Norm
ABGB §901 II5Rechtssatz
Soferne nach dem Sinn des Vertrages die Übertragung von Arbeiten an einen Vertragspartner durch einen Dritten Geschäftsgrundlage des Kaufes ist, ist davon auszugehen, daß die verkaufte Sache nicht vor Übertragung dieser Arbeiten übergeben werden soll.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1974:RS0017629Dokumentnummer
JJR_19740124_OGH0002_0070OB00243_7300000_001