Mit dem angefochtenen Straferkenntnis wurde der Beschuldigte mit vier Geldstrafen im Ausmaß von jeweils S 25.000,-- (Ersatzfreiheitsstrafe jeweils 5 Tage) gemäß §3 Abs1 iVm §2 Abs1 Z1 lita AuslBG bestraft. Dem Beschuldigten wurde zur Last gelegt, er habe als Arbeitgeber mit dem Sitz in **** B** V***** am ** * **** die rumänischen Staatsangehörigen A M A (Spruchpunkt 1), G G l (Spruchpunkt 2), D I alias V (Spruchpunkt 3) und B G (Spruchpunkt 4) ohne die erforderlichen arbeitsmarktrechtliche... mehr lesen...
Rechtssatz: Eine falsche Rechtsauskunft durch einen Rechtsanwalt ist kein Entschuldigungsgrund. Lediglich die Erteilung einer falschen Rechtsauskunft durch eine zuständige Stelle kann einen Entschuldigungsgrund darstellen. mehr lesen...
1. Im angefochtenen Straferkenntnis wurde dem Beschuldigten vorgeworfen, er habe 1.) am 8.5.2001 um 23.55 Uhr und 2.) am 10.5.2001 um 17.35 Uhr, jeweils einen näher bezeichneten Pkw auf jeweils näher angeführten Straßen gelenkt, obwohl ihm die Lenkberechtigung mit näher bezeichnetem Bescheid der Bezirkshauptmannschaft B entzogen worden sei. Die Bezirkshauptmannschaft erblickte Übertretungen des § 37 Abs 1 iVm § 1 Abs 3 Führerscheingesetz. Es wurden Geldstrafen von jeweils ATS 1... mehr lesen...
Rechtssatz: Der objektive Tatbestand der Übertretung (Lenken eines Kfz trotz Entzug der Lenkberechtigung) wurde durch den Beschuldigten bei beiden Fahrten erfüllt. Die Strafbarkeit eines Verhaltens setzt aber grundsätzlich auch ein Verschulden des Beschuldigten voraus. Ein solches Verschulden konnte aber erst ab dem Zeitpunkt vorliegen, ab dem der Beschuldigte vom Bescheid über die Entziehung der Lenkberechtigung Kenntnis erlangt hatte bzw erlangen hätte müssen. Eine solche Kenntnis hatte... mehr lesen...
1. Im angefochtenen Straferkenntnis wurde dem Beschuldigten vorgeworfen, er habe entgegen der Baubewilligung der Marktgemeinde L vom 23.9.1996, Zl 131-9/62/1996, auf dem Grundstück Nr XXX KG L im Zeitraum vom 23.9.1996 bis 20.12.1996 (baubehördlicher Überprüfungszeitpunkt) eine Doppelwohnhaushälfte so errichtet, dass die Trauflinie um 0,75 m höher gebaut worden sei, die Firsthöhe statt ca 8 m nunmehr 9,25 m über Gelände betrage, die Dachneigung statt 25O nunmehr 30O , an der sü... mehr lesen...
Rechtssatz: Der Beschuldigte argumentiert, er habe darauf vertrauen dürfen, dass konzessionierte Professionisten (Baufirma und Architekt) eine gesetzeskonforme Vorgangsweise einhalten würden. Nach dem Baugesetz hat aber primär der Bauherr und nicht der Baubeauftragte darauf zu achten, dass ein Gebäude gemäß der Baubewilligung hergestellt wird. Eine Abwälzung der strafrechtlichen Verantwortung auf andere Personen ohne gesetzliche Grundlage ist dabei nicht möglich. Insbesondere könnte auch e... mehr lesen...
Begründung: 1. Das angefochtene Straferkenntnis des Magistrates der Stadt Wien vom 23.12.1997 ist gegen den nunmehrigen Berufungswerber als Beschuldigten gerichtet und enthält folgenden
Spruch: "Sie haben als Verantwortlicher und somit als zur Vertretung nach außen Berufener des Zulassungsbesitzers (I-gesmbH u CO KG) des Kraftfahrzeuges (Anhängers) mit dem behördlichen Kennzeichen W-21 dem schriftlichen Verlangen der Behörde vom 01.09.1997, zugestellt am 06.10.1997, nicht entsprochen, da d... mehr lesen...
