Rechtssatz: Nichteinhaltung eines objektiv unmöglich zu erfüllenden, aber unbekämpft gebliebenen und daher rechtskräftigen Abschußplanes begründet zwar die Tatbestandsmäßigkeit des dem Beschwerdeführer zur Last gelegten Verhaltens, schließt jedoch dessen Verschulden aus. Stattgabe. mehr lesen...
Rechtssatz: Waldeigentümer oder sonstige Verfügungsberechtigte trifft eine schon aus der Waldbewirtschaftung und Waldnutzung entstehende wesentlich weitere Verantwortung als andere Personen, so daß der Waldeigentümer oder der sonstige Verfügungsberechtigte auch schon dann gegen das Verbot des § 17 Abs 1 Forstgesetz 1975 verstößt, wenn er schuldhaft die Verwendung seines Waldbodens zu anderen Zwecken als für solche der Waldkultur durch dritte Personen abzuwehren, unterläßt. Das Forstgesetz ... mehr lesen...
Rechtssatz: Dem Kärntner Jagdgesetz ist nicht zu entnehmen, daß der Jagdausübungsberechtigte für allfällige Verfehlungen seiner Jagdgäste in verwaltungsstrafrechtlicher Hinsicht zu haften hätte. mehr lesen...
Rechtssatz: Bei einer Kartoffelernte, die offensichtlich mehrere Wochen dauert, muß von vornherein damit gerechnet werden, daß es zu Regentagen kommt, wodurch keine regelmäßige, sondern eine stoßweise Anlieferung erfolgt. Dazu kommt, daß im gegenständlichen Fall - entgegen den Berufungsausführungen - die Arbeitnehmer die Mehrarbeit nicht sporadisch zu Stoßzeiten erbracht haben. Es wurde nämlich an allen Tagen im Monat August (außer Wochenenden) jeweils Arbeitnehmer zur Mehrarbeit herangezo... mehr lesen...
Rechtssatz: Die Unkenntnis eines Gesetzes kann nur dann als unverschuldet angesehen werden, wenn jemand die Verwaltungsvorschrift trotz Anwendung der nach seinen Verhältnissen erforderlichen Sorgfalt unbekannt geblieben ist. Auch guter Glaube kann den angeführten Schuldausschließungsgrund dann nicht herstellen, wenn es Sache der Partei ist, sich mit den einschlägigen Vorschriften vertraut zu machen. War für den Dienstgeber aus dem Beschäftigungsbewilligungsbescheid für den Ausländer unmißv... mehr lesen...
Rechtssatz: Selbst wenn die Beschuldigte den Fahrer des LKW's hinsichtlich des Verbotes der Überladung belehrt, so exkulpiert dies allein dann nicht, wenn nicht die Einhaltung dieser Belehrungen stichprobenartig kontrolliert wird. Der Hinweis des Beschuldigten, der LKW-Lenker hat eigenmächtig gehandelt, begründet das Indiz, daß durch die Beschuldigte nicht sämtliche Vorkehrungen getroffen wurden, die mit gutem Grund die Hintanhaltung von Überladungen zu erwarten lassen bzw sie sich allenfa... mehr lesen...
Rechtssatz: Im Falle der Vertretung durch einen Rechtsanwalt ist die Erstbehörde nicht gehalten, auch der Beschuldigten Parteiengehör zu gewähren, wenn deren Rechtsvertreter Akteneinsicht genommen hat. Keine Mutwillensstrafe trotz aktenwidriger Behauptung der Nichtgewährung des Parteiengehörs gegen die Beschuligte bzw. deren Rechtsvertreter, weil dies gemäß § 33 Abs. 3 VStG ausgeschlossen ist. Hinreichende Konkretisierung iSd § 44a Z. 1 VStG, wenn der Beschuldigten zur Last gelegt wird, di... mehr lesen...
Rechtssatz: Erzeugt eine Firma, in welcher der Beschuldigte handelsrechtlicher Geschäftsführer ist, Lebensmittel (hier "Putenspezialitäten"), und werden diese einer Firma verkauft, wobei letztere die Falschbezeichnung "Diese Putenspezialität ist besonders kalorienarm" vor dem Detailverkauf an der Ware anbringt, so kann dem Beschuldigte der Tatvorwurf der falschen Bezeichnung nicht gemacht werden (Einstellung des Verfahrens). mehr lesen...
