1 Mit dem im Beschwerdeverfahren ergangenen Erkenntnis des Landesverwaltungsgerichts Vorarlberg vom 7. September 2021 wurde über die Einschreiterin nach § 40 Abs. 2 Epidemiegesetz 1950 (EpiG) eine Geldstrafe von 200 Euro sowie für den Fall der Uneinbringlichkeit eine Ersatzfreiheitsstrafe verhängt. Im Erkenntnis wurde darauf hingewiesen, dass gemäß § 25a Abs. 4 VwGG eine Revision wegen Verletzung in Rechten gemäß Art. 133 Abs. 6 Z 1 B-VG nicht zulässig sei. Mit dem im Beschwerd... mehr lesen...
1 Mit dem im Beschwerdeverfahren ergangenen Erkenntnis des Landesverwaltungsgerichts Vorarlberg vom 7. September 2021 wurde über den Einschreiter nach § 40 Abs. 2 Epidemiegesetz 1950 (EpiG) eine Geldstrafe von 200 Euro sowie für den Fall der Uneinbringlichkeit eine Ersatzfreiheitsstrafe verhängt. Im Erkenntnis wurde darauf hingewiesen, dass gemäß § 25a Abs. 4 VwGG eine Revision wegen Verletzung in Rechten gemäß Art. 133 Abs. 6 Z 1 B-VG nicht zulässig sei. Mit dem im Beschwerdev... mehr lesen...
1 Mit dem im Beschwerdeverfahren ergangenen Erkenntnis des Landesverwaltungsgerichts Vorarlberg vom 7. September 2021 wurde über den Einschreiter nach § 40 Abs. 2 Epidemiegesetz 1950 (EpiG) eine Geldstrafe von 200 Euro sowie für den Fall der Uneinbringlichkeit eine Ersatzfreiheitsstrafe verhängt. Im Erkenntnis wurde darauf hingewiesen, dass gemäß § 25a Abs. 4 VwGG eine Revision wegen Verletzung in Rechten gemäß Art. 133 Abs. 6 Z 1 B-VG nicht zulässig sei. Mit dem im Beschwerdev... mehr lesen...
1 Über den Revisionswerber wurden mit Straferkenntnis der belangten Behörde vom 10. November 2020 wegen Übertretung des § 8 Abs. 4 StVO gemäß § 99 Abs. 3 lit. a StVO eine Geld- sowie eine Ersatzfreiheitsstrafe verhängt. Über den Revisionswerber wurden mit Straferkenntnis der belangten Behörde vom 10. November 2020 wegen Übertretung des Paragraph 8, Absatz 4, StVO gemäß Paragraph 99, Absatz 3, Litera a, StVO eine Geld- sowie eine Ersatzfreiheitsstrafe verhängt. 2 Die geg... mehr lesen...
1 Über den Revisionswerber wurden mit Straferkenntnis der belangten Behörde vom 10. November 2020 wegen Übertretung des § 8 Abs. 4 StVO gemäß § 99 Abs. 3 lit. a StVO eine Geld- sowie eine Ersatzfreiheitsstrafe verhängt. Über den Revisionswerber wurden mit Straferkenntnis der belangten Behörde vom 10. November 2020 wegen Übertretung des Paragraph 8, Absatz 4, StVO gemäß Paragraph 99, Absatz 3, Litera a, StVO eine Geld- sowie eine Ersatzfreiheitsstrafe verhängt. 2 Die geg... mehr lesen...
1 Gemäß § 25a Abs. 4 VwGG ist eine Revision wegen Verletzung in Rechten (Art. 133 Abs. 6 Z 1 B-VG) nicht zulässig, wenn in einer Verwaltungsstrafsache 1. eine Geldstrafe von bis zu € 750,-- und keine Freiheitsstrafe verhängt werden durfte und 2. im Erkenntnis eine Geldstrafe von bis zu € 400,-- verhängt wurde. Gemäß Paragraph 25 a, Absatz 4, VwGG ist eine Revision wegen Verletzung in Rechten (Artikel 133, Absatz 6, Ziffer eins, B-VG) nicht zulässig, wenn in einer Verwaltungsstr... mehr lesen...
