Index: 90 Straßenverkehrsrecht, Kraftfahrrecht90/02 Kraftfahrgesetz 1967, Führerscheingesetz40 Verwaltungsverfahren40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: KFG §101 Abs1 liteKFG §102 Abs1KFG §134 Abs1 VStG §5 VStG § 5 heute VStG § 5 gültig ab 01.01.2019 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 57/2018 VSt... mehr lesen...
Index: 40.01.09 Verwaltungsstrafgesetz 199190.02.02 Führerscheingesetz
Norm: FSG §1 Abs3 FSG §37 Abs4 Z1 VStG §5 FSG § 1 heute FSG § 1 gültig ab 01.09.2026 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 18/2026 FSG § 1 gültig von 01.05.2026 bis 31.08.2026 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 17... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: GewO 1994 §94 Z69 VStG §5 GewO 1994 § 94 heute GewO 1994 § 94 gültig ab 17.10.2017 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 94/2017 GewO 1994 § 94 gültig von 29.03.2016 bis 16.10.2017 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 155/2015... mehr lesen...
1. Im angefochtenen Straferkenntnis wurde dem Beschuldigten vorgeworfen, er habe am 26.01.2008 um 14.45 Uhr in K, vom P Richtung „B“ und „B“ in Richtung G-Rhütte zur Piste Nr 4a mit einem Snowboard 1.) Wiederbewaldungsflächen (unterhalb der Lawinenverbauung) und Neubewaldungsflächen, deren Bewuchs eine Höhe von 3 Meter noch nicht erreicht habe (Bereich „B“) befahren, obwohl das Benutzen solcher Flächen zu Erholungszwecken verboten sei, sowie 2.) als jagdfremde Person jagdliches... mehr lesen...
Norm: ForstG §4 Abs1 VStG §5 ForstG § 4 heute ForstG § 4 gültig ab 16.07.2004 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 83/2004 ForstG § 4 gültig von 01.06.2002 bis 15.07.2004 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 59/2002 ForstG § 4 gültig von 01.01.1976 bi... mehr lesen...
1. Mit dem angefochtenen Bescheid wurde dem Berufungswerber gemäß den §§ 24 Abs 1 Z 1, 7 Abs 1 und 3 Z 1 sowie 26 Abs 1 des Führerscheingesetzes (FSG) die Lenkberechtigung für die Klasse(n) A, B, C, E, F und G für die Dauer von vier Monaten, gerechnet ab der Zustellung des erstinstanzlichen Bescheides, somit bis einschließlich X.X.2010 entzogen. Gleichzeitig wurde dem Berufungswerber gemäß § 32 Abs 1 Z 1 FSG das Lenken von Motorfahrrädern, vierrädrigen Leichtkraftfahrzeugen und... mehr lesen...
Norm: FSG §26 Abs1 Z2 VStG §5 FSG § 26 heute FSG § 26 gültig ab 01.09.2026 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 18/2026 FSG § 26 gültig von 24.04.2026 bis 31.08.2026 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 17/2026 FSG § 26 gültig von 01.09.2021 bis 23.04... mehr lesen...
Begründung: Mit dem angefochtenen Straferkenntnis wird dem Beschuldigten ein Übertretung des Salzburger Baupolizeigesetzes (Sbg. BauPolG) zur Last gelegt. Der
Spruch: lautet: "Herr Dr. Franz M., geb. … hat als handelsrechtlicher Geschäftsführer und somit als das gem. § 9 Verwaltungsstrafgesetz 1991 zur Vertretung nach außen berufene Organ der Immobilien Bauträger GmbH, welche unbeschränkt haftende Gesellschaft der S. B. Ges.m.b.H. & Co OG ist, für diese Gesellschaft als Bauherr ... mehr lesen...
Rechtssatz: Der Beschuldigte brachte vor, er habe nie selbst aktiv die Fahrzeugschlüssel seiner Lebensgefährtin (Lenkerin) übergeben. Es sei so gewesen, dass der Schlüssel bzw möglicherweise sogar zwei Schlüssel zu Hause im gemeinsamen Haushalt gelegen seien. Er selbst habe sich nicht darum gekümmert, wer dann mit dem Pkw gefahren sei. Er sei mit dem gegenständlichen Pkw fast nie gefahren, weil ihm die meiste Zeit ein Firmenfahrzeug zur Verfügung stehe. Von diesem Sachverhalt ausgehend ist... mehr lesen...
