Norm: ABGB §914 IIIbABGB §915
Rechtssatz: Die Vereinbarung, daß der Urlaubsanspruch bis zur Beendigung des Dienstverhältnisses zu konsumieren ist und er ansonsten verfällt, bedeutet im Zweifel nicht, daß der Dienstnehmer auch das Risiko einer unverschuldeten Unmöglichkeit, den Urlaub in natura zu konsumieren, übernommen hat. Dem Dienstnehmer steht daher für diesen Fall ein Anspruch auf Urlaubsentschädigung in Geld zu. Entsch... mehr lesen...
Der Kläger begehrt vom Beklagten, seinem Vater, die Übertragung des Hälfteeigentums an der Liegenschaft EZ X mit den Grundstücken 1/10 Garten und 1/12 Baufläche aus dem Titel einer Treuhandverpflichtung gegen Zahlung des anteiligen Kaufpreises von 14 340 S. Das Erstgericht wies das Klagebegehren ab. Nach seinen Feststellungen waren die strittigen Grundstücke Gegenstand eines Pachtvertrages zwischen dem Chorherrenstift Klosterneuburg als Eigentümer und dem Landesbund im Zentralverban... mehr lesen...
Norm: ABGB §6ABGB §7ABGB §915GmbHG §4GenG §5VerG 2002 §8 Abs2
Rechtssatz: Unklare oder eine mehrfache Deutung zulassende Satzungsbestimmungen sind nach ihrem billigen und vernünftigen Sinn so auszulegen, dass bei ihrer Anwendung im konkreten Fall brauchbare Ergebnisse erzielt werden. Entscheidungstexte 7 Ob 109/74 Entscheidungstext OGH 29.06.1974 7 Ob 109/74 Veröff: SZ 47/78 = NZ ... mehr lesen...
Norm: ABGB §915ABGB §1333
Rechtssatz: Ist dem beim Vertragsabschluß verwendeten, vom Gläubiger stammenden Vertragsformular nicht zu entnehmen, ob Verzugszinsen neben den Vertragszinsen oder nach Eintritt des Verzuges anstatt derselben zu entrichten sind, geht diese undeutliche Ausdrucksweise des Schuldscheins zu Lasten des betreibenden Gläubigers. Entscheidungstexte 3 Ob 103/74 Entsche... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Folgender Sachverhalt ist im Revisionsverfahren nicht mehr bestritten: Mit Bauvertrag vom 22. 6. 1964 (Blg./E) übernahm es die erstbeklagte OHG - deren persönlich haftende Gesellschafter der Zweitbeklagte und die Drittbeklagte sind - gegenüber der Republik Österreich, Bundesstraßenverwaltung, vertreten durch den Landeshauptmann von Niederösterreich, als Auftraggeber, im Zuge der Hainfelder Bundesstraße bei km 43,06 und 43,55 zwei Brücken zu errichten; die Auftra... mehr lesen...
Norm: ABGB §915
Rechtssatz: Nach der Auslegungsregel des § 915 ABGB ist anzunehmen, daß der Schenker sich eher die geringere Last, nämlich die Schenkung der Liegenschaft und des Hauses ohne die dort befindlichen Einrichtungsgegenstände, auferlegt hat. Entscheidungstexte 5 Ob 210/73 Entscheidungstext OGH 14.11.1973 5 Ob 210/73 Europea... mehr lesen...
Norm: ABGB §552ABGB §553ABGB §915
Rechtssatz: Eine letztwillige Verfügung ist immer so auszulegen, dass der vom Erblasser erstrebte Erfolg eintritt. Entscheidungstexte 6 Ob 66/73 Entscheidungstext OGH 22.03.1973 6 Ob 66/73 NZ 1974,71 = SZ 46/34 6 Ob 659/77 Entscheidungstext OGH 22.09.1977 6 Ob 659/77 ... mehr lesen...
