Entscheidungen zu § 25a Abs. 4 VwGG

Verwaltungsgerichtshof

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Entscheidungen 241-270 von 645

TE Vwgh Beschluss 2022/9/13 Ra 2022/03/0207

1        Aus dem angefochtenen Beschluss ergibt sich, dass der Revisionswerber mit Straferkenntnis der belangten Behörde vom 26. April 2022 unter anderem einer Übertretung des § 1 Abs. 1 Z 2 Wiener Landes-Sicherheitsgesetz - WLSG schuldig erkannt und über ihn deswegen eine Geldstrafe in der Höhe von € 300,-- (Ersatzfreiheitsstrafe drei Tage) verhängt wurde. Aus dem angefochtenen Beschluss ergibt sich, dass der Revisionswerber mit Straferkenntnis der belangten Behörde vom 26. April 20... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Beschluss | 13.09.2022

TE Vwgh Beschluss 2022/9/12 Ra 2022/02/0171

1        Gemäß § 25a Abs. 4 VwGG ist eine Revision wegen Verletzung in Rechten (Art. 133 Abs. 6 Z 1 B-VG) nicht zulässig, wenn in einer Verwaltungsstrafsache 1. eine Geldstrafe von bis zu € 750,-- und keine Freiheitsstrafe verhängt werden durfte und 2. im Erkenntnis eine Geldstrafe von bis zu € 400,-- verhängt wurde. Gemäß Paragraph 25 a, Absatz 4, VwGG ist eine Revision wegen Verletzung in Rechten (Artikel 133, Absatz 6, Ziffer eins, B-VG) nicht zulässig, wenn in einer Verwaltungsst... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Beschluss | 12.09.2022

TE Vwgh Beschluss 2022/9/12 Ra 2022/02/0171

1        Gemäß § 25a Abs. 4 VwGG ist eine Revision wegen Verletzung in Rechten (Art. 133 Abs. 6 Z 1 B-VG) nicht zulässig, wenn in einer Verwaltungsstrafsache 1. eine Geldstrafe von bis zu € 750,-- und keine Freiheitsstrafe verhängt werden durfte und 2. im Erkenntnis eine Geldstrafe von bis zu € 400,-- verhängt wurde. Gemäß Paragraph 25 a, Absatz 4, VwGG ist eine Revision wegen Verletzung in Rechten (Artikel 133, Absatz 6, Ziffer eins, B-VG) nicht zulässig, wenn in einer Verwaltungsst... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Beschluss | 12.09.2022

TE Vwgh Beschluss 2022/9/2 Ra 2022/09/0105

1        Mit den im Beschwerdeverfahren ergangenen angefochtenen Erkenntnissen verhängte das Verwaltungsgericht Wien über den Revisionswerber 1. zu VGW-031/085/11091/2021 gemäß § 8 Abs. 2 COVID-19-Maßnahmengesetz, BGBl. I. Nr. 12/2020 in der Fassung BGBl. I Nr. 104/2020, eine Geldstrafe von 50 Euro (für den Fall der Uneinbringlichkeit eine Ersatzfreiheitsstrafe) und 2. zu VGW-031/085/11089/2021 gemäß § 40 Abs. 2 Epidemiegesetz 1950, BGBl. I Nr. 186/1950 in der Fassung BGBl. I Nr. 136/... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Beschluss | 02.09.2022

TE Vwgh Beschluss 2022/9/2 Ra 2022/09/0105

1        Mit den im Beschwerdeverfahren ergangenen angefochtenen Erkenntnissen verhängte das Verwaltungsgericht Wien über den Revisionswerber 1. zu VGW-031/085/11091/2021 gemäß § 8 Abs. 2 COVID-19-Maßnahmengesetz, BGBl. I. Nr. 12/2020 in der Fassung BGBl. I Nr. 104/2020, eine Geldstrafe von 50 Euro (für den Fall der Uneinbringlichkeit eine Ersatzfreiheitsstrafe) und 2. zu VGW-031/085/11089/2021 gemäß § 40 Abs. 2 Epidemiegesetz 1950, BGBl. I Nr. 186/1950 in der Fassung BGBl. I Nr. 136/... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Beschluss | 02.09.2022

