RS OGH 2020/9/28 7Ob109/74; 3Ob551/80; 5Ob507/81; 5Ob664/83; 6Ob647/85; 1Ob586/94 (1Ob595/95); 4Ob33

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Veröffentlicht am 29.06.1974
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Rechtssatz

Unklare oder eine mehrfache Deutung zulassende Satzungsbestimmungen sind nach ihrem billigen und vernünftigen Sinn so auszulegen, dass bei ihrer Anwendung im konkreten Fall brauchbare Ergebnisse erzielt werden.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1974:RS0008816

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

14.11.2023
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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