 Mit den in den Beschwerdeverfahren ergangenen vier Erkenntnissen jeweils vom 30. Oktober 2023 verhängte das Landesverwaltungsgericht Oberösterreich über die Revisionswerber als Erziehungsberechtigte der Schüler L und P jeweils wegen Übertretung des § 24 Abs. 4 in Verbindung mit § 24 Abs. 1 Schulpflichtgesetz 1985 eine Geldstrafe von jeweils 330 Euro sowie für den Fall der Uneinbringlichkeit eine Ersatzfreiheitsstrafe von je 10 Tagen und 12 Stunden. Mit den in den Beschwerdeverfahr... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Beschluss | 22.05.2024

TE Vwgh Beschluss 2024/5/22 Ra 2024/10/0054

1 Mit den in den Beschwerdeverfahren ergangenen vier Erkenntnissen jeweils vom 30. Oktober 2023 verhängte das Landesverwaltungsgericht Oberösterreich über die Revisionswerber als Erziehungsberechtigte der Schüler L und P jeweils wegen Übertretung des § 24 Abs. 4 in Verbindung mit § 24 Abs. 1 Schulpflichtgesetz 1985 eine Geldstrafe von jeweils 330 Euro sowie für den Fall der Uneinbringlichkeit eine Ersatzfreiheitsstrafe von je 10 Tagen und 12 Stunden. Mit den in den Beschwerdeverfahr... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Beschluss | 22.05.2024

TE Vwgh Erkenntnis 2024/5/16 Ra 2024/02/0084

1 Mit dem angefochtenen Beschluss wies das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich die gegen das Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Bruck an der Leitha vom 1. März 2023, mit dem über den Revisionswerber wegen Übertretung des § 134 Abs. 1 KFG gemäß § 134 Abs. 1 und 1b KFG eine Geldstrafe von € 300,-- (Ersatzfreiheitsstrafe 30 Stunden) (Spruchpunkt 1.) sowie wegen Übertretung des § 52 lit. a Z 7a StVO gemäß § 99 Abs. 3 lit. a StVO eine Geldstrafe von € 200,-- (Ersatzfreiheit... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 16.05.2024

RS Vwgh 2024/5/6 Ra 2024/10/0044

Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof19/05 Menschenrechte70/05 Schulpflicht
Norm: MRKZP 07te Art2SchPflG 1985 §24 Abs4 VwGG §25a Abs4 VwGG §25a Abs4 Z1 VwGG § 25a heute VwGG § 25a gültig ab 21.07.2023 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 88/2023 VwGG § 25a gültig von 01.01.2017 bis 20.07.2023 ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 06.05.2024

RS Vwgh 2024/5/6 Ra 2024/10/0044

Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof19/05 Menschenrechte70/05 Schulpflicht
Norm: MRKZP 07te Art2SchPflG 1985 §24 Abs4 VwGG §25a Abs4 VwGG §25a Abs4 Z1 VwGG § 25a heute VwGG § 25a gültig ab 21.07.2023 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 88/2023 VwGG § 25a gültig von 01.01.2017 bis 20.07.2023 ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 06.05.2024

TE Vwgh Beschluss 2024/5/6 Ra 2024/10/0043

1 Mit dem im Beschwerdeverfahren ergangenen Erkenntnis vom 30. Oktober 2023 verhängte das Landesverwaltungsgericht Oberösterreich über die Revisionswerberin als Erziehungsberechtigte des Schülers D. wegen Übertretung des § 24 Abs. 4 in Verbindung mit § 24 Abs. 1 Schulpflichtgesetz 1985 eine Geldstrafe von 330 Euro sowie für den Fall der Uneinbringlichkeit eine Ersatzfreiheitsstrafe von 10 Tagen und 12 Stunden. Mit dem im Beschwerdeverfahren ergangenen Erkenntnis vom 30. Oktober 2023... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Beschluss | 06.05.2024

TE Vwgh Beschluss 2024/5/6 Ra 2024/10/0043

1 Mit dem im Beschwerdeverfahren ergangenen Erkenntnis vom 30. Oktober 2023 verhängte das Landesverwaltungsgericht Oberösterreich über die Revisionswerberin als Erziehungsberechtigte des Schülers D. wegen Übertretung des § 24 Abs. 4 in Verbindung mit § 24 Abs. 1 Schulpflichtgesetz 1985 eine Geldstrafe von 330 Euro sowie für den Fall der Uneinbringlichkeit eine Ersatzfreiheitsstrafe von 10 Tagen und 12 Stunden. Mit dem im Beschwerdeverfahren ergangenen Erkenntnis vom 30. Oktober 2023... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Beschluss | 06.05.2024

