Die Revision wird zurückgewiesen. Nach Art. 133 Abs. 4 B-VG ist gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Nach § 34... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof83 Naturschutz Umweltschutz
Norm: ALSAG 1989 §10ALSAG 1989 §3 Abs1 Z1 litb idF 2004/I/136B-VG Art133 Abs4 idF 2012/I/051VwGG §25a Abs4 idF 2013/I/033VwGG §34 Abs1 idF 2013/I/033 Beachte Abgegangen hievon mit verstärktem Senat (demonstrative Auflistung):Ro 2019/13/0006 E 27.03.2019 VS RS 1;Ro 2019/13/0006 E 27.03.2019 VS RS 2;(RIS: abwh) ... mehr lesen...
A. Mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Neunkirchen vom 18. Jänner 2013 wurde dem Revisionswerber zur Last gelegt, er habe am 1. Juli 2012 (in der Zeit von 14.22 Uhr bis 14.26 Uhr) in der Genossenschaftsjagd N, Wald M, im Revierteil "P", als jagdfremde Person mit einem Motocross - Motorrad ohne amtliches Kennzeichen mit hohem Tempo dieses Waldgebiet (insbesondere den Revierteil) durchquert, was zu einer Beunruhigung und Störung des Wildes geführt habe, obwohl jagdfremden Perso... mehr lesen...
A. Mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Neunkirchen vom 18. Jänner 2013 wurde dem Revisionswerber zur Last gelegt, er habe am 1. Juli 2012 (in der Zeit von 14.22 Uhr bis 14.26 Uhr) in der Genossenschaftsjagd N, Wald M, im Revierteil "P", als jagdfremde Person mit einem Motocross - Motorrad ohne amtliches Kennzeichen mit hohem Tempo dieses Waldgebiet (insbesondere den Revierteil) durchquert, was zu einer Beunruhigung und Störung des Wildes geführt habe, obwohl jagdfremden Perso... mehr lesen...