Entscheidungen zu § 904 ABGB

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

138 Dokumente

Entscheidungen 91-120 von 138

RS OGH 1978/6/28 1Ob658/78 (1Ob660/78), 1Ob506/81, 4Ob506/88, 6Ob236/08m

Norm: ABGB §904 IABGB §905 IIBABGB §1400 CABGB §1412
Rechtssatz: Der Inhaber eines Kontos hat seiner Bank gegenüber den vertragsgemäßen Anspruch, dass die bei der kontoführenden Stelle eingehenden Beträge entgegengenommen werden, was die Verpflichtung des Kontoinhabers zur Folge haben muss, eingelangte Zahlungen Dritter als für sich erfolgt anzusehen. Entscheidungstexte 1 Ob 658/78 ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 28.06.1978

RS OGH 1978/6/28 1Ob658/78 (1Ob660/78), 4Ob511/90

Norm: ABGB §904 IABGB §905 IIBABGB §986 AABGB §1400 CABGB §1412ABGB §1413
Rechtssatz: Treten die für einen Terminsverlust vereinbarten Voraussetzungen ein, hat nur der Gläubiger das Recht, die sofortige Entrichtung aller noch aushaftenden Teilleistungen zu fordern. Insbesondere dann, wenn Wertsicherung der Ratenzahlungen vereinbart war, kann der Schuldner hingegen nicht durch Nichtzahlung der vereinbarten Raten ein Recht auf vorzeitige Rückzahl... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 28.06.1978

RS OGH 1978/5/22 1Ob605/78, 3Ob37/89, 1Ob160/07x

Norm: ABGB §904 Satz3 IV
Rechtssatz: Die Bestimmung des § 904 dritter Satz ABGB kommt nicht nur dann zur Anwendung, wenn Erfüllung nach Möglichkeit und Tunlichkeit vereinbart wurde, sondern auch dann, wenn die Leistungszeit aus anderen Gründen im ungewissen blieb, wenn die Parteien nur die Absicht hatten, einen gewissen Aufschub zu gewähren. Entscheidungstexte 1 Ob 605/78 Entscheidungs... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 22.05.1978

RS OGH 1978/5/22 1Ob605/78, 1Ob297/00h

Norm: ABGB §904 I
Rechtssatz: Der Richter darf sich der Pflicht, die Erfüllungszeit nach Billigkeit festzusetzen, nicht entziehen, denn dass erfüllt werden soll, wollen die Parteien ja unbedingt, nur die Festlegung des Zeitpunktes soll richterlichem Ermessen vorbehalten bleiben. Die richterliche Bestimmung des Zahlungspunktes hat nur dann nicht zu erfolgen, wenn dies sinnwidrig wäre. Entscheidungstexte ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 22.05.1978

RS OGH 1977/5/12 7Ob558/77

Norm: ABGB §904WEG 1948 allgWEG 1975 §25 Abs1
Rechtssatz: Auch nach dem WEG 1948 war der Wohnungseigentumsorganisator verpflichtet, die für die Einverleibung des Eigentumsrechtes und des Wohnungseigentums erforderlichen Schritte ohne unnötigen Aufschub vorzunehmen. Entscheidungstexte 7 Ob 558/77 Entscheidungstext OGH 12.05.1977 7 Ob 558/77 ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 12.05.1977

RS OGH 1977/2/3 7Ob696/76 (7Ob697/76 - 7Ob767/76)

Norm: ABGB §904 IIIABGB §1334ABGB §1417WEG §23 Abs2WEG §25 Abs1
Rechtssatz: Zur Fälligstellung der nicht kalendermässig bestimmbaren Leistungen gemäß § 23 Abs 2 WEG 1975 bedarf es gemäß §§ 1334 und 1417 ABGB der Mahnung. Entscheidungstexte 7 Ob 696/76 Entscheidungstext OGH 03.02.1977 7 Ob 696/76 Veröff: Wo-Si 1978 1/E 39 = EvBl 1977/247 S 583 = ImmZ 1978,72 = SZ 50/15 = Wo-Si 1... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 03.02.1977