Begründung: Auf Grund des erstinstanzlichen Straferkenntnisses erging am 24.3.1993 gegen den Beschuldigten ein Straferkenntnis mit folgender Tatanlastung: "Sie haben am 16.1.1993 um 05.00 Uhr in Wien, F-str, Fahrtrichtung J-str das Kfz W-10 durch Öffnen der Lenkradsperre und Zurückrollenlassen gelenkt, ohne im Besitze einer hiefür erforderlichen Lenkerberechtigung gewesen zu sein. Sie haben dadurch folgende Rechtsvorschrift verletzt: §64/1 KfG" Wegen dieser Verwaltungsübertretung wurde ein... mehr lesen...
Rechtssatz: Wird bei einem KFZ der Zündschlüssel in das Zündschloß gesteckt, um die Lenkradsperre aufzuheben, die Handbremse geöffnet und das KFZ 2 m rückwärts rollengelassen, ist dies als Lenken im Sinn des §64 Abs1 KFG zu qualifizieren, welches den Besitz der entsprechenden Lenkerberechtigung voraussetzt. Bei nachträglicher Anforderung einer rechtsanwaltlichen Belehrung kommt dem Beschuldigten keineswegs der Rechtfertigungsgrund eines entschuldigenden Rechtsirrtums zu. Schlagworte K... mehr lesen...
Rechtssatz: Handelt es sich bei der Übertretung der auferlegten Auflagen einer Gewerbebewilligung um sogenannte fortgesetzte Delikte, so kann eine neuerliche Bestrafung frühestens erst mit Beginn des Tages der Erlassung des vorausgegangenen erstinstanzlichen Bescheides festgelegt werden. Eine Bestrafung wegen eines fortgesetzten Deliktes umfaßt alle bis zur Fällung des erstinstanzlichen Straferkenntnisses gesetzten Tathandlungen. Ein Verstoß gegen das Verbot der mehrfachen Bestrafung liegt... mehr lesen...
Rechtssatz: Bei den bezeichneten Verwaltungsübertretungen handelt es sich um Ungehorsamsdelikte im Sinne des § 5 Abs 1 VStG, bei welchen der Täter die von ihm behauptete Schuldlosigkeit zu beweisen hat und es ihm obliegt, alles darzulegen, was für eine Entlastung spricht; der Gesetzgeber belastet sohin den Täter in einem solchen Fall schon durch den objektiven Tatbestand und präsumiert die Schuld bis zum Beweis des Gegenteils durch den Beschuldigten. Ein Kontrollsystem, welches sich ledigl... mehr lesen...
Rechtssatz: Ein sogenannter "Unfallsschock" kann nur in besonders gelagerten Fällen und bei einer gravierenden psychischen Ausnahmesituation das Unterlassen eines pflichtgemäßen Verhaltens entschuldigen. Einem dispositionsfähig gebliebenen Unfallsbeteiligten ist trotz eines sogenannten Unfallsschocks in Verbindung mit einer begreiflichen affektativen Erschütterung pflichtgemäßes Verhalten zumutbar, zumal von einem Kraftfahrer, welcher die Risiken an der Teilnahme am Straßenverkehr auf sich... mehr lesen...
Rechtssatz: Der Verfahrensgrundsatz, daß die Behörde von Amts wegen vorzugehen hat, befreit die Partei nicht von der Verpflichtung zur Ermittlung des maßgebenden Sachverhaltes beizutragen, wobei die Mitwirkungspflicht in dieser Beziehung auch den Beschuldigten im Verwaltungsstrafverfahren trifft. Diese Mitwirkungspflicht ist dort bedeutsam, wo ein Sachverhalt nur im Zusammenwirken mit der Partei geklärt werden kann, wenn also der amtswegigen behördlichen Erhebung im Hinblick auf die nach d... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Straferkenntnis wurde der Berufungswerberin zur Last gelegt, sie habe, wie am 3.5.1991 festgestellt wurde, auf der Parzelle Nr 55, KG H, einen ca 7 x 4 m großen Holzverschlag und somit eine Baulichkeit im Grünland errichtet und sie habe dies nicht acht Wochen vor Inangriffnahme des Bauvorhabens der Behörde angezeigt. Sie sei somit der Anzeigepflicht gemäß §5 Abs1 NÖ Naturschutzgesetz nicht nachgekommen. Aufgrund dieser Übertretung wurde über die Berufungswerberin gemä... mehr lesen...
