Norm
ABGB §915Rechtssatz
Auslegung einer Erklärung des Verpächters, der Pächter könne so lange bleiben, als er den Pachtzins zahle, wenn der Verpächter gleichzeitig das Ansinnen des Pächters, einen zehn jährigen Pachtvertrag abzuschließen, ablehnt (kein Kündigungsverzicht).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1971:RS0018017Dokumentnummer
JJR_19710224_OGH0002_0070OB00018_7100000_001