1. Im angefochtenen Straferkenntnis wurde dem Beschuldigten vorgeworfen, er habe am 21.4.2008 um 12.30 Uhr in F, Gasthaus R, als Zulassungsbesitzer eines näher bezeichneten Pkw diesen Frau B F zum Lenken überlassen, obwohl diese keine von der Behörde erteilte Lenkberechtigung besitze. Das Fahrzeug sei zum angeführten Zeitpunkt am angeführten Ort von der genannten Person gelenkt worden. Die Bezirkshauptmannschaft erblickte hierin eine Übertretung des § 103 Abs 1 Z 3 lit a KFG. E... mehr lesen...
Der Spruch: des Bescheides der Bürgermeisterin der Stadt Innsbruck vom 07.03.2008 zu Zahl II-STR-03473e/2006 betreffend K. D., M., lautet wie folgt: ?Gemäß § 45 Abs 1 Z 2 des Verwaltungsstrafgesetzes 1991 wird das Verwaltungsstrafverfahren gegen Herrn K. D. hinsichtlich des Vorwurfes: Sie, Herr K. D., haben es als Miteigentümer an der Erbengemeinschaft M. F., geborene H., mit Sitz in I., bzw als Miteigentümer an der Verlassenschaft nach M. F., geborene H., mit Sitz in I., zu vertreten, da... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Straferkenntnis wurde der Berufungswerberin zur Last gelegt: ?Sie haben das mehrspurige Kraftfahrzeug mit dem behördlichen Kennzeichen W-86 am 4.5.2007 um 16:41 Uhr in WIEN, A-Gasse in einer gebührenpflichtigen Kurzparkzone abgestellt, ohne für seine Kennzeichnung mit einem richtig entwerteten Parkschein gesorgt zu haben. Im Fahrzeug befand sich lediglich ein ungültiger Parkschein mit der Nummer 374173ZG. Demnach haben Sie die Parkometerabgabe hinterzogen. Sie haben d... mehr lesen...
Rechtssatz: Wenn sich die Behörde mit der Rechtfertigung des Berufungswerbers nicht auseinandergesetzt hat, kann diese nicht als ?Schutzbehauptung? abgetan werden. mehr lesen...
Die Bezirkshauptmannschaft Jennersdorf legte dem Berufungswerber im angefochtenen Straferkenntnis zur Last, am 21.08.2006 um 13.35 Uhr, als Lenker des PKW mit dem Kennzeichen *** im Gemeindegebiet von Neuhaus am Klausenbach auf der B 58 den Grenzübertritt von Slowenien nach Österreich über die Grenzkontrollstelle Bonisdorf vorgenommen zu haben und es dabei als Grenzkontrollpflichtiger unterlassen zu haben, sich ohne unnötigen Aufschub an der dafür vorgesehene Stelle innerhalb des Grenzkont... mehr lesen...
Rechtssatz: Der Berufungswerber beabsichtigte, an einer Außengrenze von Slowenien nach Österreich den Grenzübertritt (Einreise) an der Grenzkontrollstelle Bonisdorf vorzunehmen. Er war daher verpflichtet, sich im Zuge des zur Tatzeit vorgenommenen Grenzübertritts der Grenzkontrolle zu stellen. Der Berufungswerber vermeinte nun dieser Pflicht entsprochen zu haben, indem er kurz an der Haltelinie beim Amtsgebäude anhielt. Da er keinen Polizeibeamten erblickte habe, habe er weiterfahren dürfe... mehr lesen...
Rechtssatz: Mit dem Hinweis, dass sie sich vor Errichtung eines Flugdaches bei der Bezirksbauernkammer erkundigt hätte, wo ihr mitgeteilt worden sei, dass dafür keine baubehördliche Bewilligung erforderlich wäre, kann die Beschuldigte ein fehlendes Verschulden nicht darlegen, zumal solche Mitteilungen allenfalls nur dann beachtlich sind, wenn sie von der zuständigen Baubehörde erteilt worden sind. Schlagworte Beachtlichkeit von Auskünften im Bauverfahren, fehlendes Verschulden, baubeh... mehr lesen...
