Rechtssatz: Schuldausschließungsgründe bewirken, daß die tatbestandsmäßige und rechtswidrige Handlung im konkreten Fall nicht vorwerfbar ist; es mangelt an der (strafbegründenden) Schuld. Dazu zählen die Zurechnungsfähigkeit, der Notstand und das mangelnde Bewußtsein der Rechtswidrigkeit, der sogenannte Rechtsirrtum (bei Vorliegen der Voraussetzungen des § 5 Abs 2 VStG) sowie der Tatbildirrtum. Beim Tatbildirrtum irrt der Täter über jene Umstände, die zum Tatbild gehören, also über die äuß... mehr lesen...
Rechtssatz: Bestreitet der Beschuldigte den objektiven Tatbestand eines Ungehorsamsdeliktes gesetzt zu haben, so trifft die Beweislast in dieser Hinsicht die Behörde. Zu einer Umkehrung der Beweislast gemäß § 5 Abs 1 zweiter Satz VStG kommt es nur dann, wenn der objektive Tatbestand eines Ungehorsamsdeliktes feststeht, der Täter jedoch lediglich das Vorliegen eines Verschuldens in Abrede stellt (Einstellung des Verfahrens). mehr lesen...
Rechtssatz: Für den Entlastungsbeweis nach § 5 VStG ist die Glaubhaftmachung notwendig, daß dem Beschuldigten die Einhaltung der objektiv verletzten Verwaltungsvorschriften ohne sein Verschulden unmöglich war und muß er demnach initiativ alles darlegen, das für seine Entlastung spricht um der Behörde eine Beurteilung dahingehend zu ermöglichen, ob sein Vorbringen dazu geeignet ist, seine Schuldlosigkeit glaubhaft zu machen. Der Arbeitgeber ist für die Einhaltung der Bestimmungen des Arbeit... mehr lesen...
Rechtssatz: Ist in einem Unternehmen das Kontrollsystem derart organisiert, daß Filialleiter für ihre Filiale verantwortlich sind, welche wiederum von den Rayonsinspektoren überprüft werden und zwar anhand von Checklisten; diese Rayonsinspektoren regelmäßig im Hinblick auf deren Kontrolltätigkeit gegenüber dem Filialleiter vom Beschuldigten überprüft werden, wobei dies auch die Kontrollen der Filialen mitumfaßt, diese Überprüfungen im Abstand von zirka ein bis zwei Wochen im Rahmen von Arb... mehr lesen...
Rechtssatz: Zum Grundsatz der Amtswegigkeit des Verwaltungsstrafverfahrens korrespondiert eine Verpflichtung der Partei zur Mitwirkung bei der Ermittlung des maßgebenden Sachverhalts. Ein Beschuldigter kommt aber seiner Mitwirkungspflicht dann nicht nach, wenn er es unterläßt, nähere überprüfbare Umstände über die Existenz und den angeblichen Aufenthalt der von ihm als Lenker des Fahrzeuges zur fraglichen Zeit namhaft gemachten Person zur Tatzeit in Österreich bekanntzugeben. Dieser Mitwir... mehr lesen...
Begründung: Dem Berufungswerber wurde zur Last gelegt: "Sie haben es als handelsrechtlicher Geschäftsführer und somit als zur Vertretung nach außen berufenes Organ der A GesmbH zu verantworten, daß diese Gesellschaft als Eigentümer des Hauses in Wien, E-straße in der Zeit vom 2.11.1993 bis 17.10.1994 insofern nicht für die Erhaltung der Baulichkeit und der dazugehörigen Anlagen in gutem, der Baubewilligung und den Vorschriften der Bauordnung für Wien entsprechendem Zustand gesorgt hat, als... mehr lesen...
Rechtssatz: Liegt ein Bauauftrag zur Behebung von Baumängeln vor, so kann sich der Wohnungseigentümer zu seiner Entschuldigung für die Nichtbehebung dieser Mängel nicht darauf berufen, andere Wohnungseigentümer hätten die Zustimmung zur Beseitigung der Mängel verweigert. Im Falle eines Bauauftrages liegt nämlich Gefahr im Verzug vor, sodaß gemäß § 15/2 WEG jeder Miteigentümer auch ohne Zustimmung der übrigen Miteigentümer die zur Abwehr notwendigen Maßnahmen treffen kann. mehr lesen...
Rechtssatz: Im Grunde des unbestrittenen sowie im Beweisverfahren als erwiesen festgestellten Sachverhaltes steht fest, daß zum Kontrollzeitpunkt am 4.5.1993 um 11.30 Uhr im Betrieb des Berufungswerbers in Wirtschaftsräumen Tiere iSd § 13 Abs.1 gehalten wurden, und daß den beauftragten Kontrollorganen, welche den Verdacht einer Übertretung der Haltungsbeschränkungen hatten, der Zutritt zu den Stallungen verweigert wurde. Wie nämlich aus dem erwiesenen Sachverhalt hervorgeht, wurde bereits ... mehr lesen...
