Norm: ZPO §43 Abs2 ZPO § 43 heute ZPO § 43 gültig ab 01.01.1985 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 501/1984
Rechtssatz: Eine Voraussetzung des § 43 Abs 2 Fall 2 ZPO ist, dass allein die ziffernmäßige Höhe des Anspruchs vom Sachverständigen oder durch richterliches Ermessen festgestellt werden m... mehr lesen...
Norm: ZPO §43 Abs1ZPO §43 Abs2
Rechtssatz: Zur Kombination der Kostenersatzprinzipien beim Zusammentreffen von zwei Teilen des Klagebegehrens, von denen nur einer dem Kostenprivileg des § 43 Abs 2 ZPO unterliegt. Entscheidungstexte 33 R 94/21t Entscheidungstext OLG Wien 30.11.2021 33 R 94/21t European Case Law Identifier (ECLI) EC... mehr lesen...
Norm: ZPO §43 Abs2 Fall1
Rechtssatz: Wird der Beklagte aufgrund seines Einwands nur Zug um Zug statt unbedingt verurteilt, erhält der Kläger dennoch vollen Kostenersatz nach § 43 Abs 2 1. Fall ZPO (geringfügiges Unterliegen), wenn die Prüfung der Zug um Zug zu erbringenden Leistung keinen Verfahrensaufwand verursachte. Beisatz: Hier klagten die Käufer auf Wandlung eines Liegenschaftskaufvertrags. Sie hatten die Rückabwicklung außergerichtlich b... mehr lesen...
Norm: ZPO §41ZPO §43 Abs1ZPO §43 Abs2
Rechtssatz: Im Verfahren über die Löschung oder über die Nichtigerklärung einer Marke ist der Prozesserfolg – dem kostenersatzrechtlichen Vereinfachungsprinzip folgend – durch eine (im Zweifel überschlägige) Gegenüberstellung der gelöschten zu den erhalten gebliebenen Waren und Dienstleistungen zu ermitteln. Entscheidungstexte 133 R 112/18w Entscheidu... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der - als Folge eines ärztlichen Kunstfehlers erblindete - Kläger wurde am 14. August 2005 als erster von Zwillingen in der 28. Schwangerschaftswoche (geplanter Geburtstermin 7. November 2005) in dem von der beklagten Partei betriebenen Landeskrankenhaus entbunden. Der nachgeburtliche Verlauf war kompliziert. Anlässlich einer Untersuchung durch einen bei der beklagten Partei tätigen Oberarzt am 4. Oktober 2005 wurde wegen festgestellter Veränderungen im Bereich ... mehr lesen...
E n t s c h e i d u n g s g r ü n d e : Gegenstand des Berufungsverfahrens ist nur mehr der von der Klägerin gemäß § 12 Abs 11 GlBG geltend gemachte Schadenersatz von € 3.000,-- wegen fortgesetzter sexueller Belästigung durch anstößige und beleidigende Beschimpfungen, die schließlich zur Eigenkündigung der Klägerin geführt hätten. Strittig ist weiters ein Teil der Gegenforderung des Beklagten aus dem Verkauf einer Waschmaschine im Ausmaß von € 200,--. Das Erstgericht hat der Kläge... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war vom 6. 2. 1997 bis 1. 1. 2006 bei der Beklagten mit einer Versicherungssumme von 30.886 EUR rechtsschutzversichert. Dem Versicherungsvertrag lagen die Allgemeinen Bedingungen für die Rechtsschutz-Versicherung (ARB 1994) zugrunde, die folgende, für den vorliegenden Rechtsstreit maßgebliche, Bestimmungen enthalten: „Artikel 2 Was gilt als Versicherungsfall und wann gilt er als eingetreten? […] 3. In den übrigen Fällen gilt als Versicherun... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Ein Ehepaar buchte bei der beklagten Partei für den Zeitraum vom 27. August bis 11. September 2007 eine Pauschalreise als Hochzeitsreise nach Ägypten, Sharm el Sheik, Hotel P***** zu einem Reisepreis von 1.448 EUR. Das Ehepaar hat seine Ansprüche gegen die beklagte Partei an den klagenden Verein abgetreten. Der klagende Verein begehrte von der Beklagten die Bezahlung von 1.739,90 EUR und bringt im Wesentlichen vor, die Reiseleistung der Beklagten habe diverse... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der 1975 geborene Kläger wurde bei einem Verkehrsunfall am 15. 4. 1996 schwer verletzt. Mit Teilanerkenntnisurteil des Landesgerichts Wels vom 10. 12. 1997 wurde festgestellt, dass ihm die beklagten Parteien zur ungeteilten Hand für sämtliche zukünftigen Schäden aus dem Unfall zu haften haben, wobei die Haftung der drittbeklagten Partei auf die Haftpflichtversicherungssumme beschränkt wurde. Der Kläger erlitt bei dem Unfall einen Ausriss des rechten Armnervenge... mehr lesen...