Rechtssatz: Gegenstand des Verfahrens ist ausschließlich die Frage, ob, trotz fehlerhafter Adressierung auf dem Kuvert, der Berufungswerber als der iSd § 9 Abs 1 VStG zur Vertretung der GesmbH & Co KG, welche Zulassungsbesitzerin ist, nach außen Berufene zu Recht wegen der Nichterteilung der Lenkerauskunft durch diese bestraft wurde. Voraussetzung dafür ist, daß die Lenkeranfrage rechtswirksam an die GesmbH & Co KG zugestellt wurde und damit deren Verpflichtung zur Erteilung der Le... mehr lesen...
1. Im angefochtenen Straferkenntnis wurde dem Beschuldigten vorgeworfen, er habe sich im Zeitraum zwischen 2.12.1992 und 17.10.1996 als Fremder nicht rechtmäßig im Bundesgebiet (H, B) aufgehalten, weil ihm von der Behörde kein Sichtvermerk erteilt worden sei und weil er weder eine Aufenthaltsbewilligung nach dem Aufenthaltsgesetz besessen noch ihm eine Aufenthaltsberechtigung nach dem Asylgesetz zugestanden habe. Die Bezirkshauptmannschaft erblickte hierin eine Übertretung des ... mehr lesen...
Rechtssatz: Im vorliegenden Fall wurde der Beschuldigte im Jahre 1992 - er war damals 15 Jahre allt - von seinen Eltern nach Österreich gebracht. Diese Entscheidung wurde von den Eltern getroffen und war vom Willen des Beschuldigten unabhängig, wenngleich es klar ist, daß der Beschuldigte dieser Anordnung der Eltern ohne weiteres entsprochen hat. Die Einreise und auch der Aufenthalt des Beschuldigten im Tatzeitraum waren rechtswidrig, da er über keine aufenthaltsrechtliche Bewilligung im S... mehr lesen...
Begründung: 1. Das angefochtene Straferkenntnis hat folgenden
Spruch: "Sie haben es als handelsrechtlicher Geschäftführer und somit als zur Vertretung nach außen berufenes Organ der B-gesmbH zu verantworten, daß diese Gesellschaft als Arbeitgeber mit Sitz in Wien, T-gasse, welcher als Tatort anzusehen ist, von 13.02.1995 bis 27.02.1995 in Br, Baustelle Wohnsiedlung R-gasse, den Ausländer Mirko B, Staatsangehörigkeit: Kroatien, als Fassader zur Durchführung von Vollwärmeschutzarbeiten besch... mehr lesen...
Rechtssatz: Der BW hätte bei Beachtung der notwendigen und im Hinblick auf seine Stellung als handelsrechtlicher Geschäftsführer einer Baugesellschaft auch zumutbaren Sorgfalt zumindest mit der Möglichkeit rechnen können, daß Herr Anto B die mit der B-gesmbH getroffene Vereinbarung einer leistungsabhängigen Entlohnung dazu nutzen werde, die Fassadenarbeiten nicht alleine fertigzustellen, sondern Helfer für die Erbringung der Arbeitsleistung heranzuziehen. mehr lesen...
Rechtssatz: Ungeachtet des Umstandes, daß die Entlohnung dieses Arbeitnehmers am wirtschaftlichen Erfolg seiner Tätigkeit orientiert war, handelt es sich dennoch um einen Dienstnehmer. Seine Tätigkeit begründete nicht die Stellung eines selbständigen Unternehmers, da er kein unternehmerisches Risiko trug und die mit der Tätigkeit verbundenen Kosten offenkundig unmittelbar vom Auftraggeber getragen wurden und diesem gegenüber auch ein wirtschaftliches Abhängigkeitsverhältnis bestand. Die Tä... mehr lesen...
Rechtssatz: Gemäß § 42 Abs.1 StVO 1960 ist an Samstagen von 15.00 Uhr bis 24.00 Uhr und an Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen von 00.00 Uhr bis 22.00 Uhr das Befahren von Straßen mit Lastkraftwagen mit Anhänger verboten, wenn das höchste zulässige Gesamtgewicht des Lastkraftwagens oder des Anhängers mehr als 3,5 t beträgt; ausgenommen sind die Beförderung von Milch sowie unaufschiebbare Fahrten mit Lastkraftwagen des Bundesheeres mit Anhänger. Gemäß § 99 Abs.2a leg.cit. begeht eine Verw... mehr lesen...
Rechtssatz: Der Beschuldigte, der nicht in Abrede gestellt hat, daß der im Straferkenntnis näher bezeichnete Wein in seiner Weinkellerei gelagert wurde, erachtet sich allein deshalb zu Unrecht bestraft, weil er sich für das In-Verkehr-Bringen der betreffenden Weinflaschen nicht für verantwortlich erachtet. Vielmehr vertritt er die Ansicht, daß hiefür der Weinproduzent zur Verantwortung gezogen werden müsse. Diese Ansicht trifft jedoch nicht zu. Der Begriff des In-Verkehr-Bringens umfaßt nä... mehr lesen...