Das angefochtene Straferkenntnis enthält folgenden Spruch: "Sie haben folgende Verwaltungsübertretung begangen: a) Zeit: 30.11.1990, 11,05 Uhr, Ort: B, Cafe E GesmbH b) Zeit: 30.11.1990, 13,40 Uhr Ort: R, Nr , Gasthaus S B Tatbeschreibung Sie haben in den Gastgewerbelokalen a) E GesmbH, B, Hauptplatz und b) S B, R , je einen Uhrenautomaten (Einsatz S 10,--, möglicher Gewinn eine Uhr), wie anläßlich einer Kontrolle am 30.11.1990 festgestellt wurde, aufgestellt und dabei Glücks... mehr lesen...
Begründung: Mit angefochtenem Straferkenntnis wurde der Berufungswerberin wie in gegenständlichem Bescheid umschrieben zur Last gelegt, Geldstrafen verhängt und ein erstinstanzlicher Strafkostenbeitrag zur Zahlung vorgeschrieben. Dieses Straferkenntnis gründet sich im wesentlichen auf den in einer niederschriftlichen Einvernahme vom 4.9.1992 von Herrn Kurt Mario T, vor der Bundespolizeidirektion Wien, Bezirkspolizeikommissariat angegebenen Sachverhalt: "Ich lenkte am 4.9.1992 gegen 14.25 U... mehr lesen...
Rechtssatz: Ein KFZ wird demjenigen überlassen, der es mit Willen des Verfügungsberechtigten übernimmt. Unter "überlassen" ist die Einräumung der Gewahrsame, also einer tatsächlichen Beziehung zu verstehen, die eine Benützung des KFZ ermöglicht, sei es mit oder ohne Willen des Halters. Hat der Lenker das KFZ nicht etwa gewaltsam oder nach unbefugter Inbetriebnahme gelenkt, sondern war ihm dies mittels der übergebenen Fahrzeugschlüssel möglich, kommt der Rechtfertigung, das KFZ sei lediglic... mehr lesen...
Begründung: Der Berufungswerber erhob am 13.10.1992 Einspruch nur gegen die Strafhöhe der Strafverfügungen vom 17.9.1992. Deshalb sind die Strafverfügungen hinsichtlich des Schuldspruches in Rechtskraft erwachsen. Die Behörde erließ dennoch ein Straferkenntnis, worin hinsichtlich der Schuldfrage neuerlich abgesprochen wurde. Daß es sich nicht um eine rechtlich unerhebliche Spruchwiederholung, sondern um einen neuerlichen Schuldspruch handelt, ergibt sich eindeutig aus der geringfügigen Tex... mehr lesen...
Rechtssatz: Es stellt geradezu eine auffallende Sorglosigkeit dar, sich in "Hektik und Eile" zwecks Erlangung eines Freizeitvergnügens zu versetzen und sodann eine Halteverbotszone und einen Gehsteig zu "übersehen", zumal an einem extrem heißen Samstag im Hochsommer damit gerechnet werden muß, daß die Parkplätze bei Bädern bereits frühzeitig besetzt sind. Daß sich der BW nicht darauf eingestellt hat, geht zu seinen Lasten. Schlagworte Halte- und Parkverbot, Gehsteig, Verschulden mehr lesen...
Rechtssatz: Eine initiative (offensive, aggressive) Notwehr ist nur dann zulässig, wenn anders die Möglichkeit eines unmittelbar drohenden Angriffes nicht gebannt werden kann und der dem zu erwartenden Angriff des Gegners zuvorkommende Angriff als Verteidigungsmittel das allein geeignete ("letzte") Mittel darstellt, dem gegnerischen Angriff zuvor zu kommen und ihn hintanzuhalten. Eine solche Notwehrsituation liegt dann nicht vor, wenn es zu keinerlei Angriffshandlungen des Gegners des Besc... mehr lesen...
Begründung: Die Berufungswerberin bestreitet die ihr zur Last gelegte Verwaltungsübertretung und führt im wesentlichen aus, daß der der Gehsteig am Tatort am Vorfallstag mehrmals gesäubert und bestreut worden sei. Zur Klärung des maßgeblichen Sachverhaltes wurde eine öffentliche mündliche Verhandlung für den 28.10.1992 anberaumt, zu der die rechtsfreundlich vertretene Berufungswerberin und der Meldungsleger geladen wurden. Anläßlich der Einvernahme der Berufungswerberin in der mündlichen... mehr lesen...