Rechtssatz: Spätestens nach Zustellung des Straferkenntnisses ist es von der Beschuldigten als Zulassungsbesitzerin zu erwarten, daß, wenn sie nicht die Lenkerin des Fahrzeuges war und auch keine Aufzeichnungen führte, sie durch Befragen der allenfalls in Betracht kommenden Personen Klarheit darüber sich verschafft, von wem das Fahrzeug tatsächlich gelenkt wurde. mehr lesen...
Rechtssatz: Die Verwaltungsstrafbehörde kann ohne Verletzung von Verfahrensvorschriften aus dem Untätigbleiben des deutschen Zulassungsbesitzers im österreichischen Verwaltungsstrafverfahren gegenüber dem Vorwurf eines bestimmten strafbaren Verhaltens im Rahmen ihrer freien Beweiswürdigung den Schluß ableiten, der Zulassungsbesitzer selbst sei der Täter gewesen, wobei es im übrigen nicht relevant ist, ob es zu einer auf § 103 Abs 2 KFG 1967 gestützten Lenkeranfrage gekommen ist. mehr lesen...
Rechtssatz: Die Verwaltungsstrafbehörde kann ohne Verletzung von Verfahrensvorschriften aus dem Untätigbleiben des Zulassungsbesitzers im Verwaltungsstrafverfahren gegenüber dem Vorwurf eines bestimmten strafbaren Verhaltens im Rahmen ihrer freien Beweiswürdigung den Schluß ableiten, der Zulassungsbesitzer selbst sei der Täter gewesen, wobei es nicht relevant ist, ob es zu einer auf § 103 Abs 2 KFG 1967 gestützten Lenkeranfrage gekommen ist. mehr lesen...
Mit dem bekämpften Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft xx vom 13.10.1993, Zl 3-****-92, wurden über Herrn F**** P**** als verantwortlichen Arbeitgeber wegen mehrfacher Übertretung der §§14 Abs2, 15 Abs1 und 16 Abs3 AZG Geldstrafen gemäß §28 Abs1 AZG in der Höhe von insgesamt S 18.000,--, im Nichteinbringungsfall Ersatzfreiheitsstrafen von insgesamt 18 Tage verhängt. Dem Beschuldigten wurde angelastet, dafür verantwortlich zu sein, daß in insgesamt zwei Fällen die Lenkzeit gemäß §1... mehr lesen...
Rechtssatz: Kann der Arbeitgeber aufgrund der Größe des Unternehmens keine lückenlose Kontrolle persönlich vornehmen, dann hat er ein funktionierendes Kontrollsystem einzurichten, welches geeignet ist, Übertretungen im Sinne der Anschuldigung zu verhindern. Hat der Arbeitgeber die Errichtung eines Kontrollsystems der Behörde glaubhaft dargetan, so trifft den Arbeitgeber kein Verschulden, wenn die objektiv festgestellte Zeitüberschreitung auf einem ausgesprochen weisungswidrigen Verhalten d... mehr lesen...
Rechtssatz: Der Hinweis des Beschuldigten, daß er sich bei der Gemeinde ordnungsgemäß abgemeldet hat, er dort keinen Hinweis erhielt die Wohnsitzänderung auch bei der Zulassungsbehörde bezüglich des Zulassungsscheines zu melden und selbst auch nicht wußte, eine solche Änderungsmeldung der Zulassungsbehörde machen zu müssen, exkulpiert nicht, da gemäß § 5 Abs 2 VStG die Unkenntnis der Verwaltungsvorschrift nur dann entschuldigt, wenn sie erwiesenermaßen unverschuldet ist und der Täter das U... mehr lesen...
Rechtssatz: Ist im erstinstanzlichen Verfahren hinsichtlich der Lenkereigenschaft des Beschuldigten kein konkretes Erhebungsergebnis hervorgekommen - es wurde lediglich ein Brief an die erstinstanzliche Behörde vom Zeugen geschickt, woraus hervorgeht, daß der Beschuldigte als Zulassungsbesitzer sich zum Tatzeitpunkt in Lignano aufhielt und nicht den verfahrensgegenständlichen PKW fuhr - so kann aus dem bloßen Faktum der Haltereigenschaft des Beschuldigten nicht auf dessen Lenkereigenschaft... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Straferkenntnis wurde über den Rechtsmittelwerber wegen Übertretung des §17 Abs1 bis 3 iVm §29 Abs1 Z1 des NÖ Tierzuchtförderungsgesetzes 1975, LGBl Nr 6.300-3, eine Geldstrafe von S 15.000,-- (Ersatzfreiheitsstrafe 12 Stunden) verhängt. Der Spruch: des angefochtenen Straferkenntnisses lautet wie folgt: "Sie haben folgende Verwaltungsübertretung(en) begangen: Zeit: vom 15.6.1993 bis 31.10.1993 Ort: H*********, B*******, W*******, T*********, E*****, S****************... mehr lesen...