RS OGH 1976/7/13 5Ob632/76 (5Ob633/76), 2Ob580/82, 8Ob1517/91

Norm: ABGB §904 IABGB §1062
Rechtssatz: Eine Kaufpreisforderung ist nicht fällig, wenn die Fälligkeit ausdrücklich von der Legung einer ordnungsgemässen Rechnung abhängig gemacht wurde, jedoch nur eine als "Proforma - Rechnung" bezeichnete Rechnung ausgestellt wird; diese ist kein nach dem Abgaberecht geeigneter Beleg. Entscheidungstexte 5 Ob 632/76 Entscheidungstext OGH 13.07.1976 ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 13.07.1976

RS OGH 1975/6/10 4Ob536/75 (4Ob539/75), 7Ob696/76 (7Ob697/76 -7Ob767/76), 7Ob559/84, 1Ob666/84, 2Ob5

Norm: ABGB §904 IIIABGB §1334
Rechtssatz: Ist die Zahlungsfrist oder der Zahlungstag nicht bestimmt, tritt der Verzug des Schuldners erst ein, wenn der Gläubiger gemahnt hat (5 Ob 38/74). Die Mahnung ist an keine Form gebunden; wesentlich ist, dass die erkennen lässt, dass der Gläubiger die Leistung fordert. Ob die Übersendung einer Rechnung bereits eine Mahnung darstellt, muss daher nach den Umständen des Falles beurteilt werden. ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 10.06.1975

RS OGH 1974/3/27 5Ob38/74, 1Ob666/84, 1Ob191/14s, 1Ob234/20y

Norm: ABGB §904 IABGB §904 IIIABGB §1418
Rechtssatz: Die in einem Vertrag nicht bestimmte Leistungsfrist ist nicht nach § 904 Satz 3 ABGB sondern nach § 1418 Abs 1 ABGB zu beurteilen; danach muß die Frist zunächst aus der Natur der Sache zu bestimmen getrachtet werden (Gschnitzer in Klang 2. Auflage II/1 352, Gschnitzer, Schuldrecht, Allgemeiner Teil 44, Ehrenzweig 2. Auflage II/1 85). Entscheidungstexte ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 27.03.1974

RS OGH 1974/1/24 7Ob243/73

Norm: ABGB §901 II5ABGB §904
Rechtssatz: Soferne nach dem Sinn des Vertrages die Übertragung von Arbeiten an einen Vertragspartner durch einen Dritten Geschäftsgrundlage des Kaufes ist, ist davon auszugehen, daß die verkaufte Sache nicht vor Übertragung dieser Arbeiten übergeben werden soll. Entscheidungstexte 7 Ob 243/73 Entscheidungstext OGH 24.01.1974 7 Ob 243/73 Veröff: JBl... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 24.01.1974

RS OGH 1973/11/6 6Ob121/73

Norm: ABGB §904 IABGB §983
Rechtssatz: Der Wegfall des einzigen Einkommens für die Dauer von mehreren Monaten ist als wesentliche Verschlechterung in den Vermögensverhältnissen des Kreditnehmers zu beurteilen. Es genügt für die Wirksamkeit der Kündigung, daß im Kündigungszeitpunkt eine wesentliche Verschlechterung in den Vermögensverhältnissen eingetreten war, die eine Verschuldung und eine, wenn auch nur vorübergehende Zahlungsunfähigkeit befü... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 06.11.1973

