Entscheidungsgründe: Die Klägerin betreibt das Gewerbe der Gebäudereinigung. Ein nicht unerheblicher Teil ihrer Aufträge betrifft die Reinigung von Gerichts- und Magistratsgebäuden und Kasernen. Die Beklagte ist Medieninhaberin der N*****. Die Klägerin erhielt nach einer öffentlichen Auftragsvergabe den Zuschlag, ab 2. 1. 2001 die Reinigung der Militärakademie in Wiener Neustadt zu besorgen. Vorher war diese Reinigung von der Firma I***** durchgeführt worden. Die Klägerin übernahm... mehr lesen...
Norm: ZPO §43 Abs2 ZPO § 43 heute ZPO § 43 gültig ab 01.01.1985 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 501/1984
Rechtssatz: Bei Anwendung des § 43 Abs 2 ZPO ist dem Kostenzuspruch als Bemessungsgrundlage nicht der ursprünglich begehrte, sondern nur der ersiegte Betrag zugrunde zu legen. Bei Anw... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Erstklägerin war am 14. 3. 1996 Haftpflichtversicherer der Rechtsanwaltskammer Wien. Nach dem Versicherungsvertrag waren die Mitglieder dieser Kammer gegen Berufshaftpflicht versichert, unter anderem Dr. Manfred A*****. Die Zweitklägerin war Berufshaftpflichtversicherer dieses Rechtsanwalts. Der Beklagte hatte von der L.***** die Wohnung Nr 31 im Haus P*****straße 22 in Wien um S 3,225.475,-- mit Kaufvertrag vom 21. 6. 1994 gekauft. Mit Vertrag vom 14. 3. ... mehr lesen...
Norm: ZPO §43 Abs2 ZPO §45 RATG §12 Abs3 ZPO § 43 heute ZPO § 43 gültig ab 01.01.1985 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 501/1984 ZPO § 45 heute ZPO § 45 gültig ab 01.01.2003 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 76/200... mehr lesen...
Begründung: Mit der am 14.9.1999 beim Erstgericht überreichten Klage begehrte der Kläger von der beklagten Partei gestützt auf einen medizinischen Behandlungsfehler im Landeskrankenhaus F***** aus dem Titel des Schadenersatzes Schmerzengeld von ATS 50.000,-- sowie die Feststellung der Haftung der beklagten Partei für künftige Schäden. Das Feststellungsinteresse wurde mit ATS 30.000,-- bewertet. Die beklagte Partei bestritt zunächst das Klagebegehren sowohl dem Grunde als auch der ... mehr lesen...
Rechtssatz: 1.) Der Gläubiger einer Geldschuld ist, wenn nicht besondere
Gründe: dagegen sprechen, zur Annahme einer Teilzahlung verpflichtet. 2.) Der Schuldner einer Geldleistung darf nicht die Möglichkeit haben, durch Teilzahlungen das Prozesskostenrisiko zu Lasten des Klägers zu verschieben. Bei der Beurteilung, ob eine Überklagung vorliegt (§ 43 Abs.2 ZPO) ist daher auch unter Außerachtlassung einer vor Prozesserteilung geleisteten Teilzahlung das gesamte ursprünglich erhoben... mehr lesen...
Die klagende Partei begehrte von der beklagten Partei als Schadenersatz nach einem Verkehrsunfall zunächst die Zahlung von S 165.940,-- samt 4 % Zinsen und 20 % USt. aus den Zinsen seit 15.08.1997. Sie schlüsselte diese Forderung wie folgt auf: Schmerzengeld S 40.000,-- Totalschaden Abrechnung laut Kfz-Gutachten S 110.000,-- beschädigte Schutzbrille S 1.700,-- beschädigte Helme S 4.970,-- beschädigtes Handy S 3.120,-- Radioumbaukosten S 1.500,-- An- und ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1415 ZPO §43 Abs2 ABGB § 1415 heute ABGB § 1415 gültig ab 01.01.1812 ZPO § 43 heute ZPO § 43 gültig ab 01.01.1985 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 501/1984 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1415 ZPO §43 Abs2 ABGB § 1415 heute ABGB § 1415 gültig ab 01.01.1812 ZPO § 43 heute ZPO § 43 gültig ab 01.01.1985 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 501/1984 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1415ZPO §43 Abs2
Rechtssatz: Der Schuldner einer Geldleistung darf nicht die Möglichkeit haben, durch Teilzahlungen das Prozesskostenrisiko zu Lasten des Klägers zu verschieben. Bei der Beurteilung, ob eine Überklagung vorliegt (§ 43 Abs.2 ZPO) ist daher auch unter Außerachtlassung einer vor Prozesserteilung geleisteten Teilzahlung das gesamte ursprünglich erhobene Begehren dem ersiegten Anspruch gegenüber zu stellen. ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger ist seit 1. 5. 1995 als Maklerbetreuer bei der Beklagten angestellt. Mit Schreiben vom 3. 4. 1998, zur Post gegeben am 10. 4. 1998 und zugegangen am 12. 4. 1998, kündigte die Beklagte das Arbeitsverhältnis zum 15. 6. 1998 auf. Während des Laufs der Kündigungsfrist wurde der Kläger mit Schreiben vom 4. 5. 1998, zugegangen am 5. 5. 1998, entlassen. Mit seiner noch vor dem Ausspruch der Entlassung zu 29 Cga 82/98k des Erstgerichtes eingebrachten... mehr lesen...
