Norm
ABGB §861Rechtssatz
Die Erklärung mit einem vom Käufer angebotenen Preis "im Prinzip" einverstanden zu sein, bedeutet nicht, sich das Verlangen nach einem höheren Preis vorzubehalten.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1966:RS0015812Dokumentnummer
JJR_19660427_OGH0002_0050OB00029_6600000_001