TE Vwgh Beschluss 2024/5/6 Ra 2024/10/0044

1 Mit dem im Beschwerdeverfahren ergangenen Erkenntnis vom 30. Oktober 2023 verhängte das Landesverwaltungsgericht Oberösterreich über den Revisionswerber als Erziehungsberechtigten des Schülers D. wegen Übertretung des § 24 Abs. 4 in Verbindung mit § 24 Abs. 1 Schulpflichtgesetz 1985 eine Geldstrafe von 330 Euro sowie für den Fall der Uneinbringlichkeit eine Ersatzfreiheitsstrafe von 10 Tagen und 12 Stunden. Mit dem im Beschwerdeverfahren ergangenen Erkenntnis vom 30. Oktober 2023 ... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Beschluss | 06.05.2024

TE Vwgh Beschluss 2024/5/6 Ra 2024/10/0044

1 Mit dem im Beschwerdeverfahren ergangenen Erkenntnis vom 30. Oktober 2023 verhängte das Landesverwaltungsgericht Oberösterreich über den Revisionswerber als Erziehungsberechtigten des Schülers D. wegen Übertretung des § 24 Abs. 4 in Verbindung mit § 24 Abs. 1 Schulpflichtgesetz 1985 eine Geldstrafe von 330 Euro sowie für den Fall der Uneinbringlichkeit eine Ersatzfreiheitsstrafe von 10 Tagen und 12 Stunden. Mit dem im Beschwerdeverfahren ergangenen Erkenntnis vom 30. Oktober 2023 ... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Beschluss | 06.05.2024

TE Vwgh Beschluss 2024/4/29 Ra 2024/02/0100

1 Gemäß § 25a Abs. 4 VwGG ist eine Revision wegen Verletzung in Rechten (Art. 133 Abs. 6 Z 1 B-VG) nicht zulässig, wenn in einer Verwaltungsstrafsache 1. eine Geldstrafe von bis zu € 750,-- und keine Freiheitsstrafe verhängt werden durfte und 2. im Erkenntnis eine Geldstrafe von bis zu € 400,-- verhängt wurde. Gemäß Paragraph 25 a, Absatz 4, VwGG ist eine Revision wegen Verletzung in Rechten (Artikel 133, Absatz 6, Ziffer eins, B-VG) nicht zulässig, wenn in einer Verwaltungsstrafsac... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Beschluss | 29.04.2024

TE Vwgh Beschluss 2024/4/29 Ra 2024/02/0100

1 Gemäß § 25a Abs. 4 VwGG ist eine Revision wegen Verletzung in Rechten (Art. 133 Abs. 6 Z 1 B-VG) nicht zulässig, wenn in einer Verwaltungsstrafsache 1. eine Geldstrafe von bis zu € 750,-- und keine Freiheitsstrafe verhängt werden durfte und 2. im Erkenntnis eine Geldstrafe von bis zu € 400,-- verhängt wurde. Gemäß Paragraph 25 a, Absatz 4, VwGG ist eine Revision wegen Verletzung in Rechten (Artikel 133, Absatz 6, Ziffer eins, B-VG) nicht zulässig, wenn in einer Verwaltungsstrafsac... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Beschluss | 29.04.2024

TE Vwgh Beschluss 2024/4/10 Ra 2024/16/0024

1 Mit dem angefochtenen Erkenntnis wurde die Beschwerde des Revisionswerbers gegen ein Straferkenntnis der belangten Behörde vom 11. Jänner 2024, mit dem der Revisionswerber wegen einer Verwaltungsübertretung gemäß § 2 iVm § 4 Abs. 2 des (Wiener) Parkometergesetzes 2006 (Nichterteilung der Lenkerauskunft) schuldig erkannt und über ihn eine Geldstrafe iHv 60 € und für den Fall der Uneinbringlichkeit eine Ersatzfreiheitsstrafe von 14 Stunden verhängt worden war, als unbegründet abgewi... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Beschluss | 10.04.2024

