Mit dem angefochtenen, im Instanzenzug ergangenen Bescheid wurde der Antrag der Beschwerdeführerin vom 29. März 2011 auf "rückwirkende Befreiung von der Beitragszahlung" - die Beschwerdeführerin hatte geltend gemacht, seit September 2006 als Koordinatorin des schulärztlichen Dienstes im Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur angestellt zu sein, wobei ihre Tätigkeit nach Ansicht ihres Dienstgebers überwiegend in Verwaltungsarbeit bestehe - abgewiesen. In der Begründung: die... mehr lesen...
Index: L94059 Ärztekammer Wien82/03 Ärzte Sonstiges Sanitätspersonal
Norm: ÄrzteG 1998 §109; ÄrzteG 1998 §49 Abs2; ÄrzteG 1998 §52 Abs1;BeitragsO Wohlfahrtsfonds ÄrzteK Wr Abschn1 Abs3; ÄrzteG 1998 § 109 heute ÄrzteG 1998 § 109 gültig ab 28.02.2023 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 17/2023 Ä... mehr lesen...
Index: 82/03 Ärzte Sonstiges Sanitätspersonal
Norm: ÄrzteG 1998 §109; ÄrzteG 1998 §2 Abs2; ÄrzteG 1998 §2; ÄrzteG 1998 § 109 heute ÄrzteG 1998 § 109 gültig ab 28.02.2023 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 17/2023 ÄrzteG 1998 § 109 gültig von 19.08.2010 bis 27.02.2023 zuletzt geände... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen, im Instanzenzug ergangenen Bescheid wurde der Beitrag des Beschwerdeführers zum Wohlfahrtsfonds der Ärztekammer für Wien für das Jahr 2010 gemäß Abschnitt I der Beitragsordnung für den Wohlfahrtsfonds der Ärztekammer für Wien (iF: Beitragsordnung) mit EUR 19.784,90 festgesetzt. Es bestehe ein Beitragsrückstand in Höhe von EUR 10.573,47, der binnen vier Wochen nach Zustellung des Bescheids einzuzahlen sei. Mit dem angefochtenen, im Instanzenzug ergangenen Besche... mehr lesen...
1. Mit dem angefochtenen, nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung ergangenen Erkenntnis wurde die Beschwerde gegen den Bescheid der belangten Behörde abgewiesen, mit dem der Revisionswerberin für das Jahr 2012 ein Fondsbeitrag von EUR 7.480,72 vorgeschrieben worden war. 2. Nach Art. 133 Abs. 4 B-VG ist gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesond... mehr lesen...
Dem Beschwerdeführer, seit 2004 als niedergelassener Zahnarzt ohne Kassenvertrag in O tätig, wurde aufgrund seines Antrags seitens des Verwaltungsausschusses der Ärztekammer für Burgenland für die Jahre 2006 bis 2009 eine Ermäßigung der Beiträge zum Grund- und Ergänzungsfonds des Wohlfahrtsfonds auf die Hälfte des nach der Umlagen- und Beitragsordnung zu entrichtenden Betrags bewilligt. Über die (darüber hinausgehenden) Anträge des Beschwerdeführers, die ihm für die Jahre 2006 bis 200... mehr lesen...
Index: 82/03 Ärzte Sonstiges Sanitätspersonal
Norm: ÄrzteG 1998 §109; ÄrzteG 1998 §111; ÄrzteG 1998 § 109 heute ÄrzteG 1998 § 109 gültig ab 28.02.2023 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 17/2023 ÄrzteG 1998 § 109 gültig von 19.08.2010 bis 27.02.2023 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz82/03 Ärzte Sonstiges Sanitätspersonal
Norm: ÄrzteG 1998; BDG 1979 §4; BDG 1979 § 4 heute BDG 1979 § 4 gültig ab 31.07.2016 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 64/2016 BDG 1979 § 4 gültig von 01.01.2012 bis 30.07.2016 zuletzt geändert durch BGB... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht seit 1. Jänner 2009 als Oberstleutnantarzt der Verwendungsgruppe MBO 1 in einem öffentlichrechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Davor stand er im Zeitraum zwischen 1. Jänner 2003 und 31. Dezember 2008 als Militärperson auf Zeit der Verwendungsgruppe MZO 2 in einem befristeten öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. In einer Eingabe vom 27. Mai 2011 beantragte der Beschwerdeführer Gehaltsnachzahlungen für den Zeitraum vom 1. Jänner 2003 bis 31. Dez... mehr lesen...