Norm: ZPO §43 Abs2ZPO §226 Abs1 IIIA
Rechtssatz: § 43 Abs 2 ZPO nimmt nicht die Verpflichtung, ein Klagebegehren ordnungsgemäß aufzuschlüsseln bzw bestimmbar zu gestalten. Der Zweck der Bestimmung liegt darin, dem Kläger, weil er eben gezwungen ist, sein Klagebegehren genau zu beziffern, in den in § 43 Abs 2 ZPO genannten Konstellationen das Kostenrisiko abzunehmen. Entscheidungstexte 8 Ob ... mehr lesen...
Norm: ZPO §43 Abs2ZPO §50 Abs1
Rechtssatz: Bei Ausspruch des überwiegenden Verschuldens des beklagten Ehegatten rechtfertigt der geringe Grad des Mitverschuldens des klagenden Ehegatten an der unheilbaren Zerrüttung der Ehe durch Vertiefung einer schon zuvor vom beklagten Ehegatten schuldhaft herbeigeführten Zerrüttung eine gänzliche Kostenersatzpflicht des beklagten Ehegatten in allen Instanzen. Der beklagte Ehegatte ist nämlich mit seinem Ant... mehr lesen...
Norm: ZPO §43 Abs2
Rechtssatz: Ratio des § 43 Abs 2 ZPO ist es, dem Kläger die mit der Bezifferung des Klagebegehrens verbundenen Schwierigkeiten abzunehmen. Entscheidungstexte 6 Ob 48/07p Entscheidungstext OGH 16.03.2007 6 Ob 48/07p Beisatz: Hier: Im Berufungsverfahern lagen nicht nur das medizinische Sachverständigengutachten, sondern auch die - insoweit von der Klägerin gar nic... mehr lesen...
Norm: ZPO §43 Abs2
Rechtssatz: 1. Der Zuspruch fiktiver Reparaturkosten ist mit der Höhe der objektiven Wertminderung begrenzt, wenn es zu keiner Reparatur kommt. 2. Eine strikte Faustregel in dem Sinne, dass ein Unterliegen mit mehr als 50% die Anwendung des § 43 Abs 2 ZPO immer ausschließen würde, kann nicht aufgestellt werden. Es kann auch ein Obsiegen mit weniger als 50% kostenunschädlich oder eines mit mehr als 50% kostenschädlich sein. ... mehr lesen...
Norm: ZPO §43 Abs1ZPO §43 Abs2JN §58RATG §9 Abs3GGG §15 Abs5RATG §11EheG §72
Rechtssatz: Unterliegt die Klägerin im Umfang des geltend gemachten Unterhaltsrückstandes zur Gänze dem Grunde nach, weil sie den Beklagten mangels Aufforderung zur Zahlung nicht in Verzug gesetzt hat (§ 72 EheG), so kann die auf den fehlenden Verzug gegründete Abweisung auch dann bei der Kostenentscheidung nicht außer Betracht bleiben, wenn dem Begehren auf laufenden ... mehr lesen...
Norm: ZPO §43 Abs2
Rechtssatz: Bei Anwendung des § 43 Abs 2 ZPO ist dem Kostenzuspruch als Bemessungsgrundlage nicht der ursprünglich begehrte, sondern nur der ersiegte Betrag zugrunde zu legen. Entscheidungstexte 8 Ob 32/02t Entscheidungstext OGH 08.08.2002 8 Ob 32/02t 2 Ob 180/04s Entscheidungstext OGH 23.09.2004 2 Ob 180/04s ... mehr lesen...
Norm: ZPO §43 Abs2ZPO §45RATG §12 Abs3
Rechtssatz: Eine außerhalb des Prozesses erfolgte Zahlung des Beklagten stellt im Gegensatz zum Teilanerkenntnis keine direkt auf den Verfahrensgegenstand wirkende Prozesshandlung dar, sondern betrifft die (Teil-)Erfüllung des materiell-rechtlichen Anspruchs des Klägers. Darüber ist Beweis aufzunehmen. Ohne eine entsprechende Einschränkung des Klagebegehrens wird durch eine solche Erfüllungshandlung am St... mehr lesen...
Rechtssatz: 1.) Der Gläubiger einer Geldschuld ist, wenn nicht besondere
Gründe: dagegen sprechen, zur Annahme einer Teilzahlung verpflichtet. 2.) Der Schuldner einer Geldleistung darf nicht die Möglichkeit haben, durch Teilzahlungen das Prozesskostenrisiko zu Lasten des Klägers zu verschieben. Bei der Beurteilung, ob eine Überklagung vorliegt (§ 43 Abs.2 ZPO) ist daher auch unter Außerachtlassung einer vor Prozesserteilung geleisteten Teilzahlung das gesamte ursprünglich erhoben... mehr lesen...