TE Vwgh Beschluss 2024/4/10 Ra 2024/16/0024

1 Mit dem angefochtenen Erkenntnis wurde die Beschwerde des Revisionswerbers gegen ein Straferkenntnis der belangten Behörde vom 11. Jänner 2024, mit dem der Revisionswerber wegen einer Verwaltungsübertretung gemäß § 2 iVm § 4 Abs. 2 des (Wiener) Parkometergesetzes 2006 (Nichterteilung der Lenkerauskunft) schuldig erkannt und über ihn eine Geldstrafe iHv 60 € und für den Fall der Uneinbringlichkeit eine Ersatzfreiheitsstrafe von 14 Stunden verhängt worden war, als unbegründet abgewi... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Beschluss | 10.04.2024

TE Vwgh Beschluss 2024/4/8 Ra 2024/02/0038

1 Gemäß § 25a Abs. 4 VwGG ist eine Revision wegen Verletzung in Rechten (Art. 133 Abs. 6 Z 1 B-VG) nicht zulässig, wenn in einer Verwaltungsstrafsache 1. eine Geldstrafe von bis zu € 750,-- und keine Freiheitsstrafe verhängt werden durfte und 2. im Erkenntnis eine Geldstrafe von bis zu € 400,-- verhängt wurde. Gemäß Paragraph 25 a, Absatz 4, VwGG ist eine Revision wegen Verletzung in Rechten (Artikel 133, Absatz 6, Ziffer eins, B-VG) nicht zulässig, wenn in einer Verwaltungsstrafsac... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Beschluss | 08.04.2024

TE Vwgh Beschluss 2024/4/8 Ra 2024/02/0066

1 Gemäß § 25a Abs. 4 VwGG ist eine Revision wegen Verletzung in Rechten (Art. 133 Abs. 6 Z 1 B-VG) nicht zulässig, wenn in einer Verwaltungsstrafsache 1. eine Geldstrafe von bis zu € 750,-- und keine Freiheitsstrafe verhängt werden durfte und 2. im Erkenntnis eine Geldstrafe von bis zu € 400,-- verhängt wurde. Gemäß Paragraph 25 a, Absatz 4, VwGG ist eine Revision wegen Verletzung in Rechten (Artikel 133, Absatz 6, Ziffer eins, B-VG) nicht zulässig, wenn in einer Verwaltungsstrafsac... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Beschluss | 08.04.2024

TE Vwgh Beschluss 2024/4/8 Ra 2024/02/0066

1 Gemäß § 25a Abs. 4 VwGG ist eine Revision wegen Verletzung in Rechten (Art. 133 Abs. 6 Z 1 B-VG) nicht zulässig, wenn in einer Verwaltungsstrafsache 1. eine Geldstrafe von bis zu € 750,-- und keine Freiheitsstrafe verhängt werden durfte und 2. im Erkenntnis eine Geldstrafe von bis zu € 400,-- verhängt wurde. Gemäß Paragraph 25 a, Absatz 4, VwGG ist eine Revision wegen Verletzung in Rechten (Artikel 133, Absatz 6, Ziffer eins, B-VG) nicht zulässig, wenn in einer Verwaltungsstrafsac... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Beschluss | 08.04.2024

TE Vwgh Beschluss 2024/3/27 Ra 2024/16/0013

1 Mit dem angefochtenen Beschluss stellte das Landesverwaltungsgericht Salzburg das Beschwerdeverfahren betreffend eine Übertretung nach dem Salzburger Parkgebührengesetz - infolge der gemäß § 13 Abs. 4 AVG iVm. § 17 VwGVG als zurückgezogen geltenden Beschwerde des Revisionswerbers - ein. Das Landesverwaltungsgericht erklärte die ordentliche Revision an den Verwaltungsgerichtshof für unzulässig. Mit dem angefochtenen Beschluss stellte das Landesverwaltungsgericht Salzburg das Beschw... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Beschluss | 27.03.2024