1 Gemäß § 25a Abs. 4 VwGG ist eine Revision wegen Verletzung in Rechten (Art. 133 Abs. 6 Z 1 B-VG) nicht zulässig, wenn in einer Verwaltungsstrafsache 1. eine Geldstrafe von bis zu € 750,-- und keine Freiheitsstrafe verhängt werden durfte und 2. im Erkenntnis eine Geldstrafe von bis zu € 400,-- verhängt wurde. Gemäß Paragraph 25 a, Absatz 4, VwGG ist eine Revision wegen Verletzung in Rechten (Artikel 133, Absatz 6, Ziffer eins, B-VG) nicht zulässig, wenn in einer Verwaltungsstr... mehr lesen...
1 Mit dem angefochtenen Erkenntnis wurde die Beschwerde der Revisionswerberin gegen das Straferkenntnis der belangten Behörde vom 28. April 2021, mit dem die Revisionswerberin einer Übertretung gemäß § 3 Abs. 1 iVm § 8 Abs. 2 Z 1 COVID-19-Maßnahmengesetz iVm § 5 Abs. 1 Z 2 der 4. COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung schuldig erkannt und über sie eine Geldstrafe von 50 Euro (im Nichteinbringungsfall eine Ersatzfreiheitsstrafe von 14 Stunden) verhängt worden war, als unbegründet ab... mehr lesen...
1 Mit dem angefochtenen Erkenntnis wurde die Beschwerde des Revisionswerbers gegen das Straferkenntnis der belangten Behörde vom 25. Jänner 2021, mit dem der Revisionswerber einer Übertretung gemäß § 68 Abs. 2 lit. n iVm § 45 Abs. 1 und 2 Vorarlberger Jagdgesetz schuldig erkannt und über ihn eine Geldstrafe von 300 Euro (im Nichteinbringungsfall eine Ersatzfreiheitsstrafe von sechs Tagen und sechs Stunden) verhängt worden war, als unbegründet abgewiesen. Mit dem angefochtenen E... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §16 Abs1 VwGG §25a Abs4 Z1 VStG § 16 heute VStG § 16 gültig ab 01.02.1991 VwGG § 25a heute VwGG § 25a gültig ab 21.07.2023 ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof82/02 Gesundheitsrecht allgemein
Norm: COVID-19-MaßnahmenG 2020 §8 Abs2 Z1COVID-19-MaßnahmenG 2020 §8 Abs2 Z2EpidemieG 1950 §40 Abs2 VwGG §25a Abs4 VwGG §25a Abs4 Z1 VwGG §34 Abs1 VwGG § 25a heute VwGG § 25a gültig ab 21.07.2023 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 88/2023 ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof82/02 Gesundheitsrecht allgemein
Norm: COVID-19-MaßnahmenG 2020 §8 Abs2 Z1COVID-19-MaßnahmenG 2020 §8 Abs2 Z2EpidemieG 1950 §40 Abs2 VwGG §25a Abs4 VwGG §25a Abs4 Z1 VwGG §34 Abs1 VwGG § 25a heute VwGG § 25a gültig ab 21.07.2023 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 88/2023 ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof82/02 Gesundheitsrecht allgemein
Norm: COVID-19-MaßnahmenG 2020 §8 Abs2 Z1COVID-19-MaßnahmenG 2020 §8 Abs2 Z2 VwGG §25a Abs4 VwGG §25a Abs4 Z1 VwGG §34 Abs1 VwGG § 25a heute VwGG § 25a gültig ab 21.07.2023 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 88/2023 VwGG § 25... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof82/02 Gesundheitsrecht allgemein
Norm: COVID-19-MaßnahmenG 2020 §8 Abs2 Z1COVID-19-MaßnahmenG 2020 §8 Abs2 Z2 VwGG §25a Abs4 VwGG §25a Abs4 Z1 VwGG §34 Abs1 VwGG § 25a heute VwGG § 25a gültig ab 21.07.2023 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 88/2023 VwGG § 25... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §16 Abs1 VwGG §25a Abs4 Z1 VStG § 16 heute VStG § 16 gültig ab 01.02.1991 VwGG § 25a heute VwGG § 25a gültig ab 21.07.2023 ... mehr lesen...
1 Mit dem angefochtenen Erkenntnis wurde die Beschwerde der Revisionswerberin gegen das Straferkenntnis der belangten Behörde vom 22. Juni 2021, mit dem die Revisionswerberin einer Übertretung gemäß § 40 Abs. 2 iVm § 15 Epidemiegesetz 1950 iVm § 13 Abs. 1 und § 13 Abs. 4 Z 1 der 4. COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung schuldig erkannt und über sie eine Geldstrafe von 200 Euro (im Nichteinbringungsfall eine Ersatzfreiheitsstrafe von 67 Stunden) verhängt worden war, als unbegründet... mehr lesen...