Unter Spruchpunkt 1. des Bescheids des Verwaltungsausschusses des Wohlfahrtsfonds der Ärztekammer für Niederösterreich vom 20. Februar 2012 wurde dem Antrag des Beschwerdeführers, eines Zahnarztes, vom 19. Juli 2011 auf Gewährung einer Krankenunterstützung gemäß § 106 Abs. 1 Ärztegesetz 1998 (ÄrzteG) iVm § 40 Abs. 1 der Satzung des Wohlfahrtsfonds der Ärztekammer für Niederösterreich (Satzung) stattgegeben und die Krankenunterstützung gemäß §§ 44 und 43 Abs. 2 der Satzung iVm Art. 2. ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof10/13 Amtshaftung Organhaftpflicht Polizeibefugnis-Entschädigung82/03 Ärzte Sonstiges Sanitätspersonal
Norm: AHG 1949;ÄrzteG 1998;VwGG §33 Abs1;
Rechtssatz: In vergleichbaren Fällen, in denen es um die Berechtigung zum Aufsteigen in die nächsthöhere Schulstufe geht, verneint der Verwaltungsgerichtshof in ständiger Judikatur (Hinweis B vom 28. Juni 2010, Zl. 2008/10/0047, und die ... mehr lesen...
1.1. Mit Bescheid vom 7. Februar 2012 hat die Beschwerdekommission der Österreichischen Ärztekammer der Beschwerde der Beschwerdeführerin gegen die negative Beurteilung der von ihr am 5. Dezember 2011 abgelegten Facharztprüfung für Anästhesiologie und Intensivmedizin nicht stattgegeben. 1.2. Gegen diesen Bescheid erhob die Beschwerdeführerin zunächst Beschwerde gemäß Art. 144 Abs. 1 B-VG vor dem Verfassungsgerichtshof. Nachdem dieser die Behandlung der Beschwerde mit Beschl... mehr lesen...
Index: L94059 Ärztekammer Wien82/03 Ärzte Sonstiges Sanitätspersonal
Norm: ÄrzteG 1998 §109; ÄrzteG 1998 §2;BeitragsO Wohlfahrtsfonds ÄrzteK Wr; ÄrzteG 1998 § 109 heute ÄrzteG 1998 § 109 gültig ab 28.02.2023 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 17/2023 ÄrzteG 1998 § 109 gültig von 19.08.2010 bi... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen, im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde wurde der Beitrag des Beschwerdeführers zum Wohlfahrtsfonds der Ärztekammer für Wien betreffend das Jahr 2011 mit Euro 6.300,-- festgesetzt. Darauf seien vom Beschwerdeführer insgesamt Euro 4.725,-- an vorläufigen Fondsbeiträgen bezahlt worden, sodass ein Rückstand von Euro 1.575,-- bestehe, der binnen vier Wochen zu bezahlen sei. In der Begründung: legte die belangte Behörde nach einer Darstellung der rec... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen, im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde wurde der Beitrag der Beschwerdeführerin zum Wohlfahrtsfonds der Ärztekammer für Wien betreffend das Jahr 2010 mit Euro 25.231,99 festgesetzt. Darauf seien von der Beschwerdeführerin insgesamt Euro 13.288,86 an vorläufigen Fondsbeiträgen bezahlt worden, sodass ein Rückstand von Euro 11.943,13 bestehe, der binnen vier Wochen zu bezahlen sei. In der Begründung: führte die belangte Behörde nach einer Darstell... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren82/03 Ärzte Sonstiges Sanitätspersonal
Norm: ÄrzteG 1998 §109; ÄrzteG 1998 §91 Abs4; ÄrzteG 1998 §91; AVG §66 Abs4; ÄrzteG 1998 § 109 heute ÄrzteG 1998 § 109 gültig ab 28.02.2023 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 17/2023 ÄrzteG 1998 § 109 gültig von 19.08.201... mehr lesen...