TE OGH 1973/10/30 4Ob92/734Ob91/73

Der Kläger war vom 1. Oktober 1964 bis zum 31. Juli 1968 beim Beklagten als Entwicklungsingenieur angestellt; das Dienstverhältnis wurde durch Kündigung des Beklagten beendet. Während der Dauer seiner Beschäftigung machte der Kläger eine Erfindung betreffend eine Misch- und Förderpumpe, insbesondere für dickflüssige Medien. Für diese am 6. Mai 1966 beim Österreichischen Patentamt angemeldete Erfindung erhielt der Beklagte am 10. November 1969 das österreichische Patent Nr. 276.096 (... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 30.10.1973

RS OGH 1973/10/30 4Ob91/73 (4Ob92/73)

Norm: ABGB §904 IIPatG 1970 §6 ffPatG 1970 §19
Rechtssatz: Die Verjährungsfrist beginnt dann zu laufen, wenn der dem Dienstnehmer vertraglich zugesicherte Anspruch auf Zahlung einer einmaligen Vergütung tatsächlich fällig und damit klagbar geworden ist. Wann dies der Fall war, ist nach § 904 ABGB in Verbindung mit § 1418 Satz 1 ABGB zu beurteilen, wonach es primär auf die Vereinbarung der Parteien ankommt, hilfsweise auf die "Natur der Sache" B... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 30.10.1973

RS OGH 1973/10/4 6Ob188/73, 5Ob306/82 (5Ob307/82), 2Ob682/86, 8Ob592/86, 7Ob578/92, 8Ob28/93, 4Ob211

Norm: ABGB §904 IABGB §1333ABGB §1417
Rechtssatz: In aller Regel, vor allem dann, wenn sie nach Eintritt der Fälligkeit bewilligt wurde, schiebt die Stundung nur die Geltendmachung nicht die Fälligkeit einer Forderung hinaus. Entscheidungstexte 6 Ob 188/73 Entscheidungstext OGH 04.10.1973 6 Ob 188/73 5 Ob 306/82 Entscheidungstext OGH 20.... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 04.10.1973

RS OGH 1969/5/14 5Ob125/69

Norm: ABGB §904 IV
Rechtssatz: Die Abrede der Erfüllung nach Möglichkeit und Tunlichkeit wirkt auch gegenüber den Erben des Schuldners, wenn den Gläubiger nicht der Nachweis gelingt, daß die Vereinbarung bloß in den persönlichen Verhältnissen der Beteiligten begründet war. Entscheidungstexte 5 Ob 125/69 Entscheidungstext OGH 14.05.1969 5 Ob 125/69 ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 14.05.1969

RS OGH 1968/10/16 7Ob187/68, 5Ob51/69

Norm: ABGB §904 I
Rechtssatz: Diese Vorschrift regelt nur Fälle, die dadurch gekennzeichnet sind, daß von den Vertragsparteien die Erfüllungszeit, nicht aber die Erfüllung selbst im ungewissen gelassen wurde. Entscheidungstexte 7 Ob 187/68 Entscheidungstext OGH 16.10.1968 7 Ob 187/68 Veröff: EvBl 1969/177 S 267 5 Ob 51/69 Entsc... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 16.10.1968

RS OGH 1968/10/15 8Ob241/68

Norm: ABGB §904 IIABGB §918 IVb1HGB §346 B
Rechtssatz: Die ausdrückliche Zusage einer "prompten" Lieferung setzt die auf der Rückseite des Bestellscheins hinsichtlich Liefertermin und Lieferzeit in den Geschäftsbedingungen enthaltene Bestimmung, daß Lieferzeiten und Lieferfristen für die Klägerin nicht bindend seien, außer Kraft. Entscheidungstexte 8 Ob 241/68 Entscheidungstext OGH 1... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 15.10.1968

RS OGH 1968/3/27 5Ob76/68

Norm: ABGB §904 IV
Rechtssatz: Zusage einer "Neufestsetzung der vereinbarten Monatsraten im Rahmen meiner finanziellen Möglichkeiten" - Zahlung nach Möglichkeit und Tunlichkeit. Recht des Gerichtes, nach Prüfung der Vermögensverhältnisse des Beklagten höhere Raten zuzusprechen. Entscheidungstexte 5 Ob 76/68 Entscheidungstext OGH 27.03.1968 5 Ob 76/68 ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 27.03.1968