Jakob G jun., der Ehegatte der Klägerin, und Antonia G, seine Stiefmutter, waren gesetzliche Erben nach dem 1920 verstorbenen Jakob G sen., in dessen Eigentum u. a. eine Liegenschaft mit dem Wohnhaus S 58 und einem daran angebauten Stallgebäude gestanden war. Auf Grund eines Übereinkommens vom 17. Feber 1930 wurde die genannte Liegenschaft geteilt; Antonia G war dann Alleineigentümerin der Liegenschaft EZ 33 KG S, zu der das Grundstück 114/1, auf dem sich das Stallgebäude befindet, ge... mehr lesen...
Norm: ABGB §915ABGB §1152 F1
Rechtssatz: Bei einer Pensionszusage handelt es sich um eine Ergänzung des Dienstvertrages, also eines zweiseitig verbindlichen Vertrages. Eine undeutliche Äußerung darin würde somit dem zum Nachteil gereichen, der sich ihrer bediente (§ 915 Satz 2 ABGB). Entscheidungstexte 4 Ob 21/73 Entscheidungstext OGH 20.03.1973 4 Ob 21/73 ... mehr lesen...
Die Erstklägerin ist Inhaberin der österreichischen Wortbildmarke Nr 23.974 (Priorität vom 26. 11. 1930), bestehend aus den Worten: "KAFFEE HAG SCHONT IHR HERZ" und der stilisierten Darstellung eines roten Herzens, in dessen rechten Teil eine perspektivisch gezeichnete Kaffeepackung mit der Aufschrift: "COFFEIN FREIER KAFFEE - KAFFEE HAG - KAFFEE HANDELS AKT. GES. BREMEN" hineinragt. Die Marke ist für Kaffee- und Kaffee-Ersatzmittel (Klasse 26 c) registriert und wird von den Klägerinn... mehr lesen...
Norm: ABGB §914 IIIfABGB §915
Rechtssatz: Ein Vergleich über beanspruchte Rechte ist nach § 914 ABGB (allenfalls § 915 zweiter Halbsatz ABGB), nicht aber nach § 915 erster Halbsatz ABGB auszulegen. Entscheidungstexte 4 Ob 503/72 Entscheidungstext OGH 08.02.1972 4 Ob 503/72 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:197... mehr lesen...
Norm: ABGB §915ABGB §1118 B1
Rechtssatz: Bestimmt ein vom Verpächter verfaßter Pachtvertrag, der monatliche Pachtzins betrage Schilling 4.000,- zuzüglich des aliquoten Anteiles an den Betriebskosten und öffentlichen Abgaben; der Pachtzins samt Betriebskosten und öffentlichen Abgaben sei monatlich jeweils am Ersten eines jeden Monates im vorhinein zur Zahlung fällig; am 1.4.1970 leiste der Pächter eine Vorauszahlung für drei Monate und sodann je... mehr lesen...
Norm: ABGB §915ABGB §1116 D
Rechtssatz: Auslegung einer Erklärung des Verpächters, der Pächter könne so lange bleiben, als er den Pachtzins zahle, wenn der Verpächter gleichzeitig das Ansinnen des Pächters, einen zehn jährigen Pachtvertrag abzuschließen, ablehnt (kein Kündigungsverzicht). Entscheidungstexte 7 Ob 18/71 Entscheidungstext OGH 24.02.1971 7 Ob 18/71 Veröff: MietSl... mehr lesen...
Norm: ABGB §915
Rechtssatz: Undeutlichkeiten eines von den Mietern (Rechtsanwälten) erfaßten Mietvertrages gehen zu deren Nachteil. Entscheidungstexte 1 Ob 200/70 Entscheidungstext OGH 10.09.1970 1 Ob 200/70 7 Ob 41/87 Entscheidungstext OGH 15.10.1987 7 Ob 41/87 Ähnlich; Veröff: VersRdSch 1988,133 = ZVR 1988/124 S 273... mehr lesen...
