Rechtssatz: Die Überprüfung der Ladung eines fertig beladenen Fahrzeuges bei Abholung durch den Lenker ist diesem - insbesondere, wenn bereits ein Zollverschluß angebracht ist - nicht zumutbar. Hier liegt ein Fall des § 101 Abs 1a KFG vor. In solchen Fällen trifft die Verantwortlichkeit den Zulassungsbesitzer und/oder den Verlader. Dies insbesondere dann, wenn der Lenker auf die Beladung keinen Einfluß hatte, das Ladegewicht aufgrund des Frachtbriefes und Einblick in die Zollpapiere sowie ... mehr lesen...
Das angefochtene Straferkenntnis enthält folgenden Spruch: "1) Sie haben als verantwortlicher Beauftragter der Firma xx Warenhandel AG mit dem Sitz in W N folgende Verwaltungsübertretung begangen: Vom Arbeitsinspektorat wurde festgestellt, daß in der xx-Filiale in Wien xx, xxgasse 3, folgende Arbeitnehmerinnen nach 20 Uhr beschäftigt wurden: 1) S N am 23.11.1990 bis 20,30 Uhr und 2) S P am 6.12.1990 bis 20,30 Uhr Sie haben dadurch folgende Rechtsvorschriften verletzt: §9, §3 d... mehr lesen...
Rechtssatz: Ein Verhalten ist nicht als "Jagen" nach dem Jagdgesetz zu beurteilen, wenn der Beschuldigte mit der Auslegung eines Netzes die Absicht verfolgte, zum Schutz von Köderfischen Wasservögel abzuhalten, und es nicht seine Absicht war, die Jagd auszuüben. Jagen bedeutet, dem Wild nachzustellen, um es einzufangen oder zu erlegen. Ein solches "Jagen" verlangt begrifflich eine auf ein Nachstellen zum Einfangen oder Erlegen von Wild gerichtete Absicht. Schlagworte Ausübung der Jagd... mehr lesen...
Rechtssatz: Es genügt nicht, daß ein Kontrollsystem geschaffen wird, das die Übertretung von Dienstnehmerschutzvorschriften verhindern soll, es muß vielmehr dafür gesorgt werden, daß dieses System im Einzelfall auch wirksam ist. mehr lesen...
Rechtssatz: Wenn der Beschuldigte einen Stapler verwendet, in welchem keine Waage eingebaut ist, ist er gehalten, das Ladegewicht in anderer geeigneter Weise festzustellen - etwa im Schätzungswege - und hat er im Zweifel lediglich so viel zu laden, daß er unter den gegebenen Verhältnissen mit gutem Grund die Hintanhaltung einer Überladung erwarten kann. mehr lesen...
Begründung: Im Straferkenntnis der Bundespolizeidirektion Wien wird dem Berufungswerber zur Last gelegt, am 15.12.1990 um 15.30 Uhr in Wien, E-gasse als Lenker des PKW W-35 durch Anfahren an ein abgestelltes Fahrzeug, welches dadurch beschädigt wurde, einen Verkehrsunfall mit Sachschaden verursacht und es unterlassen zu haben, 1) an der Feststellung des Sachverhaltes mitzuwirken, obwohl der Beschuldigte von der Verursachung des Verkehrsunfalles durch Passanten in Kenntnis gesetzt wurde, 2)... mehr lesen...
Rechtssatz: Behauptet ein Lenker Diskretions- und Dispositionsunfähigkeit aufgrund hohen Fiebers und der Einnahme fieberhemmender Medikamente, ohne diese Behauptung durch ärztliche Atteste zu untermauern und steht ihr sein situationsbezogenes Verhalten (hier: Inbetriebnahme und Fahrt mit einem KFZ, Reaktion auf Hupzeichen) entgegen, erscheint die Einholung eines medizinischen Gutachtens hinsichtlich der Diskretions- und Dispositionsfähigkeit zum Tatzeitpunkt unerheblich. Schlagworte V... mehr lesen...
Das gegen Herrn H P erlassene Straferkenntnis hat folgenden Spruch: Sie haben folgende Verwaltungsübertretung begangen: Zeit: 22. November 1990 Ort: xx K xxstraße 7 Tatbeschreibung Sie haben es als das gemäß §9 Verwaltungsstrafgesetz 1991 nach außen hin zur Vertretung berufene Organ der Fa H P, xxstraße 7, in Ihrer Eigenschaft als handelsrechtlicher Geschäftsführer zu verantworten, daß der jugendliche Lehrling M S, geb 21.01.1973, wohnhaft in xx xxbrunn 1... mehr lesen...