RS OGH 1967/5/31 5Ob103/67

Norm: ABGB §904 IIABGB §936 VI
Rechtssatz: Die Abrede, einen Vertragsentwurf ehebaldigst auszuarbeiten, vermag das Erfordernis des § 936 ABGB, daß die Zeit des Vertragsabschlusses bestimmt sein muß, nicht zu erfüllen. § 904 ABGB kommt beim Vorvertrag nicht zur Anwendung. Entscheidungstexte 5 Ob 103/67 Entscheidungstext OGH 31.05.1967 5 Ob 103/67 ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 31.05.1967

RS OGH 1964/12/1 1Ob180/64

Norm: ABGB §904 IABGB §1333ABGB §1334
Rechtssatz: Bei Festsetzung des Zeitpunktes der Erfüllung nach billigem Ermessen besteht kein Verzinsungsanspruch, sondern nur ein Anspruch auf Verzugszinsen bei Nichteinhaltung des festgesetzten Zahlungstermines. Entscheidungstexte 1 Ob 180/64 Entscheidungstext OGH 01.12.1964 1 Ob 180/64 Europea... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 01.12.1964

RS OGH 1964/3/10 8Ob51/64

Norm: ABGB §904 IIIABGB §914 IIIh
Rechtssatz: Enthält ein Kaufvertrag keine Befristung für die Notwendigkeit der Abgabe einer für das Entstehen eines Rechtes des Verkäufers erforderlichen Erklärung eines Dritten oder für das Zustandekommen eines Vertrages des Dritten mit dem Käufer, dann ist der Vertrag unter Bedachtnahme auf die Bestimmung des § 904 ABGB auszulegen. Entscheidungstexte 8 Ob ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 10.03.1964

TE OGH 1963/12/11 7Ob329/63

Das Erstgericht sprach dem Kläger das eingeklagte Darlehen in der vollen Höhe von 30.000 S zu und verurteilte die Beklagte als Erbin des Darlehensnehmers zur Rückzahlung in monatlichen Raten von 750 S. Es stellte fest, der Kläger habe dem am 7. November 1957 verstorbenen Gatten der Beklagten im Jahre 1953 ein Darlehen von 30.000 S bar zugezählt, das mit 10% jährlich zu verzinsen und nach Möglichkeit und Tunlichkeit zurückzuzahlen gewesen sei. Das Darlehen sei spätestens durch die Klag... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 11.12.1963

RS OGH 1962/12/19 6Ob330/62 (6Ob331/62)

Norm: ABGB §904 IABGB §1417
Rechtssatz: Wenngleich § 1417 ABGB eine Ausdehnung der im § 904 ABGB für Kontraktsobligationen gegebenen Regeln über die Erfüllungszeit auch auf ausservertragliche Obligationen grundsätzlich zuläßt, so darf doch in der letzteren Gesetzesstelle genannten Fällen nur die Erfüllungszeit, nicht aber die Erfüllung selbst im ungewissen gelassen sein. Es muß also vor allem eine unbedingte Verpflichtung festgestellt sein, dan... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 19.12.1962

RS OGH 1962/10/9 8Ob308/62, 7Ob329/63

Norm: ABGB §904 IVZPO §406 B
Rechtssatz: Darlehensfälligkeit "nach Fertigstellung des Hauses" ist wie Fälligkeit nach Möglichkeit oder Tunlichkeit zu beurteilen. Ungeachtet der Vorschrift des § 406 ZPO ist die Zahlungspflicht unter Berücksichtigung der Verhältnisse zur Zeit der Darlehensgewährung bezüglich des Zeitpunktes des zu erwartenden Bauendes nach Billigkeit, allenfalls in Raten, auszusprechen. Entscheidungstexte ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 09.10.1962

