RS OGH 1983/1/13 6Ob618/81

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Veröffentlicht am 13.01.1983
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Norm

ZPO §43 Abs2

Rechtssatz

Wird das Klagebegehren vom OGH hinsichtlich des hauptsächlich geltend gemachten Rechtsgrundes (wegen Streitanhängigkeit) zurückgewiesen, hinsichtlich des weiteren geltend gemachten Rechtsgrundes abgewiesen, so ist § 43 Abs 2 1.Fall ZPO analog anzuwenden und die Kostenentscheidung zur Gänze nach der Entscheidung im Hinblick auf den hauptsächlichen Rechtsgrund auszurichten.

Entscheidungstexte

  • 6 Ob 618/81
    Entscheidungstext OGH 13.01.1983 6 Ob 618/81

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1983:RS0035986

Dokumentnummer

JJR_19830113_OGH0002_0060OB00618_8100000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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