Mit Schreiben des Präsidenten der Ärztekammer für Wien vom 23. September 2005 (betitelt als "Schätzbescheid") wurde die vom Beschwerdeführer zu leistende Kammerumlage für das Jahr 2001 festgesetzt und ein Säumniszuschlag vorgeschrieben. Gleiches erfolgte mit zwei weiteren Schreiben des Präsidenten der Ärztekammer für Wien hinsichtlich der Kammerumlagen für die Jahre 2002 und 2003. Dagegen erhob der Beschwerdeführer Beschwerde (Berufung). Mit dem angefochtenen Bescheid des Vorstandes d... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren82/03 Ärzte Sonstiges Sanitätspersonal
Norm: ÄrzteG 1998 §109; AVG §68 Abs1; VwGG §42 Abs3; ÄrzteG 1998 § 109 heute ÄrzteG 1998 § 109 gültig ab 28.02.2023 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 17/2023 ÄrzteG 1998 § 109 gültig von 19.08... mehr lesen...
Mit im Instanzenzug ergangenem Bescheid vom 29. Juni 2009 wies der Beschwerdeausschuss des Wohlfahrtsfonds der Ärztekammer für Wien einen Antrag des Beschwerdeführers vom 18. Februar 2008 auf Neuberechnung der Fondsbeiträge für die Jahre 2005 und 2006 zurück. Begründend führte der Beschwerdeausschuss aus, der Verwaltungsausschuss des Wohlfahrtsfonds der Ärztekammer für Wien habe mit Bescheiden - jeweils vom 16. Oktober 2007 - die Beiträge des Beschwerdeführers zum Wohlfahrtsfonds für... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen, im Instanzenzug ergangenen Bescheid wurde von der belangten Behörde der Beitrag des Beschwerdeführers zum Wohlfahrtsfonds der Ärztekammer für Wien für das Jahr 2006 mit EUR 5.481,99 festgesetzt. Gleichzeitig wurde ausgesprochen, dass der Beschwerdeführer an vorläufigen Fondsbeiträgen bereits EUR 814,21 entrichtet habe, somit ein Beitragsrückstand von EUR 4.667,78 bestehe, der bis zum 31. Dezember 2007 einzuzahlen sei. In der Begründung: führte die belangte Behörd... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren82/03 Ärzte Sonstiges Sanitätspersonal
Norm: ÄrzteG 1998 §109;AVG §58 Abs2;AVG §60;VwGG §41 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2003/11/0312 E 16. Dezember 2004 RS 1(hier: nur der erste Satz) Stammrechtssatz Die
Begründung: eines Bescheides, mit dem Beiträge zum Wohlfahrtsfonds festgesetzt werden, ist einer nachprüfenden Rechtskontrolle nur zugänglich,... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren82/03 Ärzte Sonstiges Sanitätspersonal
Norm: ÄrzteG 1998 §109;ÄrzteG 1998 §2 Abs2;ÄrzteG 1998 §2 Abs3;AVG §58 Abs2;AVG §60;
Rechtssatz: Die Behörde hat sich mit dem vom Bf erstatteten Vorbringen, bei der in Rede stehenden Tätigkeit handle es sich um "klinische Studien im Rahmen der Rheumatologie", nicht aber um ärztliche Tätigkeit, nicht auseinandergesetzt und insbesondere keine Fe... mehr lesen...
Index: 72/01 Hochschulorganisation82/03 Ärzte Sonstiges Sanitätspersonal
Norm: ÄrzteG 1998 §109;ÄrzteG 1998 §2 Abs2;ÄrzteG 1998 §2 Abs3;UOG 1993 §62 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2005/11/0139 E 22. Februar 2007 RS 1(hier: Bescheid enthält keine Feststellungen über die Art der Vortrags- bzw. Lehrtätigkeit des Bfs im Fach "Osteopathie".) Stammrechtssatz Universitätskliniken sind jene Institute der Medizinis... mehr lesen...