Norm: ZPO §43 Abs2 ZPO § 43 heute ZPO § 43 gültig ab 01.01.1985 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 501/1984
Rechtssatz:
Bei Beurteilung der Überklagung ist vom Gesamtbetrag des geforderten und zugesprochenen Anspruchs auszugehen. Dies gilt sowohl bei Teilzahlung vor oder während des Prozes... mehr lesen...
Begründung: Mit der beim Erstgericht am 15.4.1999 eingelangten Klage begehrt der Kläger Schmerzengeld in Höhe von ATS 30.000,-- mit der Behauptung, er habe bei einem vom Erstbeklagten am 7.6.1997 in Lochau allein verschuldeten Verkehrsunfall eine Halswirbelsäulenzerrung erlitten. Auf Grund eines bei Primarius Dr. ***** in Auftrag gegebenen Sachverständigengutachtens vom 16.10.1997 habe die zweitbeklagte Partei eine Schmerzengeldzahlung von ATS 40.000,-- geleistet. Nachträglich hab... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Mit rechtskräftigem Urteil des Landesgerichtes Ried im Innkreis vom 5. 4. 1995 wurde der Beklagte unter anderem wegen des Verbrechens der teils versuchten, teils vollendeten gleichgeschlechtlichen Unzucht mit Personen unter 18 Jahren nach den §§ 209, 15 StGB verurteilt, weil er in Ried im Innkreis und in Neuhofen in der Zeit von 1989 bis 1990 in wiederholten Angriffen mit seinem Stiefsohn, dem am 14. 11. 1974 geborenen Kläger, gleichgeschlechtliche Unzuch... mehr lesen...
Norm: ZPO §43 Abs2 ZPO § 43 heute ZPO § 43 gültig ab 01.01.1985 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 501/1984
Rechtssatz:
§ 43 Abs 2 ZPO ist auf das Honorar eines Notars selbst dann nicht anwendbar, wenn die Ausmittlung der Höhe des Honorars durch ein Gutachten der Notariatskammer erfolgt.... mehr lesen...
Begründung: Der klagende Notar begehrte ursprünglich S 101.128,- als Honorar für die Ausarbeitung eines Kaufvertrages. Die Notariatskammer erstattete ein Gutachten, wonach der begehrte Gebührenanspruch um S 42.639,60 überhöht sei. Denn es liege dem Vertrag ein durchaus üblicher Sachverhalt zugrunde, der den begehrten Zuschlag nach § 3 NTG nicht rechtfertige. Daraufhin schränkte der Kläger sein Honorarbegehren um diesen Betrag auf S 58.488,40 ein. Der klagende Notar begehrte u... mehr lesen...
Norm: ZPO §43 Abs1 ZPO §43 Abs2 ZPO § 43 heute ZPO § 43 gültig ab 01.01.1985 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 501/1984 ZPO § 43 heute ZPO § 43 gültig ab 01.01.1985 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 501/1984 ... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger begehrt vom Beklagten S 90.000,-- samt 10% Zinsen aus S 300.000,-- vom 1.1.1986 bis zum 31.12.1988, aus S 200.000,-- vom 1.1.1989 bis 31.12.1989 und aus S 90.000,-- seit 1.1.1990. Der Beklagte beantragte die Abweisung des Klagebegehrens und bestritt ausdrücklich das Zinsenbegehren. Das Erstgericht sprach dem Kläger S 90.000,-- samt 4% Zinsen gestaffelt wie in der Klage und S 8.940,22 an Prozesskosten zu. Gegen diese Kostenentscheidung richtet sich ... mehr lesen...
Rechtssatz: Auch das Unterliegen in einem neben einem Leistungsbegehren gestellten Feststellungsbegehren kann § 43 Abs 2 ZPO unterstellt werden, wenn sich erst aufgrund eines Sachverständigengutachtens herausstellt, daß ein "Betrag" für künftige Folgen nicht gebührt. Entscheidungstexte 14 R 35/99s Entscheidungstext OLG Wien 06.04.1999 14 R 35/99s mehr lesen...
Norm: ZPO §43 Abs2 ZPO § 43 heute ZPO § 43 gültig ab 01.01.1985 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 501/1984
Rechtssatz: Auch das Unterliegen in einem neben einem Leistungsbegehren gestellten Feststellungsbegehren kann § 43 Abs 2 ZPO unterstellt werden, wenn sich erst aufgrund eines Sachvers... mehr lesen...