TE Vwgh Beschluss 2022/9/1 Ra 2021/03/0086

1        Mit Straferkenntnis der belangten Behörde vom 7. Oktober 2020 wurde der Revisionswerber einer Übertretung des § 23 Abs. 2 Z 3 iVm § 17 Abs. 2 Güterbeförderungsgesetz 1959 (GütBefG) schuldig erkannt und über ihn nach § 23 Abs. 2 GütBefG eine Geldstrafe von 100 Euro sowie eine Ersatzfreiheitsstrafe im Nichteinbringungsfall von einem Tag und 22 Stunden verhängt. Die dagegen vom Revisionswerber erhobene Beschwerde hat das Verwaltungsgericht mit Beschluss vom 28. Dezember 2020 als... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Beschluss | 01.09.2022

RS Vwgh 2022/9/1 Ra 2021/03/0086

Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §25a Abs4 VwGG § 25a heute VwGG § 25a gültig ab 21.07.2023 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 88/2023 VwGG § 25a gültig von 01.01.2017 bis 20.07.2023 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 24/2017 ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 01.09.2022

TE Vwgh Beschluss 2022/9/1 Ra 2022/16/0080

1        Mit dem angefochtenen Erkenntnis wies das Bundesfinanzgericht die Beschwerde des Revisionswerbers gegen zwei Straferkenntnisse des Magistrats der Stadt Wien vom 24. März 2022, mit denen gegenüber dem Revisionswerber wegen Verwaltungsübertretungen gemäß § 5 Abs. 2 der (Wiener) Parkometerabgabeverordnung iVm § 4 Abs. 1 des (Wiener) Parkometergesetzes 2006 jeweils eine Geldstrafe iHv 140 € und für den Fall der Uneinbringlichkeit eine Ersatzfreiheitsstrafe von 1 Tag und 9 Stunden... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Beschluss | 01.09.2022

TE Vwgh Beschluss 2022/9/1 Ra 2022/16/0080

1        Mit dem angefochtenen Erkenntnis wies das Bundesfinanzgericht die Beschwerde des Revisionswerbers gegen zwei Straferkenntnisse des Magistrats der Stadt Wien vom 24. März 2022, mit denen gegenüber dem Revisionswerber wegen Verwaltungsübertretungen gemäß § 5 Abs. 2 der (Wiener) Parkometerabgabeverordnung iVm § 4 Abs. 1 des (Wiener) Parkometergesetzes 2006 jeweils eine Geldstrafe iHv 140 € und für den Fall der Uneinbringlichkeit eine Ersatzfreiheitsstrafe von 1 Tag und 9 Stunden... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Beschluss | 01.09.2022

TE Vwgh Beschluss 2022/9/1 Ra 2022/03/0204

1        Mit dem angefochtenen Erkenntnis wurde die Beschwerde des Revisionswerbers gegen ein Straferkenntnis der belangten Behörde vom 28. Februar 2022, mit der der Revisionswerber einer Übertretung gemäß § 40 Abs. 2 EpiG iVm § 2 Abs. 1, § 14 Abs. 1 Z 2 und Abs. 2 der 5. COVID-19-Notmaßnahmenverordnung schuldig erkannt und über ihn eine Geldstrafe von 150 Euro (bzw. eine Ersatzfreiheitsstrafe) verhängt worden war, als unbegründet abgewiesen. Mit dem angefochtenen Erkenntnis wurde die... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Beschluss | 01.09.2022

TE Vwgh Beschluss 2022/9/1 Ra 2022/03/0205

1        Mit Straferkenntnis der belangten Behörde vom 28. Februar 2022 war dem Revisionswerber eine Übertretung des § 14 Abs. 1 Z 1, Abs. 2 der 5. COVID-19-Notmaßnahmenverordnung angelastet und über ihn deshalb eine Geldstrafe nach § 40 Abs. 2 EpiG in Höhe von 150 Euro verhängt worden. Mit Straferkenntnis der belangten Behörde vom 28. Februar 2022 war dem Revisionswerber eine Übertretung des Paragraph 14, Absatz eins, Ziffer eins,, Absatz 2, der 5. COVID-19-Notmaßnahmenverordnung ang... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Beschluss | 01.09.2022

TE Vwgh Beschluss 2022/8/30 Ra 2022/09/0085

1        Mit dem im Beschwerdeverfahren ergangenen Erkenntnis vom 14. Jänner 2022 verhängte das Verwaltungsgericht Wien über den Revisionswerber wegen Übertretungen nach § 13 Abs. 4 erster Satz und Abs. 4 Z 1, in Verbindung mit § 13 Abs. 3 Z 2 und § 15 4. COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung in Verbindung mit § 40 Abs. 2 Epidemiegesetz 1950 (EpiG) nach § 40 Abs. 2 EpiG zwei Geldstrafen von je 80 Euro sowie für den Fall der Uneinbringlichkeit Ersatzfreiheitsstrafen. Mit dem im Beschwerde... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Beschluss | 30.08.2022