Rechtssatz: Das gegenständliche Fahrzeug war trotz des Umstandes, dass die Bauartgeschwindigkeit weitaus höher als 45 km/h betrug, als Motorfahrrad statt als Leichtmotorrad zum Verkehr zugelassen. Die gegenständliche Verwaltungsübertretung (Lenken ohne Lenkberechtigung) ist als Ungehorsamsdelikt zu qualifizieren In einem solchen Fall besteht von vornherein die Vermutung eines Verschuldens (in Form fahrlässigen Verhaltens) des Täters, welche aber von ihm widerlegt werden kann. Ein solches W... mehr lesen...
1. Im angefochtenen Straferkenntnis wurde dem Beschuldigten vorgeworfen, er habe am 16.4.2005 gegen 13.10 Uhr in B-G auf der Wstraße, Fahrtrichtung F, ein näher bezeichnetes Fahrzeug gelenkt, obwohl er nicht im Besitze einer gültigen Lenkberechtigung für Leichtmotorräder gewesen sei. Die Bezirkshauptmannschaft erblickte hierin eine Übertretung des § 37 Abs 1 FSG iVm den §§ 1 Abs 3 und 2 Abs 1 Z 1 FSG. Es wurde eine Geldstrafe von 363 Euro verhängt und für den Fall ihrer Uneinbr... mehr lesen...
1. Im angefochtenen Straferkenntnis wurde dem Beschuldigten vorgeworfen, er habe am 16.4.2005 gegen 13.10 Uhr in B-G auf der Wstraße, Fahrtrichtung F, ein näher bezeichnetes Fahrzeug gelenkt, obwohl er nicht im Besitze einer gültigen Lenkberechtigung für Leichtmotorräder gewesen sei. Die Bezirkshauptmannschaft erblickte hierin eine Übertretung des § 37 Abs 1 FSG iVm den §§ 1 Abs 3 und 2 Abs 1 Z 1 FSG. Es wurde eine Geldstrafe von 363 Euro verhängt und für den Fall ihrer Uneinbr... mehr lesen...
Rechtssatz: Der Beschuldigte hat in seiner Berufung vorgebracht, er habe sich vor Fahrtantritt darüber informiert, dass das Mautgerät ordnungsgemäß eingestellt sei; dies sei ihm vom Arbeitgeber bejaht worden. Dem ist die Bestimmung des § 8 Abs 2 BStMG entgegenzuhalten, wonach sich der Lenker bei Verwendung von Geräten zur elektronischen Entrichtung der Maut vor, während und nach jeder Fahrt auf Mautstrecken der Funktionsfähigkeit dieser Geräte zu vergewissern und Funktionsstörungen unverzü... mehr lesen...
1. Im angefochtenen Straferkenntnis wurde dem Beschuldigten vorgeworfen, er habe am 24.8.2005 um 8.18 Uhr ein mehrspuriges Kraftfahrzeug mit einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 Tonnen (Sattelzugfahrzeug mit Auflieger) auf der Arlbergschnellstraße S 16, Höhe km 61,470 in Bings-Bludenz gelenkt, und dabei eine Mautstrecke benützt, ohne die fahrleistungsabhängige Maut ordnungsgemäß (eingestellte Achsenanzahl: 2, ermittelte Achsenanzahl: 4) entrichtet zu haben. ... mehr lesen...
Rechtssatz: Gemäß § 15 Abs.1 Z7 des Oö. Hundehaltegesetzes 2002, LGBl. Nr. 147/2002, begeht diejenige Person eine Verwaltungsübertretung und ist mit Geldstrafe bis zu 7.000 Euro zu bestrafen, die ua. gegen behördliche Anordnungen gemäß § 8 verstößt. Gemäß § 8 Abs.1 des Oö. Hundehaltegesetzes 2002 hat der Bürgermeister oder die Bürgermeisterin mit Bescheid bestimmte Anordnungen für das Halten eines Hundes zu treffen, wenn bekannt wird, dass durch die Hundehaltung Personen über ein zumutbare... mehr lesen...
Rechtssatz: Legt der Beschuldigte ? und wird dies auch durch die eidesstättige Erklärung des verunfallten Arbeitnehmers bestätigt ? schlüssig und nachvollziehbar dar, dass der Arbeitnehmer keinerlei Auftrag hatte, das Vordach zu betreten und bestand im Hinblick auf die zu erledigenden Arbeiten auch keinerlei Veranlassung, dass der Arbeitnehmer zwecks Durchführung von Arbeiten das Vordach betritt und überdies der Zugang zum Vordach durch ein Eisengitter abgesichert war, kann somit darin ein... mehr lesen...