Rechtssatz: Für das Vorliegen eines fortgesetzten Deliktes ist es nicht entscheidend, ob die Einzelhandlungen mit dem örtlichen Bereich nur einer oder mit dem örtlichen Bereichen mehrerer politischen Bezirke verknüpft sind. Aufgrund der vorliegenden Tateinheit war die Bezirkshauptmannschaft A auch zur Entscheidung über die zum Verwaltungsbezirk B gehörenden Gemeinden zuständig und eine diesbezügliche Abtretung gemäß §29a VStG entbehrlich. mehr lesen...
Rechtssatz: Unfallschock. Ein sogenannter "Unfallschock" kann nur in besonders gelagerten Fällen und bei gravierenden psychischen Ausnahmesituationen das Unterlassen eines pflichtgemäßen Verhaltens entschuldigen. Einem dispositionsfähig gebliebenen Unfallsbeteiligten ist trotz eines sogenannten "Unfallschocks" in Verbindung mit einer begreiflichen affektiven Erschütterung pflichtgemäßes Verhalten zumutbar, weil von einem Kraftfahrer, welcher die Risken einer Teilnahme am Straßenverkehr auf... mehr lesen...
Rechtssatz: Besitzt der Beschuldigte unbefugt eine Funkanlage (Schnurlostelefon) samt Handapparat und betreibt diese auch ohne fernmeldebehördliche Bewilligung, so kann der Hinweis des Beschuldigten, daß er aufgrund von Medienberichten der Meinung war, die Post stelle nur den Anschluß zur Verfügung und es möglich sei, jedes im Handel erhältliche Gerät (Telefon, Fax) an diesen Anschluß anzuschließen nicht exkulpieren, da Unkenntnis der Verwaltungsvorschrift, der der Täter zuwidergehandelt h... mehr lesen...
Rechtssatz: Bei § 20 LMG 1975 handelt es sich um ein Ungehorsamsdelikt, ein abstraktes Gefährdungsdelikt und ein Unterlassungsdelikt. Der Umstand, daß die dem Beschuldigten angelastete Unterlassung ein Ungehorsamsdelikt darstellt, berührt lediglich die Beweislast hinsichtlich des Verschuldens, nicht jedoch hinsichtlich des objektiven Tatbestandes. Dabei liegt für den Bereich der Ungehorsamsdelinquenz es am Beschuldigten glaubhaft zu machen, daß ihm die Einhaltung dieser Bestimmung ohne sei... mehr lesen...
Rechtssatz: Bei § 28 Abs 1 AZG handelt es sich um ein Ungehorsamsdelikt, so daß ein Verstoß gegen die Vorschrift des Arbeitszeitgesetzes durch den Arbeitgeber diesem nur dann verwaltungsstrafrechtlich nicht zugerechnet werden kann, wenn er glaubhaft macht, daß ein Verstoß gegen die Arbeitszeitvorschriften durch den Lenker trotz Ermöglichung der Einhaltung dieser Vorschriften durch den Fahrtauftrag und trotz Bestehens und Funktionierens eines im einzelnen darzulegenden Kontrollsystems ohne ... mehr lesen...
Rechtssatz: Hat die Erstinstanz im Zusammenhang mit der Lenkereigenschaft keinerlei konkrete Erhebungsergebnisse, so kann von der bloßen Haltereigenschaft zum Tatzeitpunkt nicht auf die Lenkereigenschaft geschlossen werden. Voraussetzung der Mitwirkungspflicht ist, daß die Behörde konkrete Ermittlungsergebnisse dem Beschuldigten vorhält, welchen dann der Beschuldigte ebenso konkrete Behauptungen entgegenzusetzen und entsprechende Beweise anzubieten hat (Einstellung des Verfahrens). mehr lesen...
Rechtssatz: Ist eine Geschwindigkeitsbeschränkung ordentlich kundgemacht, kann sich der Beschuldigte nicht mit dem Hinweis, daß die verordnete Tempobeschränkung aufgrund einer Meldung in den Landesnachrichten nicht rechtsgültig sei und auch der ÖAMTC diese Rechtsauffassung teile, entschuldigen, da der Beschuldigte zumindest Zweifel an der Richtigkeit dieser Rechtsauskunft haben mußte, und stellt nur die unrichtige Auskunft eines Organes einer zuständigen Behörde einen entschuldbaren Schuld... mehr lesen...
