Norm: ZPO §43 Abs2 ZPO § 43 heute ZPO § 43 gültig ab 01.01.1985 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 501/1984
Rechtssatz: Dem Kläger stehen grundsätzlich die vollen Kosten nach § 43 Abs 2 ZPO (Ausmittlung durch Sachverständige) nur dann zu, wenn die objektiven Prämissen für die Schätzung der ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Mit dem angefochtenen Urteil sprach das Erstgericht den Klägern S 30.844,51 samt Anhang an offenem, restlichem Mietzins für die Monate Juli bis September 1995 zu und wies das Mehrbegehren von S 8.448,16 samt Anhang ab. Es verpflichtete den Beklagten zum Kostenersatz. Über ein unschlüssiges Mehrbegehren von 0,11 - die Kläger hatten sich bei der Klagseinschränkung geirrt - entschied es ungerügt nicht. Dem Verfahren liegt zugrunde, daß der beklagte Mieter weg... mehr lesen...
Norm: ZPO §43 Abs2 ZPO § 43 heute ZPO § 43 gültig ab 01.01.1985 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 501/1984
Rechtssatz:
§ 43 Abs 2 ZPO reduziert auf Grund seines klaren Wortlautes nur für den Kläger dessen Prozesskostenrisiko bei Ausmittlung durch Sachverständige, richterliches Ermessen,... mehr lesen...
Begründung: Mit Klage vom 23.6.1993 begehrte als Folge eines Verkehrsunfalles, bei dem er verletzt wurde, der Erstkläger S 90.549,--, darin Schmerzengeld S 75.000,--, und die mit S 50.000,-- bewertete Feststellung der Haftung für Ersatz künftigen Schadens wegen Dauer- und Spätfolgen, die Zweitklägerin eine Wertminderung betreffend ihren PKW von S 20.000,-- (Streitwert Erstkläger "S 140.549,--", Zweitklägerin S 20.000,--). Die beklagten Parteien bestritten dem Grunde und der ... mehr lesen...
Norm: ZPO §43 Abs2 2.Fall ZPO § 43 heute ZPO § 43 gültig ab 01.01.1985 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 501/1984
Rechtssatz: Das Fallenlassen eines Feststellungsbegehrens gerichtet auf Ersatz künftiger Schäden aus Körperverletzung gilt als Unterliegen im Prozeß selbst dann, wenn die Einsc... mehr lesen...
Begründung: Am 23.5.1990 ereignete sich in Wien ein Verkehrsunfall, bei dem der Kläger als Mitfahrer eines vom Erstbeklagten gelenkten, bei der Zweitbeklagten haftpflichtversicherten und vom Drittbeklagten gehaltenen Motorfahrrades verletzt wurde. Nachdem die Beklagten dem Kläger schon vor Klagseinbringung S 40.000,-- an Schmerzengeld bezahlt hatten, begehrte der Kläger mit seiner Klage den Zuspruch weiterer S 40.000,-- an Schmerzengeld und die Feststellung der Haftung der ... mehr lesen...
Norm: ZPO §43 Abs2 zweiter Fall ZPO § 43 heute ZPO § 43 gültig ab 01.01.1985 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 501/1984
Rechtssatz: Die Entscheidung über ein Feststellungsbegehren ist immer eine Entscheidung dem Grunde nach, weshalb § 43 Abs 2, zweiter Fall ZPO nicht anwendbar ist (aM WR 4... mehr lesen...
Rechtssatz: Der Kläger, der gegen einen von zwei (nicht solidarisch haftenden) Beklagten obsiegt, gegenüber dem anderen Beklagten jedoch unterliegt, hat - auch wenn beide Beklagte durch denselben Rechtsanwalt vertreten sind - Anspruch auf Ersatz der vollen Kosten gegen den unterliegenden Beklagten Entscheidungstexte 6 R 531/95 Entscheidungstext OLG Wien 17.08.1995 6 R 531/95 mehr lesen...
Norm: ZPO §41 ZPO §43 Abs2 ZPO §46 Abs1 ZPO §46 Abs2 ZPO § 41 heute ZPO § 41 gültig ab 01.03.1919 zuletzt geändert durch StGBl.Nr. 95/1919 ZPO § 43 heute ZPO § 43 gültig ab 01.01.1985 zuletzt geändert durch BGBl. N... mehr lesen...
Begründung: Am 17.12.1991 um 17.oo Uhr ereignete sich auf der ampelgeregelten Kreuzung Reinprechtsdorfer- straße/Jahngasse in 1o5o Wien ein Verkehrsunfall, an dem die Erstbeklagte mit dem bei der Zweitbeklagten haftpflichtversicherten Pkw Mazda 323, Kennzeichen W 33.oo3 C und die Klägerin mit ihrem Pkw VW Golf, Kennzeichen W 54825 B beteiligt waren. Die Klägerin begehrte zunächst S 99.179,8o an Reparaturkosten und S 5o. ooo,-- Schmerzengeld und machte ein Feststell... mehr lesen...
Norm: ZPO §43 Abs2 ZPO § 43 heute ZPO § 43 gültig ab 01.01.1985 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 501/1984
Rechtssatz: Auch das Unterliegen mit einem neben einem Leistungsbegehren gestellten Feststellungsbegehren kann § 43 Abs.2 ZPO unterfallen, wenn sich erst auf Grund eines Sachverständi... mehr lesen...