Norm: ABGB §915ABGB §1375 BABGB §1375 C
Rechtssatz: Die Erklärung des Geschädigten, daß den Lenker eines Fahrzeuges am Unfall keine Schuld treffe, bedeutet ihrem Wortlaut nach noch kein konstitutives Anerkenntnis; ein solches ist im Zweifel nicht anzunehmen. Entscheidungstexte 2 Ob 267/69 Entscheidungstext OGH 17.10.1969 2 Ob 267/69 2 Ob... mehr lesen...
Norm: ABGB §915EO §36 Ab
Rechtssatz: Ein Verzicht des Vermieters auf die Verwendung einer rechtswirksamen Aufkündigung als Exekutionstitel ist ein einseitig verbindlicher Vertrag, und zwar auch dann, wenn die Zahlung der Kosten der Aufkündigung vom Mieter übernommen wird, weil diese Kosten in keinem Verhältnis zu dem Verzicht auf den Exekutionstitel stehen. Es ist daher anzunehmen, daß sich der die Erklärung Abgebende eher die geringere als die... mehr lesen...
Norm: ABGB §914 IIIiABGB §915ABGB §1334
Rechtssatz: Unter "Zahlunstag" ist mangels abweichender Vereinbarung der Fälligkeitstermin zu verstehen (Ehrenzweig 2. Auflage II/1 299; Wolff, Grundriß 4. Auflage 128, 381; Gschnitzer, Schuldrecht, Allgemeiner Teil, 66). Entscheidungstexte 1 Ob 135/67 Entscheidungstext OGH 30.08.1967 1 Ob 135/67 Veröff: EvBl 1968/175 S 295 ... mehr lesen...
Der Beklagte und dessen Schwiegersohn Friedrich K. haben im Jahre 1959 von der klagenden Partei, der Stadt Wien, ein Wohnbauförderungsdarlehen nach dem Wohnbauförderungsgesetz 1954 in der Höhe von 300.000 S für die Errichtung eines Zweifamilienhauses in Wien 22., X.-Gasse 28, nach den vorgelegten Plänen erhalten. Diese Liegenschaft stand zu 62/193 Anteilen im Eigentum des Beklagten, zu 131/193 Anteilen in dem des Friedrich K. Nach dem Schuldschein haben die beiden Miteigentümer und Da... mehr lesen...
Norm: ABGB §915
Rechtssatz: Steht der Vertragsinhalt eindeutig fest, dann ist für die Anwendung des § 915 ABGB kein Raum. Entscheidungstexte 8 Ob 381/66 Entscheidungstext OGH 17.01.1967 8 Ob 381/66 3 Ob 16/69 Entscheidungstext OGH 12.02.1969 3 Ob 16/69 8 Ob 525/79 Entscheidungstext OGH 06... mehr lesen...
Norm: ABGB §914 IABGB §915
Rechtssatz: Kann mit den Auslegungsregeln des § 914 ABGB das Auslangen gefunden werden, liegt der Fall des § 915 2. Halbsatz ABGB (undeutliche Äußerung) nicht vor. Entscheidungstexte 4 Ob 66/66 Entscheidungstext OGH 08.11.1966 4 Ob 66/66 Veröff: SozM IA/d,718 = Arb 8308 8 Ob 57/67 Entscheidungstext OGH 25.0... mehr lesen...
Norm: ABGB §861ABGB §914ABGB §915
Rechtssatz: Die Erklärung mit einem vom Käufer angebotenen Preis "im Prinzip" einverstanden zu sein, bedeutet nicht, sich das Verlangen nach einem höheren Preis vorzubehalten. Entscheidungstexte 5 Ob 29/66 Entscheidungstext OGH 27.04.1966 5 Ob 29/66 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT... mehr lesen...
Norm: ABGB §915
Rechtssatz: Undeutliche Zessionsmitteilungen sind im Zweifel gegen den Zessionar auszulegen. Entscheidungstexte 8 Ob 195/65 Entscheidungstext OGH 09.12.1965 8 Ob 195/65 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1965:RS0018203 Dokumentnummer JJR_19651209_OGH0002_0080OB00195_65000... mehr lesen...