RS OGH 1962/5/3 8Ob119/62, 4Ob51/13y

Norm: ABGB §904ZPO §406
Rechtssatz: Das Gericht hat bei der rechtlichen Beurteilung der Klagsforderung von Amts wegen den Nichteintritt der Fälligkeit zu berücksichtigen, auch wenn die beklagte Partei behauptet hat, die Fälligkeit sei schon vor so langer Zeit eingetreten, dass Verjährung vorliege und die Verschiebung der Fälligkeit auf einen späteren Zeitpunkt bestritten hat. Als erwiesen wurde die Verschiebung der Fälligkeit auf einen nach Ver... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 03.05.1962

RS OGH 1961/8/30 1Ob136/61, 1Ob189/62, 5Ob94/64, 7Ob145/72, 11Ob16/77, 1Ob523/77, 7Ob567/85, 6Ob552/

Norm: ABGB §904 IIIABGB §983
Rechtssatz: Ein Darlehen, für dessen Rückzahlung kein bestimmter Termin vereinbart wurde, kann sofort zurückgefordert werden, jedoch nicht früher, als es der Zweck der Darlehensgewährung oder die Parteiabsicht ergeben. Entscheidungstexte 1 Ob 136/61 Entscheidungstext OGH 30.08.1961 1 Ob 136/61 1 Ob 189/62 Entsc... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 30.08.1961

RS OGH 1961/2/16 2Ob72/61

Norm: ABGB §904 IV
Rechtssatz: Verpflichtung der Räumung einer Wohnung "nach Tunlichkeit und Möglichkeit". Festsetzung des Zeitpunktes für die Erfüllung durch das Gericht. Entscheidungstexte 2 Ob 72/61 Entscheidungstext OGH 16.02.1961 2 Ob 72/61 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1961:RS0024431 ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 16.02.1961

RS OGH 1960/10/7 1Ob358/60, 4Ob639/71, 8Ob511/77, 3Ob37/89, 1Ob160/07x

Norm: ABGB §904 IV
Rechtssatz: Eine Vereinbarung über die Abzahlung einer Schuld nach Tunlichkeit und Möglichkeit muss ausdrücklich getroffen werden oder deutlich erkennbar sein. Entscheidungstexte 1 Ob 358/60 Entscheidungstext OGH 07.10.1960 1 Ob 358/60 4 Ob 639/71 Entscheidungstext OGH 18.01.1972 4 Ob 639/71 ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 07.10.1960

RS OGH 1959/7/1 1Ob202/59, 6Ob211/60, 7Ob329/63, 6Ob354/61, 4Ob160/80, 6Ob603/85, 9Ob1758/91, 6Ob167

Norm: ABGB §904 IVZPO §406 BZPO §409
Rechtssatz: Die Bestimmungen der §§ 406 und 409 ZPO stehen auch der richterlichen Festsetzung der Zahlungspflicht auf einen der Urteilsfällung nachfolgenden Zeitpunkt nicht entgegen, wenn feststeht, dass die Schuld nach Tunlichkeit und Möglichkeit zu bezahlen ist und der Zeitpunkt der Tunlichkeit und Möglichkeit der Zahlung schon gemacht ist. Der Richter kann vielmehr in einem solchen Falle, statt die Klage ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 01.07.1959

RS OGH 1959/5/12 4Ob50/59

Norm: ABGB §904 III
Rechtssatz: Es widerspricht nicht der Billigkeit, das vom Dienstgeber dem Beschäftigten zur Anschaffung einer Wohnung - ohne Rückzahlungstermin - gewährte Darlehen nach "Entlassung" des Beschäftigten zurückzufordern. Entscheidungstexte 4 Ob 50/59 Entscheidungstext OGH 12.05.1959 4 Ob 50/59 European Case Law Iden... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 12.05.1959

Entscheidungen 91-120 von 138