Rechtssatz: Der Bw ist unbestritten Zulassungsbesitzer des tatgegenständlichen Fahrzeuges und er hat auch unbestritten die von der BH R verlangte Auskunft gemäß § 103 Abs.2 KFG 1967 nicht erteilt. Der Bw rechtfertigt sich damit, daß er zur Auskunftserteilung nicht verpflichtet gewesen wäre, zumal die Aufforderung nicht ihm sondern seinem Rechtsvertreter zugestellt worden wäre. Diesbezüglich habe jedoch ein Vertretungsverhältnis nicht bestanden, die Vertretung habe sich ausschließlich auf d... mehr lesen...
Rechtssatz: Die Beschäftigung eines Au-Pair-Mädchens ist als dienstnehmerähnliches Verhältnis anzusehen. Es handelt sich dabei um junge Ausländer, die für einen gewissen Zeitraum gegen Kost und Quartier und allenfalls ein regelmäßiges Taschengeld im Haushalt beschäftigt werden. Dabei handelt es sich um eine Beschäftigung im Sinne des Ausländerbeschäftigungsgesetzes und bedarf ein solches Au-Pair-Verhältnis auf Seite des Beschäftigenden einer Beschäftigungsbewilligung nach dem Gesetz (vgl V... mehr lesen...
Rechtssatz: Um dem Vorwurf schuldhafter Verstöße gegen das Ausländerbeschäftigungsgesetz zu entgehen, ist der Arbeitgeber verpflichtet, sich einschlägig zu informieren und allenfalls den Nachweis zu erbringen, unrichtige amtliche Rechtsauskünfte hätten zu seinem objektiv rechtswidrigen Handeln geführt. Informationsblätter von Au-Pair Vermittlungsbüros stellen keine derartige amtliche Rechtsauskunft dar. Für das Ausmaß dieser Sorgfaltspflicht ist ein objektiv-normativer Maßstab anzulegen. ... mehr lesen...
Rechtssatz: In subjektiver Hinsicht verlangt die dem Beschuldigten vorgeworfene Übertretung die Schuldform des Vorsatzes. Vorsätzlich handelt, wer einen Sachverhalt verwirklichen will, der einem gesetzlichen Tatbild entspricht. Für vorsätzliches Handeln genügt es aber, wenn der Täter die Verwirklichung des gesetzlichen Tatbildes ,ernstlich für möglich hält und sich mit ihr abfindet". Unter Zugrundelegung des vorliegenden Sachverhaltes ist davon auszugehen, daß der Beschuldigte die Erfüllun... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Straferkenntnis wurde dem Beschuldigten vorgeworfen, er habe als handelsrechtlicher Geschäftsführer der C********* Werke F**** v. F********* AG, N*********** Straße ** und N********* Straße ***, **** W** N******* zu verantworten, daß am 30.03.1994 die Bestimmungen des Chemikaliengesetzes übertreten worden seien, da 1. bei den angeführten Importprodukten die Einstufung unterlassen worden sei, 2. bei diesen Produkten die ordnungsgemäße Kennzeichnung unterlassen worden s... mehr lesen...
Rechtssatz: Ist eine ausdrückliche Bestellung von verantwortlichen Beauftragten nach §9 Abs2 VStG nicht erfolgt, dann ist das Vorstandsmitglied einer AG strafrechtlich verantwortlich. Der Umstand, daß für einzelne Geschäftsbereiche jeweils eigene Leiter bestellt wurden, die diesen Geschäftsbereich sodann selbstständig betreut haben, bewirkt für sich genommen noch nicht, daß der Beschuldigte somit für in diesen Bereichen begangene Verwaltungsübertretungen nicht mehr verantwortlich bzw. en... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft xx vom 28. November 1994, Zl 3-****-93, wurde über den Berufungswerber wegen Übertretung des §20 Abs2 StVO 1960 nach §99 Abs3 lita legcit eine Geldstrafe in der Höhe von S 2.000,-- (Ersatzfreiheitsstrafe: 120 Stunden) verhängt. Im Spruch: dieses Straferkenntnisses wurde es als erwiesen angesehen, daß der Berufungswerber am 15.8.1993 um 10.00 Uhr im Gemeindegebiet xx, Bundesstraße B *, Km **,***, Richtung xx, mit dem PKW mit de... mehr lesen...
Rechtssatz: Bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 46 km/h (146 km/h statt 100 km/h) ist ein vorsätzliches Verhalten anzunehmen. mehr lesen...