Norm: ABGB §915
Rechtssatz: Daß der Vertragsverfasser auch gewillkürter Vertreter einer der Vertragsteile ist, führt nicht dazu, daß alle undeutlichen Äußerungen in dem von ihm verfaßten Vertrag zu Lasten des von ihm vertretenen Vertragsteiles gehen. Entscheidungstexte 8 Ob 226/65 Entscheidungstext OGH 21.09.1965 8 Ob 226/65 5 Ob 770/8... mehr lesen...
Norm: ABGB §91 C8ABGB §914ABGB §915
Rechtssatz: Verträge, durch die ein gesetzlicher Unterhaltsanspruch geregelt wird, sind nicht gemäß § 915 ABGB zu Gunsten des Unterhaltsschuldners auszulegen. Wer geltend macht, daß die Befugnis, wegen geänderter Verhältnisse die Abänderung einer Regelung eines gesetzlichen Unterhaltes zu verlangen, beschränkt sei, hat die diesbezüglichen Tatsachen zu beweisen. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: ABGB §869ABGB §871 ff BIVABGB §915
Rechtssatz: Waren sich die Vertragsparteien nach den Feststellungen über den Vertragsgegenstand einig, dann schadet eine unvollständige Bezeichnung des Vertragsgegenstandes in der schriftlichen Vertragsurkunde nicht (Fehlen einer Einlagezahl im Vertragsinstrument durch Versehen des Vertragsverfassers). Es kommen die Bestimmungen der §§ 869, 871 ff, 915 ABGB. in einem solchen Fall nicht in Frage. ... mehr lesen...
Norm: ABGB §915ABGB §1353
Rechtssatz: Bei der Auslegung einer Bürgschaft ist die Anwendung des § 915 ABGB zulässig (vgl auch EvBl 1957/84 S 129). Entscheidungstexte 7 Ob 125/63 Entscheidungstext OGH 24.04.1963 7 Ob 125/63 Veröff: RZ 1963,156 5 Ob 163/65 Entscheidungstext OGH 02.12.1965 5 Ob 163/65 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §915
Rechtssatz: Zur Auslegung der Erklärung des Erstehers anläßlich des Zuschlages der Liegenschaft, der Verpflichtete könne die Liegenschaft sofort zurückkaufen. Entscheidungstexte 1 Ob 220/62 Entscheidungstext OGH 17.10.1962 1 Ob 220/62 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1962:RS0024426 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §914 IABGB §915ABGB §1016
Rechtssatz: Ermittlung der Grenzen der Genehmigung der Vollmachtsüberschreitung durch Auslegung nach §§ 914 f ABGB. Entscheidungstexte 1 Ob 11/62 Entscheidungstext OGH 07.02.1962 1 Ob 11/62 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1962:RS0025041 Dokumentnummer ... mehr lesen...
Norm: ABGB §863 CIIABGB §879 BIImABGB §915ABGB §918 ICABGB §1334ABGB §1415AO §53 Abs4RatenG §3
Rechtssatz: 1) Vereinbarungen, mit welchen einem Schuldner ein Nachlass gewährt und Zahlungsfristen bewilligt werden, sind streng auszulegen; die Geltendmachung des Terminverlustes bei geringfügigem Verzug (hier: 1 Tag) ist nicht sittenwidrig. 2) Kein Verlust des Rechtes auf Terminverlust durch Annahme der weiteren Raten. Entscheid... mehr lesen...
Norm: ABGB §915
Rechtssatz: Bei unentgeltlichen Verträgen gilt die Rechtsvermutung des § 915 ABGB, nach welcher von demjenigen, der ohne Entgelt gewährt, im Zweifel angenommen wird, daß er sich eher die geringere als die schwerere Last auflegen wollte. Entscheidungstexte 5 Ob 268/61 Entscheidungstext OGH 04.10.1961 5 Ob 268/61 5 Ob 554... mehr lesen...