Begründung: Die Kläger begehrten zunächst S 427.000,-- aus dem Titel des nachbarrechtlichen Ausgleiches im wesentlichen mit der
Begründung: , daß es zu mehrfachen Einbrüchen in einer auf der Liegenschaft der beklagten Partei ausgehobenen Künette gekommen sei, in deren Folge die Einfriedungsmauer der Liegenschaft der Kläger eingestürzt sei. Weiters seien dadurch Risse im Betonboden aufgetreten und die Propangasanlage auf dem Grundstück der Kläger beschädigt worden. Die Wiederhers... mehr lesen...
Norm: ZPO §43 Abs2 ZPO § 43 heute ZPO § 43 gültig ab 01.01.1985 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 501/1984
Rechtssatz: Keine Überklagung bei Obsiegen mit 41 %, wenn dem ursprünglichen Begehren ein (nicht offenkundig unrichtiger) Kostenvoranschlag zugrundegelegt wurde. En... mehr lesen...
Norm: ABGB §1096 ABGB §1101 ZPO §43 Abs1 ZPO §43 Abs2RAT TP 7 ABGB § 1096 heute ABGB § 1096 gültig ab 01.01.1917 zuletzt geändert durch RGBl. Nr. 69/1916 ABGB § 1101 heute ABGB § 1101 gültig ab 01.01.1917 zuletzt ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Kläger sind Miteigentümer der Liegenschaft EZ 412 GB A*****; mit ihren Anteilen ist untrennbar Wohnungseigentum verbunden. Im Jahre 1972 erwarb die Beklagte die in der EZ 412, GB ***** A*****, vorgetragenen Grundstücke Nr 81/1 und 81/3. In ihrem Bauansuchen vom 20. 6. 1972 um Errichtung von 47 Wohneinheiten in einem dreigeschoßigen Wohnobjekt (Seebadviertel I) hielt die Beklagte fest, zusammen mit den 47 Wohneinheiten 47 Autoabstellplätze errichten ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger ist mit einer Stammeinlage von S 6.250,--, die zur Hälfte einbezahlt ist, Gesellschafter der beklagten Partei. Mitgesellschafter sind die S*****gesmbH mit einem zur Hälfte einbezahlten Geschäftsanteil von S 812.500,-- und der Vater des Klägers, KR Ing.Hans H*****, mit einem zur Hälfte einbezahlten Geschäftsanteil von S 181.250,--. Der Gesellschaftsvertrag sieht in Punkt VIII.2 vor, daß die Abtretung von Geschäftsanteilen oder Teilen von Geschäf... mehr lesen...
Norm: ZPO §41 D3 ZPO §43 Abs1 ZPO §43 Abs2 ZPO § 41 heute ZPO § 41 gültig ab 01.03.1919 zuletzt geändert durch StGBl.Nr. 95/1919 ZPO § 43 heute ZPO § 43 gültig ab 01.01.1985 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 501/1984... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger ist Gesellschafter der im Firmenbuch des Handelsgerichtes Wien eingetragenen beklagten Gesellschaft mbH mit einer zur Hälfte eingezahlten Stammeinlage von 6.250 S. Mitgesellschafter sind die ebenfalls im Firmenbuch des Handelsgerichtes Wien eingetragene S*****gesellschaft mbH (kurz: S***** GmbH) mit einem zur Hälfte eingezahlten Geschäftsanteil von 812.500 S und der Vater des Klägers, KR Ing.Hans H*****, mit einem zur Hälfte eingezahlten Geschä... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am 9.Februar 1988 fällten Bedienstete einer Straßenmeisterei auf der Verkehrsinsel einer Bundesstraße in Oberösterreich nahe einer Tankstelle eine etwa 25 m hohe und 34 Jahre alte Pappel. Anlaß dafür war die Gefahr des Absturzes dürrer Äste auf die Straße. Der Kläger war als Bediensteter der beteiligten Straßenmeisterei Leiter der Arbeitspartie und hatte die erforderlichen Sicherungsmaßnahmen anzuordnen. Die gefällte Pappel stürzte auf einen PKW, der gerade v... mehr lesen...
Rechtssatz: Dem Kläger stehen grundsätzlich die vollen Kosten nach § 43 Abs 2 ZPO (Ausmittlung durch Sachverständige) nur dann zu, wenn die objektiven Prämissen für die Schätzung der Forderung der Höhe nach für den Kläger und für den Sachverständigen gleichbleibend sind. Entscheidungstexte 16 R 87/97z Entscheidungstext OLG Wien 07.07.1997 16 R 87/97z mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger wurde am 14.12.1979 bei einem von seinem Unfallsgegner allein verschuldeten Verkehrsunfall schwer verletzt. Er beauftragte zunächst den Rechtsanwalt Dr.Helmut K***** mit der Durchsetzung seiner Schadenersatzansprüche gegenüber der Haftpflichtversicherung des Unfallsgegners. Dr.K***** erreichte im Zuge seiner Verhandlung mit der Versicherung Zahlungen von S 400.000,-- an Schmerzengeld und von S 322.222,70 für Sachschäden. Mit Schreiben vom 11.11.... mehr lesen...