RS Vwgh 2022/8/30 Ra 2022/09/0085

Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof19/05 Menschenrechte
Norm: B-VG Art133 Abs4 B-VG Art133 Abs6 Z1 B-VG Art144 Abs3MRKZP 07te Art2 VwGG §25a Abs4 VwGG §34 Abs1 B-VG Art. 133 heute B-VG Art. 133 gültig von 01.01.2019 bis 24.05.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 138/2017 ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 30.08.2022

TE Vwgh Beschluss 2022/8/29 Ra 2022/02/0148

1        Gemäß § 25a Abs. 4 VwGG ist eine Revision wegen Verletzung in Rechten (Art. 133 Abs. 6 Z 1 B-VG) nicht zulässig, wenn in einer Verwaltungsstrafsache 1. eine Geldstrafe von bis zu € 750,-- und keine Freiheitsstrafe verhängt werden durfte und 2. im Erkenntnis eine Geldstrafe von bis zu € 400,-- verhängt wurde. Gemäß Paragraph 25 a, Absatz 4, VwGG ist eine Revision wegen Verletzung in Rechten (Artikel 133, Absatz 6, Ziffer eins, B-VG) nicht zulässig, wenn in einer Verwaltungsstr... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Beschluss | 29.08.2022

TE Vwgh Beschluss 2022/8/29 Ra 2022/02/0149

1        Gemäß § 25a Abs. 4 VwGG ist eine Revision wegen Verletzung in Rechten (Art. 133 Abs. 6 Z 1 B-VG) nicht zulässig, wenn in einer Verwaltungsstrafsache 1. eine Geldstrafe von bis zu € 750,-- und keine Freiheitsstrafe verhängt werden durfte und 2. im Erkenntnis eine Geldstrafe von bis zu € 400,-- verhängt wurde. Gemäß Paragraph 25 a, Absatz 4, VwGG ist eine Revision wegen Verletzung in Rechten (Artikel 133, Absatz 6, Ziffer eins, B-VG) nicht zulässig, wenn in einer Verwaltungsstr... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Beschluss | 29.08.2022

TE Vwgh Beschluss 2022/8/29 Ra 2022/02/0151

1        Gemäß § 25a Abs. 4 VwGG ist eine Revision wegen Verletzung in Rechten (Art. 133 Abs. 6 Z 1 B-VG) nicht zulässig, wenn in einer Verwaltungsstrafsache 1. eine Geldstrafe von bis zu € 750,-- und keine Freiheitsstrafe verhängt werden durfte und 2. im Erkenntnis eine Geldstrafe von bis zu € 400,-- verhängt wurde. Gemäß Paragraph 25 a, Absatz 4, VwGG ist eine Revision wegen Verletzung in Rechten (Artikel 133, Absatz 6, Ziffer eins, B-VG) nicht zulässig, wenn in einer Verwaltungsstr... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Beschluss | 29.08.2022

TE Vwgh Beschluss 2022/8/29 Ra 2022/02/0151

1        Gemäß § 25a Abs. 4 VwGG ist eine Revision wegen Verletzung in Rechten (Art. 133 Abs. 6 Z 1 B-VG) nicht zulässig, wenn in einer Verwaltungsstrafsache 1. eine Geldstrafe von bis zu € 750,-- und keine Freiheitsstrafe verhängt werden durfte und 2. im Erkenntnis eine Geldstrafe von bis zu € 400,-- verhängt wurde. Gemäß Paragraph 25 a, Absatz 4, VwGG ist eine Revision wegen Verletzung in Rechten (Artikel 133, Absatz 6, Ziffer eins, B-VG) nicht zulässig, wenn in einer Verwaltungsstr... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Beschluss | 29.08.2022