Begründung: Der Berufungswerber wendet im wesentlichen ein, er habe den Vorfall nicht bemerkt; es ergebe auch keinen Sinn, einen Schaden nicht sofort zu melden, da er als Berufskraftfahrer keinen "Malus" noch sonst irgendwelche Konsequenzen zu befürchten gehabt hätte. In der mündlichen Verhandlung schilderte der als Zeuge einvernommene Lenker des beschädigten Fahrzeuges den Vorfall; Widersprüche zur Anzeige vom 14.1.1991 oder zu seiner Einvernahme vom 24.4.1991 sind nicht hervorgekommen. D... mehr lesen...
Rechtssatz: Fahrlässig handelt, wer die gebotene Sorgfalt außer Acht läßt und deshalb nicht bemerkt, daß sein Verhalten einem gesetzlichen Tatbestand entspricht. Befindet sich bei einem Verkehrsunfall die Anstoßstelle im periphären Gesichtsfeld des Lenkers, so muß dieser die Kontaktnahme bei gehöriger Aufmerksamkeit optisch bemerken. Schlagworte Verkehrsunfall; Wahrnehmbarkeit optische; periphäres Gesichtsfeld; Fahrlässigkeit mehr lesen...
Rechtssatz: Unverschuldeter Rechtsirrtum liegt dann nicht vor, wenn der Beschuldigte verpflichtet gewesen ist, sich über die betreffenden Vorschriften zu informieren. Wer ein Gewerbe betreibt, muß sich vor Ausübung des Gewerbes über sämtliche die gewerbliche Tätigkeit betreffenden Bestimmungen informieren, insbesonders über den Arbeitnehmerschutz. mehr lesen...
Rechtssatz: Der Betrieb einer genehmigungspflichtigen Betriebsanlage ohne Genehmigung ist ein fortgesetztes (Begehungs-) Delikt. Das Wesen eines derartigen Deliktes besteht darin, daß eine Reihe von Einzelhandlungen auf Grund der Gleichartigkeit der Begehungsform, der Ähnlichkeit der äußeren Begleitumstände und des zeitlichen Zusammenhanges eine Deliktseinheit bilden. Daher ist die Verjährungsfrist für dieses Delikt unabhängig davon, wann die strafbare Tätigkeit begonnen hat, erst von dem ... mehr lesen...
Rechtssatz: § 103 Abs 1 (hier iVm § 101 Abs 1) KFG 1967 ist seinem Inhalt nach ein Ungehorsamsdelikt im Sinne des § 5 Abs 1 VStG. Bei derartigen Delikten hat der Täter die von ihm behauptete Schuldlosigkeit zu beweisen und es obliegt ihm, alles darzulegen, was für seine Entlastung spricht. Der Gesetzgeber belastet sohin den Täter in einem solchen Fall schon durch den objektiven Tatbestand und präsumiert die Schuld bis zum Beweise des Gegenteils durch den Beschuldigten. Nur die bloße hin un... mehr lesen...
Rechtssatz: Untätigbleiben der Behörde bzw. eine unrichtige Anwendung des Gesetzes in anderen Fällen sind nicht geeignet, einen Anspruch des Beschuldigten auf Straffreiheit zu begründen. mehr lesen...
Rechtssatz: Das Verwaltungsstrafrecht ist, soweit das Gesetz keine andere Regelung trifft, von dem Grundsatz beherrscht, daß derjenige, der sich bei der Erfüllung einer ihm obliegenden gesetzlichen Verpflichtung der Hilfe eines Dritten bedient, soweit ihn ein Verschulden trifft, strafrechtlich verantwortlich bleibt. mehr lesen...
Beachte Verweis auf VfSlg 8136/1977; VfSlg 5649/1967; BGHSlg 1070 A/1936; VfSlg 10597/1985; VwSlg 9366 A/1977; VwSen-230001 vom 21.5.1991 Rechtssatz: Beschlagnahme als verfahrensrechtlicher Bescheid im Zuge des Verwaltungsstrafverfahrens; Verpflichtung des Eigentümers bei der Tierhaltung - Auswahlverschulden. Artgemäße Haltung. Tierversuch - Begriff - extensive Auslegung. Genehmigungspflicht von Tierversuchen bei Nachweis von fachlicher Eignung schränkt Wissenschaftsfreiheit des Halt... mehr lesen...
Rechtssatz: Wurde von der Behörde in den ausländischen Führerschein des Beschuldigten ein Stempelvermerk angebracht, wonach dieser noch bis zu einem bestimmten Zeitpunkt gültig sei, so konnte der Beschuldigte dieser behördlichen Bestätigung vertrauen, auch wenn die ausländische Lenkerberechtigung gemäß §64 Abs5 KFG bereits vor diesem Zeitpunkt ihre Gültigkeit verloren hat. Schlagworte Lenkerberechtigung; Ausland mehr lesen...