Norm
ABGB §915Rechtssatz
Ist dem beim Vertragsabschluß verwendeten, vom Gläubiger stammenden Vertragsformular nicht zu entnehmen, ob Verzugszinsen neben den Vertragszinsen oder nach Eintritt des Verzuges anstatt derselben zu entrichten sind, geht diese undeutliche Ausdrucksweise des Schuldscheins zu Lasten des betreibenden Gläubigers.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1974:RS0018013Dokumentnummer
JJR_19740528_OGH0002_0030OB00103_7400000_004