TE Vwgh Beschluss 2022/8/29 Ra 2022/02/0152

1        Gemäß § 25a Abs. 4 VwGG ist eine Revision wegen Verletzung in Rechten (Art. 133 Abs. 6 Z 1 B-VG) nicht zulässig, wenn in einer Verwaltungsstrafsache 1. eine Geldstrafe von bis zu € 750,-- und keine Freiheitsstrafe verhängt werden durfte und 2. im Erkenntnis eine Geldstrafe von bis zu € 400,-- verhängt wurde. Gemäß Paragraph 25 a, Absatz 4, VwGG ist eine Revision wegen Verletzung in Rechten (Artikel 133, Absatz 6, Ziffer eins, B-VG) nicht zulässig, wenn in einer Verwaltungsstr... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Beschluss | 29.08.2022

TE Vwgh Beschluss 2022/8/29 Ra 2022/02/0152

1        Gemäß § 25a Abs. 4 VwGG ist eine Revision wegen Verletzung in Rechten (Art. 133 Abs. 6 Z 1 B-VG) nicht zulässig, wenn in einer Verwaltungsstrafsache 1. eine Geldstrafe von bis zu € 750,-- und keine Freiheitsstrafe verhängt werden durfte und 2. im Erkenntnis eine Geldstrafe von bis zu € 400,-- verhängt wurde. Gemäß Paragraph 25 a, Absatz 4, VwGG ist eine Revision wegen Verletzung in Rechten (Artikel 133, Absatz 6, Ziffer eins, B-VG) nicht zulässig, wenn in einer Verwaltungsstr... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Beschluss | 29.08.2022

TE Vwgh Beschluss 2022/8/29 Ra 2022/02/0157

1        Mit Strafverfügung der Landespolizeidirektion Wien vom 30. April 2021 wurde über die Einschreiterin wegen Übertretung des § 52 lit. a Z 10a StVO gemäß § 99 Abs. 3 lit. a StVO eine Geld- sowie eine Ersatzfreiheitsstrafe verhängt. Mit Strafverfügung der Landespolizeidirektion Wien vom 30. April 2021 wurde über die Einschreiterin wegen Übertretung des Paragraph 52, Litera a, Ziffer 10 a, StVO gemäß Paragraph 99, Absatz 3, Litera a, StVO eine Geld- sowie eine Ersatzfreiheitsstraf... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Beschluss | 29.08.2022

TE Vwgh Beschluss 2022/8/29 Ra 2022/02/0148

1        Gemäß § 25a Abs. 4 VwGG ist eine Revision wegen Verletzung in Rechten (Art. 133 Abs. 6 Z 1 B-VG) nicht zulässig, wenn in einer Verwaltungsstrafsache 1. eine Geldstrafe von bis zu € 750,-- und keine Freiheitsstrafe verhängt werden durfte und 2. im Erkenntnis eine Geldstrafe von bis zu € 400,-- verhängt wurde. Gemäß Paragraph 25 a, Absatz 4, VwGG ist eine Revision wegen Verletzung in Rechten (Artikel 133, Absatz 6, Ziffer eins, B-VG) nicht zulässig, wenn in einer Verwaltungsstr... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Beschluss | 29.08.2022

TE Vwgh Beschluss 2022/8/29 Ra 2022/02/0149

1        Gemäß § 25a Abs. 4 VwGG ist eine Revision wegen Verletzung in Rechten (Art. 133 Abs. 6 Z 1 B-VG) nicht zulässig, wenn in einer Verwaltungsstrafsache 1. eine Geldstrafe von bis zu € 750,-- und keine Freiheitsstrafe verhängt werden durfte und 2. im Erkenntnis eine Geldstrafe von bis zu € 400,-- verhängt wurde. Gemäß Paragraph 25 a, Absatz 4, VwGG ist eine Revision wegen Verletzung in Rechten (Artikel 133, Absatz 6, Ziffer eins, B-VG) nicht zulässig, wenn in einer Verwaltungsstr... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Beschluss | 29.08.2022

TE Vwgh Beschluss 2022/8/25 Ra 2022/01/0208

1        Mit dem angefochtenen Erkenntnis wurde der Revisionswerber in der Sache - soweit vorliegend relevant - wegen Übertretung des § 81 Abs. 1 erster Satz Sicherheitspolizeigesetz (SPG) schuldig erkannt, über ihn eine Geldstrafe in der Höhe von € 250,00 sowie eine Ersatzfreiheitsstrafe von 72 Stunden verhängt, der Revisionswerber zu einem Kostenbeitrag verpflichtet und eine Revision für unzulässig erklärt. Mit dem angefochtenen Erkenntnis wurde der Revisionswerber in der Sache - so... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Beschluss | 25.08.2022

