Norm
ZPO §43 Abs1Rechtssatz
Zur Kombination der Kostenersatzprinzipien beim Zusammentreffen von zwei Teilen des Klagebegehrens, von denen nur einer dem Kostenprivileg des § 43 Abs 2 ZPO unterliegt.Zur Kombination der Kostenersatzprinzipien beim Zusammentreffen von zwei Teilen des Klagebegehrens, von denen nur einer dem Kostenprivileg des Paragraph 43, Absatz 2, ZPO unterliegt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OLG0009:2021:RW0001008Im RIS seit
06.12.2021Zuletzt aktualisiert am
06.12.2021