Rechtssatz: Dem Gesetz kann nicht entnommen werden, daß die Säuberungen und die Bestreuung der Gehsteige bei andauerndem Regen mit Glatteisbildung bzw Schneefall und starkem Wind unterbleiben dürfen, zumal sich diese Maßnahmen gerade in einer solchen Situation im Interesse eines geordneten Fußgängerverkehrs als besonders notwendig erweisen. Schlagworte Gehsteig, Glatteis, Streupflicht, Unterlassung, andauernder Regen mehr lesen...
Rechtssatz: Bei der Verwaltungsübertretung nach § 103 Abs 1 (hier iVm § 101 Abs 1) KFG handelt es sich um ein Ungehorsamsdelikt im Sinne des § 5 Abs 1 VStG, bei welchem der Täter die von ihm behauptete Schuldlosigkeit zu beweisen hat und es ihm obliegt, alles darzulegen, was für seine Entlastung spricht; der Gesetzgeber belastet sohin den Täter in einem solchen Fall schon durch den objektiven Tatbestand und präsumiert die Schuld bis zum Beweis des Gegenteils durch den Beschuldigten. Mündli... mehr lesen...
Begründung: Die Berufung hat folgenden Wortlaut: "Geltend gemacht werden die Berufungsgründe der unrichtigen rechtlichen Beurteilung sowie der unvollständigen Sachverhaltsfeststellung. Nachdem die Behörde erster Instanz das Grunddelikt (Fahren mit überhöhter Geschwindigkeit) noch mit S 2.000,-- bestrafen wollte, verhängte sie in der Strafverfügung bereits eine Strafe von S 3.000,-- und nach erfolgtem Einspruch dann im Straferkenntnis nunmehr S 5.000,--. Die Behörde erster Instanz hat in Un... mehr lesen...
Rechtssatz: Wer eine freiwillige Willenshandlung (hier: Anmeldung bzw Aufrechterhaltung der Anmeldung eines KFZ und der dadurch ausgelösten Übernahme der Pflichten der Zulassungsbesitzerin) im Bewußtsein vornimmt bzw aufrechterhält, die damit verbundenen Pflichten aus Krankheitsgründen nicht einhalten zu können, bezweckt zwar nicht unmittelbar den tatbildmäßigen Erfolg, weiß aber, daß der mit Strafe bedrohte Erfolg (hier: Nichterfüllung der Auskunftspflichten der Zulassungsbesitzerin gemäß... mehr lesen...
Rechtssatz: Auch das Verwaltungsstrafverfahren beherrscht der Grundsatz "in dubio pro reo". mehr lesen...
Begründung: Im Straferkenntnis wurde dem Berufungswerber zur Last gelegt, als Lenker des Kraftfahrzeuges W 91 1) am 26.11.1991 um 19.20 Uhr in Wien 2, Roßauer Brücke, in Fahrtrichtung 9 Bezirk sich geweigert zu haben, die Atemluft von einem besonders geschulten und hiezu ermächtigten Organ der Straßenaufsicht auf Alkoholgehalt untersuchen zu lassen, obwohl vermutet werden konnte, daß sich der Berufungswerber in einem durch Alkohol beeinträchtigten Zustand befunden hatte, 2) am 26.11.1991 u... mehr lesen...
Rechtssatz: Auch in einem nicht eindeutig zu definierenden Erregungszustand, welcher in einem der Amtshandlung vorangegangenen unangenehmen Arbeitstag, dem angegriffenen Gesundheitszustand des Vaters, der finanziellen Situation, Symptomen einer beginnenden Augenentzündung und dem ziemlich raschen Konsum von zwei Drittel Liter Bier begründet war und der dadurch beeinträchtigten Urteilsfähigkeit in Extremsituationen liegt weder ein hinreichender Schuldausschließungsgrund vor noch kann deshal... mehr lesen...
Der angefochtene Bescheid enthält folgenden Spruch: "Die Bezirkshauptmannschaft xx stellt das gegen J K eingeleitete Verwaltungsstrafverfahren wegen Übertretung des §3 Abs1 MSchG, begangen dadurch, daß er Fr R M, geb 10.5.1966 am 24.10.1990 in der Zeit von 12,30 Uhr bis 13,30 Uhr im oa Gasthaus beschäftigt hat, obwohl werdende Mütter in den letzten acht Wochen vor der voraussichtlichen Entbindung nicht beschäftigt werden dürfen (Beginn der achtwöchigen Schutzfrist ist der 5.Okt.1990 bei ... mehr lesen...