Die Bezirkshauptmannschaft Oberwart legte dem Berufungswerber im angefochtenen Straferkenntnis zur Last, am 18 02 2004 um 09 02 Uhr als Lenker eines mehrspurigen Kraftfahrzeuges bis 3,5 t höchstzulässiges Gesamtgewicht, nämlich des PKW Mazda mit dem Kennzeichen ***, die Mautstrecke im Gemeindegebiet von 7411 Loipersdorf auf der A2, Höhe Streckenkilometer 105,500, Autobahnraststation Loipersdorf, benützt zu haben, ohne die nach § 10 BStMG geschuldete zeitabhängige Maut ordnungsgemäß entrich... mehr lesen...
Rechtssatz: Der Berufungswerber brachte vor, dass eine Mautpflicht deswegen nicht bestanden hätte, weil eine Kennzeichnung im Sinne des § 1 Abs 3 BStMG vom Gemeindeweg kommend nicht vorhanden war. Dem ist entgegenzuhalten, dass dies dem Wortlaut des § 1 Abs 3 BStMG nicht zu entnehmen war. In den Erl Bem zur RV zum BStMG (1139 d B, XXI GP) wurde zu § 1 ausdrücklich ausgeführt, dass die Mautpflicht bereits unmittelbar aufgrund des Gesetzes bestehe. Der in § 1 Abs 3 BStMG vorgesehenen Beschil... mehr lesen...
Rechtssatz: Der Verwaltungsgerichtshof zieht in seiner Judikatur zum Bundesstraßenfinanzierungsgesetz (vgl VwGH 20 04 2004, Zl 2001/06/0120) zur Auslegung des Begriffs der Bundesstraße § 3 BStG heran. Nach Ansicht des Verwaltungsgerichtshofes gibt es keine Hinweise dafür, dass der Gesetzgeber im BStFG auf einen anderen Begriff der Bundesstraße abstellen wollte. Dafür, dass dies der Gesetzgeber mit der Einführung des BStMG ändern wollte, gibt es nun ebenfalls keinerlei Hinweise. In den erlä... mehr lesen...
Die Bezirkshauptmannschaft X hat gegen Herrn M***** S********* das Straferkenntnis vom 13. August 2003, Zl 3-****-**, erlassen. Unter Punkt 1 dieses Bescheides wurde dem Beschuldigten zur Last gelegt, er habe als Arbeitgeber die Ausländerin A****** N*****, geb 5.11.1974, zumindest am 20.2.2003, gegen 11,30 Uhr in **** T******, im Berggasthaus am E*** ?W*****-***?, entgegen § 3 AuslBG beschäftigt, obwohl für diese weder eine Beschäftigungsbewilligung erteilt, noch eine Anzeigebestätigung (§... mehr lesen...
Rechtssatz: Auch der Zeitdruck in einer günstigen Saisonlage rechtfertigt nicht die Begehung von Verwaltungsübertretungen durch illegale Ausländerbeschäftigung. Zuletzt aktualisiert am 07.07.2008 mehr lesen...
Rechtssatz: Der objektive Sachverhalt der bewilligungslosen Beschäftigung ist gegeben, wenn ein Ausländer, welcher im Rahmen seines Studienaufenthaltes in Europa (teils in Italien und teils in Österreich) in einzelnen American Football Spielen mitspielt und seine Kenntnisse als Football Trainer zur Verfügung stellt, auch wenn dies lediglich gegen Unterkunft und Essensbons, finanziert durch Sponsorengelder, in einem Zeitraum von 21.03.2002 bis 22.08.2003 am Wochenende erfolgte. Ebenso ist... mehr lesen...
Rechtssatz: Die Mitwirkungspflicht des Beschuldigten erfordert es nicht nur konkrete Behauptungen aufzustellen, sondern dafür auch entsprechende Beweise anzubieten (vgl. Erkenntnis vom 28.9.1988, Zl. 88/02/0030). Dieser Pflicht ist dann nicht entsprochen, wenn der Beschuldigte in Beeinspruchung der Strafverfügung lediglich ausführt, das angeführte Fahrzeug zur Tatzeit nicht gelenkt zu haben. Schlagworte Geschwindigkeit, Geschwindigkeitsüberschreitung, Höchstgeschwindigkeitsüberschreit... mehr lesen...