RS OGH 1974/1/24 7Ob243/73

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 24.01.1974
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Norm

ABGB §901 II5
ABGB §904

Rechtssatz

Soferne nach dem Sinn des Vertrages die Übertragung von Arbeiten an einen Vertragspartner durch einen Dritten Geschäftsgrundlage des Kaufes ist, ist davon auszugehen, daß die verkaufte Sache nicht vor Übertragung dieser Arbeiten übergeben werden soll.

Entscheidungstexte

  • 7 Ob 243/73
    Entscheidungstext OGH 24.01.1974 7 Ob 243/73
    Veröff: JBl 1974,423 (kritisch Wilhelm)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1974:RS0017629

Dokumentnummer

JJR_19740124_OGH0002_0070OB00243_7300000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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