Norm
ZPO §43 Abs2 2.FallRechtssatz
Die Einschätzung des Invaliditätsgrads in der privaten Unfallversicherung betrifft auch im Zusammenhang mit Vorschädigungen (Gebrechen, Krankheiten), die auf die Unfallfolgen mitgewirkt haben, die Höhe des Klagebegehrens, sodass - bei Vorliegen der weiteren Voraussetzungen - § 43 Abs 2 2. Fall ZPO anzuwenden ist.Die Einschätzung des Invaliditätsgrads in der privaten Unfallversicherung betrifft auch im Zusammenhang mit Vorschädigungen (Gebrechen, Krankheiten), die auf die Unfallfolgen mitgewirkt haben, die Höhe des Klagebegehrens, sodass - bei Vorliegen der weiteren Voraussetzungen - Paragraph 43, Absatz 2, 2. Fall ZPO anzuwenden ist.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OLG0009:2025:RW0001127Im RIS seit
05.11.2025Zuletzt aktualisiert am
05.11.2025