Rechtssatz: Der Verfahrensgrundsatz, daß die Verwaltungsstrafbehörde von Amts wegen vorzugehen hat, befreit die Partei nicht von der Verpflichtung zur Ermittlung des maßgebenden Sachverhaltes beizutragen (vgl Erkenntnis vom 26.5.89, Zahl: 89/18/0043). Dabei kann die Verwaltungsstrafbehörde ohne Verletzung von Verfahrensvorschriften aus dem Untätigbleiben des Zulassungsbesitzers im Verwaltungsstrafverfahren gegenüber dem Vorwurf eines bestimmten strafbaren Verhaltens im Rahmen ihrer freien ... mehr lesen...
Rechtssatz: Zweck der Bestimmungen gemäß § 62 Abs 1 BArbSchV (BGBl Nr 267/94) ist es sicherzustellen, daß die Arbeiter bei der Durchführung ihrer Arbeiten entsprechend geschützt sind. Das ist dann nicht der Fall, wenn ein verunfallter Arbeitnehmer beim Ablängen der Schalbretter mit der Motorsäge, weil kein Schutzgerüst oder Fangnetz vorhanden und der Arbeitnehmer weiters nicht durch Anseilen unter Benützung eines Sicherheitsgürtels gegen Absturz gesichert war, zu Absturz kam. Der Beschuldi... mehr lesen...
Rechtssatz: Für die Einhaltung der Verwaltungsvorschriften durch juristische Personen oder Personengemeinschaften ohne Rechtspersönlichkeit ist, sofern die Verwaltungsvorschriften nicht anderes bestimmen und soweit nicht verantwortliche Beauftragte (Abs.2) bestellt sind, strafrechtlich verantwortlich, wer zur Vertretung nach außen berufen ist (§ 9 Abs.1 VStG). Die zur Vertretung nach außen Berufenen sind berechtigt, aus ihrem Kreis eine oder mehrere Personen als verantwortliche Beauftragte... mehr lesen...
Mit dem bekämpften Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft xx vom 27.3.1995, Zl 3-*****-93, wurde über Herrn H****** S****** in seiner Eigenschaft als Vorstandsmitglied und damit als zur Vertretung nach außen berufenes Organ der Firma M***** W*********** AG mit dem Sitz in W** N****** wegen zweier Übertretungen der Bestimmung der §23 Abs3 Allgemeine Arbeitnehmerschutzverordnung (AAV), BGBl Nr 218/1983 idgF eine Geldstrafe von 2 x je S 2.000,-- (Ersatzfreiheitsstrafe im Nichteinbringungs... mehr lesen...
Rechtssatz: Der Verfahrensgrundsatz, daß die Verwaltungsstrafbehörde von Amts wegen vorzugehen hat, befreit die Partei nicht von der Verpflichtung zur Ermittlung des maßgeblichen Sachverhaltes beizutragen. Die Verwaltungsstrafbehörde kann ohne Verletzung von Verfahrensvorschriften aus dem Untätigbleiben des Zulassungsbesitzers im Verwaltungsstrafverfahren gegenüber dem Vorwurf eines bestimmten strafbaren Verhaltens im Rahmen ihrer freien Beweiswürdigung den Schluß ableiten, der Zulassungsb... mehr lesen...
Rechtssatz: Nach § 5 Abs.1 VStG genügt zur Strafbarkeit bereits fahrlässiges Verhalten. Fahrlässigkeit ist bei Zuwiderhandeln gegen ein Verbot oder bei Nichtbefolgung eines Gebotes dann ohne weiteres anzunehmen, wenn zum Tatbestand einer Verwaltungsübertretung der Eintritt eines Schadens oder einer Gefahr nicht gehört und der Täter nicht glaubhaft macht, daß ihn an der Verletzung der Verwaltungsvorschrift kein Verschulden trifft. Zur Frage des Ausmaßes der objektiven Sorgfaltspflicht spric... mehr lesen...
Rechtssatz: Mit seinem Vorbringen bestreitet der Berufungswerber, Lenker gewesen zu sein und den objektiven Tatbestand dieser als Ungehorsamsdelikt zu qualifizierenden Verwaltungsübertretung gesetzt zu haben. Beweise hiefür legte er nicht vor. Er benannte nicht einmal jene Person, die das Fahrzeug seiner Behauptung nach gelenkt haben könnte. Es ist unter dem Blickwinkel des § 5 VStG zu prüfen, ob den Beschuldigten im Rahmen der Mitwirkungspflicht die Verpflichtung trifft, sich freizubeweis... mehr lesen...