TE Vwgh Beschluss 2022/8/22 Ra 2022/03/0161

1        Mit dem angefochtenen Beschluss hat das Verwaltungsgericht das Verfahren über die Beschwerde des Revisionswerbers gegen ein Straferkenntnis der belangten Behörde betreffend Verwaltungsübertretungen nach dem WLSG und dem SPG wegen Zurückziehung der Beschwerde eingestellt. Die Revision an den Verwaltungsgerichtshof wurde für nicht zulässig erklärt. 2        Dagegen richtet sich der vom Verwaltungsgericht als außerordentliche Revision behandelte und als solche vorgelegte „Widerr... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Beschluss | 22.08.2022

TE Vwgh Beschluss 2022/8/8 Ra 2022/02/0065

1 Mit den hg. Beschlüssen vom 18. Mai 2022 wurde einerseits die Revision gemäß § 25a Abs. 4 VwGG wegen absoluter Unzulässigkeit zurückgewiesen (Ra 2022/02/0065-4) und der Antrag auf Verfahrenshilfe abgewiesen (Ra 2022/02/0065-5). Mit den hg. Beschlüssen vom 18. Mai 2022 wurde einerseits die Revision gemäß Paragraph 25 a, Absatz 4, VwGG wegen absoluter Unzulässigkeit zurückgewiesen (Ra 2022/02/0065-4) und der Antrag auf Verfahrenshilfe abgewiesen (Ra 2022/02/0065-5). 2 Die nun geg... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Beschluss | 08.08.2022

TE Vwgh Beschluss 2022/8/4 Ra 2022/03/0193

1 Mit Straferkenntnis der belangten Behörde vom 9. März 2022 (Spruchpunkt 1.) wurde der Revisionswerber einer Übertretung des § 4 der 5. COVID-19-Notmaßnahmenverordnung, BGBl. II Nr. 475/2021 idF BGBl. II Nr. 511/2021, iVm § 8 Abs. 2 Z 2, § 4 Abs. 1 COVID-19-Maßnahmengesetz schuldig erkannt, weil er am 2. Dezember 2021 um 9:35 Uhr an einem näher bestimmten Ort einen Tankstellenshop - sohin einen öffentlichen Ort in einem geschlossenen Raum - betreten und dabei keine Maske im Sinne d... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Beschluss | 04.08.2022

RS Vwgh 2022/8/1 Ra 2022/03/0194

Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VwGG §25a Abs4VwGVG 2014 §40 VwGG § 25a heute VwGG § 25a gültig ab 21.07.2023 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 88/2023 VwGG § 25a gültig von 01.01.2017 bis 20.07.2023 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 24/2017 ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 01.08.2022

RS Vwgh 2022/8/1 Ra 2022/03/0196

Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VwGG §25a Abs4VwGVG 2014 §32 VwGG § 25a heute VwGG § 25a gültig ab 21.07.2023 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 88/2023 VwGG § 25a gültig von 01.01.2017 bis 20.07.2023 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 24/2017 ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 01.08.2022

TE Vwgh Beschluss 2022/8/1 Ra 2022/03/0194

1 Mit Straferkenntnis der belangten Behörde vom 7. Oktober 2021 wurde der Revisionswerber einer Übertretung des § 28 des Salzburger Landessicherheitsgesetzes schuldig erkannt, weil er zu näher bestimmter Zeit an einem näher bestimmten Ort in ungebührlicher Weise störenden Lärm erregt habe. Über den Revisionswerber wurde nach dieser Bestimmung eine Geldstrafe von 100 Euro sowie eine Ersatzfreiheitsstrafe verhängt. Mit Straferkenntnis der belangten Behörde vom 7. Oktober 2021 wurde de... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Beschluss | 01.08.2022

TE Vwgh Beschluss 2022/8/1 Ra 2022/03/0195

1 Mit dem angefochtenen Erkenntnis wurden Beschwerden des Revisionswerbers gegen Straferkenntnisse der belangten Behörde vom 4. Jänner 2022, mit denen der Revisionswerber jeweils einer Übertretung gemäß § 28 erster Satz Salzburger Landessicherheitsgesetz (ungebührliche Erregung störenden Lärms) schuldig erkannt und über ihn Geldstrafen von jeweils 100 Euro (im Nichteinbringungsfall Ersatzfreiheitsstrafen) verhängt worden war, als unbegründet abgewiesen. Mit dem angefochtenen Erkennt... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Beschluss | 01.08.2022

Entscheidungen 241-270 von 645

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