Rechtssatz: Beim Tatbestand der Verwaltungsübertretung nach § 103 Abs 1 Z 1 iVm § 101 Abs 1 lit a KFG belastet der Gesetzgeber den Täter schon durch den objektiven Tatbestand und präsumiert die Schuld bis zur Glaubhaftmachung des Gegenteiles durch den Beschuldigten. Eine solche Glaubhaftmachung ist dann nicht gelungen, wenn der Beschuldigte nicht einmal behauptet, daß er hinsichtlich der Einhaltung der Beladevorschriften seinen Fahrer in irgendeiner Weise belehrt hat, er die Tätigkeit sein... mehr lesen...
Rechtssatz: Werden die Bestimmungen des KJBG in der Hochsaison mit voller Auslastung und der Tatsache, daß ca 30 % der Belegschaft sich im Krankenstand befand, verletzt, exculpiert dies nicht und liegt auch kein Notstand im Sinne des § 6 Abs 1 VStG vor, da darunter nur ein Fall der Kollision von Pflichten und Rechten verstanden werden kann, indem jemand sich oder einen anderen aus schwerer unmittelbarer Gefahr einzig und allein dadurch retten kann, daß er eine im allgemeinen strafbare Hand... mehr lesen...
Rechtssatz: Im Falle des Erfolgsdeliktes des § 137 Abs. 3 lit. d WRG können Vorschreibungen in einem Bewilligungsbescheid nicht bloß für den Betriebsinhaber, sondern auch für den Arbeitnehmer als ein objektiver Sorgfaltsmaßstab in Betracht kommen. Werden ihm diese vom Unternehmer bekanntgemacht und übernimmt der Arbeitnehmer dennoch eine entsprechende Funktion, so kann er sich nicht auf Unkenntnis berufen; vielmehr liegt Einlassungs- bzw. Übernahmefahrlässigkeit und damit Strafbarkeit des ... mehr lesen...
Rechtssatz: Das positive Wissen vom Verkehrsunfall und vom ursächlichen Zusammenhang ist nicht erforderlich, es genügt - da der Anwendungsbereich des § 4 StVO in diesem Zusammenhang nicht auf die Schuldform des Vorsatzes beschränkt ist (§ 5 VStG) - , wenn die betreffende Person bei gehöriger Aufmerksamkeit den Verkehrsunfall und den ursächlichen Zusammenhang hätte erkennen können; diese Tatbestände sind schon dann gegeben, wenn dem Fahrzeuglenker objektive Umstände zu Bewußtsein gekommen s... mehr lesen...
Rechtssatz: Die Anhalteverpflichtung setzt zunächst voraus, daß das Verhalten des Fahrzeuglenkers am Unfallsort mit einem Verkehrsunfall in ursächlichem Zusammenhang steht. Es kommt somit nicht darauf an, ob dieses Verhalten rechtswidrig oder schuldhaft war. Die Frage, ob das Verhalten einer Person am Unfallsort mit einem Verkehrsunfall in ursächlichem Zusammenhang stand, ist auf dem Boden der Äquivalenztheorie, die sich einer Eliminationsmethode bedient, zu lösen (VwGH 1989/10/18, Zl.: 89... mehr lesen...
Begründung: Dem Berufungswerber war zur Last gelegt worden: "Sie haben es als handelsrechtlicher Geschäftsführer und somit als zur Vertretung nach außen berufenes Organ der Erich P GmbH mit Sitz in Wien, zu verantworten, daß diese Gesellschaft als Arbeitgeberin am 2.10.1992, um 10.45 Uhr auf der Baustelle in Wien, W-straße 1) Herrn Semsudin S, jugoslawischer Staatsangehöriger, geb 1960, als Maurer, 2) Herrn Mirsad S, jugoslawischer Staatsangehöriger, geb 1965, als Maurer und 3) Herrn Muzaf... mehr lesen...
Beachte Ablehnung der Behandlung der Beschwerde durch den VwGH, Zl 93/09/0503 vom 21. Jänner 1994 Rechtssatz: Zweck des §4 AÜG ist die Ermöglichung der Aufdeckung von durch unzutreffende Bezeichnungen getarnte Arbeitskräfteüberlassungen. Der in ihm festgehaltene Beurteilungsmaßstab gilt jedoch nur für die Sachverhaltswürdigung und nicht auch für die Klärung von Rechtsfragen. Hiedurch wird die von unserer Rechtsordnung garantierte Gestaltungs- und Vertragsfreiheit keineswegs eingeschr... mehr lesen...