1 Mit dem angefochtenen Erkenntnis wurde die Beschwerde der Revisionswerberin gegen das Straferkenntnis der belangten Behörde vom 22. Juni 2021, mit dem die Revisionswerberin einer Übertretung gemäß § 40 Abs. 2 iVm § 15 Epidemiegesetz 1950 iVm § 13 Abs. 1 und § 13 Abs. 4 Z 1 der 4. COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung schuldig erkannt und über sie eine Geldstrafe von 200 Euro (im Nichteinbringungsfall eine Ersatzfreiheitsstrafe von 67 Stunden) verhängt worden war, als unbegründet... mehr lesen...
1 Mit dem angefochtenen Erkenntnis wurde die Beschwerde der Revisionswerberin gegen das Straferkenntnis der belangten Behörde vom 23. Juni 2021, mit dem die Revisionswerberin einer Übertretung gemäß § 3 Abs. 1 iVm § 8 Abs. 2 Z 1 COVID-19-Maßnahmengesetz iVm § 5 Abs. 1 Z 2 und Abs. 5 Z 2 der 4. COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung schuldig erkannt und über sie eine Geldstrafe von 150 Euro (im Nichteinbringungsfall eine Ersatzfreiheitsstrafe von 43 Stunden) verhängt worden war, als... mehr lesen...
1 Mit dem angefochtenen Erkenntnis wurde die Beschwerde der Revisionswerberin gegen das Straferkenntnis der belangten Behörde vom 23. Juni 2021, mit dem die Revisionswerberin einer Übertretung gemäß § 3 Abs. 1 iVm § 8 Abs. 2 Z 1 COVID-19-Maßnahmengesetz iVm § 5 Abs. 1 Z 2 und Abs. 5 Z 2 der 4. COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung schuldig erkannt und über sie eine Geldstrafe von 150 Euro (im Nichteinbringungsfall eine Ersatzfreiheitsstrafe von 43 Stunden) verhängt worden war, als... mehr lesen...
1 Mit Straferkenntnis der belangten Behörde vom 6. Oktober 2021 wurden über den Revisionswerber gemäß § 40 Abs. 2 Epidemiegesetz 1950 (EpiG) zwei Verwaltungsstrafen von je 120 Euro (für den Fall der Uneinbringlichkeit Ersatzfreiheitsstrafen von je vier Stunden) verhängt. Mit Straferkenntnis der belangten Behörde vom 6. Oktober 2021 wurden über den Revisionswerber gemäß Paragraph 40, Absatz 2, Epidemiegesetz 1950 (EpiG) zwei Verwaltungsstrafen von je 120 Euro (für den Fall der U... mehr lesen...
1 Mit Straferkenntnis der belangten Behörde vom 6. Oktober 2021 wurden über den Revisionswerber gemäß § 40 Abs. 2 Epidemiegesetz 1950 (EpiG) zwei Verwaltungsstrafen von je 120 Euro (für den Fall der Uneinbringlichkeit Ersatzfreiheitsstrafen von je vier Stunden) verhängt. Mit Straferkenntnis der belangten Behörde vom 6. Oktober 2021 wurden über den Revisionswerber gemäß Paragraph 40, Absatz 2, Epidemiegesetz 1950 (EpiG) zwei Verwaltungsstrafen von je 120 Euro (für den Fall der U... mehr lesen...
1 Mit Erkenntnis des Landesverwaltungsgerichtes Vorarlberg (Verwaltungsgericht) wurde über den Einschreiter wegen Übertretung des § 40 Abs. 2 Epidemiegesetz 1950 (EpiG) eine Geld- sowie eine Ersatzfreiheitsstrafe verhängt und ein Verfahrenskostenbeitrag gemäß § 52 VwGVG vorgeschrieben. Der Einschreiter wurde in der Rechtsmittelbelehrung des Erkenntnisses u.a. darauf hingewiesen, dass er innerhalb von sechs Wochen ab der Zustellung eine Beschwerde an den Verfassungsgerichtshof e... mehr lesen...
1 Mit Erkenntnis des Landesverwaltungsgerichtes Vorarlberg (Verwaltungsgericht) wurde über den Einschreiter wegen Übertretung des § 40 Abs. 2 Epidemiegesetz 1950 (EpiG) eine Geld- sowie eine Ersatzfreiheitsstrafe verhängt und ein Verfahrenskostenbeitrag gemäß § 52 VwGVG vorgeschrieben. Der Einschreiter wurde in der Rechtsmittelbelehrung des Erkenntnisses u.a. darauf hingewiesen, dass er innerhalb von sechs Wochen ab der Zustellung eine Beschwerde an den Verfassungsgerichtshof e... mehr lesen...