TE Vwgh Beschluss 2024/3/27 Ra 2024/16/0013

1 Mit dem angefochtenen Beschluss stellte das Landesverwaltungsgericht Salzburg das Beschwerdeverfahren betreffend eine Übertretung nach dem Salzburger Parkgebührengesetz - infolge der gemäß § 13 Abs. 4 AVG iVm. § 17 VwGVG als zurückgezogen geltenden Beschwerde des Revisionswerbers - ein. Das Landesverwaltungsgericht erklärte die ordentliche Revision an den Verwaltungsgerichtshof für unzulässig. Mit dem angefochtenen Beschluss stellte das Landesverwaltungsgericht Salzburg das Beschw... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Beschluss | 27.03.2024

TE Vwgh Beschluss 2024/3/21 Ra 2023/02/0224

1 Mit Beschluss vom 17. Oktober 2023, LVwG-606181/5/SSt, wurde der Antrag des Antragstellers auf Gewährung von Verfahrenshilfe für das Beschwerdeverfahren gegen das Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Ried vom 26. Juli 2023, mit dem über Antragsteller wegen einer Geschwindigkeitsübertretung nach § 52 lit. a Z 11a StVO gemäß § 99 Abs. 3 lit. a StVO eine Geldstrafe von € 30,-- (Ersatzfreiheitsstrafe 13 Stunden) verhängt worden war, vom Landesverwaltungsgericht Oberösterreich (V... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Beschluss | 21.03.2024

TE Vwgh Beschluss 2024/1/16 Ra 2023/01/0368

Im Hinblick auf die - vorliegend relevante - Bestrafung (Geldstrafe € 350,--, Ersatzfreiheitsstrafe 7 Tage) des Revisionswerbers wegen Übertretung des § 82 Abs. 1 (erster Satz) Sicherheitspolizeigesetz sind die Voraussetzungen des § 25a Abs. 4 VwGG erfüllt und ist die Revision daher absolut unzulässig (vgl. etwa VwGH 14.9.2022, Ra 2022/01/0248, mwN). Im Hinblick auf die - vorliegend relevante - Bestrafung (Geldstrafe € 350,--, Ersatzfreiheitsstrafe 7 Tage) des Revisionswerbers wegen ... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Beschluss | 16.01.2024

TE Vwgh Beschluss 2024/1/16 Ra 2024/02/0001

1 Mit Strafverfügung der belangten Behörde vom 22. Oktober 2020 wurde über den Revisionswerber wegen einer Übertretung des § 82 Abs. 2 StVO gemäß § 99 Abs. 3 lit. d StVO eine Geldstrafe in der Höhe von € 49,-- (Ersatzfreiheitsstrafe zwei Stunden) verhängt. Mit Strafverfügung der belangten Behörde vom 22. Oktober 2020 wurde über den Revisionswerber wegen einer Übertretung des Paragraph 82, Absatz 2, StVO gemäß Paragraph 99, Absatz 3, Litera d, StVO eine Geldstrafe in der Höhe von € 4... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Beschluss | 16.01.2024

TE Vwgh Beschluss 2024/1/16 Ra 2024/02/0001

1 Mit Strafverfügung der belangten Behörde vom 22. Oktober 2020 wurde über den Revisionswerber wegen einer Übertretung des § 82 Abs. 2 StVO gemäß § 99 Abs. 3 lit. d StVO eine Geldstrafe in der Höhe von € 49,-- (Ersatzfreiheitsstrafe zwei Stunden) verhängt. Mit Strafverfügung der belangten Behörde vom 22. Oktober 2020 wurde über den Revisionswerber wegen einer Übertretung des Paragraph 82, Absatz 2, StVO gemäß Paragraph 99, Absatz 3, Litera d, StVO eine Geldstrafe in der Höhe von € 4... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Beschluss | 16.01.2024

TE Vwgh Beschluss 2024/1/15 Ra 2023/03/0205

1 Mit dem angefochtenen Erkenntnis hat das Verwaltungsgericht die Beschwerde des Revisionswerbers gegen ein Straferkenntnis der belangten Behörde vom 15. Mai 2023 betreffend Verwaltungsübertretungen nach dem Sicherheitspolizeigesetz (Spruchpunkt 1.), dem Wiener Landes-Sicherheitsgesetz (Spruchpunkt 2) und der Straßenverkehrsordnung 1960 (Spruchpunkte 3. bis 6.) abgewiesen und ausgesprochen, dass eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nicht zulässig sei. 2 Dagegen richtet sich ... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Beschluss | 15.01.2024

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