Index: 82/03 Ärzte Sonstiges Sanitätspersonal
Norm: ÄrzteG 1998 §109; ÄrzteG 1998 §41; ÄrzteG 1998 § 109 heute ÄrzteG 1998 § 109 gültig ab 28.02.2023 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 17/2023 ÄrzteG 1998 § 109 gültig von 19.08.2010 bis 27.02.2023 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr.... mehr lesen...
Index: L94059 Ärztekammer Wien001 Verwaltungsrecht allgemein82/03 Ärzte Sonstiges Sanitätspersonal
Norm: ÄrzteG 1998 §109;BeitragsO Wohlfahrtsfonds ÄrzteK Wr Abschn1 Abs2;BeitragsO Wohlfahrtsfonds ÄrzteK Wr Abschn4 Abs5;VwRallg; ÄrzteG 1998 § 109 heute ÄrzteG 1998 § 109 gültig ab 28.02.2023 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 17/2023 ... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen im Instanzenzug ergangenen Bescheid wurde der vom Beschwerdeführer zu leistende Beitrag zum Wohlfahrtsfonds gemäß Abschnitt I Abs. 9 der Beitragsordnung des Wohlfahrtsfonds der Ärztekammer für Wien (Beitragsordnung) für das Jahr 2006 mit EUR 5.481,99 und für das Jahr 2007 mit EUR 6.300,00 festgesetzt. Mit dem angefochtenen im Instanzenzug ergangenen Bescheid wurde der vom Beschwerdeführer zu leistende Beitrag zum Wohlfahrtsfonds gemäß Abschnitt römisch eins Absa... mehr lesen...
Mit im Instanzenzug ergangenem Bescheid des Beschwerdeausschusses des Wohlfahrtsfonds der Ärztekammer für Wien vom 15. November 2006 wurde der von der Beschwerdeführerin zu leistende Fondsbeitrag für das Jahr 2005 gemäß Abschnitt I der Beitragsordnung des Wohlfahrtsfonds der Ärztekammer für Wien (Beitragsordnung) mit EUR 4.317,91 festgesetzt. Mit im Instanzenzug ergangenem Bescheid des Beschwerdeausschusses des Wohlfahrtsfonds der Ärztekammer für Wien vom 15. November 2006 wurde der ... mehr lesen...
Mit im Instanzenzug ergangenem Bescheid des Beschwerdeausschusses des Wohlfahrtsfonds der Ärztekammer für Wien vom 15. Dezember 2008 wurde der vom Beschwerdeführer zu leistende Beitrag zum Wohlfahrtsfonds für das Jahr 2007 mit EUR 926,56 festgesetzt. Begründend wurde im Wesentlichen ausgeführt, gemäß Abschnitt I Abs. 7 der Beitragsordnung des Wohlfahrtsfonds der Ärztekammer für Wien (Beitragsordnung) betrage der Fondsbeitrag bei Fondsmitgliedern, bei denen der Umsatz aus selbständige... mehr lesen...
Mit Erledigung des Verwaltungsausschusses des Wohlfahrtsfonds der Ärztekammer für Wien vom 30. April 2009 wurde dem Beschwerdeführer der Beitrag zum Wohlfahrtsfonds der Ärztekammer für Wien für das Jahr 2008 mit EUR 24.367,44 vorgeschrieben. In der Begründung: wird Folgendes ausgeführt: "Aufgrund Ihrer Angaben und der von der Ärztekammer für Wien getroffenen Feststellungen wurde Ihre Beitragsmessungsgrundlage auf Basis des Jahres 2005 wie folgt ermittelt: Jahresbruttogehalt 2005 E... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen, im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde wurde der von der Beschwerdeführerin für das Jahr 2008 als Beitrag zum Wohlfahrtsfonds der Ärztekammer für Wien zu entrichtende Beitrag mit EUR 7.528,05 festgesetzt. Der Verwaltungsgerichtshof hat über die gegen diesen Bescheid gerichtete Beschwerde nach Vorlage der Akten des Verwaltungsverfahrens und Erstattung einer Gegenschrift durch die belangte Behörde - beide Parteien haben zudem weitere Schriftsä... mehr lesen...