Rechtssatz: Auch das Unterliegen mit einem neben einem Leistungsbegehren gestellten Feststellungsbegehren kann § 43 Abs 2 ZPO unterfallen, wenn sich erst auf Grund eines Sachverständigengutachtens herausstellt, daß ein "Betrag" für künftige Folgen nicht gebührt. Laut OLG Wien vom 23.8.1990, 13 R 144/90, WR 489, wiederholt in 15 R 45/95. Entscheidungstexte 15 R 45/95 Entscheidungstext OLG Wien 05.07.1995 15 R 45/95 mehr lesen...
Norm: ZPO §43 Abs1 ZPO §43 Abs2 ZPO § 43 heute ZPO § 43 gültig ab 01.01.1985 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 501/1984 ZPO § 43 heute ZPO § 43 gültig ab 01.01.1985 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 501/1984 ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger besuchte am 23.9.1980 - im dritten Kindergartenjahr - den nö. Landeskindergarten der beklagten Gemeinde. Ab 15.30 Uhr beaufsichtigte an diesem Tag die Kindergärtnerin Maria K***** alleine die aus zehn bis fünfzehn Kindern bestehende altersgemischte Sammelgruppe. Die Kinder spielten im "Hof" (Garten) an verschiedenen Spielgeräten. Die Kindergärtnerin hielt sich bei der Terrasse auf, von wo aus sie die in Gruppen spielenden Kinder überblicken konnte. ... mehr lesen...
Norm: ZPO §43 Abs2 ZPO § 43 heute ZPO § 43 gültig ab 01.01.1985 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 501/1984
Rechtssatz:
Die Unterlassung des Antrags auf Fällung eines Teilanerkenntnisurteils hat nur dann Kostenfolgen, wenn ein selbständiger Anspruch (von mehreren) zur Gänze anerkannt wurde... mehr lesen...
Der Beklagte war Eigentümer einer Liegenschaft mit dem Haus H 61. In den Jahren 1975 bis 1976 ließ er durch die Firma E als Generalunternehmer Sanierungsarbeiten an dem Haus durchführen. Die Firma E bediente sich für die Spenglerarbeiten des Klägers. Infolge eines Zerwürfnisses zwischen dem Beklagten und der Firma E beauftragte der Beklagte den Kläger unmittelbar mit der Durchführung weiterer Spenglerarbeiten. Am 29. 3. 1976 legte der Kläger Rechnung. Mit Schreiben vom 17. 5. 1976 s... mehr lesen...
Norm: ZPO §43 Abs2 ZPO § 43 heute ZPO § 43 gültig ab 01.01.1985 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 501/1984
Rechtssatz:
Es handelt sich nicht mehr um einen nur verhältnismäßig geringfügigen Teil des Anspruches, dessen Geltendmachung besondere Kosten nicht veranlaßt hätte, wenn das Klagebeg... mehr lesen...
Norm: ZPO §43 Abs2 ZPO § 43 heute ZPO § 43 gültig ab 01.01.1985 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 501/1984
Rechtssatz:
Liegt eine offenbare Überklagung nicht vor, gebührt dem Kläger voller Kostenersatz, jedoch nur auf der Basis des obsiegten Betrages.
Entscheidungstex... mehr lesen...
Norm: ZPO §43 Abs2 ZPO § 43 heute ZPO § 43 gültig ab 01.01.1985 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 501/1984
Rechtssatz:
Wird das Klagebegehren vom OGH hinsichtlich des hauptsächlich geltend gemachten Rechtsgrundes (wegen Streitanhängigkeit) zurückgewiesen, hinsichtlich des weiteren gelten... mehr lesen...
Norm: JN §58 RATG §9 ZPO §43 Abs1 ZPO §43 Abs2 JN § 58 heute JN § 58 gültig ab 01.05.1983 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 135/1983 RATG § 9 heute RATG § 9 gültig ab 01.06.1999 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 7... mehr lesen...
Norm: ZPO §43 Abs2 ZPO § 43 heute ZPO § 43 gültig ab 01.01.1985 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 501/1984
Rechtssatz:
Hat die Unterinstanz für einen unangefochtenen Zuspruch nach § 43 Abs 2 ZPO keine Kosten zuerkannt, so hat der OGH bei seiner Kostenentscheidung hinsichtlich der gesamte... mehr lesen...
Norm: ZPO §43 Abs2 ZPO § 43 heute ZPO § 43 gültig ab 01.01.1985 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 501/1984
Rechtssatz: Diese Bestimmung ist nur anwendbar, wenn die ziffernmäßige Höhe des Anspruches vom Sachverständigen festgestellt werden musste, nicht aber, wenn die Klage auf Grund des Sac... mehr lesen...
Norm: ZPO §43 Abs2 ZPO § 43 heute ZPO § 43 gültig ab 01.01.1985 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 501/1984
Rechtssatz: Ist der eingeklagte Forderungsbetrag offenbar viel zu hoch gegriffen, lag eine erkennbare Überklagung vor, so ist die Anwendung des § 43 Abs 2 ZPO trotz der Festsetzung de... mehr lesen...
Norm: ZPO §41 B1 ZPO §43 Abs2 ZPO § 41 heute ZPO § 41 gültig ab 01.03.1919 zuletzt geändert durch StGBl.Nr. 95/1919 ZPO § 43 heute ZPO § 43 gültig ab 01.01.1985 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 501/1984 ... mehr lesen...
Norm: ZPO §43 Abs1 ZPO §43 Abs2 ZPO §50 ZPO § 43 heute ZPO § 43 gültig ab 01.01.1985 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 501/1984 ZPO § 43 heute ZPO § 43 gültig ab 01.01.1985 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 501/1984 ... mehr lesen...