1 Mit Erkenntnis des Landesverwaltungsgerichtes Vorarlberg (Verwaltungsgericht) wurde über den Einschreiter wegen Übertretung des § 40 Abs. 2 Epidemiegesetz 1950 (EpiG) eine Geld- sowie eine Ersatzfreiheitsstrafe verhängt und ein Verfahrenskostenbeitrag gemäß § 52 VwGVG vorgeschrieben. Der Einschreiter wurde in der Rechtsmittelbelehrung des Erkenntnisses u.a. darauf hingewiesen, dass er innerhalb von sechs Wochen ab der Zustellung eine Beschwerde an den Verfassungsgerichtshof e... mehr lesen...
1 Mit Erkenntnis des Landesverwaltungsgerichtes Vorarlberg (Verwaltungsgericht) wurde über den Einschreiter wegen Übertretung des § 40 Abs. 2 Epidemiegesetz 1950 (EpiG) eine Geld- sowie eine Ersatzfreiheitsstrafe verhängt und ein Verfahrenskostenbeitrag gemäß § 52 VwGVG vorgeschrieben. Der Einschreiter wurde in der Rechtsmittelbelehrung des Erkenntnisses u.a. darauf hingewiesen, dass er innerhalb von sechs Wochen ab der Zustellung eine Beschwerde an den Verfassungsgerichtshof e... mehr lesen...
1 Mit Erkenntnis des Landesverwaltungsgerichtes Vorarlberg (Verwaltungsgericht) wurde über die Einschreiterin wegen Übertretung des § 40 Abs. 2 Epidemiegesetz 1950 (EpiG) eine Geld- sowie eine Ersatzfreiheitsstrafe verhängt und ein Verfahrenskostenbeitrag gemäß § 52 VwGVG vorgeschrieben. Die Einschreiterin wurde in der Rechtsmittelbelehrung des Erkenntnisses u.a. darauf hingewiesen, dass sie innerhalb von sechs Wochen ab der Zustellung eine Beschwerde an den Verfassungsgerichts... mehr lesen...
1 Mit Erkenntnis des Landesverwaltungsgerichtes Vorarlberg (Verwaltungsgericht) wurde über die Einschreiterin wegen Übertretung des § 40 Abs. 2 Epidemiegesetz 1950 (EpiG) eine Geld- sowie eine Ersatzfreiheitsstrafe verhängt und ein Verfahrenskostenbeitrag gemäß § 52 VwGVG vorgeschrieben. Die Einschreiterin wurde in der Rechtsmittelbelehrung des Erkenntnisses u.a. darauf hingewiesen, dass sie innerhalb von sechs Wochen ab der Zustellung eine Beschwerde an den Verfassungsgerichts... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof82/02 Gesundheitsrecht allgemein
Norm: COVID-19-MaßnahmenG 2020 §8 Abs2 Z2EpidemieG 1950 §40 Abs2 VwGG §25a Abs4 VwGG §25a Abs4 Z1 VwGG §34 Abs1 VwGG § 25a heute VwGG § 25a gültig ab 21.07.2023 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 88/2023 VwGG § 25a gültig von... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof82/02 Gesundheitsrecht allgemein
Norm: COVID-19-MaßnahmenG 2020 §8 Abs2 Z2EpidemieG 1950 §40 Abs2 VwGG §25a Abs4 VwGG §25a Abs4 Z1 VwGG §34 Abs1 VwGG § 25a heute VwGG § 25a gültig ab 21.07.2023 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 88/2023 VwGG § 25a gültig von... mehr lesen...
1 Gemäß § 25a Abs. 4 VwGG ist eine Revision wegen Verletzung in Rechten (Art. 133 Abs. 6 Z 1 B-VG) nicht zulässig, wenn in einer Verwaltungsstrafsache 1. eine Geldstrafe von bis zu € 750,-- und keine Freiheitsstrafe verhängt werden durfte und 2. im Erkenntnis eine Geldstrafe von bis zu € 400,-- verhängt wurde. Gemäß Paragraph 25 a, Absatz 4, VwGG ist eine Revision wegen Verletzung in Rechten (Artikel 133, Absatz 6, Ziffer eins, B-VG) nicht zulässig, wenn in einer Verwaltungsstr... mehr lesen...